Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen

Es ist immer wieder schön, wenn man von etablierter Seite Unterstützung für politische Forderungen bekommt. Wie im Falle der Urheberrechtsregulierung jetzt wieder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die haben sich eigentlich fast komplett unseren Forderungen angeschlossen und kritisieren mit einer kleinen Kampagne die Bundesregierung und die DRM-Befürworter. Hier ist schonmal ein erster Teil des Berichtes zu der Kritik. Später gibts mehr, wenn ich von der Pressekonferenz zurück bin, die gleich stattfindet.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute in Berlin eine Studie zum Downloadstores & Co vorgestellt. Die von Till Kreutzer erstellte Studie hat u.a. die Lizenzbestimmungen bei Downloadportalen im Hinblick auf Verbraucherrechte untersucht. Diese haben wir uns hier im Blog schon vor fast einem Jahr kritisch angeschaut. „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“, kommentierte Patrick von Braunmühl von der VZBV die Studie. „Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert seien. Über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch durch die Verwendung von DRM die anbietenden Unternehmen. Mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsreform drohen sogar noch weitere Verschlechterungen für Konsumenten. Die Verbraucherzentralen schliessen sich unserer Kritik an und warnen vor „einer Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer.“ Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung müsse endlich aufhören, so die Pressemitteilung weiter.


Gleichzeitig fordern die Verbraucherzentralen wiederholt unseren Bauernminister Seehofer auf, Flagge zu zeigen: „Wo bleibt in der Diskussion der Minister, der sich für die Interessen der Nutzer verantwortlich zeigt?“ Meine Vermutung ist ja, dass er wohl wieder Demos mit dem VDK organisiert oder sich mit der Bauernlobby trifft.

Deutliche Worte finden sich in der PM zu den Plänen der Bundesregierung, Filesharing weiter zu kriminalisieren. Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopiereindustrie wirksam zu stoppen sei. Die geplanten bis zu drei Jahre Haft für das Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Dateien bezeichenn die Vernbraucherzentralen als „Privatkopierer sind Verbrecher“.

Teil der kleinen Kampagne der Verbraucherzentralen zum zweiten Korb ist eine Brief- und eMailaktion. Mit einem offenen Brief kann man sich an verschiedene Minister und seinen persönlichen Abgeordneten wenden. Leider ist das technisch ziemlich dilletantisch gelöst. Es gibt kein wirkliches Formular, sondern es funktioniert nur über die Mailto-Funktion, den Abgeordneten muss man sich selbst raussuchen und die Minister-Mails werden direkt an die Poststellten der Ministerien geschickt,wo man sicherlich rasch einen Filter setzt. Aber was solls, schickt den Brief besser per Post oder per Fax, kostet ja fast nichts und sinnvoll ist eine solche Aktion auf jeden Fall, wenn viele mitmachen. Und wer will, kann sich ganz analog den Brief als Vordruck in einer der Verbraucherzentralen abholen. :)

Lustig und medienwirksam ist auf jeden Fall die Abmahnaktion gegen iTunes & Co:

„Der befürchteten Klagewelle von Rechteinhabern setzt der vzbv seinerseits rechtliche Massnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Anbieter entgegen. An folgende Unternehmen wurden gestern Abmahnungen verschickt:

An iTunes, weil: 1) Weitergabe, Übertragung oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 2) Tecnische Massnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 3) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

An die Deutsche TelekomAG, T-Com, weil: Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemein Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.“

Na endlich. Geht doch auch in Deutschland. Und nicht nur in anderen Ländern. Später gibts mehr dazu.

Hier ist schon mal ein 3-seitigen Hintergrundpapier, wo die Positionen zum Urheberrcht zusammengefasst werden.

Update:

So, jetzt live von der Pressekonferenz aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Dummerweise kann man diese Location leicht mit der Bundespressekonferenz verwechseln, wo wir erstmal waren. Und nicht nur wir, verschiedene Medien suchten dort auch noch die Pressekonferenz. Also schnell weiter um die Ecke, wo wir fünf Minuten zu spät ankamen. Normalerweise wartet man bei solchen PKs noch ein paar Minuten, aber alles hatte schon angefangen. Die Begrüssungsworte von Patrick von Braunmühl gibts also nicht. Aber der hat quasi auch nur (wenigstens frei improvisierend) die Pressemitteilung vorgelesen. Der Wetterfrosch bastelt gerade an der Videokamera herum, wenn alles klappt, können wir die halbe PK später also Videopodcasten. Es ist nur sehr voll hier und wir kamen leider etwas zu spät, um die Technik in Ruhe aufzubauen. Dazu müssen wir alles um die ZDF-Kamera herumbauen, die sich schon zentral mitten im Raum aufgebaut haben. Die Heute-Sendungen sollen später darüber berichten, wenn nicht zufällig ein Flugzeug abstürzt oder die Regierung zurücktritt. Und hier mal das livebloggen, was später mehr Prosa wird.

