2005
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: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: Offene Standards und seine Opfer
: Offene Standards und seine Opfer Traurig, aber wahr. Peter Quinn, der CIO von Massachusetts hat seinen Rücktritt erklärt. Peter Quinn war in die Schusslinie geraten, als er gefordert hatte, im E‑Government für alle nutzbare Standards zu verwenden. Über die negativen Auswirkungen des Rücktritts bin ich mir noch nicht im Klaren. Ich befürchte jedoch zumindest einen psychologischen Schaden. Welche Person, in einer mit Peter Quinn vergleichbaren Position, wird sich in Zukunft noch trauen, Forderungen gegen die Lobby durchzusetzen?
Wer mehr zu dem Rücktritt lesen möchte:
- Boston Globe: Technology adviser quits unexpectedly: Says those against change have made him ‚lightning rod
- GROKLAW: Peter Quinn Resigns
- Consortiuminfo.org: Peter Quinn Resigns
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: 22. Chaos Communication Congress gestartet
: 22. Chaos Communication Congress gestartet Der 22. Chaos Communication Congress ist heute gestartet. Zum bloggen habe ich noch keine Zeit gefunden, das kommt in den nächsten Tagen aber wieder. Im Moment basteln wir noch an einem Videoblog, was morgen hoffentlich fertig ist. Dazu machen wir einige Interviews, die darin dann zu finden sein werden. Mal schauen, ob es wie geplant klappt.
Gleich werde ich zur unbarmherzigen Zeit von 23:00 Uhr mit Oliver Passek einen Vortrag zu „Digitale Bürgerrechte unter europäischen Beschuss“ halten. Darin geben wir einen Überblicküber verschiedene EU-Richtlinien, die entweder noch in der Mache sind oder auf eine nationale Umsetzung warten. Morgen gehts dann um 17:00 Uhr weiter mit einer Stunde „Sony BMGs digitaler Hausfriedensbruch“. Hier schauen wir uns die Markteinführungskampagne des SonyBMG-Rootkit genauer an. Der letzte Vortrag ist dann am Freitag um 12:00 Uhr zusammen mit Robert Guerra und Ralf Bendrath zum Thema „WSIS – The Review“.
Erstmalig gibt es auch die Möglichkeit, den Vorträge online zu lauschen. Diese Seite gibt einen Überblick über verschiedene Streaming-Möglichkeiten.
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: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer
: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer Das Filesharing-Magazin Slyck hat die Gewinner und Verlierer im Jahre 2005 im Bereich Filesharing benannt: File-Sharing Winners and Losers of 2005. Zu den Gewinnern gehören Bittorrent, Apple, Limewire, Open Source P2P und The Pirate Bay. Zu den Verlieren werden die RIAA, Grokster, Sharman Networks, SonyBMG und Pay P2P gezählt.
Passend dazu ist auch ein Artikel bei der BBC, wo Analysten vermuten, dass der Trend im Jahre 2006 zunehmend von DRM in Richtung MP3 gehen wird: New tune for digital music in 2006. Ich bin in dieser Frage zwar pessimistisch und skeptisch, lasse mich aber gerne überraschen.
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: Creative Commons Weihnachtssongs
: Creative Commons Weihnachtssongs Wer auf Weihnachtssongs steht, findet im Weblog von Uwe Hermann 111 Links zu Songs mit weihnachtlichem Inhalt, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden: 10 + 100 Creative Commons Christmas Songs.
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: Überraschung: NSA überwacht das Internet
: Überraschung: NSA überwacht das Internet Passend zum Weihnachtsfest wartet die New York Times mit einer bahnbrechenden Entdeckung auf: Die National Security Agency (NSA) soll doch tatsächlich das Internet überwachen.
Heise berichtet über den Text der New York Times, welcher nur mit Registrierung zu lesen ist: US-Geheimdienst überwachte Internet-Kommunikation.
