Folien meiner Creative-Commons-Präsentation

ich habe mal für den gestrigen Vortrag in Hamburg meine Creative-Commons-Präsentation mit dem Titel „Tools für die Remix-Generation“ überarbeitet. Diese findet sich hier als PDF– und ODP (OpenOffice)-Format.

Ist sicherlich immer noch nicht perfekt, kann aber gerne weiterentwickelt und verbessert werden. Z.B. habe ich den Open Access Bereich noch nicht abgedeckt. Irgendwann mache ich aus der Präsentation auch nochmal einen Podcast.

Update: Jetzt müsste alles klappen.

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12 Ergänzungen

  1. Servus,

    Danke für den Foliensatz, aber hier ist der Link zu den PDFs falsch gesetzt. er landet auch bei dem OpenOffice-Dingen. (in wie weit ist das eigentlich noch das OpenOffice-Format, wenn das ja jetzt ISO-fiziertes Allgemeingut ist?! ;) ).

    humpaaa wars…

  2. @Markus
    Danke für die Präsentation. Sehr wichtig ist Dein Hinweis darauf, was CC nicht ist (Seite 13). Dies gilt besonders für den Musikbereich, wo Musiker – und auch Musiknutzer – häufig völlig falsche Vorstellungen haben.

    Mir ist aufgefallen, dass bei den von Dir aufgeführten europäischen CC-Lizenzen (Seite 11) die Sampling-Lizenz fehlt. Hast Du nur die wichtigsten Lizenzen aufgeführt oder gibt es tatsächlich keine europäische Sampling-Lizenz?

    Vielleicht kannst Du – oder ein anderer CC/Copyright/Urheberrecht-Spezialist – meine Fragen zur (amerikanischen und/oder europäischen) CC-Sampling-Lizenz beantworten?

    Im musikindustriellen Kontext bezieht sich eine Sample-Lizenz, die von den Labels gegen Bezahlung vergeben wird, NUR auf die Rechte an der Aufnahme (Interpreten/Label). Die Rechte an der Komposition (Urheber/Verlag) werden (in Deutschland von der GEMA) ohne spezielle Erlaubnis – aber gegen eine Beteiligung der Urheber des gesampelten Songs am neuen Werk – vergeben. Mir geht es um zwei Probleme:
    1. Darum zu zeigen, dass eine (kollektive) Sampling-Lizenz, wie sie von CC vergeben wird, im Prinzip mit dem Urheberrecht/Copyright kompatibel wäre. Leider war die Phonoindustrie mächtig genug, sich ein (individuelles) Samplerecht zu sichern.
    2. Um die Frage, ob die „Boycott Musicindustry“-Aktion des Chaos Computer Clubs Regensburg gegen das Urheberrecht und/oder die CC-Lizenzen verstößt..

    Frage 1: Bezieht sich die CC-Sampling-Lizenz auf Komposition und Aufnahme?

    Frage 2: Darf ein Song, der (NUR) unter einer CC-Sampling-Lizenz steht, in voller Länge weiter verbreitet werden?

    Frage 3: Ist es möglich, eine bei der GEMA registrierte Komposition unter eine CC-Sampling-Lizenz zu stellen?

    Vielen Dank!

  3. Creative Commons startete urspringlich in die richtige Richtung – Vereinfachung des ursprünglichen Copyright Dschungels durch einige einfache verständliche Regeln. Nun haben wir einen Wust von Creative Commons Lizenzen, die natürlich in den verschiedenen Ländern unterschiedliche rechtliche Auswirkung haben. Wer das nicht glaubt möge einmal die Zahl der heute möglichen Creative Commons Lizenzen verbindlich nennen. Genau das wollte man nicht. Die im Internet wichtigste Lizent „Give away without any terms and conditions attached“ gibt es leider nicht. Das ist die für normale Benutzer wichtigste Lizenz, da er wohl kaum in der Lage und gewillt ist, Rechtsverletzungen im Internet mit Hilfe teurer Juristen zu verfolgen.