Jetzt spricht Till Kreutzer (u.a. Ifross und iRights) über die von ihm für den Verbraucherzentrale Bundesverband erstellte Studie. Nutzer würden die AGBs normalerweise nicht lesen, weil man sonst täglich mehrere Stunden Vertragswerke lesen müsste, die man eh nicht verstehen würde. Also habe man sich diese mal stellvertretend für die Verbraucher angesehen, um zu schauen, was davon überhaupt legitim sei und was nicht. Das Urheberrecht, DRM und Lizenzbestimmungen würden im digitalen Zeitalter zu einer Verkomplizierung des Alltages führen. Mitten im Übergang vom analogen ins digitale Zeitalter würden viele massive Schwierigkeiten für Verbraucherrechte durch das Urheberrecht entstehen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts würden Anbieter den Konsumenten auch gerne eigene Vertragsbestimmungen diktieren, über die man als Verbraucher nicht verhandeln könnte. Das Urheberrecht mit seinen Schrankenregeulungen und letzten wenigen Verbraucherrechten würde quasi nutzlos.

Till Kreutzer brachte als Beispiel das traditionelle Medium „Buch“ (Man setze analog DVD, CD, Datenträger, etc. ein). Dieses könne man weiterverkaufen, verleihen, im Garten vergraben, Seiten rausreissen, in die Bibliothek stellen, etc. (Beispiele teilweise von mir eingefügt). Bei eBooks wäre das aber schon nicht mehr so. Dieses könne man zwar käuflich erwerben, aber meist schon beim Betreten des virtuellen (e)Buchladens müsste man das komplizierte Vertragswerk bestätigen. Dann das Gleiche nochmal für die Nutzung einer eBook Readersoftware (zum lesen des Buches) und dann wieder eigene Lizenzbestimmungen für das ebook, mit sechs Seiten Vertragstext vorne im Buchdeckel drin. Dort würde dann stehen, dass das Buch nciht weiterverkauft, verliehen, online gestellt, kopiert oder auch nur kleine Passagen daraus kopiert werden dürfen. Meist zum selben Preis wie ein analoges Buch.

Anwälte würden teilweise die Klauseln in den AGBs nicht mehr verstehen, wie solle ein Verbraucher das verstehen?

Nutzer wundert sich über Bestimmungen und weiss nicht, ob diese jetzt wirksam sind oder nicht. Auf jeden fall geht er jeweils ein Risko ein. Einmal, wenn man sich über bestimmte KLauseln hinwegsetzt, die man für unwirksam hält, es aber nicht juristisch wasserfest weiss. Andererseits, wenn man sich von den KLauseln einschüchtern lässt und auf die Durchsetzung der eigenen Verbraucherrechte verzichtet. Deswegen sei es wichtig, dass die Verbraucherzentralen als Anwälte der Verbraucher „global“ dagegen vorgehen würden.

Als Beispiel nannte Till Kreutzer bekannte Klauseln bei Computerspielen. Bei im Geschäft gekauften Spielen mit Datenträgerwäre beim Einkaufen schon das Verbreitunsgrecht erschöpft und man könnte das Spiel weiterverkaufen. Nicht ausdrücklich gilt das im Urheberrecht für nicht-körperliche werk , d.h. Download.

Sogenannte Änderungsvorbehalte sind auch sehr beliebt in AGBs, der Anbieter behält sich vor, jederzeit beliebig die AGB zu ändern – allerdings sei dies unzulässlich laut einem Urteil des Bundesgerichtshof!! Problematisch ist die Systematik und sprachliche Ausgesteltung der AGBs. Gerade Unternehmen, die international agieren verwenden einfach übersetzte AGBs, was dazu führt, dass die nicht wirklich der deutschen Sprache angepasst werden. Viele AGBs dienen auch gleich für viele Dienste und nicht nur explizit für den Dienst, den ein Kunde gerade nutzt (Scheint wohl T-Online / Musicload zu sein- siehe unser Downloadstoretest). Verbraucher ist so nicht informiert, was er überhaupt darf und was nicht.

