Kein Filmen bei Urheberrechts-Anhörungen möglich

Letzte Woche hatte ich darüber geschrieben, dass ich gerne die Urheberrechts-Anhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf Video aufzeichnen wollte. Nach mehreren Telefonaten und eMails habe ich heute morgen leider vom Sekretariat des Rechtsausschusses nur die Erlaubnis bekommen, in den ersten 5-10 Minuten der Sitzung aufnahmen zu machen.

Für mich ist das aber uninteressant, da ich nicht die Tagesschau bin und ein paar atmosphärische Bilder wollte, sondern die inhaltlichen Aussagen der Sachverständigten dokumentieren wollte. In den verschiedenen Telefonaten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Ausschuss-Sitzungen etwas anderes seien als Plenarsitzungen. Es wurde auch damit argumentiert, dass Plenarsitzungen eine andere Art von Öffentlichkeit seien als öffentliche Ausschuss-Sitzungen.

Am meisten Sorgen machte mans ich aber über die Sachverständigten und das Aufnahmen von deren Lobby-Statements für immer im Internet landen könnten. Aus meiner Sicht ist das nicht wirklich ein Argument, weil die Sachverständigten in einer öffentlichen Sitzungen als Vertreter unterschiedlicher Lobbies auftreten. Aber ich kann es leider nicht ändern, es ist eine politische Entscheidung gewesen, die wohl durch die Abgeordneten des Rechtsausschuss getroffen wurde. Schade, ich hatte gehofft, dass der Bundestag hätte etwas mehr Mut zur Transparenz zeigt.

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11 Ergänzungen

  1. hm, irgendwie traurig. Ist denn wenigstens die Entscheidung gegen das zulassen von Filmen transparent? Wer hat dafür, wer dagegen gestimmt?

  2. Naja, das ist nur auf den ersten Blick ärgerlich. Nach der Sitzung gibt es nämlich sämtliche Äußerungen und Stellungnahmen als Gesamtprotokoll zur Einsicht. Das hat mich in einem anderen Fall nur einen Anruf beim Sekretariat des Ausschusses gekostet – dann wurde mir das alles freundlicherweise per Post zugeschickt ;)

    Ich kann es verstehen, wenn einzelne Sachverständige nicht gefilmt werden möchten und deswegen ein Aufnahmeverbot im Ganzen besteht. Das sind immerhin Menschen, die dort lediglich ihren Sachverstand äußern sollen und nicht gewählte Abgeordnete, von denen man natürlich erwarten muss, dass die Aufnahmen im Plenum jederzeit zulassen.

  3. Schade, über eine Veröffentlichung des Videomitschnitts hätte ich mich sehr gefreut. In deinen vorherigen Artikel hast du auch vom Bundestagsfernsehen gesprochen und die Möglichkeit, dass man als Privatperson an diese Aufzeichnungen kommen kann. An wen muss man sich den bei der Bundestagsverwaltung wenden?

    Antwort gerne auch per Mail.

  4. wirklich schade dass es nicht klappt. haette mich ja mal sehr interessiert so’ne plenarsitzung.

    die aussage:

    ist doch ein witz, oder?

  5. uups, da hab ich mich vertan.

    ….
    „das Aufnahmen von deren Lobby-Statements für immer im Internet landen könnten“ (diese aussage meinte ich und die ist doch wohl ein schlechter witz!)

  6. Ich frage mich warum so etwas eigentlich heute noch in einer Demokratie erlaubt ist. Gibt es wirklich einen Grund der dagegen spricht jede Diskussion, Äußerung und Entscheidung der Legislative öffentlich zu machen und in seiner Gesamtheit im Internet zu veröffentlichen?
    Das einzige was ich mir vorstellen könnte was darunter leidet wären Lobbyisten und Politiker die beim Paktieren ihre Fahne nach dem Wind drehen. Eigentlich also die allerletzten Elemente die man sich in einer Demokratie wünscht.

  7. Kai wrote:
    […]Ich kann es verstehen, wenn einzelne Sachverständige nicht gefilmt werden möchten und deswegen ein Aufnahmeverbot im Ganzen besteht. Das sind immerhin Menschen, die dort lediglich ihren Sachverstand äußern[…]