  4. @ DieterK: Das kann ich Dir leider nicht genau erklären, da die Sampling-Lizenz leider nicht nach Europa portiert wurde/wird. Dies wird damit begründet, dass die sechs vorliegenden Lizenzen schon verwirrend genug sind. Mehr würden da noch mehr verwirren. Ich fands schade, denn die Sampling Licence erfüllt einen praktischen Zweck. Deine genauen Fragen kann ich allerdings nicht wirklich beantworten, da müsste ich jetzt auch nochmal nachlesen.

    @ Eric: Irgendwann gibts nochmal eine Präsentation mit Links. In meinem Vorträgen verweise ich immer mündlich auf Registered Commons.

    @ Horst Henn: Die von Dir gewünschte Lizenz ist leider mit dem deutschen Urheberrecht nicht möglich. Daran liegt auch die fehlende Wahlmöglichkeit bei Creative Commons Lizenzen, ob die Namensnennung gewünscht ist oder nicht.

    Viele Creative Commons Lizenzen, die es in den USA gibt, gibt es nicht in Deutschland / Europa. Die drei Wahlmöglichkeiten empfinde ich als nicht besonders kompliziert. Das komplizierte ist das Urheberrecht, aber dafür kann Creative Commons nichts.

  5. @Marcus
    Das ist ja höchst interessant. Es gibt also keine europäische CC-Sampling-Lizenz.
    Damit wird die Aktion vom Chaos Computer Club Regensburg noch fragwürdiger …

    Vielleicht nimmt ja mal jemand von den Verantwortlichen der „Boycott Musicindustry“-Aktion Stellung.

    @Horst Henn:
    Das sehe ich auch so. Die Grundidee ist genial, aber in der Praxis wird es – notwendigerweise – mindestens so kompliziert wie bei Copyrights und Urheberrechten.

  6. @ DieterK: Bei der Sampling Licence bin ich mir gar nicht sicher. Die Wired-CD wurde auch mit Liedern unter dieser Lizenz weltweit kostenfrei vertrieben und das Weiterkopieren war meines Wissens nach explizit erlaubt. Ich glaube abgesehen vom nicht-kommerziellen Kopieren ist der Unterschied nur noch, dass unter bestimmten Bedingungen Lizenzen (=kurze Derivate) erlaubt sind.

    Das einzige Problem der CCCR-CD ist, dass nicht alle Lieder unbedingt GEMA-frei sind. Kopieren und zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverteilen sollte man sie trotzdem dürfen.

  7. @Markcus
    CCCR-CD:
    Bei der CCCR-CD ist die GEMA (Urheberrechte) nur ein Teil des Problems. Um die Songs aus den Industrie-Katalogen (Beastie Boys, David Byrne etc.) weiterzuverbreiten, müssen auch die Lizenzen von den Interpreten/Labels (Leistungsschutzrechte) eingeholt werden.

    Während Wired die Einwilligung der betroffenen Labels/Interpreten hatte (siehe die Danksagungen auf der Wired-CD) – eine Genehmigung, die (höchst wahrscheinlich) nur für Amerika gelten kann (Territorialprinzip) –, vermute ich, dass der CCCR in Bezug auf die Industrie-Songs keine Erlaubnis zur Verwendung hatte. So clever sind die Majorslabels nun doch nicht, dass die Aktion durch die Vergabe von Lizenzen – „BoycottMusicindustry mit freundlicher Genehmigung der IFPI“ – der Lächerlichkeit preisgeben würden.

    Vollig unverständlich ist für mich, warum überhaupt Industrie-Musik als „freie Musik“ gefeiert wird (siehe Webseite/Wiki des CCCsR). CC-Lizenzen und Urheberrecht/Copyright sind einzeln betrachtet schon kompliziert genug. Die Vermischung stiftet nur völlig unnötig (es gibt doch genug Musiker, die ihre Werke unter CC-Lizenzen stellen) zusätzlich Verwirrung.