Internationale UNtrenehmen haben natürlich das Problem, dass nationale Gesetzgebungen vorherrschen. Man müsste eigentlich für jedes Land eine eigene AGB machen. Macht man aber nicht. In den USA kann man Haftung fast vollständig ausschliessen – in Deutschland und Europa sind diese Klauseln unwirksam. Am Ende der Klauseln gibt es daher oft sinngemäss den Zusatz zu lesen: „Es gibt Länder, wo dies nicht zulässig ist, da gelten dann die nationalen Bestimmungen. Damit wird impliziert, dass der Nutzer in eine Rechtsbibliothek oder zum Anwalt gehen soll, um zu fragen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist oder nicht. Quasi um herauszufinden, was überhaupt meine Rechte sind. Ist also inakzeptabel und kritisierungswürdig!

Dann redete Frau Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen, also eigentlich las sie nur ihre Rede vom Blatt vor. Habenw ir auf Video, muss noch bearbeitet werden. Sie erklärte den Protestbrief und forderte Medienvertreter sowie Verbraucher auf: „Bitte rütteln Sie mit diesem Brief die zuständigen Minister Zypries, Schavan und Seehofer, sowie die Bundestagsabgeordneten wach. Helfen sie uns im Kampf für Ihre Rechte.“

Sie erwähnte eine Diskussion der Verbarucherzentrale in Leipzig im vergangenen Mai mit Europaabgeordneten . „Wir mussten feststellen, dass die Verbraucher deutlich besser Bescheid wussten über das Urheberrecht und die schädlichen Auswirkungen, als die Europaabgeordneten, die darüber abgestimmt hätten“. Sie forderte stellvertretend für die verbraucherzentralen die Politiker auf, sich bitte schön vorher mit allem zu beschäftigen, was sie da diskutieren und beschliessen.

Die Verbarucherzentralen befürchten eine Flut an Abmahnungen und erhebliche Kosten für Eltern und junge Menschen. Das Urheberrecht würde zu einer lukrativen Einnahmequelle für Anwälte, die für Rechteinhaber Abmahnungen verschicken und daraus neue Geschäftsmodelle aufbauen. Verbraucher müssten grundlegende Rechte auch im digitalen Zeitalter erhalten. Eine Aufklärung über diese Rechte müsste schon in der Schule beginnen.

Dann begann eine kurze Frage und Antworten – Rund, die sich fast ausschliesslich um Abmahnungen drehte. Der Mensch von AP fragte, wie lange die Frist für die iTunes & Co Abmahnungen seien und Patrick von Braunmühl antwortete, dass man denen vier Wochen Reaktionszeit eingeräumt hätte. Nero habe sich aber schon heute morgen gemeldet und Zustimmung kommuniziert. Man könne aber nur auf Unterlassung klagen, erst bei einem Wiederholungsfall könnten Gerichte über Strafzahlungen verhandeln.

Meine Frage ging an Frau Voß, wie die Verbraucherzentralen denn die „Verbraucheraufklärung“ der Musik- und Filmindustrie für Schüler und Lehrer beurteilen. Dies wurde als einseitige Information kritisiert, wo nur erklärt wird, was verboten ist und nicht, was die Verbraucher dürfen. Sie forderte im Namen der Verbraucherzentralen Bidungsministerin Frau Schavan auf, unabhängige Verbraucherinformationen zu erstellen, sowie Schüler und Lehrer über Verbraucherrechte zu schulen.

Von Braunmühl erklärte, dass Staatsanwaltschaften schon die Bagatellklausel fordern würden (Die Meinung der Staatsanwaltschat Karlsruhe ging ja vor wneigen Monaten z.B. durch die Medien). Erste Abmahnungen müssten kostenlos sein und als Warnung fungieren. Er wartnte davor, dass das Problem der Abmahnungen zunehmen wird, wenn das Auskunftsrecht für Rechteinhaber kommt. Dann kam die Frage, wie die Verbraucherzentralen denn den die aktuelle Urheberrechtspolitik einschätzen würden. Die Antwort teilte ich dann auch, die Lobby der Unterhaltungslobby ist sehr stark und einflussreich, un die aktuelle Wirtschaftspolitik der der Budnesregierung lässt einen skeptisch im Hinblick auf Verbraucherrechte sein, wo Unternehmen keine weiteren Lasten aufgetragen werden sollen.

