EU-Direktive will anonyme Mails verbieten?

Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users‘ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.

In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e-mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
[…]
Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e-mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e-mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.

Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.

[via]

Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.

Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?

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11 Ergänzungen

  1. Das wird sich auf den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beziehen. Dort ist vorgesehen, dass E-Mail-Anbieter die Stammdaten ihrer Kunden / User speichern müssen. Ob man dazu aber künftig wirklich einen digitalen Personalausweis vorlegen müssen wird, ist noch sehr offen. Der Referentenentwurf aus dem BMJ vom November 2006 redet da auch von technischer Machbarkeit und unverhältnismäßigem Aufwand und so.
    Ich zitiere mal aus der Info-Seite des AK Vorrat:

    Der Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass künftig auch E-Mail-Anbieter ihre Kunden zu identifizieren haben. Anonyme E-Mail-Dienste sollen also verboten werden. Die Anbieter der betroffenen Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten abzufragen und in eine Datenbank einzuspeichern:

    1. vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse
    2. Name und Anschrift des Inhabers
    3. Datum des Vertragsbeginns
    4. Geburtsdatum des Inhabers
    5. bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses

    Die Anbieter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Kunden zu überprüfen, etwa anhand eines Personalausweises.

  2. Nein, Ralf hat recht: Das ist bei der Vorratsdatenspeicherung auch geplant. Das hat mich, als ich mal genauer nachlas, auch gewundert, dass sich da noch niemand drüber aufregte.

  3. @ Julia: Der AK Vorrat hat sich drüber aufgeregt, aber da es hier nur eine „mal sehen“-Bestimmung ist, war das nicht der Schwerpunkt.
    Gefährlich wird diese Klausel, wenn man in das „e-government 2.0“-Programm des BMI reinschaut. Die haben ein paar Abschnitte zu digitalen Identitäten und einem digitalen Personalausweis, der diese Sachen in einem anderen Licht erscheinen lässt. Technisch im Prinzip kein Problem mehr mit dem InfoCards-ID-Management fürs Netz (im neuen Vista schon drin). Ich habe da mit Jan und Udo auf dem 23C3 drüber geredet. Kurze Zusammenfassung hier. Patrick Breyer vom AK Vorrat hatte damals auch drüber geschrieben.
    Das BMI will aber laut dem o.g. Plan noch mehr: Alle BürgerInnen sollen künftig staatlich authenitifizierte Postfächer bekommen, sozusagen als ladungsfähige Anschrift im Netz.
    Fazit: Man muss diese verschiedenen Initiativen (VDS, Identity-Management / digitaler Personalausweis, Bundestrojaner, …) im Gesamtzusammenhang sehen, dann wird es richtig gruselig.
    Frau Seeliger, es wird also mal wieder Zeit für einen großen Presseauftritt. ;-)

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