Der Geheimdienst hat nach Informationen des Blattes in Zusammenarbeit mit einigen der größten Telefon- und Internetfirmen Zugriff auf Verbindungsknoten erhalten, über die amerikanische und internationale Netzwerke miteinander verzahnt sind. Nach Angaben eines ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters hat die amerikanische Regierung in den vergangenen Jahren die Internet-Firmen ermutigt, den internationalen Datenfluss über in den USA angesiedelte Knotenpunkte laufen zu lassen. Damit sollten die technischen Möglichkeiten des Geheimdienstes erweitert werden. Die amerikanischen Geheimdienste hätten traditionell sehr gute Beziehungen zu Telefon- und Computerfirmen, heißt es weiter.
Mich verwundert die News, da das Europaparlament dies schon vor fünf Jahren in dem Echelon-Untersuchungsausschuss festgestellt hat. Den Abschlussbericht interessierte aber niemanden mehr, da dieser eine Woche nach dem 11. September 2001 veröffentlicht wurde. Positiver Nebenaspekt des Kampfes gegen den Terror ist ja auch noch, dass man nun in den USA weiter ungeniert Industriespionage betreiben kann, ohne dass sich jemand beschwert.
Bei BoingBoing gibts auch eine Anleitung, wie man selbst überprüfen kann, ob die eMail-Kommunikation überwacht wird: Experiment to see if your mail is being tapped by the gov’t.
1. Set up a Hotmail account.
2. Set up a second email account with a non‑U.S. provider. (eg. Rediffmail.com)
3. Send messages between the two accounts which might be interesting to the NSA.
4. In each message, include a unique URL to a Web server that you have access to its server logs. This URL should only be known by you and not linked to from any other Web page. The text of the message should encourage an NSA monitor to visit the URL.
5. If the server log file ever shows this URL being accessed, then you know that you are being snooped on. The IP address of the access can also provide clues about who is doing the snooping.
The trick is to make the link enticing enough for someone or something to want to click on it. As part of a large-scale research project, I would suggest sending out a few hundred thousand messages using various tricks to find one that might work.
Allerdings wird noch der Hinweis gegeben, dass man dies nur ausprobieren sollte, wenn man nicht unbedingt in den nächsten Jahren in die USA einreisen will. Ansonsten dürften einige Probleme an der Grenze zu erwarten sein.
Auch die Futurezone berichtet: NSA überwacht Netz-Verbindungsknoten.
Update: Nun auch Florian Rötzer bei Telepolis: Der Abhörskandal weitet sich aus.
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: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats
: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats Mit einem Instant Messenger können Menschen im Netz schnell Dateien und kurze Botschaften, meist in Form von Chats, untereinander austauschen. Ob Freizeit oder Geschäft – oft werden sehr private Dinge besprochen.
Aus der Policy des Instant Messengers ICQ aus den USA geht hervor, dass NutzerInnen nicht das Copyright an den Botschaften, die verschickt werden, besitzen. Einige Zeilen zuvor müssen sie zustimmen, dass sie selbst in ihren Äußerungen nicht das UrheberInnenrecht verletzen. Ebenso willigen sie ein, sich nicht über die ICQ privacy and security features hinweg zu setzen.
Die Abtretung der Copyrights an eigenen Chatnachrichten ist wiefolgt verklausuliert:
You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information. You further agree that ICQ Inc. is entitled to use at its own discretion any of the posted material or information in any manner it deems fit, including, but not limited to, publishing the material or distributing it.
Demnach dürfte, wer in einer Biographie online diskutierte Beziehungsstreitigkeiten abdrucken will, Lizenzgebühren an ICQ bezahlen.
Wo diese Nutzungsbedingungen nun schon viereinhalb Jahre gelten, verbleibt an diese Stelle nur noch ein freies Instant Messenger Protokoll, wie Jabber zu empfehlen, für es auch viele Clients als Freie Software gibt. Jabber kann auch verschlüsseln. Frohes Fest.