Allerdings, so betonte von Braunmühl, sei eine Balance im Urheberrecht wichtig, um einen Mentalitätswechsel in der Bevölkerung zu erreichen, der wichtig sei. Wenn man den Wechsel hin bekommen wolle, dass nicht alles im Netz kostenlos sei, müsse man klar machen, dass man DRM beschränkt und Nutzern Rechte gibt. Sonst würde das nicht klappen.

So, jetzt ist es vorbei. Der Wetterfrosch muss jetzt noch meine beiden Interviews mit Patrick von Braunmühl und Till Kreutzer sowie dien Mitschnitt der Pressekonferenz bearbeiten, die es dann später hier bei NetzpolitikTV zu sehen gibt.

Und hier sind nochmal die zentralen Forderungen der Verbraucherzentralen:

Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:

* Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
* Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
* Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
* Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
* Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.

Besonders interessant finde ich die Forderung nach dem Verbot von DRM- und Kopierschutzmassnahmen, die in das Betriebssystem eingreifen. Das ist eigentlich eine Breitseite gegen Apple und Microsoft, die beide dies so praktizieren. Eigentlich müsste man konsequent als Verbraucherzentralen das Verbot der Auslieferung von MAC OSX und WindowsXP und vor allem das kommende Vista fordern!! Alleine schon für die Einbettung der eigenen proprietären Codes wie WMV und WMA in das Betriebssystem. Diese Forderung braucht echt mehr mediale Aufmerksamkeit!

Die 220-seitige Studie gibt es hier zum Download.

Coming soon: NetzpolitikTV mit zwei Interviews und dem Videomitschnitt von der Pressekonferenz. Hier in diesem Artikel. (Theoretisch diesen Nachmittag noch)

Etwas Medienecho:

ZDF: Verbraucherschützer mahnen Internet-Firmen ab
Tagesspiegel: Apple soll offener werden – Verbraucherschützer mahnen Musikportal ab
Heise: Verbraucherschützer starten Kampagne gegen Urheberrechtsreform
Golem: Verbraucherschützer gegen DRM und seine Folgen
Netzeitung: Verbraucherschutz mahnt Internet-Firmen ab
Zeit-Online: Nicht jeder ist ein Raubkopierer

Und hier ist das Interview mit Till Kreutzer zu der vom VZBV vorgestellten Studie und der rechtlichen Situation rund um Tauschbörsennutzung in Deutschland. Das Interview ist knapp zwölf Minuten lang, liegt bei Google Video und kann natürlich auch als MP4 und im freundlichen OGG-Format heruntergeladen werden.

Hier klicken, um den Inhalt von video.google.com anzuzeigen

Und hier ist der Link zum ZDF-Heute-Beitrag. Lustigerweise ist mein Notebook auf dem Startbild prominent zu sehen.

Jetzt ist auch das etwas mehr als vier Minuten lange Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Start der Kampagne zumindest schonmal bei Google-Video online. Die Datei-Versionen folgen noch.

Hier klicken, um den Inhalt von video.google.com anzuzeigen

Der Mitschnitt der Pressekonferenz rechnet noch vor sich hin. Vielleicht klappts heut noch damit.

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31 Ergänzungen

  1. „Eigentlich müsste man konsequent als Verbraucherzentralen das Verbot der Auslieferung von MAC OSX und WindowsXP und vor alle das kommende Vista fordern. Alleine schon für die Einbettung der eigenen proprietären Codecs wie WMV und WMA in das Betriebssystem.“

    Hm, würde auf jeden Fall Eindruck schinden. Ich versteh zwar was du meinst, aber das wäre ja schon wieder eine Einschränkung der Nutzer und würde einigen Firmen erhebliche Kosten aufbrummen. Die Idee ist dennoch klasse.

