Creative Commons vs. GEMA

[Parallel bei medienrauschen.de, netzpolitik.org und in meinem privaten Blog. Ich konnte mich nicht entscheiden.]

Durch die Diskussionen zum Frontalangriff der GEMA auf nichtlizensierte Webradios bin ich gerade auf ein Problem gestoßen. Wie sicher bekannt, bietet der Chaostreff Regensburg (ein „nahestehendes Organ des Chaos Computer Clubs“) unter dem Namen „Pimp My Rights“ eine Compilation mit Freier Musik zum Download an.

Die CD „Pimp My Rights“ beinhaltet mit 17 internationalen Interpreten eine bunte Mischung verschiedenster Musikstile. Mit dieser Initiative macht der Chaos Computer Club darauf aufmerksam, dass es neben der teuer erwerbbaren Musik, die eine ganze Industrie finanziert, immer mehr Musiker gibt, die sich dieser Maschinerie nicht anschließen, sondern ihre Musik zum legalen Runterladen kostenfrei ins Netz stellen.

So weit, so wunderbar. Die Geschichte hat aber einen Haken. Auf der CD ist unter anderem der Song „Now get busy“ der New Yorker HipHopper „Beastie Boys“ enthalten. Einer Band, die immer mal wieder Tracks oder Samples zum Download und/oder für Remixe zur freien Verfügung stellt.

Nette Sache, fraglos. Allerdings sind die Beastie Boys als Teil der „Maschinerie“ nunmal auch Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Und tatsächlich findet sich „Now get busy“ auch im Repertoirekatalog der GEMA.

Da die GEMA hier zu Lande dank internationaler Abkommen auch für die Mitglieder ausländischer Verwertungsgesellschaften verantwortlich ist, entsteht somit ein Problem:

Spielt ein Podcaster, Webradiomacher oder DJ diesen Track – oder einen anderen CC-lizensierten Song eines Mitgliedes einer internationalen Verwertungsgesellschaft (Mitgliedern der GEMA ist es bisher nicht erlaubt, ihre Werke freizugeben), – dürfte sich die GEMA zuständig fühlen und die Hand aufhalten.

(Für die Verbreitung von „Now get busy“ durch den CCC wohl auch, wie mir gerade einfällt.)

Ein konstruierter Fall, sicherlich. Allerdings nicht einmal sonderlich abwegig, da immer mehr etablierte Künstler die Vorzüge freier Lizenzen erkennen. Im Ausland mag das problemlos möglich sein, ich befürchte allerdings, dass sich die GEMA im Zweifel wenig flexibel zeigt, wenn es zum Shootout CC-Lizenz vs. Inkassoforderung kommt.

Mag das mal jemand klären? Markus?

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2 Ergänzungen

  1. Ich finde gerade leider die Quelle nicht, aber ich habe neulich einen Blogeintrag zu genau diesem Thema gelesen.

    Quintessenz war, dass die GEMA hierzulande für amerikanische Künstler das Geldeintreiben übernimmt – und dadurch nur Rechte wahrnehmen kann, die die Amerikanische Verwertungsgesellschaft auch hat. Dadurch müsste es reichen nachzuweisen dass man die Musik unter ner Podfree Lizenz gezogen hat – und die GEMA also nichts mit dieser Version des Songs zu tun hat, auch wenn sie evtl. Geld für andere Versionen des Songs eintreibt.

    Die Podfree-Versionen sind meist „Zweitaufnahmen“ von den Künstlern, die nicht von dem Master das die Plattenfirma hat stammen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.