Anhörung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung

Heute fand im Bundestag die Anhörung des Rechtsauschuss zur Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung (Teil2) statt. Am Mittwoch wurde die Telekommunikationsüberwachung diskutiert (Siehe Heise), heute war die Vorratsdatenspeicherung dran. Innerhalb von drei Stunden wurden von den Mitgliedern des Rechtsauschuss acht eingeladene Sachverständige befragt. Das Procedere läuft immer so ab, dass jede Fraktion mindestens einen Sachverständigen bestimmen darf. Die grösseren dürfen mehr. Der Vorsitzender eines Auschusses moderiert die Anhörung. In diesem Fall war das Andreas Schmidt von der CDU. Zu Beginn gibt es eine jeweils fünf Minuten lange Einführungsrunde der Sachverständigen. Dazu haben diese in der Regel im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Der Umfang der Stellungnahmen reicht in diesem Fall von 1,5 Seiten (LKA Bayern) bis hin zu 50 Seiten von Dr. Patrick Breyer. Auf jeden Fall ein dicker Stappel Papier mit 165 Seiten, der sich als PDF auch im Netz findet. (Danke für den Link!)

Den Einstieg machte nach einer Begrüssung des Vorsitzenden dann Dr.Patrick Breyer, der für den AK-Vorratsdatenspeicherung und die Neue Richtervereinigung e.V. spricht. Am Anfang steht ein Zitat unseres Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass wir im Moment einen „Dammbruch“ in der Politik erleben, was Grundrechte betrifft. Die Vorratsdatenspeicherung wäre unverhältnismässig. Das hab es früher so nicht gegeben. Hier würde ein Bruch mit den Grundsätzen des Datenschutz eingeleitet. Es wäre aber auch ein quantitativer Dammbruch, weil über die ganze Bevölkerung gespeichert wird, wie sie lebt und wie sie sich verhält. Patrick Breyer vermutet, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung demnächst wohl vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wird, weil sie keine Rechtsgrundlage hat. Er bezieht sich da u.a. auf ein aktuelles Urteil eines EU-Gerichtes zu Passagierdaten: Da wurde entschiedenen, dass eine Datenvorhaltung, die nicht zur Erbringung einer Dienstleistung vorgesehen ist, nichtig ist.

Christoph Fiedler: Zeitungsverbände

Die Vorratsdatenspeicherung schwäche die Pressefreiheit schon bei Minimalauslegung. Aber hier wäre das Problem, dass man die Befugnisse viel weiter auslegt. Ein wirksamer Informantenschutz sei damit nicht mehr gewährleistet. Bei vorliegendem Entwurf sei die Pressefreiheit massiv gefährdet. Der Staat erhalte Zugriff auf alle Kontaktdaten von Journalisten für das letzte halbe Jahr. Informanten werden so keinen Kontakt mehr aufnehmen. Vorratsdatenspeicherung wurde politisch mit Terrorismusbekämpfung begründet und sollte darauf auch begrenzt sein. Ein spürbarer praktikabler Quellenschutz könne nicht mehr gewährleistet werden. Zugriff auf die Daten sei auch ohne konkreten Verdacht möglich. Ein Treffen von Journalisten mit Informanten im Wald mit Mobilfunk ohne Akku sei aber nicht praktikabel. Medien würden im Kern getroffen, wenn Quellenschutz nicht besteht. Es hiesse immer, dass auch die Presse in Zeiten von Terrorismusgefährdung zurückstecken müsse. Das würde die Presse nicht so sehen. Gerade in solchen Zeiten sei die Demokratie auf Pressefreiheit angewiesen.

Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am Bunesgerichtshof in Karlsruhe brachte erstmal ein persönliches Beispiel als Zeichen seiner Betroffenheit. Sein ebay-Account wurde gehackt und damit virtuelles Gold in China gekauft. Das war kein Phishing und auch kein Trojaner gewesen (Meine Vermutung: Er hat ein dummes Passwort gewählt). Da wäre aber jetzt ein rechtsfreier Raum mittels Telekommunikation begangener Straftat, weil keine IP mehr beim Provider zu finden war. Das sei so, wie wenn man ein Warenhaus abends offen lasse, Mitarbeiter nach Hause schicke und am nächsten Tag hoffe, dass noch alles da ist. (Auf den Gedanken muss man mal kommen. Der Typ ist Richter am Bundesgerichtshof und labbert so einen Unsinn im Bundestag!) Das mit der Vorratsdatenspeicherung sei auch nicht so schlimm. Mit IP-Nummern könne man eh nichts anfangen und wann man ins Netz gehe wäre egal, weil „wir bald 24h online sein werden“. Der Richter offenbarte immer mehr IT-Grundkenntnisse. Vielleicht sollteman ihm mal den Wikiscanner oder die Nutzung von ripe.net zeigen. Bei letzterem kann man problemlos IP-Adresse beispielsweise Medienhäusern zuordnen und damit Journalisten. Bei den Handydaten möge es etwas anders sein. Aber da habe man nur die Bewegungsdaten. Aber da hat er drauf verwiesen, dass „das ja eh nur bei erheblichen Straftaten stattfindet“. (Unklar blieb, warum er dann das Ebay-Beispiel brachte?)