  2. Hallo Markus,
    einige der vom vzbv abgemahnten Punkte treffen DRM in Mark und Bein, z.B. Songs dürfen nur auf den eigenen Geräten abgespielt werden oder das Verbot der Weitergabe und des Wiederverkaufs. Hoffen wir, dass die Aktion nicht nur ein kleines Nachbeben bleibt, bevor das neue Urheberrechtsgesetz dem allen ein Ende bereitet…
    Viele Grüße
    Wolf

  3. Übrigens kam dazu heute sogar ein Bericht in den Heute Nachrichten von ZDF. Dort wurde sehr anschaulich klar gemacht wie sehr dem Verbrauche jegliche Rechte bei DRM behafteter Musik genommen werden, indem die Rechte auf gekaufte Bücher übertragen wurden die man beispielsweise nur in einem bestimmten Raum lesen darf.

    Fand dies auf jeden Fall ein sehr interessantes Beispiel dass die Rechtspraktiken der Musikdownloaddienste endlich wirklich in der Öffentlichkeit angekommen zu sein scheinen. Und ich glaube immer noch dass die Öffentlichkeit eine größere Lobby darstellt als die der Musikindustrie

  4. Das war ja wirklich mal geschickt eingefädelt. Einen Tag vor der Pressekonferenz wird eine Nachricht an den Tagesspiegel lanciert, dass Apple vom vzbv abgemahnt wird und schon bekommen der eloquente Herr von Braunmühl und sein etwas verbiestert dreinschauende „Medienanwalt“ Herr Kreutzer die geballte mediale Aufmerksamkeit. Wenn ich die Liste der Abgemahnten neben Apple und die Begründungen durchlese, kommt mir bei Musicload der leise Verdacht, dass es sich nur um eine Alibiabmahnung handelt, damit nicht der Eindruck der Parteilichkeit entsteht. Denn Musicload wird ausschlieslich für seine angeblich verwirrenden Geschäftsbedingungen abgemahnt, aber nicht für die Tatsache, dass ihr Download nur Dateien im probitären WMA-Format bereithält und ausschließlich für Windowsuser nutzbar ist. Probitär ist genau der Knackpunkt und für alle Zeitgenossen, die es immer noch nicht wissen: AAC ist im Gegensatz zu WMA kein probitäres, „irgendwie Apple-eigenes“ Dateiformat sondern der iso-konforme und vom Betriebssystem unabhängige Nachfolger des MP3-Formates!
    Gut nehmen wir mal an, dem vzbv geht es tatsächlich um den Verbraucher und nicht um ein grosses Stück vom Publicitykuchen ihrer europäischen Kollegen. Dann ist die Frage nach der praktischen Umsetzung legitim und wichtig. Die Geschäftsbedingungen an die jeweiligen Länder anzupassen, ist für Apple sicherlich ein Leichtes und würde ein positives Signal für mehr Verbrauchersicherheit bedeuten. Mit der Öffnung von iTunes für digitale Abspielgeräte der Mitbewerber sieht es schon komplizierter aus. Es genügt eben nicht das eigene DRM zu lizensieren – kostenlos, versteht sich – sondern auch das Dateiformat müsste kompatible sein. Leider haben sich die die meisten Playerhersteller in vorauseilender A****kriecherei für o. g. WMA entschieden.
    Also bliebe nur das „alte“ MP3 und Apple wäre gezwungen den gesamten europäischen Musikbestandes von iTunes entweder parallel zu führen oder komplett umstellen. Natürlich, ganz klar kostenlos! Als Sahnehäubchen wäre da noch eine uneingeschränkte Kompatibilitätsgarantie für alle am Markt befindlichen Player, selbst bei abenteuerlichster Spezifikation. Ach bevor ich’s vergesse, natürlich muss auch der iPod endlich für andere „Musicload’s“ fit gemacht werden, sprich Apple hat gefälligst das “ wunderbare“ WMA zu lizensieren, leider nicht kostenlos, na ja. Das war’s dann, damit ist die Welt für den vzbv in Ordnung?? Ich glaube bei dieser ganze Sache handelt es sich eher um einen Nebenkriegsschauplatz, als Ablenkung vom kümmerlichen Versagen beim Schutz wirklich elementarer Verbraucherrechte ! Beispiele gefällig? “ Steuererlichkeitsgesetz“ (toller Name), Auskunftspflicht der Industrie über deren Produkte, Recht auf Einsicht aller öffentlichen Akten (Behörden, Gerichte) usw. Der vzbv verhält damit ähnlich den Gewerk-schaften, deren Kampf nur noch dem Erhalt aller 70′ Jahre – Privilegien („Steinkühlerpause“) ihrer Premiummitglieder gilt. Falls aber Apple in der Zwischenzeit die „Faxen dicke“ hat und Europa aufgibt, wäre wenigstens ein Ergebniss zu präsentieren: Der Markt ist frei für alle tollen Windows-only Musikdownloaddienste, ganz besonders wenn der Name an frisch Erbrochenes erinnert.
    Herzlichen Dank vzbv!

