EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die Europäische Zentralbank im Fall SWIFT wieder kritisiert. Die EZB habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und der Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten europäischer Bürger dürfe nicht toleriert werden.

Die EZB, so Hustinx, habe als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Gestalter von Rahmenbedingungen die Pflicht, SWIFT auf Einhaltung der EU-Datenschutzregelungen zu drängen. Dazu gehöre auch, dass SWIFT in der Kooperation mit Behörden von Drittländern wie den USA die Verhältnismäßigkeiten wahre.

„Geheimer routinemäßiger Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden“, sagt Hustinx, „Die Finanzinstitute müssen Zahlungssysteme bereitstellen, die nicht die Datenschutzregeln der EU verletzen.“

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2 Ergänzungen

  1. Eben! Wo kämen wir da denn hin? Der geheime routinemäßige Zugriff durch Behörden auf unsere Datenbanken darf ausschließlich aus Erst- und Zweitländern erfolgen!

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