Klassiker der digitalen Depression

Wenn sich so mancher junge Mensch fragt, wieso Politiker eigentlich so oft eher schlichte Ansichten über das Internet haben, dann muss man Ihnen sagen, dass das an ihren Umgang liegt. Professor Dr. Reinhold Kreile und Professor Dr. Jürgen Becker sind ein solcher Umgang. Sie sind verantwortlich für einen Text, der als ein Klassiker der digitalen Depression am Anfang des 21. Jahrhunderts besprochen werden kann. Der Text kommt wie eine Schnecke daher, der hier und da ein wenig schleimt, und bei Gefahr oder Berührung mit etwas Neuem, schnell die Augen einfährt. Vor allem aber der Schluss ist gewaltig:

Die GEMA war mit Blick auf Erwartungen und Entwicklungen im Internet stets eine warnende Stimme, die ganz nüchtern darauf beharrt hat, dass die Vision eines freien, quasi anarchischen Internets ohne Schutz für die Rechteinhaber eine Fata Morgana in einer kulturellen Wüste bleiben wird. Mit allem Nachdruck ist die GEMA deshalb immer wieder der abwegigen Behauptung entgegengetreten, es sei das Urheberrecht – und gleiches soll für die Rechte der Künstler und Produzenten gelten -, das die freie Entfaltung des Webs und damit die wirtschaftliche Entwicklung dieser neuen Kommunikationstechnologie behindere. Wenn die deutsche Financial Times (8. August 2001) enttäuscht feststellt, dass der Wechsel von Musik auf traditionellen Tonträgern hin zu legaler Musik aus dem Internet, nicht in Internetgeschwindigkeit vorankomme, so kann darauf die Antwort nur lauten: Das ist auch gut so! […] Zu begrüßen sind alle neuen, sinnvollen Instrumente zum Kampf gegen Musikpiraterie im Internet. Man darf sich aber nicht der Illusion hingeben, dass damit bereits der Kampf gewonnen sei. Das Beispiel Napster hat deutlich und unmißverständlich vor Augen geführt, wie schwer, ja wie nahezu aussichtslos der juristische Kampf gegen die Piraterie im Netz ist. […] Vor diesem Hintergrund kommt den Access-Providern als Zugangsvermittlern zum Internet eine besondere Bedeutung und auch Verantwortung zu. Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraten im Internet zu ermitteln. […] Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in den Kampf um die Verhinderung von nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Mißbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber muß national und international mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik gesprochen werden. […] Auch wenn vor einer Verrechtlichung des Internets sowie vor einer Einschränkung angeblicher „digitaler Bürgerrechte“ gewarnt wird, so darf die scheinbar autonome Welt des Internets sich den bestehenden sozio-ökonomischen, politischen und juristischen Gegebenheiten der nicht virtuellen Welt nicht entwinden.

Auf diese Einschwörung folgt ein Paukenschlag, der den Leser beim Verlassen des Textes den Mund offen und das Herz warm werden lässt. Es gibt Hoffnung und die GEMA wird weiter Widerstand leisten.

Es ist eine alte Erfahrung, dass in schweren wirtschaftlichen oder auch politischen Zeiten die Musik mit ihrem unbeugsamen Optimismus stets einen Ausweg weist: 1942, in einer Zeit, in der für Optimismus gewiß kein Anlaß bestand, komponierte Michael Jary den Schlager, zu dem Bruno Balz den Text schrieb und den die unvergessene Zarah Leander auf unnachahmliche Weise interpretiert hat: „Ich weiß, es wird einmal ein Wunder gescheh’n“. Für die Musik im Internet muß man fest daran glauben.

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7 Ergänzungen

  1. OH mein Gott!!! So eine krasse und hinterweltlerischen ansicht hab ich ja schon lange nicht mehr gehört. Alleine schon

    „Wenn die deutsche Financial Times (8. August 2001) enttäuscht feststellt, dass der Wechsel von Musik auf traditionellen Tonträgern hin zu legaler Musik aus dem Internet, nicht in Internetgeschwindigkeit vorankomme, so kann darauf die Antwort nur lauten: Das ist auch gut so!“

    Auch kinderpornographie in einen Atemzug mit „Musikdiebstahl“ zu nennen finde ich schon extrem hart. Nur weil es dabei um Milliarden (Was noch zu beweisen ist. Denn gerne werden diese Zahlen „etwas“ ungenau geschätzt) geht. Mir fallen da andere bereiche ein in denen es um noch viel grössere summen geht und niemand solche forderungen stellt

    PS: Fast noch schlimmer ist, dass dieses buch bei amazon.de gelobt wird.

  2. Das Sprichwort „Böse Menschen haben keine Lieder“ stimmt dann ja wohl nicht mehr. „Böse Menschen haben keine legal erworbenen Lieder“, so muss es jetzt heißen. Gut zu wissen, was für bahnbrechend-wissenschaftliche Forschung mit den GEMA-Geldern finanziert wird.

  3. Auch hier liesse sich etwas anderes herauslesen, wenn man nur etwas tendenziös zitiert: die Schlagzeile lautet dann:

    GEMA verliert Position gegen Musikpiraten auf

    Gutachter: juristischer Kampf gegen die Piraterie im Netz „nahezu aussichtslos“

    Aber soweit hat man sich die Unhaltbarkeit der eigenen Aussage wohl noch nicht eingestanden, dem Umgang sei Dank. Was bekommen die Herren Gutachter denn für so einen Text? Und von wem?

  4. Naja, zumindest einer der Autoren dieses – immerhin schon 2003 erschienenen – Textes dürfte sich an Zahrah Leanders gesungene Durchhalteparole noch selbst erinnern.