  5. @Jürgen Krieger
    Du sprichst da – obwohl emotional, aber immerhin – ein wichtiges Problem an, dessen Dynamik ich, die Verbraucherschützer und wahrscheinlich auch Insider der betreffenden Firmen, Patentpools und „Standardisierungs“-Organisationen, nicht vollkommen verstehen.

    Die „Fakten“ sind:

    DRMSysteme sind Patente von Geräteherstellern, die wesentlich größere Umsätze als die Inhalteindustrie haben.

    Patente sind ein geistiges Eigentum, dass vom Gesetzgeber nur äußerst selten eingeschränkt wird.

    Patente haben einen höheren Stellenwert als des Urheberrecht, da sie eine größeren finanziellen Wert darstellen.

    DRM-Patente ermöglichen es den Geräteherstellern, Schutzgeld von den Inhalteanbietern zu kassieren.

    DRM-Patente ermöglichen es den Geräteherstellern, Kunden in ihr DRM System einzusperren und dadurch den Geräteverkauf zu erhöhen.

    Der Geräteverkauf erhöht sich nicht, wenn man dem Kunden nicht im selben Gerät parallel die Möglichkeit bietet, offene Standards und Raubkopien zu konsumieren, sofern andere Geräte diese Möglichkeit bieten.

    Interoperabilität bedeutet entweder eine Aufgabe der Macht des Patents und eine damit verbundener Ausgleich des Schutzgeldmarktes auf geringem Niveau, sowie zum Verlust der Nutzernischen – oder eine Errichtung von Grenzzöllen zwischen den proprietären DRMSystemen, welche dem stärksten DRM Patenthalter zugute kommt.

    Interoperabilität führt (angeblich) zur Motivation der Inhalteanbieter vermehrt im Netz zu verkaufen, was zur Erhöhung des Gesamtvolumens des Schutzgeldmarktes führt. Jedoch steigt das Inhaltsvolumen des Internet durch industrielle Informationsproduktion und die Commons ohnehin.

    Microsoft besitzt eine Schlüsselposition:
    hat Portfolio von Intertrust (Intertrust gehört Sony und Phillips)
    hat Portfolio von Macrovision
    (Macrovision hat wesentlich gleiche Patente wie Intertrust, nur sind Macrovision’s-Patente in Europa gültig – außerhalb gelten die Intertrust Patente)
    hat Portfolio von ContentGuard (gehört zu gleichen Teilen MS, Time Warner und Thomson)

    Microsoft spielt Schlüsselrolle in den Standardisierungsorganisationen (wohlgemerkt keine offenen Standards)
    OMA (Lizenzierung bisher nur durch Vodafon, andere Mobilfunkbetreiber streiten seit Jahren um die Gebühren, Verkauf von Musik am Mobiltelefon bleibt unattraktiv, solange die OMA Gebühren hoch sind. Apple sorgte bei der OMA für lange Gesichter, als sie Motorola den Musikverkauf ermöglichten)
    Coral (hat sich totgelaufen und die Stärksten finden sich in Marlin JDA)
    Marlin JDA (besteht aus Intertrust, Matsushita, Philips, Samsung und Sony. Auch hier wurden eifrig Spezifikationen erarbeitet. Technisch ist Interoperabilität kein Problem, jedoch implementiert wurde sie seit Jahren nicht)

    Obwohl Interoperabilität seit 1996 (World Copyright Treaty) ein Thema ist, begann die Gerätebranche zunächst eifrig Patente anzumelden. Auch Microsoft, welche damals gar keine Geräte bauten, begann damals Patente anzumelden und aufzukaufen. Die strategische Zielsetzung war klar: Das Netz als eine Ansammlung von Kopiermaschienen sollte zum totalen DRM umgebaut werden. Goldgräberstimmung machte sich breit und die DRM Patenhalter denken bis heute nur an sich. Seit zehn Jahren wird so getan, als würde man sich um einen Industriestandard kümmern, doch das Rennen um die Vormachtstellung ist noch lange nicht vorbei. Dazu muss man sich verdeutlichen, was die Vormacht im DRM bedeutet. Nicht nur das man Monopolist für Schutzgeld ist. Man ist auch Monopolist für das Anbieten von kommerzieller Information – man kann die Nutzer der Welt auf „seine“ Portale lenken – also ist man auch der attraktivste im Werbemarkt.