The ICQ system and the methodology of its operation are protected by US patent No. 6,449,344
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: Webmontag in Berlin
: Webmontag in Berlin Nachdem letzten Monat in Köln der erste Webmontag stattfand, wollen wir diesen nun auch in Berlin veranstalten. Der erste Termin ist am Montag, den 16. Januar 2005 um 19 Uhr bei uns im newthinking store in der Tucholskystr. 48. Das übergreifende Thema ist „Web 2.0“. Weitere Infos folgen noch. Bis dahin finden sich alle News im Webmontag-Wiki.
Update: webmontag20060116findetim newthinking store statt.
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: 22c3-Comic: Private Investigations
: 22c3-Comic: Private Investigations Passend zum bald startenden 22c3 gibt es jetzt auch das erste 112-seitige Comic mit dem Titel „Private Investigations“ zum herunterladen.
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: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen
: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen Technology Review berichtet über Inkompatibilitäten der Creative Commons Lizenzen mit anderen Open Content Lizenzen wie der GNU Free Document Licence: Copyleft-Lizenzen am Scheideweg. Die Probleme sollen allerdings nächstes Jahr angepackt un hoffentlich auch gelöst werden. Lawrence Lessig kommentierte die Situation schon vor drei Wochen im „CC in Review“-Newsletter.
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: Schöner studieren mit Campus Management?
: Schöner studieren mit Campus Management? Wenn man sich in Berlin mit Studenten der Freien Universität unterhält, bekommt man ziemlich häufig den Frust über das neue SAP-System „Campus Management“ zu hören. Dies soll die Uni-Verwaltungsabläufe optimieren,verursacht aber anscheinend nur Stress, Unflexibilität und Chaos. Till Westermayer schreibt in Telepolis darüber: Der Geist in der Maschine.
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: Der 100 Dollar Laptop
: Der 100 Dollar Laptop Eigentlich nur fürs Archiv. Am Dienstag war ich beim Deutschlandradio Kultur zu hören (MP3) und hab den 100 Dollar Laptop erklärt: Mit Handkurbeln in die Informationsgesellschaft.
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: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool! Gestern und heute läuft im französischen Parlament eine Debatte über die Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung. Ich hatte darüber schonmal vor zwei Wochen geschrieben (Frankreich plant digitale Katastrophe). Gestern noch fasste Stefan Krempl auf Heise den aktuellen Stand vor der Debatte zusammen: Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung.
Heute sieht es eher verwirrend aus. Englisch- oder gar deutschsprachige Berichte gibt es bisher nur spärlich, auch die Kampagnenseite EUCD.info hat keine aktuellen News. Dafür gibt es bei intern.de einen Dreizeiler, dass es auf einmal ganz anders aussieht: Frankreich legalisiert P2P Tausch?
Die Abgeordneten des französischen Parlaments sorgten gestern für eine Überraschung: Mit knapper Mehrheit wurden zwei inhaltlich identische Anträge auf Erweiterung der vorläufigen Fassung des neuen Urheberrechtsgesetzes angenommen. Diese Erweiterungen legalisieren den Austausch urheberrechtlich geschützter Daten in Peer-to-Peer Netzwerken. Damit aber wird der gesamte Gesetzesentwurf in Frage gestellt, denn mit der Novelle wird eigentlich ein stärkerer Schutz des Urheberrechts angestrebt.
Eine andere französische Kampagnenseite berichtet auch darüber: France is the first country to propose the legalization of p2p downloading.
Ich bin mal gespannt, was heute dort noch heraus kommt.
Update: Scheint sehr gut auszusehen. Jetzt berichtet auch Bloomberg darüber: French Parliament Votes to Allow Web File Sharing. Die scheinen tatsächlich einen Passus beschlossen zu haben, dass Pauschalabgaben auf Internetzugänge erhoben werden sollen, um Filesharing legalisieren zu können:
Soufron of Audionautes said any system that allowed unlimited downloading could be accompanied by a system similar to the royalty tax that exists for blank compact disks and DVDs.
Under the amendment, Internet service providers would pay part of their revenue to Sacem, a group that has handled artists’ royalties since 1851, Soufron said. Details of the payments are not in the amendment. The group redistributed 578 million euros to musicians last year.
