Der große Hacker

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat in der heutigen Süddeutschen Zeitung einen Kommentar zur Online-Durchsuchung geschrieben: „Der große Hacker“.

In der aktuellen Diskussion spielt unverständlicherweise keine Rolle, ob die Online-Durchsuchung die Grundrechte der Bürger verletzt. Die Debatte wird allein auf ihre machtpolitische Komponente reduziert. Es findet eine koalitionspolitische Auseinandersetzung statt, die nach dem üblichen Schema erfolgt: Wer ist der bessere Sicherheitsgarant? Wem kann man im Falle eines Anschlags Schuld zuweisen? Vor allem die Union instrumentalisiert die Online-Durchsuchung, um die SPD unter Druck zu setzen. […]

Eine ernsthafte Diskussion über die verfassungsrechtlichen Probleme und die Notwendigkeit einer so tiefgreifenden Freiheitsbeschränkung findet seitens der SPD nicht statt, geschweige denn seitens der Union. Dieses Verhalten wundert auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren dem Gesetzgeber in einer Reihe von Urteilen (zum Beispiel über den großen Lauschangriff und das Luftsicherheitsgesetz) die Grenzen der Verfassung aufgezeigt hat. Es scheint so, als ob es nicht mehr darum ginge, die Belastungsgrenzen der Verfassung auszutesten, sondern, als ob einige Politiker diese bewusst ignorieren. Viele Protagonisten nehmen offenbar in Kauf, dass Karlsruhe den Gesetzgeber wieder in seine Schranken weisen könnte; Hauptsache, sie selbst können sich als Garanten der Sicherheit der Bürger profilieren.

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4 Ergänzungen

  1. Vor 20 Jahren wurde noch gekalauert „Der Verfassungsscutz heißt Verfassungsschutz, weil er die Verfassung schützt – sonst würde er ja Bürgerschutz heißen.“
    Schon damals ging es nicht vorrangig um die Bürger.
    Heute wohl nicht mal um die Verfassung alias Grundgesetz.

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