    Beide sind übrigens hohe Funktionäre der Gema. Ein Ehrenpräsident und ein Vorstandsmitglied.

    Tja. Die Angst alter Männer.

  5. @ andreas
    Der eine ist nicht nur Vorstandsmitglied, sondern auch:
    – Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Chefsyndikus der GEMA
    – Vizepräsident der GESAC (Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs, Brüssel)
    – Präsident des BIEM-Management Committees (Bureau International des Sociétés gérant les Droits d’Enregistrement et de Reproduction Mécanique, Paris)
    – Sprecher des Vorstands der GEMA
    – Träger des Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland
    – lustigerweise auch Datenschutzbeauftragter der GEMA (Vorratsdatenspeicherung und so)

    Ich würde das im Übrigen auch nicht als die Angst alter Männer abtun, obwohl der Text natürlich auf solche abzielt. Dahinter steckt schon Methode. Die GEMA hat ihre Existenzberechtigung im Internet nur durch das Fehlen einer direkten Vergütung des Urhebers. Ein Internet, das Ausschließlich aus DRM und Creative Commons bestehen würde, würde der GEMA mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen entziehen. Jetzt, wo noch über den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle entschieden wird – wenn die das überhaupt irgendwann hinkriegen – muss das Internet als ein ewiger Ort der Anarchie dargestellt werden, um von den Geräte- und Speichermedienherstellern, -Händlern und -Importeuren möglichst viel „Schadensersatz“ abzutrotzen. Auch wenn die GEMA über Piraterie wettert, sie lebt davon.
    Als kleines Beispiel soll EMI herhalten. EMI macht jetzt bei ITunes auch ohne DRM und vielleicht mit Wasserzeichen. Auf jeden Fall eine Chance für Piraten. EMI sind aber auch die Ersten, die die CELAS gesignt hat. ;)

  6. @1
    Hintergrund des Artikels von 2002 oder 2003 war der Versuch der Tonträgerindustrie, die Beteiligung der Urheber (rund 10 Prozent bei CDs) bei Downloaddiensten zu halbieren.
    Die GEMA nimmt seit Mitte der 1990er Jahre die „digitalen“ Rechte (trägerlose Distribution) der Autoren wahr und vergibt Lizenzen. Die Einführung legaler Downloaddienste scheiterte an den LABELS!

    @5
    Bei Creative Commons geht es NICHT um die (kommerzielle) Verwertung der Urheberrechte! Außerdem sind CC-Lizenzen für den Musikbereich wenig geeignet, da die Urheberrechte der Autoren mit den Leistungsschutzrechten der Künstler und Labels vermengt werden.

    Und DRM-Systeme als Alternative zur kollektiven Rechteverwertung durch Wahrnehmungsgesellschaften (wie die GEMA) zu propagieren, ist auch nicht im Interesse der Urheber: Welche Verhandlungsmacht hätten Einzelne gegenüber der Medienindustrie? Ganz abgesehen davon, dass digitales Rechtemanagement aus unzähligen Gründen generell abzulehnen ist.

    Zu Zarah Leander und „Widerstand“:
    „Davon geht die Welt nicht unter“ und „Ich weiß es wird einmal ein Wunder geschehn“ sind zwei Klassiker. Sie stamment aus dem Film „Die große Liebe“ (1943) über den der
    der amerikanische Filmhistoriker David Stewart Hull schrieb:

    „…Regisseur Rolf Hansen schaffte es, die eigentlich banale Geschichte mit einer überzeugenden Aura von Kriegshysterie und ihre Auswirkung auf die Zivilbevölkerung zu versehen. Obwohl der Film dem Musikgenre angehört, ist Die große Liebe eigentlich ein bitterer und pessimistischer Film, und der Propagandagehalt war so gering, dass es möglich war, den Film nach dem Krieg mit einem Einführungsvermerk wieder aufzuführen…“

    Übrigens schrieb Balz den Text zu „Davon geht die Welt nicht unter“ nachdem Jary ihn aus der Gestapohaft heraus geholt hatte. Balz war schwul und nach seiner Interpretation war das Lied als Trost für alle Verfolgten des Naziregimes gedacht. Die Songs des Teams Jary/Balz bewertete die Kritikerin Karena Niehoff 1973 so:

    „…Wie sind diese zum Teil ja wirklich weltläufig, schnodderig, emanzipierten Lieder, ihre hier und da fast süchtigen, schickschleifenden Melodien in die gedrückte Welt der sonst so ehrenpingeligen, kleinbürgerlichen, blauäugig, strammen Nazis überhaupt einzubringen gewesen? Dergleichen war doch wohl undeutsches Liedgut und fast schon destruktiv…“

    beide Zitate: http://www.zarah-leander.de/biogra.htm

  7. @ DieterK

    CC-Lizenzen schließen eine kommerzielle Verwertung nicht allgemein aus. Wenn Autor, Künstler und Label in Personalunion existieren, wie es dank der Technik durchaus möglich ist, sind CC Lizenzen sogar extrem gut für Musikverwertung geeignet. Zudem halte ich DRM generell weder für gut noch für böse. Es ist nur ein Werkzeug, das aufgrund von Patentrechten in den Händen von ein paar Wenigen gehalten wird. Eine demokratische Verteilung von DRM aber (zum Beispiel Open Source DRM), welches technisch mit maschinenlesbaren CC-Lizenzen kompatibel ist, würde dem Internet eine kostengünstige Urheberrechtsstruktur auferlegen. Das Monopol-DRM, das es zur Zeit gibt, ist dagegen in der Tat generell abzulehnen.

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