Bundestags-Kunstwerk darf nicht in Weblog

Man mag es gar nicht glauben: Im Bundestag gibt es das Kunstwerk „Der Bevölkerung“. Früher sollten die Abgeordneten aus ihren Wahlkreisen ein bisschen Erde mitbringen und gemeinsam in dem überdimensionierten „Blumentopf“ schmeissen. Das Projekt findet sich immer noch im Bundestag und die SPD-Politikerin Petra Tursky-Hartmann hat in ihrem Weblog „Hotel Falkenstein“ drei selbstgemachte Bilder davon veröffentlicht. Daraufhin bekam sie Post von der VG Bild-Kunst. In einem offenen Brief an den Bundestags-Präsidenten beschrieb sie, was dann passierte:

Das Fotografieren dieser Kunstwerke ist bislang nicht explizit verboten gewesen. Allerdings stellt die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet eine Nutzung dar, die der Genehmigung der Rechtsinhaber bedarf. Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen – verweigert.

In dem offenen Brief stellt sie jetzt folgende Fragen:

1. Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von „Der Bevölkerung“ auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
2. Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von „Der Bevölkerung“ ausgesprochen?
3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?

Mehr gibts auch bei Heise: Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage. Unklar ist, ob sich das Bewusstsein der SPD-Fraktion in Sachen Urheberrechtsreform wandelt, wenn man mal alltägliche Probleme im Internet live erleben dürfte.

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5 Ergänzungen

  1. „Das Projekt findet sich immer noch im Bundestag und die SPD-Bundestags-Abgeordnete Petra Tursky-Hartmann“

    Sie sollten sich mal an die Verwaltung des Bundestags wenden. Die führen Frau Tursky-Hartmann nämlich gar nicht als Bundestagsabgeordnete.

    Ach, neeeee, moment mal. Die ist gar nicht Abgeordnete des Bundestags!

    Woher ich diese unglaubliche Information habe? Von ihrer Homepage (nicht aus ihrem Blog), die man mit Google ganz schnell findet. Dort heißt es:

    „Nach knapp 12 Jahren Mitgliedschaft in der SPD habe ich mich bei der Kommunalwahl 2006 erstmals in Frankfurt um ein Mandat im Stadtparlament beworben,[…]“

    Aber so ist das mit dem schnellen Abschreiben, ohne die Fakten zu prüfen, gell? Für einen schnellen Aufreger muss man ja nicht erst mühsam Fakten selber recherchieren. Papperlapapp. Einfach (falsch) abschreiben….

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