HAZ über Creative Commons und Netlabels

Die Hannoverische Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete am Wochenende über Creative Commons und Netlabels und zitierte mich in einem Artikel: Die Gema und die Creative-Commons-Lizenz: Das Entweder-oder-Problem

Verwundert bin ich immer noch über die Annahme der GEMA, dass nur „Hobbymusiker“ CC-Lizenzen verwenden würde:

Für den Pressesprecher der Gema, Hans-Herwig Gayer, liegt da der Knackpunkt: „Man muss sich entscheiden, ob man professionell oder im Hobbybereich Musik machen will.” Dies scheint eine endgültige Entscheidung. Denn einerseits kann ein CC-lizenziertes Werk nicht bei der Gema aufgenommen werden, andererseits kann man bei der Gema nur mit seinem Gesamtwerk Mitglied werden.

Das mag in Deutschland so sein, gerade wegen der GEMA-Problematik. In anderen Länder sehen wir ganz andere Beispiele. Ich würde z.B. die Beastie Boys, Gilberto Gil, Brian Eno und Pearl Jam nicht gerade als Hobby-Musiker bezeichnen.

In dem Artikel „Zukunftsmusik“ geht es explizit um Netlabels. Vorgestellt wurden 12rec.net, Pentagonik und Pulsar-Records. Die sind übrigens alle sehr zu empfehlen.

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8 Ergänzungen

  1. immer diese amateure ;)

    ich kenn übrigens beispiele, bei denen die gema musiker aufgenommen haben, auch wenn sie zuvor unter cc lizenziert hatten. pressesprecher eben.

  2. ich kenn übrigens beispiele, bei denen die gema musiker aufgenommen haben, auch wenn sie zuvor unter cc lizenziert hatten.

    Echt??? Ist doch total inkonsequent. Einerseits erzählen sie, dass CC nur für Hobbiemusiker ist und andererseits nehmen sie dann doch diejenigen auf, die es irgenwie mit viel Eigeninitiative geschafft haben bekanntzuwerden? *kopfschüttel* Sowas kann auch nur in Deutschland funktionieren…

  3. Interessant wäre natürlich die Frage, inwieweit dann die CC-lizenzierten Stücke GEMApflichtig wären oder nicht… Gilt die GEMA-Mitgliedschaft ab dem Tag des Eintritts rückwirkend für frühere Stücke oder sind die dann ausgeklammert? Letzteres müsste ja der Fall sein eigentlich, einmal CC-Lizenz, immer CC-Lizenz, die kann man nicht zurücknehmen…
    Ad Astra

  4. @prospero

    es gibt verschiedene sichtweisen auf diese problematik.

    aus gema sicht, wird dieses stück dann rückwirkend gema pflichtig und man muss bei öffentlichen darbietungen und vervielfältigung gema gebühren dafür bezahlen. nur das gesamte werk kann bei gema verwaltet werden.

    meiner ansicht nach ist in solch einem fall der gema vertrag ungültig, weils er nicht rechtsgültig werden kann, da nicht das gesamte werk bei gema verwaltet wird.

    aus creative commons sicht: kein problem, mehrere lizenzverträge sind möglich.

    die strategie der gema/suisa ist ganz simpel: in die hobby ecke drängen, exklusiv verträge anbieten und hoffen, dass sich das phänomen nicht auch noch in europa ausbreitet.

    es benötigt zur zeit übrigens 200 mitglieder, eine gema hauptversammlung und ein traktandum, um die gema zu bewegen.

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