Jürgen Grützner war für den VATM geladen. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten hätten einige erhebliche Bedenken. Habe man auch schon der Politik mitgeteilt. Das sei alles nicht praktikabel umzusetzen. Unklar sei, was Unternehmen tun sollen. Es gäbe unnötig hohe Kosten, diese könnten durch effizientere Schnittstellen gesenkt werden. Man habe auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Aus ihrer Sicht sei es nicht zulässig, die Unternehmen ohne ganz klare Entschädigungsregelungen zu verpflichten. Man sei zum Teil weit von der Diskussion um eine Terrorabwehr entfernt. Politik rede schon von viel nichtigeren Straftaten und auch Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, für die man die Daten nutzen könnte (Beispiel Geistiges Eigentum, explizit „Klingeltondiebstahl“. Hier sehe man keinen Zusammenhang zur Terrorismusabwehr. Erfassung der eMail sei nicht praktikabel und mache überhaupt keinen Sinn. Das sei Bürokratie vom feinsten, man könne das leicht umgehen und es bringe keine zusätzliche Sicherheit. Eine Speicherpflicht der Diensteanbieter halte man für überflüssig. Das wäre eine doppelte Datensammlung, da die Daten schon bei den Netzbetreibern liegen würden. Die EU-Richtlinie spreche nur von schweren Straftaten, daher sei eine Ausweitung nicht akzeptabel.

Dr. Liedtke, Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragter von E-plus-Mobilfunk GmbH, erzählte erstmal, dass man schon oft Daten übermittelt habe. Das sei klassische Telekommunikationsüberwachung. Die Zugriffe darauf seien durchaus gerechtfertigt. Bislang galt der Grundsatz, „dass wir Daten übermittelt haben, die wir eh zu Abrechnungszwecken gespeichert haben. Diesen Pfad verlassen wir jetzt“. Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen Daten gespeichert werden, „die wir gar nicht zu Abrechnungszwecken nutzen können“. Weiter argumentierte er, dass das Fernmeldegeheimnis nicht nur Inhalte schütze, sondern auch Verbindungsdaten. „Es geht wirklich so weiter, dass wir zukünftig für jeden Bundesbürger ein vollständiges Kommunikations- und Bewegungsprofil erstellen können“. Wenn die Daten erhoben werden, seien sie da und die Vergangenheit zeige, dass sie dann auch genutzt werden. Das Fernmeldegeheimnis jedes Bundesbürger sei betroffen. Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung sei betroffen. Man dürfe sich wirklich fragen, wie das Recht bestehe, Daten zu erheben, „wohlwissend, dass man nur ganz wenige Daten davon am Ende des Tages nutzen möchte“ Viele Sachen seien Papiertiger. Das Fälschen von IP-Nummern sei einfach, „terroristische Kreise werden das machen“. Zielgruppe der Vorratsdatenspeicherung seien „eben nicht die Terroristen, da sie sich Möglichkeiten entziehen können“. Daten könnten verfälscht werden, falsche Spuren könnten gelegt werden. Ein weiteres Problem: Gerät ein Bürger zufällig in ein Raster und unter Verdacht, könne man die erhobenen Daten nicht interpretieren, „da sie meist nicht wissen, dass diese Daten existieren“. Und wenn man die Daten nicht analysieren kann, kann man auch keinen Verdacht entkräften. Die Frist zur Einführung der technischen Massnahmen sei technisch nicht machbar. Das sei ein „Skandal“, wenn der Gesetzgeber eine unrealistische Frist festlegt.