    CC-Sampling-Lizenz:
    So weit ich die Bedingungen der CC-Sampling-Lizenz verstanden habe, darf ein Song, der (nur) unter einer CC-Sampling-Lizenz steht, nicht vollständig weiterverbreitet werden, egal ob kommerziell oder nicht.

    Grundsätzliches:
    „Das komplizierte ist das Urheberrecht, aber dafür kann Creative Commons nichts.“

    Ich fürchte, auch wenn es kein Urheberrecht gebe und Creative Commons bei Null anfangen könnte, würden die CC-Lizenzen ziemlich schnell ähnlich kompliziert werden wie heute die Urheberrechte/Copyrights. Kommerzielle Verwerter mit der Tendenz zur Monopolbildung würde es ja auch noch geben. Und da Creative Commons keine kollektive Verwertungsgesellschaft ist (und auch nicht werden will?), gäbe es auch weiterhin Bedarf nach Verwertungsgesellschaften, nicht nur um die Einnahmen aus einer Kulturflatrate zu verteilen.

    Die unterschiedlichen Interessen von Urhebern und Nutzern fair auszugleichen, ist auf jeden Fall schwierig, unabhängig vom gewählten Ansatz. Das wird ja bei der Ausweitung der CC-Lizenzen auf den Musikbereich deutlich. Bei Büchern gibt es (in der Regel) einen Urheber und relativ wenige Verwertungsmöglichkeiten. Außerdem ist die Veröffentlichung einer CC-lizenzierten PDF-Version die beste Reklame für den Buchverkauf. Da ist die Vergabe einer CC-Lizenz kein großes Problem (wenn man weiß, was man tut). Bei Musik sind schon an der „Schöpfung“ mehrere Personen (Komponisten / Texter / Interpreten / Produzenten) beteiligt, die alle unterschiedliche Interessen haben. Außerdem gibt es unzählige Nutzungsarten und die Auswirkungen der Vergabe von CC-Lizenzen auf andere Verwertungswege, mit denen man Geld verdienen will, sind nicht nur schwierig abzuschätzen, sondern auch für die Urheber völlig anders als für die Interpreten. Zwar könnte man bei einem Neufang einen gravierenden Fehler des Urheberrechts – die Aufnahme der Leistungsschutzrechte (Interpreten, Produzenten) ins Urheberrecht – vermeiden, aber die entsprechenden Interessen würden dann auf andere Art und Weise zu Ausdruck kommen.

  8. Richtig, Creative Commons kann nichts dafür, dass das Urheberrecht so kompliziert ist. Das Problem ist das Urheberrecht an sich. Ursprünglich waren für ein Buch (Bleisatz) oder für Noten (Stahlstich) hohe Investitionen notwendig. Das Urheberrecht sollte diese Investitionen schützen – sonst hätte kein Mensch mehr Bücher verlegt oder Noten herausgegeben. Im Web Zeitalter sind die Investitionen für Bücher (Text), Musik oder Video so niedrig geworden, dass man sich fragen muss, ob für den Großteil der „Werke“ dieser Schutz noch gerechtfertigt ist, zumal die Autoren diese „Werke“ ja auch noch freiwillig ins Web stellen. Falls jemand seine Werke für sehr wertvoll hält, sollte er diese auf einen geschützten Webshop Server legen und warten bis Interessenten den geforderten Preis zahlen. Man könnte auch ähnlich wie bei Patenten eine Schutzgebühr bei der Einrichtung erheben und diese dann an Juristen und Autoren verteilen – so ähnlich macht die GEMA das ja auch. Hiermit würde der größte Teil des Internets wieder zu einem Raum ohne Juristen, was ja ursprüngich seinen Erfolg begründete.
    PS In USA soll es im Jahre 2020 mehr Juristen als Fabrikarbeiter geben!

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