Wir hatten vor einem Jahr in einer Stellungnahme von Privatkopie.net, FifF und dem Netzwerk Neue Medien zum 2. Korb des Urheberrechtes dem Bundesjustizministerium dieselbe Richtung vorgeschlagen.
Ganze 58 Parlamentarier waren bei der Debatte und den Abstimmungen der Änderungsanträge dabei – 577 Abgeordneten zählt das Parlament normalerweise. Der Änderungsantrag zum Thema Filesharing legalisieren wurde dabei in einer Kampfabstimmung beschlossen. Lustige Sache: 30 Abgeordnete stimmten dafür, 28 dagegen. Französische Politik funktioniert anscheinend anders als in Deutschland, dort emanzipiert sich das Parlament wenigstens noch von der Regierung.
Vermutlich werden sie den Gesetzesprozess jetzt wieder neu starten.Anscheinend wollen sie die Anträge heute nochmal neu abstimmen lassen, weil das Kulturministerium mit der Abstimmung nicht einverstanden ist.Die Bloomberg-Story ist jetzt auch auf Slashdot: France to Legalize File Sharing. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen französisch-sprachigen Artikel bei Le Liberation: La nuit où l’Assemblée a «dépénalisé» le P2P. Und hier gibts die Babelfish-Übersetzung.
Update:
Den ersten deutschsprachigen Artikel dazu hat die Netzeitung: Pariser Parlament legalisiert Tauschbörsen.
Und auch Heise berichtet nun: Französische Abgeordnete wollen private Tauschbörsen-Nutzung legalisieren.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, „die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten“. Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer „Reise in die Tiefen der digitalen Hölle“ entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen „auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden“ könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Update:
AP berichtet: France Lawmakers Endorse File-Sharing
Under the original proposals, those caught pirating copy-protected material would have faced $360,000 in fines and up to three years in jail. An 11th-hour government offer to give illegal downloaders two warnings prior to prosecution was not enough to stem the rebellion. Instead, the amendments voted would legalize file-sharing by anyone paying a monthly royalties duty estimated at $8.50.
…
But UFC-Que Choisir, France’s largest consumer group, said the plan would create a „new area of freedom allowing Internet users access to cultural diversity and fair payment for creators.“
Heute gab es wohl keine weitere Abstimmung. Jetzt soll nochmal allen Seiten zugehört werden, und dann gibt es wohl die nächste Abstimmung, vermutlich in der nächsten Kammer. Davon gibt es zwei, vermutlich ähnlich zu Bundestag und Bundesrat. Aber ich kenne das französische Politiksystem zu wenig, wie mir gerade auffällt. Die Abstimmung wird nicht vor dem 17. Januar erwartet. Bis dahin rennen vermutlich die ganzen Lobbyisten den Abgeordneten die Bude ein.
Update:
The Register hat die umstrittene Passage: France votes to legalize flat-fee P2P downloads
Parliament voted 30–28 to add the following statement, tabled by UMP Alain Suguenot, to article L‑122–5:
„Authors cannot forbid the reproductions of Works that are made on any format from an online communication service when they are intented to be used privately and when they do not imply commercial means directly or indirectly.“
…
The Parliament’s vote is at odds with the position taken by the French government and the EU, which want to criminalize fire sharers, and hope the problem of leakage, and therefore compensation, go away.
The French culture minister Renaud Donnedieu de Vabres has said the government will fight the vote.
Futurezone: Frankreich kämpft um legales Filesharing
Heise: Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
Spiegel: Frankreichs Parlament will P2P legalisieren
Telepolis: Freier Tausch statt Knast in Frankreich?
IHT: In France, a movement to legalize Web piracy of films and music
Update:
Kleine Nebengeschichte: Wie Le Liberation berichtet, hat der französische Kulturminister noch am Morgen der Abstimmun die Unternehmen Fnac und Virgin ins Parlament eingeladen, um ihre DRM Online-Stores vorzustellen. An die Abgeordneten wurden 9,99€-Gutscheine verteilt. Der Bestechungsversuch hat wohl nicht geklappt…
Auch interessant:
Le Liberation: Le copiage sur les réseaux P2P n’influerait pas sur les achats de CD et DVD
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: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider
: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen“. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (inklusive Verordnung „Vuepf“) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.