Prof. Dr Ronellenfitsch erklärte am Anfang, dass er ausdrücklich nicht als hessicher Datenschutzbeuftragter reden würde, sondern nur als Professor für Öffentliches Recht. „Ich möchte ihnen klar machen: Was als Daten in der Luft ist, unterliegt dem Zugriff durch die Sicherheitsbehörden.“ Dann entstehe das Problem der Begehrlichkeiten. „Mit dem Terrorismusargument kann man in der Debatte immer alle anderen Argumente totschlagen.“ Es folgte eine juristische Abwägungsanalyse. „Wo positioniere ich die Vorratsdatenspeicherung? Im Kernbereich individueller Lebensgestaltung“. Problem sei das Gesamtbild, was gezeichnet werden kann aufgrund der Daten. Ein Lebensprofil entsteht weitgehend durch Kommunikation. Wie kann man darauf zugreifen und mit welcher Legitimation? Später stellte sich noch raus, dass er die Vorratsdatenspeicherung befürwortet.

Thilo Weichert vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig Holstein konnte danach aber in seiner Funktion reden. Er war aber aber auch nicht von der Union eingeladen. Die Vorratsdatenspeicherung verletze eine Menge Grundrechte. Da gebe es die Telekommunikationsfreiheit, die Europäische Grundrechte-Charta und die UN-Menschenrechtskonvention. Er wolle einen „ganz dringenden Appell an den Bundestag richten, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen“. Man solle erstmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof abwarten und mit der größeren Weisheit danach debattieren. Es müsse für die Erhebung von Datenbergen für jede einzelne Person einer Erforderlichkeit da sind. „Das ist hier nicht gegeben.“ Es sei verboten, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. „Kommunikationsprofile sind Persönlichkeitsprofile, wenn wir ständig uns im Netz bewegen.“ Zu Herrn Graf gewandt erklärte er dem Bundesrichter erstmal die eBay-Sache: Das unerlaubte Nutzen eines fremden Accounts sei ein Vermögengsdelikt und keine schwere Straftat. Hier würden schon weitere Begehrlichkeiten entstehen. „Überlegen Sie es sich genau, ob Sie Geheimdiensten Zugriff geben wollen. Und Zugriff für Zivilverfahren (Abmahnungen, Filesharing). Terroristen hätten Know-How, sich dieser Vorratsdatenspcicherung zu entziehen. „Analysieren Sie mal, was in andern Ländern gespeichert wwird und welche Effekte entstehen“ Dann würde man eine Unverhältnismässigkeit feststellen. „Wir haben immer Quick-Freeze vorgeschlagen als Datenschüzter.“ Er brachte das Beispiel von JAP/Anon. Dort gebe es seit geraumer Zeit einen Quick-Freeze-Zugriff für Sicherheitsbehörden. Vorher gab es „irre viele Anfragen von Sicherheitsbehörden“. Jetzt gebe es die Regel, dass man einen Richterlichen Beschluss vorlegen müsse, um „innerhalb von wenigen Minuten die Daten einer IP mizuloggen. Man habe bisher einen richterlichen Beschluss bekommen. „Strafverfolger haben sehr viele möglichkeiten, diese sollten effektiv genutzt werden.“

Wenn wir Vorratsdatenspeicherung bekommen und alle wissen, dass Daten gespeichert werden, werden sich viele überlegen, ob sie das Internet weiterhin so unbedarft nutzen wollen wie bisher. Das habe „ganz grosse Auswirkungen auf e-Government, e-Demokratie und das Vertrauen der Bürger in das Netz und die IT-Wirtschaft. Nochmal an Herr Graf gewandt: „Da könnte man soviel zu sagen: Es gibt Möglichkeiten, sichere Verfahren zu nutzen. Da ist aber der Anbieter gefragt und auch der Kunde.“

Herr Wirth kam vom Landeskriminalamt Bayern sprach etwas wenig verständlich, weil mit einem tierischen bayrischen Akzent. Er war der einzige, der die Vorratsdatenspeicherung als sehr gelungen bewertete. (Die anschliessende Argumentation dafür verdeutlichte aber eher, dass er was nicht richtig verstanden hatte.) Er brachte erstmal Beispiel von einigen aus dem Boulevard bekannten Mordfälle, u.a. an Rudolf Mooshammer. Bei den aufklärungen der Taten hätten neben der DNA als zweitwichtigstes Mittel die Funkzellenauswertung geholfen. (TK-Verkehrsdaten- Da gibt’s schon rechtlichen Rahmen für). Dann kam das beste Beispiel: Ein Soldat sei aus Kaserne abgehauen. Ein Amoklauf sei sicher, da er 350 Schuss und ein G3-Gewehr dabei habe. Dazu ein Handy. „Wir brauchen dafür Echtzeitauskunft der Funkzellenauswertung.“ (Da fragt man sich doch als Zuschauer, warum bei solchen Beispielen die Daten vorher sechs Monate gespeichert seien müssen und warum die derzeitige Gesetzgebung nicht ausreicht, genau sowa sin so einem Fall schnell zu bekommen?) Als LKA Bayern wolle man ausschliesslich eines: „Die Klärung von Straftaten. Dafür brauchen wir wirksame Instrumentarien“. Die Auswertung von Verbindungsdaten sei sowas. Das war auch schon die ganze Argumentation. Mehr gabs da nicht.

