Urheberrechts-Anhörung im Bundestag filmen?

Gestern hatte ich schonmal über unsere Idee geschrieben, einfach mal die kommenden Urheberrechtsanhörungen im Bundestag zu filmen und die einzelnen Beiträge der Sachverständigen im Internet zur Verfügung zu stellen. Gründe dafür gibt es einige. Immerhin ist es eine öffentliche Sitzung, Plätze sind limitiert und man muss in Berlin vor Ort sein, technisch ist es problemlos möglich und es würde die Transparenz enorm fördern. Bürger könnten sich mit den unterschiedlichen Argumenten besser auseinandersetzen und die letztendliche Entscheidung durch das Parlament evt. besser verstehen. Zumindest dienen diese Anhörungen theoretisch der Meinungsbildung, auch wenn das Ergebnis vorher meist schon feststeht.

Wie ich gestern schon schrieb, ist das aber nicht so einfach. Mitarbeiter von verschiedenen Bundestagabgeordneten haben mich immer wieder an das Sekretariat des Rechtsausschusses verwiesen. Dort hab ich gerade eine freundliche Verantwortliche erreicht und die Situation besprochen. Wie alle anderen war sie erstmal etwas verwirrt, was wir genau dort tun wollen. Sie erklärte mir das Prinzip des Bundestags-Fernsehen und dass die Aufzeichnungen ja Fernsehsendern zur Verfügung gestellt würden. Sie verstand aber auch schnell, dass ich damit nichts anfangen könnte, weil ich nach traditioneller Sichtweise nicht als Fernsehsender gelten würde (Obwohl es hier NetzpolitikTV gibt). Auf das Argument, dass man doch alles mitschreiben könne, konnte ich auch nur antworten, dass wir gerne modernerer Medienformen als die Schrift nutzen wollen würden und das ja mittlerweile auch problemlos gehen würde. Foto- und Videoaufnahmen sind im Bundestag übrigens generell nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Kommen wir zu ihrem stärksten Argument: Man müsste erstmal die Sachverständigen fragen. Denn diese würden ja hauptsächlich gefilmt und ihre Stellungnahmen könnte man doch auch in schriftlicher Form im Netz finden. Ich erwiderte, dass die Frage- und Antwortrunde doch viel spannender sei, weil die Sachverständigen dort zumeist frei sprechen und nicht alles vom Blatt ablesen würden. Aber das scheint genau das Problem zu sein, dass man genau dies befürchte. Youtube-Politics lässt grüssen. Man könnte aber auch davon ausgehen, dass die Sachverständigen ein Interesse daran haben könnten, für ihre Meinungen ein grösseres Publikum zu erreichen.

Weiterer Verlauf ist jetzt, dass ich eine offizielle Anfrage stelle, dieses Medium hier erkläre und eine Ausnahmegenehmigung erfrage. Das Sekretariat ist nur der Ansprechpartner in Verwaltungsfragen, hier gehts wohl um eine politsiche Frage, die der Ausschussvorsitz oder sonstwer entscheiden muss. Ich bleibe auf jeden Fall dran. Meiner Meinung nach sollte der Bundestag in seiner Arbeit transparenter werden und Foto- sowie Filmaufnahmen zulassen – auch bei Anhörungen, wo die Lobbyisten auflaufen. Alles andere ist nicht mehr wirklich zeitgemäss. Und wozu hat der Bundestag denn diese transparente Kuppel bekommen?

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19 Ergänzungen

  1. Hallo Markus,

    super Sache! Bleib da dran. Vielleicht kannst du damit einen netten Präzedenzfall schaffen und solche Aktionen werden bald einfacher.

    mfg
    axel

  2. Wenn das Bundestagsfernsehen die Sitzung sowieso aufzeichnet, dann könnten die dir das Videomaterial doch auch zukommen lassen.

  3. popjojo, es ist noch nicht klar, ob diese Ausschuss-Sitzungen überhaupt mitgefilt werden und wie das Procedere ist. Ebenso ist es unklar, was denn mit den Bundestagsaufnahmen gemacht werden darf. Ich hab mir gestern mal die Richtlinien angeschuat und eigentlich darf man das nur zuhause im stillen Kämmerchen konsumieren. Es sei denn, man ist ein Fernsehsender und dann wohl wieder mit bestimmten Rechten, Pflichten und Restriktionen versehen.

    Ich würde gerne die Anhörungen mitschneiden und unter einer liberalen CC-Lizenz veröffentlichen. Das dürfte mit dem üblichen BundestagsTV Material ausgeschlossen sein.

  4. ha, super Idee, und zum letzten Kommentar:
    aber was ja hoffentlich klar ist, dass der ganze Kram grundsätzlich der (gesamten) Öffentlichkeit zugänglich sein sollte… ?

