Datenschutz bei den Online-Tickets der Deutschen Bahn?

Manchmal ist es bequemer, bei der Deutschen Bahn ein Ticket online zu kaufen. Allerdings sollte man beachten, dass man weniger flexibel damit ist. Nicht nur ist ein späterer Zug nicht mehr wirklich möglich und übertrag ist es auch nicht – dazu ist auch der Datenschutz weniger gewährleistet. Patrick Breyer hat mal versucht, bei der Bahnen entsprechende Informationen zu bekommen, was mit seinen Daten passiert. Eine Reaktion gabs bisher nicht, aber jeder Bahnnutzer kann diese Muster-Mail mal an die Bahn schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Verwendung meiner Daten zur Kundenbetreuung und verlange eine sofortige Löschung der Reisedaten. Schließlich widerspreche ich der Nutzung oder Weitergabe meiner Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie dem Rechnung tragen werden.

Mit freundlichem Gruß

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9 Ergänzungen

  1. Die Behauptung, man könne keinen späteren Zug nehmen, ist nicht korrekt. Die sgn. Zugbindung ist bei verschieden Sonderangeboten gegeben, aber nicht an den Vertriebsweg gebunden. Daher besteht auch bei einem Onlineticket zum Normalpreis (ggf. incl. Bahncard-Rabatt) keine Zugbindung.

    Das Onlinetickets nicht ohne weiteres übertragbar sind, wird m.E. während der Registrierung unmissverständlich deutlich. Schließlich muss man ja einen sgn. Identifier (Bahn-, Kredit-, ec- oder Mastercard – nach Wahl des Kunden) angeben. Nur wer den Ausdruck des Onlinetickets (das man ja beliebig oft drucken kann) UND den angegebene Identifier vorweisen kann, hat einen gültigen Fahrschein.

    Nach meiner Erfahrung ergibt sich so auch eine Übertragbarkeit, quasi durch die Hintertür. Hier bin ich mir aber nicht so sicher, ob das durch die AGBs gedeckt ist. Die Chance, das es tolleriert wird dürfte aber recht hoch, insb bei Verwendung von Kredit, ec- oder mastercard als Identifier. Bei der BC dürfte es wegen des Fotos einfach eher auffallen, das auch der Identifier weitergegeben wurde.

    Wer mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden ist oder wer Bedenken bzgl. des Datenschutzes hat, dem stehen ja zwei alternative Vertriebswege offen (Schalter und Automat).

  2. Dann haben sie mittlerweile ihre Policy geändert, bist Du Dir da sicher? Als ich die letzten Male im Netz meine Züge buchte, ging ein Verschieben nur mit Vorankündigung und nur mit Aufwand. Nicht wie bei anderen Tickets. Ich hab die letzten Male darauf verzichtet, um flexibler zu sein und lieber am Automaten gekauft.

  3. Ja – kann das bestaetigen, dass keine Zugbindung bei Onlinetickets herrscht. Zumindest hatte ich noch nie Probleme einfach einen anderen (evtl. spaeteren) Zug zu nehmen…

  4. AFAIK war und ist das wie am Schalter. Zum Normalpreis gibt es keine Zugbindung, bei Sonderangeboten gibt es meist eine.

  5. Wegen der Zugbindung bin ich mir auch relativ sicher. Solange man ein Online-Ticket zum Normalpreis oder mit BC50 hat, kann man den Zug einfach wechseln und nicht nur den auf dem Ticket angebenen benutzen (allerdings nur innerhalb von 2? Tagen oder so)

  6. Klar kann man einen anderen Zug nehmen. Auch mit einem Onlineticket sind naemlich Reiseunterbrechungen jederzeit moeglich. Ich mache das staendig und hatte noch nie Probleme

  7. Nochmal ganz kurz zur Klärung:
    Fahrschein zum Normalpreis, egal ob mit oder ohne Bahncard = keine Zugbindung, Sonderangebote (welche genau kann ich nicht sagen, da ich die meist nicht nutze) haben u.U. Zugbindung. Der Vertriebsweg spielt dabei keine Rolle.

    @markus (#2): kann es sein, dass du irgend ein Sonderangebot gebucht hattest?

    Und jetzt könnte man hier auf das eigentliche Thema kommen, den Datenschutzaspekt. Man kann ja von dem Verfahren mir dem Identifier halten was man will, ich denke er ist einfach mal notwendig. Da man das Ticket ja beliebig oft ausdrucken kann, muss man verlangen, dass der Kunde irgendeinen physische, einmaligen und identizierbaren Gegenstand mit sich führt, den er vorher benannt hat.

    Das kann tatsächlich alles mögliche sein, üblich sind wohl Personalausweise, ec-, Kredit- oder Kundenkarten (hier die Bahncard).

    Aus eigener Erfahrung in einem anderen E-Ticketing-Projekt kann ich sagen, das die Verkehrsunternehmen nicht an Datensammlungen interessiert sind, auch nicht primär an Personenbindung. Obwohl das in den DB-AGBs wohl drinn ist, aber wie gesagt, hier könnte man auch auf Kulanz setzen. Dabei kommte es natürlich immer auf den Ton an, ich habe schon viel bei den Zugbegleitern einfach durch ein freundliche Gespräch erreicht, ohne gleich ein gewisses Anspruchsdenken raushängen zu lassen… Ich schweife ab ;-)

    Aus meiner Sicht ist das Verfahren also okay, wer das nicht möchte, muss es auch nicht nutzen

  8. Aber wie kann es dann sein, dass die Polizei im ICE einen Reisenden aussfindig machte und ihn verhörte?
    Das Gespräch verlief mitten im Großraumabteil!! und dabei kam heraus, dass die Polizei wusste, dass er genau zu diesem Zeitpunkt im Zug sitzt .. er hatte per Onlineticket gebucht …
    Es ging irgendwie um nichtbezahlte Rechnungen und der Tatsache, dass das Gericht die neue Anschrift nicht kannte …

    Nicht dass man selbst etwas zu verbergen hätte, aber so ein Bewegungsprofil macht mir Sorgen …

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