Europäische Verbraucherorganisationen gemeinsam gegen Apple

Europa wird etwas ungemütlich für Apple und iTunes. Verbraucherorganisationen aus Skandinavien, Frankreich und Deutschland haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt. In den Verfahren geht es um verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa. „Wir schließen uns zusammen, um die Verbraucherrechte bei digitalen Inhalten besser durchsetzen zu können,“ erklärten die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen, die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die vier Verbraucherorganisationen einigten sich auf gemeinsame Forderungen, die sie in Schreiben an iTunes vertreten.

In einer Pressemitteilung werden die folgendenvier Punkte genannt: Nutzerbedingungen für iTunes sollen in ganz Europa verbraucherfreundlich werden.

Interoperabilität

„Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können,” erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden, so die Forderung. Die Musikindustrie solle Standards für die Verwertung digitaler Musik entwickeln. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. Unter DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren zu verstehen, die ein Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.
Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, eindeutig klarzustellen, dass Verbraucher gebrannte CDs durch Reripping umformatieren dürfen. Dieser mit iTunes dikutierte Vorschlag sei aber keine sinnvolle Dauerlösung. „Wir erwarten von Apple spürbare Fortschritte bei der Interoperabilität bis September 2007.“

Bessere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erwarten die vier Organisationen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich iTunes das Recht vorbehält, die AGBs einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern.

Haftungsregeln

Auch bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf nutzerfreundlichen AGBs: „iTunes sollte die Klausel ändern, derzufolge die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird.“

Anwendbares Recht

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen iTunes und Verbrauchern ist die Frage des anwendbaren Rechts von zentraler Bedeutung. Hier bestehen die Verbraucherorganisationen darauf, dass ausschließlich das Recht des Landes angewandt wird, in dem die Verbraucher leben.

Passend dazu ist auch unser Bericht von der Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Bundesverband aus dem vergangenen Sommer, als iTunes in Deutschland wegen den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abgemahnt wurde: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen.

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3 Ergänzungen

  1. Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, eindeutig klarzustellen, dass Verbraucher gebrannte CDs durch Reripping umformatieren dürfen.

    Ist ja nett, das quasi legalisieren zu wollen. Bei denjenigen, die das jetzt schon machen, wird das allerdings aus Unverständnis treffen. Liest man sich die Kommentare in den Foren von Heise und Golem durch, wird schnell klar, daß die Leute diese Möglichkeit ja für ein gönnerisches Feature von Apple halten. Weitläufig angenommen wird ja, daß dieser Weg von Haus aus legal ist, da dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

    Wertvoller wäre es etwa, den Leuten mal klarzumachen, daß die Qualität der gekauften Musik schon nicht gerade berauschend ist – am besten mit direktem Vergleich mit anderen Quellen – und durch ein erneuten Rippen noch mehr leidet.

  2. So sehr ich mich auch wünschen würde, die Verbraucherrechte auszuweiten, so sehe ich aber ein Problem im Vorgehen: Das Problem ist eher die Musikindustrie, die gemeinsam mit den Regierungen und der EU eine reichlich — sagen wir mal: seltsame — Urheberrechteverwertung durchsetzen lässt. Sobald die Privatkopie zulässig sein wird, verschwindet der Druck auf die Verkäufer von Online-Musik, ihre Produkte mit DRM auszustatten.
    Hier wird mehr auf den Verkäufer losgegangen als auf den Verursacher. Ich verklage ja auch nicht meinen Autohändler auf sparsamere Motoren eines anderen Herstellers.

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