Generalbundesanwältin Monika Harms erklärt die Online-Durchsuchung

Im aktuellen Spiegel ist ein Interview mit Generalbundesanwältin Monika Harms (60), wo sie u.a. das mit der Online-Durchsuchung erklärt: „Wir betreiben keine Willkür“.

SPIEGEL: Ist die Online-Durchsuchung nicht ein Beispiel dafür, wie der Staat stillschweigend Grenzen überschreitet? Wenn Sie in einer Wohnung belastende Notizen suchen, darf das nicht heimlich, sondern nur offen und vor Zeugen geschehen. Einen Computer wollen Sie dagegen heimlich ausforschen, ohne den Betroffenen zu informieren.

Harms: Einen Computer sollten wir im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen auch einmal heimlich durchsuchen dürfen, weil in dem Moment, in dem man eine Festplatte offen durchsucht, der Beschuldigte und mögliche Mittäter gewarnt sind. Dann können Sie nur noch eingeschränkt ermitteln. Das wollen wir vermeiden. Genau aus diesem Grund muss ja auch eine Telefonüberwachung oder eine Observation heimlich stattfinden.

SPIEGEL: Das gilt doch für Hausdurchsuchungen ebenso. Wollen Sie die künftig ebenfalls heimlich gestalten?

Harms: Nein, das sieht das Gesetz nicht vor. Ich habe kein Interesse daran, den herkömmlichen Rechtsstaat auf den Kopf zu stellen. Aber wir haben heute nun einmal eine „schöne neue Technikwelt“, die sich auch Aldous Huxley nicht hätte träumen lassen. Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Online-Durchsuchung notwendig ist – nicht, um etwa Wirtschaftsstraftaten aufzuklären, sondern in einem engumgrenzten Deliktfeld wie beispielsweise dem islamistischen Terrorismus.

Die Argumentation ist ja ziemlich interessant und wird häufig von älteren Mitbürgern und Befürwortern der Online-Durchsuchung angewandt. Ich verstehe aber immer noch nicht, was denn der Unterschied zwischen der heimlichen Durchsuchung meiner Wohnung und der heimlichen Durchsuchung meines Rechners sein soll? Auf letzterem finden sich vermutlich intimere Sachen als zuhause und ich empfinde den drohenden Eingriff in diese Intimsphäre bedrohlicher.

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12 Ergänzungen

  1. Desweiteren ist es bei einer geheimen Onlinedurchsuchung einfacher Beweise zu fälschen. ;-)

    Nicht jeder kann sich privat Forensiker leisten, die einen evenutell untergeschobenen Beweis auch als solchen entlarven.

  2. Man beachte die Feinheiten dieser Begründung:

    Aber wir haben heute nun einmal eine “schöne neue Technikwelt”, die sich auch Aldous Huxley nicht hätte träumen lassen. Deshalb bin ich überzeugt davon, dass die Online-Durchsuchung notwendig ist

    Sie sagt: „Wir tun es weil wir können.“ Dieselben Argumente greifen zum Glück auch bei Verschlüsselung, mit denen man eine höhere, wirkungsvolle, passive Gegenwehr schaffen kann.

  3. Sowas kann man vielleicht kleinen Kindern und senilen Greisen erzählen, aber doch bitte nicht eigenständig denkenden Menschen! Die Unterscheidung zwischen geheimer Online- und geheimer Wohnungsdurchsuchung ist so lächerlich wie die Trennung von weißen und braunen Hühnereiern.

  4. @floyd: da die Festplatten bei der Verhaftung beschlagnahmt werden, bleibt dir der Weg des privaten Forensikers nicht …
    Die Finden dann Ihre Beweise und die Verurteilung ist bereits vordatiert.

    @carsten

    Der letzte Versuch ein Gesetz durchzubringen das die Möglichkeit gibt bis zu 5 Jahren Haft bei nichtherausgabe eines Schlüssels etwa für enie verschlüsselte Festplatte zu verhängen ist zwar gescheitert, aber ich warte jede Woche darauf das der wiederkommt.

