27 Verbände gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der Protest gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung wird immer grösser. Mittlerweile unterstützen 27 Verbände und Organisationen die gemeinsame Erklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Ablehnung der Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten

27 Verbände lehnen in einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab, dem zufolge künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat gesammelt werden sollen (sog. „Vorratsdatenspeicherung“), damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Die Verbände bezeichnen es als „inakzeptabel“, dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden sollen. Getragen wird die Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsverbänden, von Journalistenorganisationen und Medienverbänden, von der Internetwirtschaft und der Telefonseelsorge, von Anwalts- und Juristenverbänden sowie von der Verbraucherzentrale.

Neben einer verbesserten Strafverfolgung begründet die Bundesregierung die geplante Vorratsdatenspeicherung damit, dass eine EG-Richtlinie vom März 2006 umgesetzt werden müsse. Diesem Argument erteilt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage: „Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich rechtswidrig, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet ist.“ Die Gemeinsame Erklärung von heute erläutert: „Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.“ Seit Juli 2006 ist gegen die Richtlinie bei dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage anhängig. Die Verbände fordern, zumindest den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine „derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ beschlossen wird.

Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt eine ausführliche Analyse des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Freitag in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote „von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen“ könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. „Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt.“

Stattdessen würde die Datenspeicherung „Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende
Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.“ Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien „Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen“ zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der „freiheitlichen Gesellschaft insgesamt“, so die Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem Bundesjustizministerium.

Die Gemeinsame Erklärung vom 22.01.2007 im Wortlaut:

„Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.

Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von
Daten zu distanzieren.“

Unterzeichner:

* Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
* Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
* Chaos Computer Club e.V. (CCC)
* Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
* Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
* Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
* Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
* Deutscher Presserat
* eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
* Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
* Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)
* Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
* Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
* Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
* Humanistische Union e.V.
* Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
* Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
* Netzwerk Neue Medien e.V.
* netzwerk recherche e.V.
* Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
* no abuse in internet e.V. (naiin)
* Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
* Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
* STOP1984
* Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
* Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

Hier gibt es eine ausführliche Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

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3 Ergänzungen

  1. Leider sind diese Zahlenspielchen mit den 0,006 Prozentpunkten zwar schön plakativ aber nicht so wissenschaftlich wertvoll…hab da was zu geschrieben

  2. Komisch wie schnell man den Überblick über die schon bestehenden Überwachungsmöglichkeiten vergisst.
    Die Überwachung von emails ist in der Bundesrepublik schon seit 2005 kein Problem mehr!

    Sogar die Inhalte von emails können und müssen von den Providern für die Strafverfolgungsbehörden jederzeit bereit gehalten werden. Dazu gibt es die Abhörschnittstelle über ein Gerät namens Sinabox…

    Es geht wohlgemerkt um die mail INHALTE, die seit 2005 für jeden Provider Gesetzlich vorgeschrieben über die Sina-box der Firma Secunet zur Überwachung bereit gehalten werden müssen!

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