Personenkennziffer zur steuerlichen Erfassung von 80 Millionen Bürgern

Einfach mal eine Personenkennziffer einführen?

Bund und Länder sind sich einig, von Mitte 2007 an jeder gemeldeten Person eine eindeutige und dauerhafte Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren zu verpassen. An einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (PDF-Datei) haben die Fachausschüsse des Bundesrates nur noch einen kleinen formalen Änderungswunsch (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung. Die Zustimmung der Länderchefs am Freitag im Bundestag zu der Einführung der Personenkennziffer gilt damit als sicher.

Neu ist das ja nicht:

Die grundsätzliche Einführung der Identifikationsnummer ist bereits seit der Änderung der Abgabenordnung vom 15. Dezember 2003 mit Einführung des umstrittenen Paragraphen 139d beschlossene Sache. Datenschützer hatten im Vorfeld der Novelle des „Steuergrundgesetzes“ nachdrücklich vor einem Einstieg in eine Totalerfassung der Bevölkerung mit der Personenkennziffer gewarnt – vergeblich. Sie brachten Einwände gegen das formale Vorgehen der damaligen rot-grünen Bundesregierung vor und bemängelten eine Missachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, was die Änderung aber nicht mehr verhinderte.

Die Personenkennziffer sollte man dann auch mal im Zusammenhang mit der geplanten Volkszählung im Jahre 2010 betrachten.

Update: Der Bundesrat hat zugestimmt: Grünes Licht für Personenkennziffer im Bundesrat.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer lebenslang und noch über sein Ableben hinaus angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, seit langem kritisch. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden. Der Gesetzgeber habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wie die Nutzung dieser Informationen im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

  1. Till, weiss ich leider auch nicht, und frage mich:

    Wenn die Behörden bereits Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, -Ort, Wohnort, Steuernummer (bei Selbständigen), FA-Nummer, EU-Steuernummer etc. pp. kennen, haben sie bereits einen Schwall von Daten, der sich problemlos einer Einzelperson zuordnen lässt. Neu ist also an der Personenkennziffer nur, dass man sie sein Leben lang behält, oder?
    Soll mir auch egal sein, meinen Namen wollte ich nicht ändern …

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.