Zypries kritisiert Abmahnpraxis

Unsere Justizministerin Brigitte Zypries kristisierte auf dem 57. Deutschen Anwaltstages in Köln die ausufernde Abmahnpraxis. Die Rede ist jetzt auf den Seiten des Justizministeriums in voller Länge veröffentlicht.

ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.

Man könnte auch konsequenter fordern, dass die erste Abmahnung kostenlos sein muss.

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4 Ergänzungen

  1. Da möchte ich auch ein gutes altes chinesisches Sprichwort anbringen, das Mrs. Z sicher gefallen tut:
    "Gegen eine gute Opositon hilft nur ein guter Panzer"

  2. Das passt ganz gut ins Bild, das ich von der zukünftigen Umsetzung des neuen Urheberrechts habe. Es wird zwar lange dauern, bis es Bagatellklauseln gibt, aber der Verwaltungswust wird in der Realität für quasi solche sorgen. Das ist wie bei der Berliner Polizeigewerkschaft, die sich für eine Legalisierung von Cannabis erwärmte, um dem juristisch folgenlosen Papierkram zu entkommen. Trotzdem natürlich unangenehm, das mit dem "quasi relative OK – vielleicht".
    Da hab ich auch noch ein weises und deshalb unverständliches Sprichwort: "Es gibt kein richtiges Leben im Falschem" und noch ein brutales: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

  3. Das wurde auch mal Zeit, dass nach soviel Käse, was unsere Justizministerin nebst anhänglichem Ministerium in den vergangenen Monaten produziert hat, mal ein Schritt in eine vernünftige und wie ich finde, richtige Richtung gemacht wird.

    Es kann nicht angehen, dass man als Betreiber einer privaten Seite quasi eine eigene Rechtsabteilung unterhalten muss, um ja nicht durch Abmahnungen in den finanziellen Ruin getrieben zu werden.

    Die erste Abmahnung hat deswegen kostenfrei zu sein. Wer dann nicht reagiert und die Urheberrechtsverletzung weiterhin mit Wissen und Wollen begeht, der hat dann eben zu zahlen.

    Aber das, was bisher geschieht, ist ja schon mit einer eigenen, neu erschaffenen Sportart zu vergleichen.

    Pfui.

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