Grundrecht auf Internetfreiheit?

Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.

„Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.

So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.

Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!

„Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.

„Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.

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9 Ergänzungen

  1. Das verwundert mich keinesfalls und liegt ganz auf der Linie der Ideologie der Regierung. Man bedenke, dass unter dieses Grundrecht dann natürlich auch das übliche stehen wird: „Das Nähere regeln Bundesgesetze“.

  2. Das ist wirklich gut, das hat etwas Kafkaeskes und kann sich eigentlich nur ein Witzbold ausdenken: Ein Grundrecht konstruieren, um seine Einschränkung realisieren zu können. Großartig! ;-)

  3. Wenn sie allerdings „noch nicht wissen wie“, kommen sie aber nicht daran vorbei, unabhängige Experten zu befragen und sich näher mit dem Netz auseinanderzusetzen. Wobei das ja schon hätte passieren müssen, bevor irgendein Gesetz dazu verabschiedet wurde. Dann wäre allerdings aufgefallen, dass das Wichtigste schon in der Verfassung abgebildet ist und das Netz nur die Möglichkeiten bietet, Bürgerrechte transparent und einfach auszuüben. Und dass gewisse Gesetze eben die Grundrechte einschränken, indem sie die angstfreie Nutzung des im Netz verfügbaren Wissens und offene Kommunikation unterbinden.

  4. Hallo Mitstreiter,
    anscheinend haben unsere „Freunde“ die Seite
    gewechselt, nachdem festgestellt wurde dass es mit
    direkten Ansagen kein Weiterkommen gibt. Auch muss
    es jetzt ganz schnell gehen, moeglichst vor den Wahlen.
    Nachdem wir mit staendiger Panikmache vor
    „abstrakten und asymetrischen“ Bedrohungen im Internet
    durch die letzten Monate gehetzt wurden, kommt nun
    die Phase der Lull- und Lalldiskussion die eigentlich nur
    noch mehr Verunsicherung bringt.
    Unser lieber Herr Dr. Schäuble hat eigentlich vor seinen
    Bundestrojaner mit einem Schleifchen zu versehen, um
    einen so genannten Grundrechtekatalog durchzupeitschen.
    Im Grunde genommen bleibt es aber der geplante
    Eingriff in das GrundGesetz.
    Hier wollen sich die Boecke zu Gaertnern machen…
    Gruesse aus Troja vom
    Zipf

  5. @Online-Durchungs-Gegner

    ich kann jeden verstehen, der den derzeitigen entwicklungen skeptisch gegenüber steht. es verunsichert verständlicherweise jeden bürger, der mit dem thema nicht näher befasst ist. ich bin es und deswegen möchte ich diese kommentare auch nicht unbeantwortet stehen lassen.

    das internet stellt an sich keine „bedrohung“ dar. aber es eröffnet kriminellen vollkommen neue möglichkeiten, die diese ohne das internet nicht hatten. im internet kann man sich anonym zu straftaten verabreden, ohne entdeckung fürchten zu müssen. kinderpornografie ist kaum aufzuhalten und wie inzwischen jeder mitbekommen haben sollte, kann jeder normale bürger sich anleitungen zum bombenbau aus dem netz laden.

    davor möchte ich beschützt werden! davor möchte ich meine kinder beschützen können!!

    als das grundgesetz geschrieben wurde, da gab es das internet nicht. und ich kann mir auch nicht vorstellen, das irgendein vater unserer verfassung sich auch nur annähernd etwas in dieser art vorstellen konnte.
    wir reden dieser tage immer wieder von parallelwelten – ob es diese nun im hinblick auf nicht-deutsch-sprechende migranten gibt oder nicht; das internet hat längst eine solche geschaffen. nur scheint dies nicht wirklich ernst genommen zu werden.

    und nun hat die politik sich dieses thema zu eigen gemacht. und dabei entsteht die idee, das ganze ins grundgesetz aufzunehmen. was ist daran denn so schlecht? nichts, wie ich finde.
    das grundrecht soll dann eingeschränkt werden. na und? alle grundrechte haben schranken. (tipp: mal lesen!) warum sollte das grundrecht auf „freie entfaltung im internet“ keine haben? soll im internet denn alles erlaubt sein?

    ich habe oben schon einige beispiele genannt, die ich als normal denkende bürgerin nicht akzeptieren kann. schwerstkriminalität muss vom staat bekämpft werden – und im internet wird dies kaum anders zu lösen sein, als durch die umstrittene online-durchsuchung. oder hat hier irgendjemand einen besseren vorschlag?
    gegen viele dinge wird der staat auch durch dieses mittel nicht vorgehen können: beleidigungen oder zur-schau-stellung von ungeliebten mitmenschen, urheberrechtsverletzungen und viele andere „kleinkriminelle“ delikte. dann soll mich der staat doch bitte wenigstens vor gemeingefährlichen straftätern schützen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.