GEZ gegen GEZ-Gebühren

Die GEZ macht gerade wieder eine neue Öffentlichkeitskampagne und versucht den deutschen Sprachraum wieder korrekt ins Beamtendeutsch zurück zu drängen: GEZ geht gegen „GEZ-Gebühren“ vor.

Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters „Personal und Recht“ enthält dabei nicht nur eine Liste der falschen Begriffe, auch die jeweils korrekten Formulierungen werden genannt. So soll statt „GEZ-Gebühren“ korrekt „gesetzliche Rundfunkgebühren“ geschrieben werden oder statt „GEZ-Brief“ vom „Informationsschreiben der GEZ“ und/oder „Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“. Der Begriff „PC-Rundfunkgebühren“ sei falsch und nicht auf die GEZ bezogen, heißt es in dem Schreiben weiter. Dennoch soll akademie.de auch die Nutzung dieses Begriffs unterlassen und stattdessen „gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ schreiben. Mit „GEZ-Verweigerer“ seien „offenbar […] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint“, so die GEZ.

Die GEZ fordert von der PLattform Akademie.de die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, dass sie 20 umgangssprachliche Begriffe nicht mehr verwenden. Man kann sich auch lächerlich machen.

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22 Ergänzungen

  1. Man würde ja herzlich darüber lachen, wenn man denn sicher sein könnte, dass die vor gewissen Gerichten in Deutschland nicht Recht bekommen.

  2. Manche Leute kapieren es einfach nicht, dass sie mit solch einem Rummel mehr von sich reden machen als ihnen eigentlich lieb ist…

  3. @Xon: manchen Leuten ist es vollkommen egal, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aufführen wie eine offene Hose weil ihnen der Gesetzgeber praktisch Narrenfreiheit gewährt. Oder denkt Du, die Drückermethoden des „Beauftragtendienstes der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter“ (früher volksmundlich fälschlich als GEZ-Fahnder, -Zecke, -Blockwart bezeichnet) wären aus einer anderen Geisteshaltung heraus denkbar?

  4. Da würde man schon fast „GEZ noch?!“ ausrufen, aber angesichts der Kampfeslust einer gewissen Zentrale lasse ich das lieber. Mich würde mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf der die GEZ diese Abmahnung unters Volk bringt – oder reicht es, wenn einem die Nase nicht passt?

    @markus: Ist der Ruf erst …

  5. Was ist los? Die GEZ will, dass akademie.de die eigenen Texte im Sinne der GEZ redigiert? Äh, hallo? Mit welchem Recht denn?

  6. >> Mit “GEZ-Verweigerer” seien “offenbar […] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint”, so die GEZ.

  7. Sorry, da ist wohl etwas schief gelaufen. Hier nochmal der ursprüngliche Kommentar:

    Mit “GEZ-Verweigerer” seien “offenbar […] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint”, so die GEZ.

    Sind wir nicht alle eh schon Raubkopierer (MPAA) und Terroristen (Schäuble)?

  8. Ich bin mir absolut sicher, dass diese Forderung vor keinem deutschen Gericht Bestand hätte. Man muss „GEZ-Verweigerer“ nicht „Schwarzseher“ nennen, das ist ein klarer Fall von Meinungsfreiheit. Entsprechende Unterlassungserklärungen kann man getrost in den Papierkorb werfen.
    Okay, ich bin kein Anwalt, nur freier Journalist. Vor Jahren hat mal eine Firma eine Unterlassungserklärung von mir gefordert. Weil ich mir sicher war, meinen Standpunkt vor Gericht vertreten zu können, habe ich nichts unterschrieben. Und vom Anwalt der Firma in der Sache nichts wieder gehört. Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen sind bei journalistischen Streitigkeiten wesentlich harmloser als etwa im Wettbewerbsrecht unter Unternehmern. Natürlich ist man als Publizierender auch in der Pflicht, sich ein wenig juristisches Basiswissen anzueignen. Alles andere macht dann das Recht auf freie Meinungsäußerung. :-)

  9. Wenn ihnen unser Neusprech doppelplusungut zusagt, dann publizieren sie gefälligst nichts in unserem Netzwerk neuartiger Rundfunkempfangsgeräte!

    Da auch das Internet eine Form des Rundfunkes ist muss die Kontrolle der Inhalte in jedem Fall sichergestellt sein. In den Doppeldenk-Seminaren wurden bereits alle grundlegenden Prinzipien der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht vorgeführt. Der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter, wird bald operative Befugnisse erhalten, und ihr neuartiges Rundfunkempfangsgerät online nach GEZ-Relevanten Verbrechensspuren durchsuchen können. Somit kann sichergestellt werden, dass Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht schneller und effizienter Bearbeitet werden.

    Auch Ihnen: Gedankenverbrecher, werden wir die gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener neuartiger Rundfunkgeräte noch beibringen!

    Nur Gutdenker werden akzeptiert!