    Wenn es wirklich so wäre, das es einzelne Menschen sind, die für ihre eigene Person sprechen, dann könnte ich das evtl. verstehen, nur dann stellt sich mir die Frage, warum werden die dann überhaupt gehört und nicht Person x, y oder ich? Sie werden gehört, weil sie eben nicht für sich selbst sprechen, sondern für eine größere Gruppe von Menschen mit ähnlichen Interessen, sie sind nämlich Interessenvertreter oder Lobbyisten, wenn man das Wort verwenden will. Und mich als Wähler interessiert eigentlich doch schon sehr, welche Interessenvereinigung welche Argumente anführt. Um im Beispiel zu bleiben, wenn der Vertreter des Verbunds der Phonoindustrie (keine Ahnung wie der wirklich heißt) dort etwas sagt, so das nicht unbedingt seine Privatmeinung, die den Ausschuss interessiert, sondern der Ausschuss interessiert sich dafür was sein Brötchengeber von der Geschichte hält. Genauso verhält es sich auch mit der Verbraucherschutzorganisationen und allen anderen. Und das finde ich wichtig. Weil man dann nämlich die seltsamen Argumente und Ansichten wohin wer steuern möchte und wer da evtl. nicht so ganz die Wahrheit gesagt hat. Durch die Öffentlichkeit wird den Menschen überhaupt erst die Möglichkeit gegeben beurteilen zu können, ob da großer Quark erzählt wird oder nicht und letztendlich bedingt dies Demokratie, nämlich die Kontrolle der Regierenden durch die Menschen, die in diesem Land leben.

  8. Wenn es wirklich so wäre, das es einzelne Menschen sind, die für ihre eigene Person sprechen, dann könnte ich das evtl. verstehen, nur dann stellt sich mir die Frage, warum werden die dann überhaupt gehört und nicht Person x, y oder ich? Sie werden gehört, weil sie eben nicht für sich selbst sprechen, sondern für eine größere Gruppe von Menschen mit ähnlichen Interessen, sie sind nämlich Interessenvertreter oder Lobbyisten, wenn man das Wort verwenden will.

    Hier unterliegst Du einem Irrtum. Es sind mitnichten alles Lobbyisten im Sinne von bezahlten Interessenvertretern, die dort ihre Ansichten äußern. Die Ausschüsse laden vielmehr Sachverständige aus möglichst vielen Bereichen ein, so unter anderem aus der Wissenschaft, der Industrie oder Vertreter von Verbraucherinteressen. Zum fraglichen Termin sind in dem oben verlinkten Artikel zum Beispiel folgende Sachverständige gelistet:

    Professor Jürgen Becker, Professor Thomas Dreier (Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe),

    Professor Georgios Gounalakis (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht an der Philipps- Universität Marburg),

    Professor Reto M. Hilty (Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht aus München),

    Diese Professoren werden aufgrund ihrer Fachkenntnis befragt und um Einschätzungen gebeten. Das sind keine Lobbyisten, wie hier vielfach kolpotiert wird. Es ist natürlich richtig, dass auch die Vertreter der Industrie zu Wort kommen aber – und das ist der entscheidende Punkt! – eben nicht ausschließlich. Und ich würde vermutlich ähnlich denken, wenn ich als (vielleicht mal zukünftiger) Professor für (z.B.) Wahlforschung zu meiner wissenschaftlichen Einschätzung befragt würde. Warum soll ich das vor aller Welt machen? Es genügt, wenn meine Äußerungen und Expertisen protokolliert werden und danach zur Verfügung stehen. Ich wäre da lediglich Experte, nicht Partei.

    Übrigens: Es entsteht in dieser Diskussion der Eindruck, dass die Ergebnisse der Anhörung irgendwie geheim wären. Das ist natürlich nicht der Fall. So können die Stellungnahmen der Sachverständigen schon jetzt auf der Webseite heruntergeladen werden und nach der Sitzung kann jeder das Sitzungsprotokoll bekommen, das auch online verfügbar ist und die Redebeiträge im Wortlaut enhält, da sie stenografiert wurden. Schau Dir zum Beispiel die Sitzung des Rechtsausschusses vom 05. April diesen Jahres an. Das Protokoll umfasst 152 Seiten und beginnt mit der eingescannten Unterschriftenliste der Anwesenden.

    Ich empfehlen jedem, der hier mit Halbwissen behauptet dort würden Informationen unterschlagen, sich auf den Webseiten des Bundestags über die Ausschüsse zu informieren und die Dokumente dort zu lesen. Im Zweifelsfall kann man immer noch im Sekretariat der Ausschüsse anrufen und um Auskunft bitten.

    Nochmal zum mitmeißeln: Jeder hat die Möglichkeit alle dort geäußerten Meinungen nachzulesen und sich ein Bild davon zu machen. Jeder kann diese Informationen auswerten und komplexe Artikel darüber verfassen. Jede Information ist zugänglich. Lediglich das Filmen ist nicht gestattet – und das halte ich für nachvollziehbar.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.