    Was sich aus diesen „Fakten“ ergibt, kann ich selber nicht sagen – aber:

    Es scheint aber so, als ob das Zwingen zur Interoperabilität keine rechtliche Basis hat. Verbraucherrechte in allen Ehren, aber Patente sind mehr „wert“ – sonst würde die Pharmaindustrie in Afrika keine Kinder sterben lassen.
    Microsoft zur Interoperabilität zu zwingen, würde jahrzehntelange Überlegungen bei Microsoft nach sich ziehen, ob sie die Strafe bezahlen wollen ;)
    Es gibt einen Trend zur Doppelmoral: die eigenen Downloads werden beschützt (IPot oder Playstation 3), freie Inhalte sind parallel erhältlich.

    Die seltsamste Schlussfolgerung aber ist:
    DRM nützt dem freien Internet, da die Inhalteindustrie hohes Schutzgeld zahlen muss und auf der anderen Seite die Gerätehersteller sich nicht vorschreiben lassen wollen, welche Standards sie zu implementieren haben. Der Zugang zum freien Internet wird für die Gerätehersteller immer wichtiger. Im Anbetracht der Medienkonvergenz wollen sie Microsoft nicht die Führung überlassen. Wenn schon kein Schutzgeld kriegen, dann wenigstens Geräte verkaufen.

  6. Ich habe das jetzt nicht alles gelesen und bin nicht im Thema drin. Trotzdem: Als iTunes-User kann ich die Einschränkungen verstehen. Jeder weiß, software darf ich nicht kopieren. Aber songs darf ich beliebig weitergeben?

  7. Lässt sich AAC von etwas anderem als von iTunes abspielen? Also: ganz offiziell und ohne Hacks?

  8. @homunich
    Songs darfst du (glaube ich) nur an Freunde und Familie weitergeben – ist aber sehr schwammig, was Freunde oder Familie ist. Damit will ich nicht sagen, dass deine Freunde oder Familie schwammig ist oder sind;)

    @Torsten
    AAC lässt sich von fast jedem Player wiedergeben, wenn es nicht verschlüsselt ist, wie z.B. durch ITunes. Wenn du verschlüsseltes AAC zum Zwecke der Privatkopie unverschlüsselt haben willst, muss du technische Maßnahmen einsetzen, die nicht ausschließlich und in erster Linie zur Umgehung von Kopierschutz gedacht sind. Im Moment heißt dass, CD brennen und rippen oder auf dem Computer einen Rekorder laufen lassen. Als letzte Maßnahme bleibt immer noch das Lautsprecherkabel.

  9. Ein wichtiges Problem wird in der Studie zu Lizenz- und Nutzungsbedingungen und DRM-Systemen der Downloadshops nicht behandelt: Die Shops können jeweils nur von Inländern genutzt werden. Zum Beispiel müssen Briten beim teuren britischen iTMS kaufen und können nicht von den etwas günstigeren Preisen in Deutschland profitieren. Diese Praxis, mit der Wettbewerb verhindert wird, steht im Gegensatz zu Buchstaben und Geist diverser EU/EG-Gesetze (Binnenmarkt).

    Darf man DRM-verseuchte Musik eigentlich mit in den Urlaub (Ausland) nehmen? Die erworbenen Nutzungslizenzen sind doch wohl nur im Inland gültig.