    Und allgemein:

    Eine Durchsuchung ist eine Durchsuchung, egal ob wohnung oder Computer durchsucht werden, beide müssen unter die gleichen rechtlichen Maßgaben fallen ( und damit meine ich nicht die der geplanten Onlinedurchsuchung)

  5. Frau Harms zeigt in dem Interview sowieso eine seltsam-fatalistische Argumentationen. Auf den General-Vorwurf verstärkter staatlicher Überwachung sagt sie: “Wir werden doch schon jetzt überall erfasst: mit der Kreditkarte oder der Versicherungsnummer, etwa beim Arzt. Wir sind auf dem Weg zum gläsernen Menschen (..) Ich finde das auch nicht schön, aber wir leben in einer Welt, in der Technik so viele Erfassungsmöglichkeiten hat, das prinzipiell fast alles über jeden nachvollziehbar ist.”

    Tja, Frau Generalbundesanwältin, ich antworte mal so: “Es wird doch jetzt schon überall geklaut, am Bahnhof oder im Kaufhaus. Wir sind auf dem Weg zur Verbrechergesellschaft. Ich finde das auch nicht schön, aber wir leben nun mal in einer Welt, in der das Warenangebot so viele Verlockungen hat, das prinzipiell jeder bei jedem etwas klaut.”

  6. Es geht nicht so sehr um den realen Unterschied zwischen Wohnung und Rechner, sondern um den rechtlichen!!! Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundgesetzlich besonders garantiert und entstammt einer Zeit als von Computern oder dem Internet noch gar nicht die Rede war. Sie unterstützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, in dem ein elementarer Lebensraum gewährt wird, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Dementsprechend ist eine Durchsuchung nur in dem gesetzlich bestimmten Maße zulässig. Heimlich darf sie aber nie vonstatten gehen… ist der Wohnungsinhaber nicht verfügbar, dem der Durchsuchungsbeschluss verkündet werden kann, muss ein ihm nahestehender Zeuge hinzugezogen werden.

    Der Computer ist dagegen wohl nicht als so enge Intimsphäre anzusehen. Dementsprechend könnten zukünftig Maßnahmen dagegen getroffen werden, ohne das der Betroffene es wissen muss – allerdings nur mit (erst noch zu schaffender) gesetzlicher Grundlage und unter den engen Grenzen, wie sie schon bei der Wohnraum- oder Telefonüberwachung gelten – wenn überhaupt. Es handelt sich dabei nicht um eine „Durchsuchung“ des Computers, sondern rechtlich wohl eher um eine abhör-ähnliche Maßnahme sui generis. Sehr interessant dazu: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/06/stb-18-06.php

  7. +++

    Bei der mittlerweile einfachen Handhabe Systeme o. Kommunikation sicher zu verschlüsseln hat man sonst kaum eine andere Möglichkeit als Dritter direkt darauf zuzugreifen. Einen zum Beispiel richtig verschlüsselter Datenträger ist unbrauchbar, daher der benötigte Zugang im laufenden u. somit entschlüsselten Betrieb. Die ganzen Begründungen haben das Ziel der legitimation dieser Option. Welchem ursprünglichen Zweck es dienen wird und ob man damit wirklich Terroristen fängt – zeigt vielleicht irgendwann einmal die Zukunft.

    P.S.: Man konnte vor einiger Zeit beobachten, das sich bestimmte Firmen gezielt gegen Anfrage von Staatsstelle ( auf Zugangswege ihrer Software/Technik ) geweigert haben zu kooperieren. Leider bekommt Otto-Normal davon nicht allzuviel mit, wer sich mit allen Mitteln verweigert und wer seine Dienste anbietet.

  8. “Wir betreiben keine Willkür“. Allein dieser Satz zeigt die ganze Lächerlichkeit der zugrundeliegenden Argumentation und reiht sich nahtlos in die Argumentationen aller Politverbrecher der Geschichte ein: Hitler wollte „keine Krieg“, Stalin nur „das Beste für sein Volk“ und selbst die Stasi hat nicht geschnüffelt, sondern nur das Volk der DDR „beschützt“. Wenn es keinen internationalen Terrorismus gäbe, müssten unsere Politiker ihn glatt erfinden, um mit dem Argument seiner Bekämpfung die Bürgerrechte abzuschaffen und ihre eigene Macht zu festigen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.