Heimat ist, wo meine Festplatte liegt

Die FAZ berichtet über die Online-Durchsuchung: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt.

Dass es nun dramatisch anders ist, verdeutlicht auch ein Erwachen jener Generation, die Datenschutz für die Folklore eines vergangenen Jahrhunderts zu halten schien. Aus den unbeschwerten Blumenkindern auf der Datenwiese sind kritische Bürger geworden. Heimat ist für sie da, wo ihre Daten sind. Sie wissen, dass ihr Nutzerverhalten Intimitäten offenbaren würde, gegen die die Auskünfte von Tagebuch, Kontoauszügen und Briefen selbst in der Summe armselig sind.
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Constanze Kurz wie Simitis zeigen sich dabei ausgerechnet gegen jene Verfahrensvorkehrung skeptisch, die in der derzeitigen Diskussion als Reservekarte im Ärmel des Rechtsstaats steckt und darauf wartet, als Trumpf gezogen zu werden. Gemeint ist der Richtervorbehalt bei Ermittlungen. Die Entscheidung eines unabhängigen Richters, so die gemäßigten Befürworter einer Online-Durchsuchung, könne die Rechtsstaatlichkeit und die Unverletztheit der Bürgerrechte garantieren.

Gegen diesen Kompromissvorschlag verweist Constanze Kurz auf die banale Praxis der Amtsstuben, die als Produkt von Desinteresse und Arbeitsüberlastung deutlich die mangelnde Einzelprüfung spiegele. Noch schlimmer berichtete es das Freiburger Max-Planck-Institut 2003 und verblüffte die Öffentlichkeit mit der Tatsache, dass die Richter einerseits nahezu jeden Antrag auf Überwachung durchwinkten und andererseits entgegen der klaren Rechtslage nur in 27 Prozent der Fälle die Betroffenen nachträglich informiert würden.

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2 Ergänzungen

  1. Wobei dazu gesagt werden muss, dass eine Ablehnung einer Erklärung seitens des Richters bedarf, das Durchwinken hingegen nicht. Arbeitsüberlastung, Zeitdruck etc führen dann zu diesem unschönen Ergebnis. Traurig sowas.

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