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: NRW-Broschüre zu Freier Software
: NRW-Broschüre zu Freier Software Die Staatskanzlei NRW hat gestern eine Broschüre „IM BLICKPUNKT: Open Source“ veröffentlicht (PDF). Die Broschüre will Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Freier Software – von der Erklärung des Begriffs „Open Source“ über Hintergrundinformationen bis hin zur Vorstellung der bekanntesten Produkte und Initiativen geben.
Ich finde es ja prima, wenn die Regierung eines Bundeslandes eine Broschüre zu Freier Software veröffentlicht. Allerdings hat man noch Probleme, das mit den Lizenzen richtig zu erklären. Zusätzlich gibt es auch eine Seite „Glossar“. Hier wurde leider die Chance verpasst, wichtige Begriffe aus der Freien Software Welt zu erklären. Stattdessen werden hier Begriffe wie „Freeware“ oder „Shareware“ erläutert. Vielleicht kommt ja irgendwann eine Version 2.0 heraus, wo man diese Fehler korrigiert. Oder ganz auf das Glossar verzichtet und stattdessen mehr relevante Informationen in der sechs-seitigen Broschüre unterbringt.
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: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet?
: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet? Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 müssen staatliche Stellen und Meldebehörden wie Unternehmen über die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft erteilen. Zumindest diese Stellen des BDSG sind hier relevant:
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
[…]§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Falle ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
§6a Automatisierte Einzelentscheidung
(3) Das Recht des Betroffenen auf Auskunft nach den §§ 19 und 34 erstreckt sich auch auf den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten.Wie die „Berliner Woche“ berichtet, stehen in Berlin die erforderlichen Anlagen zum Auslesen der im RFID-Chip gespeicherten Daten nicht zur Verfügung, bis auf eine Ausnahme: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Friedrichstraße 219, 10958 Berlin, Telefon: (030) 90269 – 0, Fax: (030) 90269 – 1299. Dazu § 6c des BDSG:
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
(2) Die nach Absatz 1 verpflichtete Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.Das ist nicht gewährleistet, wie es scheint. Eine Auskunftsstelle für ganz Berlin mit ca. 3 Millionen Einwohnern und Dutzenden Meldeämtern? Schwer zu erklären, dass diese Abdeckung „angemessen“ sein soll. Wer kann da helfen und aus den Ämtern berichten?
Das Amt verzeichnet auf seiner Webseite:
Zentrale Ordnungsaufgaben Einwohnerwesen
Auskünfte zur eigenen PersonAuskünfte zur eigenen Person und Bescheinigungen aus dem Melderegister
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf gebührenfreie schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Diese Auskünfte können nur persönlich oder schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses beifügen) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.
Zumindest für die offline zu beantragende Auskunft gibt es vermutlich keine Bedenken, was die Verfügbarkeit und Bereitstellung der Dienstleistung angeht. Es wäre mal zu überprüfen, wie es mit der Auskunft über die auf dem Chip gespeicherten Daten aussieht. Spätestens ab 2007, wenn biometrische Fingerabdrücke mitgespeichert werden, wird das interessant.
Am Rande: Der Zugang zur Datenbank Juris ist nicht nur teuer, sondern auch im öffentlichen Teil nicht immer aktuell: die Webseite zeigt das BDSG von 1990, wo die jüngeren Änderungen von 2003 nicht enthalten sind. Fündig wird man z.B. beim Infomaten des Berliner Beauftragten für den Datenschutz, wo das BDSG in der geltenden Fassung vom 14.1.2003 zu haben ist (PDF). Guter Start ist natürlich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Dort gibt es neben dem BDSG als PDF auch nicht-deutschsprachige Informationen und europa-bezogenes Material.