    @Thorsten (17)
    Laut der Studie von Rechtsanwalt Kreutzer ist es mit der iTunes-Software problemlos möglich, den Kopierschutz zu umgehen (Funktion: Auswahl konvertieren in MP3). Wegen dieser Möglichkeit kommt Kreutzer zu dem Schluß, dass das DRM-Systems als nicht wirksam gelten „dürfte“. (S.76f)

  10. @DieterK: nein, über die Funktion „Auswahl konvertieren in MP3“ ist es eben *nicht* möglich geschützte AACs in ungeschützte MP3s zu konvertieren. Man muss schon eine Audio CD mit den geschützten AACs brennen und kann die dann in ein bleibiges neues Format rippen…

  11. Wir befinden uns alle in einer Phase, in der die deutsche Wirtschaft nicht gerade rosig ist und die Unzufriedenheit auf allen Ebenen wächst. Ich bin aufgrund meines Berufes selbst auf ein vernünftiges Urheberrecht angewiesen, aber was hier praktiziert werden soll, geht m.E. weit über ein gesundes Verständnis von Besitz und Eigentum, Kosten und Nutzen hinaus.

    Für Autoren gibt es eine Verwertungsgesellschaft, die Pauschalen für Kopien einsammelt und diese dann an die verschiedenen Urheber nach einem Schlüssel verteilt (VG Wort). An diesem System können sich keine hochtechnisierten Unternehmen ungerechtfertigt bereichern. Ein offenes Download-Angebot für elektronisches Unterhaltungsmaterial könnte nach einem ähnlichen Prinzip praktiziert werden. Man zahlt eine Pauschale und kann dafür etwas aus dem Angebot (z.B. volumenabhängig oder nach Sparten oder Aktualität sortiert) herunterladen. Wie viele Nutzer würden ein solches Angebot gerne nutzen ? Es ist eine Unterstellung, zu behaupten, dass Menschen, die heutzutage Downloadbörsen benutzen, durchweg kriminell sind, nur weil es keine vernünftige kostenpflichtige Alternative gibt. Die Nutzung solcher Börsen ist oftmals gar nicht dadurch begründet, dass man sich finanzielle Vorteile verschaffen will, sondern es geht häufig um Bequemlichkeit und Aktualität. Oder darum, dass Material in bestimmten Sprachen vor Ort nicht oder nur sehr umständlich zu erhalten ist. Wir leben in einem Land, in dem Ehrlichkeit immer noch sehr hochgehalten wird. Es gibt immer noch massenweise Menschen, die zur Kasse zurückgehen, wenn sie zuviel Geld herausbekommen haben. Diese positive Verhalten sollte verstärkt werden. Parolen wie „Geiz ist geil“ werden hauptsächlich von Unternehmerseite propagiert und dementsprechend sehen auch die Angebote aus: Kunden kriminalisieren und knebeln; keinen Service bieten und jede Machtposition gnadenlos ausnutzen, um an noch mehr Geld zu kommen.

    Wenn jeder auf unproblematische Weise zu einem angemessenene Preis an das Material herankommt, ohne sich dafür ausziehen zu müssen, oder sich nach jedem Rechnercrash beim Anbieter rechtfertigen zu müssen, warum man die Daten, für die man bereits bezahlt hat nochmal neu herunterladen möchte, und ohne sich dafür Software einhandeln zu müssen, die vor ein paar Jahren noch als Trojaner gehandelt wurde und sich so tief ins System schreibt, dass hinterher auch völlig legale Anwendungen nicht mehr laufen, dann werden das sehr viele Menschen nutzen. Die Inhaber der Urheberrechte bekommen ihr Geld, denn die Downloads sind von jedem Rechner möglich und sie müssen nicht ständig Unsummen in DRM und ähnliche Bespitzelungssoftware stecken, sondern könnten endlich wieder Kunst und Künstler fördern. Und auf Dauer wird es uncool sein, ein Kopie von jemand anderem zu wollen, wenn sie doch zu einem fairen Preis direkt im Netz erhältlich ist. Da müsste man dann auch keine denunzierende Angstwerbung mehr machen, sondern die Leute einfach ein wenig bei der Ehre packen.

    Die Leute die zurzeit entscheiden, gehen davon aus, dass jeder potentiell kriminell und unehrlich ist. Dann sähe unsere Gesellschaft aber jetzt schon ganz anders aus. Und die wenigen, die tatsächlich einen echten kriminellen Nutzen ziehen, sind völlig unbeeindruckt, da sie über genügend kriminelle Energie und Ressourcen verfügen, jeden Schutz zu knacken oder einfach auf andere Quellen umsatteln. Leidtragende sind also wie so oft, diejenigen, die versuchen sich an die Regeln zu halten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.