Immer dasselbe Unverständnis

Anlässlich des heute beginnenden LinuxTages berichtete das Berliner Inforadio (rbb) über LiMux und stellte kurz das freie Betriebssystem vor. Nur leider beginnt der Bericht gleich im ersten Satz falsch, was später im Beitrag auch wiederholt wurde:

Linux ist ein rechtefreies System.

Uuuuah. Weit gefehlt, Inforadio. Man hätte inhaltlich auch bei den Kollegen der Tagesschau, dem WDR, oder dem Dach der ARD abgucken können, die haben das mit dem kostenfrei und frei passabel beschrieben. Und auch die Berliner Zeitung Der Tagesspiegel hat nach einiger Zeit (nach einer kurzen Hinweismail, aber nicht schon auf Kommentar unter den Artikel hin) den Online-Text geändert. (Wurde wohl jetzt gemacht.) Liebes Inforadio, bitte etwas genauer recherchieren, und die vier Freiheiten nicht mit rechtefrei verwechseln.
Wollen wir hoffen, dass das nur den 1:30 geschuldet ist, den der Beitrag (gefühlt) gedauert hat. Immerhin kam danach der Florian Schießl recht ausführlich in einem Interview (unfreies RealMedia) zu Wort.

Sieht so aus als würde der Beitrag um 10:25 wiederholt, und danach vermutlich alle zwei Stunden.

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3 Ergänzungen

  1. würdet Ihr bei der Gelegenheit vielleicht grad mal die „vier Freiheiten“ erklären, bzw zu einer Erklärung verlinken?
    Ich habe es bisher so verstanden (achtung, noob:)
    geschlossen/proprietär: nur Maschinencode
    offen: Quellcode ist zusätzlich dabei, darf aber nur angesehen und nicht modifieziert werden
    frei: alles darf gemacht werden außer Geld verdienen.
    ???

  2. Einem Link zu folgen hätte das schon beantwortet – und dein Verständnis kann aber deutlich präzisiert werden ;-) Vor allem der Punkt mit dem „Geld verdienen“ – dazu sagen die Lizenzen nichts. Und so Beispiele wie MySQL (die Firma) sind ja (bestimmt) bekannt. Lesen hilft. :-)

    Die vier Freiheiten stehen auch in der Wikipedia:

    Richard Stallman und die Free Software Foundation (FSF) definieren Software als frei, wenn ihre Lizenz folgende Freiheiten einräumt:

    Freiheit 1: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
    Freiheit 2: Das Programm zu studieren und zu verändern.
    Freiheit 3: Das Programm zu verbreiten.
    Freiheit 4: Das Programm zu verbessern und zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
    Für die Freiheiten (2) und (4) ist der Zugang zum Quelltext Voraussetzung, sonst wird das Verändern eines Programms schwierig bis unmöglich. Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird die Software als proprietär oder unfrei bezeichnet.

    (Es gibt verschiedene Formulierungen davon.) Die Freiheiten bestehen nicht deshalb, weil das niemand festgelegt hat, sondern weil es in den entsprechenden Lizenzen festgelegt wurde, dass die Freiheiten gewährt werden. Vielleicht sollte man das nochmal proper aufschreiben.. oder nützliche Links finden, wie z.B. diesen hier: Definition Freier Software bei gnu.org.

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