  5. insbesondere das auf ein historisch niedriges niveau gesunkene Vertrauen in die Demokratie in Dt. sollte Anlass genug sein hier einen starke Position zu beziehen. Vielleicht schafft eine Verknüpfung mit diesem Sachverhalt noch etwas mehr Öffentlichkeit….

  6. Sie müssen mit den Apparaten an die wirklichen Ereignisse näher herankommen und sich nicht nur auf Reproduktion oder Referat beschränken. Sie müssen an wichtige Reichstagssitzungen und vor allem auch große Prozesse herankommen. Da dies einen großen Fortschritt bedeuten würde, wird es sicherlich eine Reihe von Gesetzen geben, die dies zu verhindern suchen. Sie müssen sich an die Öffentlichkeit wenden, um diese Gesetze zu beseitigen. Die Furcht der Abgeordneten, im ganzen Reiche gehört zu werden, darf, da sie sehr berechtigt ist, nicht unterschätzt werden, aber sie müssen sie ebenso besiegen wie die Furcht, die, wie ich glaube, verschiedene Gerichte äußern würden, ihre Entscheidungen vor dem gesamten Volke treffen zu müssen.

    Bertolt Brecht, Vorschläge für den Intendanten des Rundfunks, 1927

  7. Wirklich eine gute Idee! Ich tippe aber mal darauf, dass Du keine Möglichkeit zur Veröffentlichung bekommen wirst. Alles andere würde mich sehr wundern.
    Merke: Öffentlichkeit ist wohl gelitten, wenn sie nur klein und überschaubar genug ist, und auf reinem Zuschauerrang weder die Möglichkeit zur Erörterung noch zum Einspruch, noch zum Bezug einer Gegenposition hat. All das könnte im Web durchaus gegeben sein.

  8. Finde es ehrlich gesagt etwas traurig das es darum überhaupt eine Diskussion geben muss. Warum hat nicht jeder Bürger das Recht, den von ihm Angestellten im Bundestag auf die Finger zu schauen und anderen davon zu berichten?

  9. Warum nicht einfach hingehen und filmen? Ich kann mir nicht vorstellen daß so ein Verbot vor Gericht Stand halten würde.

  10. Warum nicht einfach hingehen und filmen? Ich kann mir nicht vorstellen daß so ein Verbot vor Gericht Stand halten würde.

    Sorry, der Urheber- und Leistungsschutz hat heutzutage vor Gerichten einen Stellenwert, der allenfalls noch von Kapitalverbrechen getoppt wird. Wer gegen den erklärten Willen eines Urhebers bzw. Rechteinhabers irgendetwas tut, ist im Regelfall auf das Gründlichste am Arsch. Ich dachte, das hätte sich inzwischen rumgesprochen. Für dieses Blog würde es z.B. das aus bewirken – insofern mag ein vorsichtiges Vorgehen durchaus sinnvoll sein.

    Ich mein ja nur.

  11. In den Landtagen ist das so, dass man als Außenstehender auf in öffentlichen Sitzungen erst dann zugelassen ist, in dem Moment, wo der Ausschußvorsitz angekündigt hat, dass heute ein Gast da ist, und kein Widerspruch kommt. Dann darf man bleiben und zuhören. Eigene Aufnahmen sind strikt tabu.

    Nur der Protokollarische Dienst nimmt und bereitet das Material auf, das dann verwendet werden darf – aber auch nur unter eng definierten Bedingungen. Dürfte im Bundestag ähnlich sein, wenn nicht sogar strikter. Das wäre eine echte Revolution, wenn das durchkäme.

    Mein Tipp: unter einer nicht-freien Lizenz könnte es einen Kompromiss geben, der noch als Erfolg zählen darf. :)

  12. Sorry, der Urheber- und Leistungsschutz hat heutzutage vor Gerichten einen Stellenwert, der allenfalls noch von Kapitalverbrechen getoppt wird.

    Mag sein, aber das hat hiermit ja nichts zu tun. Es ist eine öffentliche Debatte im Bundestag, und nicht ein Disney-Schinken von vor 50 Jahren.

    Das eigene Aufnahmen verboten sind ist doch völliger Schwachsinn. Ich vermute, so eine Regel kann nur Bestand haben weil sich keiner die Mühe macht dagegen anzukämpfen.

  13. Unbedingt dranbleiben, ich finds eine Klasseidee.
    Gelegentlich wollte ich von öffentlichen Gemeinde- oder Kreistagssitzungen mit Mitschnitten berichten und wurde von einem befreundeten Rechtsanwalt, den ich zuvor befragt hatte schnell auf den Boden zurückgeholt.

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