    KRIEG IST FRIEDEN
    FREIHEIT IST SKLAVEREI
    UNWISSENHEIT IST STÄRKE

  10. Ich bin weiß Gott kein freund der GEZ aber ich denke, daß das grundsätzliche Anliegen der GEZ nicht unberechtigt ist. Warum soll sie sich nicht darum bemühen, daß Sachverhalte zumindest korrekt dargestellt werden.
    Die Art und Weise wie dies hier geschieht ist allerdings fragwürdig. Oder fehlt uns hier ein Teil der Geschichte und die Sache ist mal wieder an einer Stelle eskaliert an der die GEZ wie die Böse aussieht? Wundern würde es mich in unserer heutigen Presse- und Medienlandschaft nicht.

  11. Folgender Brief ist eben raus:

    An den Vorsitzenden und die Mitglieder des Verwaltungsrats
    der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    50656 Köln

    Herrn Lutz Marmor,
    Herrn Peter Boudgoust,
    Herrn Hans Joachim Suchan,
    Frau Petra Birkenbeil,
    Herrn Hagen Brandstäter,
    Frau Karin Brieden,
    Herrn Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle,
    Herrn Dr. Albrecht Frenzel,
    Herrn Dr. Norbert Holzer,
    Herrn Gerhard Schneider,
    Herrn Conrad Schraube,
    Herrn Holger Tanhäuser,
    Herrn Lorenz Zehetbauer

    Berlin, den 24. August 2007

    Betrifft: Abmahnung der GEZ gegen die Betreiber der Website akademie.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit großer Empörung habe ich von einer Abmahnung gelesen, die offenbar von der Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten veranlasst und über die Rechtsabteilung der GEZ verschickt wurde. Demnach soll sich akademie.de strafbewehrt dazu verpflichten, Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nicht wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.

    Die abgemahnten Begriffe sind, auch wenn Sie von der Rechtsabteilung der GEZ als nicht-existent bzw. falsch bezeichnet werden, umgangssprachlich und auch in den Medien gebräuchlich. Eine Google-Recherche von akademie.de ergab, dass am 23. August 2007 im deutschsprachigen Internet allein die Begriffe „PC-Gebühr(en)“ auf 37.100 (31.900) Webseiten und die „GEZ-Gebühr(en)“ auf 99.500 (225.000) Webseiten Verwendung finden. Die angeblich richtigen Begriffe dagegen finden kaum Verwendung, weder im alltäglichen Sprachgebrauch, noch im Internet, noch in anderen Medien.

    Viel schwerer als dieses Argument wiegt jedoch ein anderes: Nämlich dass ausgerechnet die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Wege einer strafbewehrten Abmahnung auf Medien Einfluss nehmen will, die angeblich „ein negatives Image“ der GEZ hervorrufen. Darf ich Sie daran erinnern, dass es Ihr Auftrag und Ihr erstes Anliegen sein muss, die Presse- und die Meinungsfreiheit zu fördern und zu verteidigen? Und haben Sie vergessen, dass in einer Demokratie der echte Demokrat daran zu erkennen ist, dass er die Freiheit seines politischen Gegners, seine Meinung zu äußern, leidenschaftlich verteidigt? Wie können Sie ein derart maßloses Vorgehen gegen Kritiker des öffentlichen-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunks (zu denen ich mich persönlich nicht zähle, ganz im Gegenteil!) mit Ihrem gesellschaftlichem Auftrag vereinbaren?

    Ich bitte Sie dringend, ihrer Rechtsabteilung Grenzen zu setzen und diese für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland höchst peinliche Affäre schnellstens zu beenden. Für das Image der GEZ und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ist diese Aktion weit schädlicher, als es jede Verwendung der Begriffe aus dem Katalog der Abmahnung gegen akademie.de je gewesen ist oder werden kann!

    Ich werde mir erlauben, eine Kopie dieses Schreibens an die Betreiber von akademie.de sowie xxx [Name eines Bundestagsabgeordneten und Medienpolitikers, den ich persönlich kenne, ich will aber nicht dazu animieren, den armen Kerl zuzuspammen] zu übersenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    [mein Name]

  12. Ob das Shreiben an die Obergurus der Gez was bringt, wage ich zu bezweifeln, die sind ja schon im GEZ System abger…ichtet,nur noch ein Zwangsbeührenstreik hilft. keine Bitten und Aufforderungrn mehr an die Hilfslakaien des öffentlichen Rundfunks schreiben. Wir brauchen keinen Journalismus, der u. a. finanziert durch die EURO von Sozialhilfeempfänger und Behinderte.

  13. Wie Maritta schon schreibt, übrigens eine sehr gute Aktion, handelt es sich hier um einen Zensurversuch seitens des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Dies belegt wohl eindeutig, dass deren Argument, man stehe für Meinungsfreiheit und sei der Hüter der Demokratie, lediglich Worthülsen sind. Es ist und bleibt ein aufgezwungenes „Zwangssystem“!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.