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: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung
: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung Das haben wir hier bisher übersehen: Die Grünen haben noch am Tag des Beschlusses im EU-Parlament einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der
– an zwei Entschließúngen des Bundestages gegen Data Retention erinnert,
– das „mangelnde Engagement der Bundesregierung“ missbilligt,
– sich gegen eine Änderung von §96 Abs 2 (Speicherung von Verkehrsdaten) des TKG ausspricht,
– die Bundesregierung auffordert, die Verhandlungen im Ministerrat wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer Ablehnung der Mindestspeicherfrist,
– sich gegen „bürokratische Maßnahmen“ ausspricht, die „Unternehmen mit Kosten belasten“.Klingt alles sehr schön, ist aber wohl doch etwas illusorisch. Die Grünen waren immerhin unter Schily und Zypries an der Regierung und haben ihre Minister hier auch nicht im Griff gehabt. Es würde sicher helfen, wenn die Partei-Promis wie Fischer, Künast, Kuhn, Roth oder Bütikofer mal deutlich und öffentlich etwas gegen den Datenspeicherzwang sagen, nicht immer nur die zweite Reihe.
(Danke an Hanno Stock für den Hinweis, der auf der neuen, aber inzwischen recht aktiven Mailingliste AK-Vorrat kam. Wer drauf will: mailto:majordomo@mail.stop1984.com, Subject=„subscribe ak-vorrat“, Text=„subscribe ak-vorrat“.) -
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln Im Streit um die Softwarepatente gibt es eine überraschende Wendung: Sieben amerikanische Hochschulen haben sich mit den vier großen Technik-Giganten IBM, Intel, Hewlett-Packard, Cisco und der Ewing Marion Kauffman Foundation im Namen von Open Innovation zusammengetan. Mit ihren „Open Collaboration Principles“ haben sie allgemeingültige Richtlinien erstellt, die die gemeinschaftliche Entwicklung von Freier Software massiv beschleunigen sollen. Die üblichen Einschränkungen von Urheber- und Patentrecht sollen dabei zugunsten der „kollaborativen Innovation“ vernachlässigt werden: „Freie Software und Offene Standards, die zusammen von Universitäten, der Regierung und der Industrie entwickelt werden, können dafür eine mächtige Plattform schaffen“, erklärt John E. Kelly III, IBM-Vizepräsident für „Technology & Intellectual Property“ bei der Kauffman Foundation.
Unter dem so genannten „Free Public Commons“-Modell (im PDF-Format) soll das aus der Zusammenarbeit entstandene geistige Eigentum frei für die kommerzielle wie für die akademische Verwendung verfügbar sein. Die normalerweise rechtlich geschützten Entwicklungen sollen ausschließlich in Open-Source-Projekten zum Einsatz kommen, bei Standards eingesetzt werden oder die Interoperabilität von Programmen vereinfachen. Zweitens stimmen die Beteiligten einem Set an Richtlinien zu, das sich an die Rechte der Teilnehmer wie an die der Öffentlichkeit wendet. „Diese Prinzipien gründen auf einer ausgewogenen Herangehensweise an IP [Intellectual Property] Management und sind gedacht, zusätzlich verbundene Unternehmen wie universitäre Forschungsprojekte anzuregen“, sagt Kelly III weiter. Besagte Prinzipien gehen auf einen Kongress „University and Industry Innovation Summit“ an der Georgetown University in Washington, DC, im August zurück. Dort beschäftigte man sich mit den bestehenden Hindernissen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum.