Dann folgte eine Fragerunde und die Antworten:

Weichert an Graf´ s Forderung: „Bei Milliarden Datensätzen ist eine demokratische Kontrolle durch Behörden unmöglich!“ Datenschutzbehörden müssten massiv personell ausgebaut werden. Und nochmal an Herrn Graf: Das mit der IP-Adresse sei was anderes als ein Geburtsdatum als Datensatz. Einen Geburtstag teilt man mit vielen anderen Menschen. Die IP-Adresse sei eindeutig. Viele hätten ein wirtschaftliches Interesse daran. (Beispiel google wegen personalisierter Werbung) Es gebe keine definierten Zwecke in dem Gesetzentwurf! Herr Ronellenfitsch forderte eine Beschränkung auf schwere Straftaten und Gefahrenabwehr. Das reiche ihm in der juristischen Waagschale in der Abwägung gegenüber dem ganzen Grundrechteeingriff. „Wenn ein Attentäter ein Atomkraftwerk hochjagen möchte, dann ist mir in diesem Fall die Pressefreiheit gleichgültig“.

Der Herr vom VATM erklärte, dass IP-Adressen Bewegungsprofile ermöglichen. IP-Speicherung seid nicht von der EU vorgegeben. „Es gibt schon genug Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden“. Ein grosses Problem seien aber die nicht vorhandenen offenen Standards und Schnittstellen. Das erschwere die Arbeit und erhöhe die Kosten. Hier gäbe es viel Potential, das zu effektivieren. Anscheinend haben viele Landesämter und Kreisbehördne unterschiedliche Datenformate. Zur emailkontenabfrage erklärte er, das QSC für 400.000 Infrastruktur angeschafft habe und weitere 100.000 Euro für Personalkosten im letzten Jahr gehabt hätte. Und wofür? Für eine einzige Abfrage im letzten Jahr. Hier müsse es zu einer angemessenen Entschädigung kommen.

Bundesrichter Graf musste sich dann verteidigen: „Mit der Erzählung meines persönlichen Falls wollte ich natürlich auch ein wenig provozieren“. Aha. Mehr hab ich mir nichtgemerkt.

Dr. Fiedler fragte dann noch: „Hat ein demokratischer Rechtsstaat das Recht, von jedem von uns das Kommunikationsverhalten festzuhalten?„

Dann kam wieder Patrick Breyer und erklärte das nochmal mit den IP-Adressen: Eu-Richtlinie sagt, Zugangsanbieter sollen speichern, aber nicht Emailanbieter. Zu Herrn Graf und seiner gelöschten IP-Adresse: Täter hätte sicherlich auch internationalen Anonymisierungsdienst verwenden können. Und das mit dem rechtsfreien Raum im Internet sei wie die Post. Da würde auch nicht protokolliert. Genauso wie persönliche Gespräche, genauso wie der Strassenverkehr. 55% der Straftaten in der realen Welt würden aufgedeckt. „Im Internet haben wir 80% Aufklärungsquote mit den jetzt bestehenden Werkzeugen.

Das wars. Dann war mein Akku leer. Und die Veranstaltung auch fast vorbei.

Das berichtet „Heute im Bundestag“:

