Die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufheben?

Die Zeit berichtet über eine Tagung des Bundesnachrichtendienstes, wo Innenminister Schäuble dafür plädierte, die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufzuheben: Grenzverletzung.

Schäuble selbst ging noch weiter. „Manche halten das Trennungsgebot fast schon für einen Verfassungsgrundsatz“, sagte der Innen- und Verfassungsminister. Er habe es aber im Grundgesetz nicht gefunden. Die Abgrenzung von Polizeiarbeit und Spionage, von an Gesetzen gebundenen offenen und von geheimen, konspirativen Ermittlungen, eine Lehre aus der NS-Zeit, steht tatsächlich nicht im Grundgesetz. Es wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren aus diesem abgeleitet. Zu Schäubles Ärger offensichtlich. Denn, so sagte er, die Wirklichkeit halte sich nicht an diese klare Trennung. Und der demokratische Rechtsstaat dürfe sich dem Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern. Bessere Vernetzung von Behörden und Informationen sei eine Notwendigkeit. Auch die Unterscheidung eines Völkerrechtes im Frieden und eines Völkerrechtes im Krieg entspräche nicht mehr der Realität.

Überhaupt scheint Schäuble die Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates für eher hinderlich zu halten. Denn anschließend sagte er etwas, was in dem Saal voller Geheimdienstler zu spontanem Applaus führte: „Wir sollten die Leistungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.“ Schließlich seien die Informationen, die er beschaffe, „lebensnotwendig“. Und sie seien das wichtigste Mittel, um die Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Den Nachrichtendiensten „unlautere Absichten zu unterstellen“, sei deshalb geradezu „unredlich“.

(via zeit-newsletter)

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15 Ergänzungen

  1. Zuletzt holte sich Schäuble seine Anregungen vom amerikanischen Heimatschutzminister. Nun möchte er auch von Putin was lernen!

    Natürlich! In diesen Ländern hält sich die Wirklichkeit nicht an die (gebotene) klare Trennung.

  2. Das Thema diente aber auch sehr gut dazu zu demonstrieren, wie problematisch eine strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Politik ist, zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, zwischen Frieden und Krieg.

    konfliktpräventionsmaßnahmen sind frieden.

  3. Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4:
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Erläuterung:
    Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingeführt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.

    Wow – was so alles in unserem Grundgesetz steht…

  4. Wenn ich nicht so einen starken Magen hätte, hätte ich nach Lektüre dieses Artikels doch glatt eine neue Tastatur kaufen müssen…man man man

  5. Was weiss SSchäuble bzw. „sein“ Geheimdienst über die Merkel; wundersam ist es schon, daß er solche Rückendeckung von ihr bekommt.

  6. Ich meine, die Polizei genießt bei uns Staatsbürgern ein gewisses Ansehen. Man begegnet ihr meist mit Wohlwollen. Dem Geheimdienst gegenüber hegt der Staatsbürger jedoch Mißtrauen. Wenn man die Trennung zwischen beiden Einrichtungen aufhebt, wird auch der Polizei Mißtrauen entgegenschlagen. Ich weiß nicht ob das so wünschenwert oder gewollt ist. Ich persönlich würde zumindest das Gefühl bekommen, dass unser Staat in Richtung eines totalitären Systems driftet.

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