Der Commons-Forscher David Bollier kommentierte die Ankündigung im Madisonian.net-Blog: Natürlich würde die Umsetzung des geistigen Eigentums in der Praxis meistens einen schwerfälligen und kostenintensiven Rechtsapparat nach sich ziehen. Eine Zusammenarbeit von Industrie und Forschung könnte nun gleichzeitig nicht nur die Kommerzialisierung des IT-Sektors vorantreiben, sondern hätte auch Auswirkungen auf die universitäre Praxis: Die neuen Leitlinien wären auch eine explizite Absage an den ethischen Prinzipien des Bayh-Dole Act von 1980. Damals sei man von der Annahme ausgegangen, dass die universitäre Forschung schneller kommerzialisiert würde, wenn die Universitäten ihre Ergebnisse patentieren könnten. In letzter Zeit habe man aber erkannt, dass die „Einschränkungen durch das IP [Intellectual property] Forscher davon abhalten, Informationen zu handeln, zu kollaborieren und innovativ tätig zu sein.“ Es sei ermutigend, dass die größten Technik-Unternehmen praktische Schritte unternähmen, die Wissensallmende als unverzichtbares Fundament für ihr kommerzielles Glück wieder zu beleben. Neben den vier IT-Firmen sind folgende sieben Universitäten beteiligt: Rensselaer Polytechnic Institute, Georgia Institute of Technology, die Universitäten von Stanford, California in Berkeley, Carnegie Mellon, Illinois und Texas.
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: Businessmodell: Profitable Freie Software
: Businessmodell: Profitable Freie Software Die Öffnung eines Unternehmens für Entwicklung durch Freie Software könnte das Geschäft langfristig beflügeln und andererseits freien Entwicklern ein Einkommen bieten. Zu diesem Resultat kamen zwei amerkianische Forscher, Doktorand Marshall Van Alstyne von der Boston Univercity und dem MIT – Center for E‑Business und Geoffrey Parker, außerordentlicher Professor an der Tulane University in New Orleans. Bereits im September veröffentlichten sie ihre Wirtschaftsanalyse „Innovation Through Optimal Licensing in Free Markets and Free Software“, die sich mit verschiedenen Lizenzen, von der proprietären bis zur Freien Software-Lizenz beschäftigt. Ihr Ergebnis als PDF-Datei: „[Wir] finden, dass das Öffnen einer Plattform die Gewinne steigern kann, basierend exklusiv auf den Netzwerkeffekten, exklusiv auf der Innovation, oder auf beidem. Die Fähigkeit einer Firma, nach gelagerte Innovation zu kontrollieren, gibt ihr Gründe, sich rational mehr wie ein Sozialplaner zu verhalten und sogar Piraterie auf einem begrenzten Niveau zu tolerieren. Die wird sogar als freier Nutzerzugang interpretiert.“ Weiterhin wird wird vorgeschlagen, offene Verträge über bescheidene Tantiemen mit allen mitwirkenden Entwicklern abzuschließen. Diese wiederum könnten die Unterverträge mit den Hauptentwicklern bestimmen, die mittels des „Nash Bargaining“-Verfahrens fest geschlossen waren.
Van Alstyne und Parker spielten verschiedene Businessmodelle durch, von Open-Source-geführten bis zu gänzlich nach außen bei der Entwicklung geschlossenen. Das Resultat sieht eine Art Tantiemensystem für alle Beteiligten vor und beschreibt das Modell eines dreiteiligen Veröffentlichungszyklus: In der ersten Phase wird eine Beta-Version entwickelt. In der zweiten Phase wird die vollständige Version an Käufer abgegeben, die sie entwickeln, verbessern und weiter geben dürfen. Verkauft ein Anwender jedoch seine Verbesserungen, muss er Tantiemen an den ursprünglichen Entwickler entrichten. Das bedeutet, dass die Software zunächst für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr abgegeben wird. Das Timing für die spätere zweite Veröffentlichung als Freie und Offene Software ist demnach entscheidend.
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: Interview zu Consumer Digital Rights
: Interview zu Consumer Digital Rights Euractiv hat ein Interview mit Cornelia Kutterer von BEUC über die Kampagne Consumer Digital Rights: Consumer rights online need to be secured
The legitimate interest of the holders of intellectual property rights to defend those is being abused to restrict the equally legitimate use of content that consumers have purchased, says Cornelia Kutterer, Senior Legal Adviser with BEUC. On 11 November 2005, the European consumer organisation launched a campaign for defending consumers’ rights in the digital environment.