Geplante Vorratsdatenspeicherung überwiegend negativ beurteilt
Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/BOB) Überwiegend negativ fallen die Stellungnahmen der vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen zu einer Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitagmittag aus. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (16/5846) und eine umzusetzende Richtlinie der EU. Nach dem Entwurf sind Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Gespeichert wird, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. So werden beispielsweise die Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, geordnet nach Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers festgehalten. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter vom Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. aus Köln, war der Meinung, der mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehende „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ hebe das bisher geltende Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung auf. Die Nutzer von Telekommunikationsdiensten würden folglich unter „Generalverdacht“ gestellt. Christoph Fiedler, der unter anderem für ARD, ZDF und den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Stellung nahm, war der Auffassung, die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung würde in der vorliegenden Fassung die Pressefreiheit „in einem ihrer sensibelsten Punkte mit ungeahnter Intensität beschädigen“. Zum ersten Mal erhielten staatliche Stellen Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten. Die Abschreckungswirkung für potenzielle Informanten sei offensichtlich. Der Berliner Universitätsprofessor Christian Kirchner meinte ebenfalls, es sei streitig, ob der Umfang der Vorratsdatenspeicherungspflicht verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies gelte vor allem für die Formulierung „zur Verfolgung von Straftaten“. Es werde nicht nach der Schwere und Erheblichkeit der betreffenden Straftaten unterschieden. Rainer Liedtke, Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragter von E-plus-Mobilfunk GmbH kritisierte unter anderem, dass das Gesetz schon 2008 in Kraft treten soll. Diese Regelung sei insoweit inakzeptabel, als nunmehr – anders als im Referentenentwurf vorgesehen – auch noch E-Mail und Internetdienste integriert werden müssten. Der Regierungsentwurf enthalte daneben „völlig unrealistische“ Aussagen zur Kostenbelastung der Unternehmen. Patrick Breyer vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ lehnte das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Der Sachverständige appellierte an die Politik, sich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz aus Kiel, war gleicher Meinung. Das Vorhaben, die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Netze öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste pauschal und ohne jeden Ahnhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Person zu speichern, sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, so Weichert. Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt begrüßte hingegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten. Sie sei eine aus polizeipraktischer Sicht „weit überwiegend begrüßenswerte Regelung“. Sie entspreche somit langjährigen Forderungen der polizeilichen Ermittlungsarbeit und sei als „sehr gelungen“ zu betrachten. Und auch Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, war der Meinung, der Eingriff in das im Grundgesetz festgelegte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei hinnehmbar. Die Herausgabe von Daten dürfe nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung geschehen. Das sei im Entwurf festgelegt.

Heise berichtet jetzt auch: Sachverständige haben erhebliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Datenschützer sowie Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen und aus der Wirtschaft haben bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags scharfe Kritik am Vorstoß der Bundesregierung zur sechsmonatigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten geübt. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert richtete den „ganz dringenden Appell“ an die Abgeordneten, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt klar gemacht, dass die Bevölkerung nicht „ins Blaue hinein“ ohne absehbare Erforderlichkeit in Bezug auf jeden einzelnen Datensatz überwacht werden dürfe. Seit 1969 habe Karlsruhe auch das Verbot aufrecht erhalten, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. „Je mehr wir im Internet kommunizieren, desto stärker sind Kommunikationsprofile aber eben auch Persönlichkeitsprofile.“ Weichert ließ so keinen Zweifel daran, dass der Vorstoß nicht verhältnismäßig und viel zu unbestimmt sei sowie zu wenig Beschränkungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden vorsehe.

Die Tagesschau berichtet schon im Vorfeld: Experten-Kritik an der Vorratsdatenspeicherung

Das geplante Gesetz zur Speicherung von Telefon-, Handy- und Internet-Daten sämtlicher Bürger rückt näher. Zum 1. Januar 2008 soll es in Kraft treten. Dafür soll es der Bundestag im Herbst verabschieden. Heute hört der zuständige Ausschuss dazu Fachleute von Polizei, Telekommunikationsbranche, Datenschützern und Verlegern. Die Ausschussmitglieder erwarten heftige Kritik am Gesetz.

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22 Ergänzungen

  1. Es ist so traurig, dass in dem Bericht von „Heute im Bundestag“ die pro-Argumente am Schluss stehen. Ab sofort bringe ich meinen Schülern bei, dass das, was am Schluss steht, der größte Mist ist.

  2. Abgesehen von der obligatorischen Verfassungsbeschwerde, der sich imo jeder anschliessen sollte, der auch nur im geringsten ein gewisses bürgerliches Verantwortungsbewusstsein hat, hab ich mal überlegt was man noch tun kann, falls das Gesetz kommen sollte und Bestand hat. Ich bin zu dem Schluss gekommen: Eigentlich muss man auswandern. Und das ganze vorab bereits androhen und entsprechend publik machen. So eine Art Aktion „Bürger drohen mit Staatsaustritt“ oder „Dem Staat laufen die Bürger weg“. Wenn das eine Menge Leute tun würden, müsste auch der letzte Datensammelnarr hellhörig werden. Sollen die Herren Entscheider sich doch selber überwachen, ich hab da jedenfalls keinen Bock drauf…

  3. es ist traurig, dass der herr richter solche danebenliegende ansichten hat. Wenn man mit „IP-Nummern […] eh nichts anfangen“ könne (was natürlich nicht stimmt), wozu solle man sie dann speichern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.