SPD-Fraktion antwortet auf Urheberrecht-Protestschreiben

Die SPD-Fraktion, bzw. das Bundesjustizministerium hat ein kleines Argumentationsproblem, wenn die Abgeordneten auf Briefe von besorgten Bürgern wegen der Urheberrechtsreform antworten. Der ehemalige Juso-Vorsitzende Nils Annen (Warum hat der eigentlich keine eigene Internetseite?) hat seine Mitarbeiter/Praktikanten beauftragt, dem Dockblog eine Antwort auf das Protestschreiben der Verbraucherzentralen geschickt. In dem Protest-Schreiben wird an die Abgeordnten und Minister appeliert, „DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln“.

Und die Antwort darauf sieht dann so aus:

Die Herstellung einer Privatkopie ist aber, weder nach dem geltenden noch nach dem zukünftigen Recht, dann nicht erlaubt, wenn hierfür ein technischer Kopierschutz umgangen werden muss. Das Knacken von Kopierschutz ist also in jedem Fall verboten. In Ihrem Schreiben fordern Sie, DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, welche den Datenschutz aushebeln und somit mit Risiken für den Nutzer verboten sind. Die Novelle des Urheberrechts verbietet, wie von Ihnen gewünscht, die Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und sogar die Bewerbung von Soft- und Hardware, die vornehmlich dazu dient, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Der Besitz ist allerdings nur zu gewerblichen Zwecken verboten, nicht aber für Privatpersonen. Wenn Sie also noch alte Software besitzen, welche den Kopierschutz einer CD automatisch umgeht, dann sollten Sie diese Software nur für die private Reproduktion von Audio-CDs verwenden, von denen Sie wissen, dass sie nicht kopiergeschützt sind. Die Hersteller sind verpflichtet, den Kopierschutz auf dem Produkt deutlich zu kennzeichnen.

Da fühlt man sich als Bürger ernst genommen und man nimmt den Politikern auch sofort ab, dass sie verstehen, womit sie sich da beschäftigen. Anders ausgedrückt zeigt diese Mail, dass die keinen blassen Schimmer haben, was sie da beschliessen. Kann mir nicht vorstellen, dass das Büro von Nils Annen, der sich mit Aussenpolitik beschäftigt, diese Antwort selbst verfasst hat. Die kommt entweder von den Fraktionsexperten, die sich mit dem Urheberrecht befassen oder gleich aus dem Bundesjustizministeriums, quasi als Argumentationshilfe.

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9 Ergänzungen

  1. Ich bin mir nicht sicher, ob das ein Fraktionsschreiben ist. Das hätte dann doch hoffentlich irgend jemand korrekturgelesen. Der Satz „… und somit mit Risiken für den Nutzer verboten sind.“ sollte auch nicht mit Materie vertrauten Personen zumindest fragwürdig erscheinen. Das gesuchte Verb ist wohl verbunden.
    Andererseits sollte man vielleicht nicht zuviel erwarten. Der gesamte Brief liest sich tatsächlich so, als wäre er nicht von Büro des Herrn Annen geschrieben.

  2. Normal: jede größere Fraktion lässt zu „Massenthemen“ natürlich Stichwortkataloge für Antwortbriefe entwerfen. Komplexe Sachverhalte erfordern sachgerechte Antworten. Auch wenn ein Bürger mal so „schlau“ ist, einen sachfremden MdB anzuschreiben. Arbeitsteilung beginnt nicht zuletzt auch auf cducsu.btg, spd.btg, gruene.btg oder fdp.btg.

  3. der gute mann heißt niels annen und hat eine webseite unter http://www.niels-annen.de. (die frage kommt im artikel auf)

    tja, und experte ist er laut homepage wohl eher für außenpolitik.

    zudem wage ich die vermutung, dass die meisten, die dieses protestschreiben versandt haben, auch dieses nicht selbst hätten formulieren können. also massenmail auf massenmail finde ich nun weniger verwerflich.

  4. @ Schorsch:

    Die Massenmail an sich habe ich nicht kritisiert, das ist so in allen Fraktionen üblich. Mich wunderte halt nur, dass eine vermutlich zentral geschriebene Antwortmail auf dieses Protestschreiben eklatante Argumentationslücken aufweist, die ich in dem Artikel beschrieben habe.

  5. Markus, ich korrigier dich dann hier mal: im Regelfall werden einzelne Textbausteine und nicht komplette Antwortschreiben für den Hausgebrauch angeboten. Zusammenstellung obliegt dann aber doch noch dem jeweiligen Büro — was hier vermutlich auch der Fall war.
    Ob es auch nur annähernd sinnvoll ist, mit vorgefertigten Massenprotestschreiben irgendwen zu behelligen und damit teilautomatisierte Antwortschreiben zu provozieren, darüber kann man eigentlich nicht mal streiten.

  6. Erwähnenswert ist, dass diese „Textbausteine“ oder „Argumentationshilfen“, die übrigens auch in Gesetzestexte bzw. -begründungen einfliessen, häufig von den jeweils interessierten industriellen Kreisen formuliert werden.

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