Whistleblowerschutz: Starker Aufholbedarf in Deutschland

Ein ausreichender Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist nach wie vor nicht gegeben. Das Whistleblower-Netzwerk analysiert die gegenwärtige Lage beim Whistleblower-Schutz und stellt Forderungen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für eine starke Zivilgesellschaft.

Damit Whistleblower Missstände enthüllen können, benötigen sie die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Foto von flickr/ AK Rockefeller CC BY-SA 2.0

Whistleblower, welche Missstände bei Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufdecken, werden mehr denn je benötigt. Jedoch vergrößern neue Überwachungsgesetze die Rechtsunsicherheit für Whistleblower.

Vergangenen Freitag lud der Whistleblower-Netzwerk e. V. in die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ein. Der Verein wiederholte seine Erwartungen an die Parteien und die Bundesregierung, den Verpflichtungen zum Whistleblowerschutz nachzukommen. In Deutschland gibt es aktuell keinen hinreichenden Schutz für Informanten. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, äußerte sich wie folgt:

Eine offene Gesellschaft braucht heute mehr denn je Zivilcourage und zutreffende Information. Mit ihrer Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz bestraft die Bundesregierung genau diejenigen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen.

Whistleblowerschutz lange überfällig

Der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano erstellte im Herbst 2015 ein Gutachten für den Deutschen Gewerkschaftsbund, in welchem er darauf hinwies, dass Deutschland nicht nur einen Schutz für Whistleblower brauche, sondern sogar dazu verpflichtet sei. Die Lage für Whistleblower in Deutschland verschlechterte sich in letzter Zeit deutlich, unter anderem wegen des Datenhehlerei-Paragraphen (wogegen wir zurzeit mit Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen), der Vorratsdatenspeicherung und des geplanten Zwangs zur Registrierung bei Prepaid-SIM-Karten.

Am 1. Juli 2017 endet die Umsetzungsfrist für die Vorratsdatenspeicherung. Ab dann müssen alle Telekommunikationsanbieter die Standortdaten bei Telefonaten, Internetverbindung sowie SMS für vier Wochen speichern sowie Zeitpunkt und Dauer bei Telefonaten und SMS und IP-Adressen und Dauer bei der Einwahl ins Internet für zehn Wochen. Offiziell dürfen Daten, die Berufsgeheimnisträger betreffen, gesammelt, jedoch nicht verwendet werden. Dabei versäumte die Bundesregierung, ein ausreichendes Schutzkonzept für besonders geschützte Gruppen wie Journalisten und Anwälte auszuarbeiten. Der Verein fordert noch vor der Bundestagswahl die Umsetzung folgender Punkte, um die Situation von Whistleblowern in Deutschland erheblich zu verbessern:

  1. Einen statusunabhängigen Schutz von Whistleblowern, seien es Arbeitnehmer oder Beamte, durch eine Beweislastumkehr in arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren und eine Vermutungsregel für die Meinungsfreiheit.
  2. Die Berücksichtigung des Schutzes von Whistleblowern, Journalisten und Bloggern bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen (Trade Secrets Directive, pdf).
  3. Eine weitgehende Neuformulierung des Straftatbestandes der Datenhehlerei.
  4. Eine weitgehende Neuformulierung des § 8 PKGr-Gesetz, damit die Identität von Angehörigen der Geheimdienste mit Hinweisen an das Parlamentarische Kontrollgremium besser geschützt wird.
  5. Klarstellung eines Beschlagnahmeverbotes für Ombudsleute, da sonst die Identität von Whistleblowern aufgedeckt werden kann.
  6. Keine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, ehe es nicht einen ausreichenden Schutz von besonders geschützten Berufsgruppen wie Journalisten und Anwälten gibt, da nach jetziger Rechtslage auch deren Kommunikationsdaten erhoben und gespeichert werden.

§ 8 PKGr-Gesetz schützt nicht ausreichend

Paragraph 8 des PKGr-Gesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium) besagt, dass Angehörige von Geheimdiensten, welche Missstände aufdecken wollen, sich direkt an das Kontrollgremium wenden können und keine dienstliche Maßregelung sowie Benachteiligung erleiden dürfen. Jedoch kann unter gewissen Umständen der Name des Whistleblowers bekannt gemacht werden. Das Perfide dabei: Die Anonymität ist von Anfang an nicht gewährleistet. Die Informationen gehen dem gesamten Kontrollgremium zu – und nicht ausgewählten Mitglieder. Außerdem besitzen Vertreter der Regierung zu allen Sitzungen und Ausschüssen ein Zutrittsrecht. Dies entmutigt zukünftige Whistleblower, da sie ihren Schutz als nicht gewährleistet sehen könnten.

Hinzu kommt, dass die Institution des Ombudsmann und andere Hinweisgebersysteme, welche durch eine unparteiische Stellung die Vermittlerrolle einnehmen, durch zwei Urteile aus Bochum gefährdet sind. Informanten sind nicht mehr sicher, da ihre Mittelsmänner nicht mehr dem Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO unterliegen.

Die Beschränkungen der Beschlagnahme gelten nicht, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person an der Tat oder an einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt ist, oder wenn es sich um Gegenstände handelt, die durch eine Straftat hervorgebracht oder zur Begehung einer Straftat gebraucht oder bestimmt sind oder die aus einer Straftat herrühren.

Ein ausreichendes Zeugnisverweigerungsrecht und die Möglichkeit zum Quellenschutz sind jedoch existenziell für diejenigen, denen interne Informationen und „illegale Geheimnisse“ anvertraut werden.

Hilfsfond für Zivilcourage

Das Whistleblower-Netzwerk steht für die Zivilcourage von Whistleblowern ein und hat aus diesem Grund einen Rechtshilfefond eingerichtet. Dabei gelten folgende Kriterien als unterstützungswürdig:

  1. Enthüllungen von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz,
  2. Enthüllungen mit dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen,
  3. Enthüllungen aus primär uneigennützigen Motiven.

Dieser Rechtshilfefond, mit einem Startkapital von 25.000 Euro ausgerüstet, soll Whistleblower über den ganzen Weg ihrer Zivilcourage unterstützen. Sie sollen in Rechtsfragen sowie zu den möglichen Konsequenzen beraten werden. Außerdem veranstaltet der Verein eine Wanderausstellung über Whistleblower, mit gegenwärtig 25 Porträts von Whistleblowern und Hintergrundtexten.

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2 Ergänzungen

  1. Im Artikel: “ Whistleblower Helden oder Verräter“, habe ich schon kurz meine Meinung kundgetan. Die Antwort darauf sagt alles.
    Die „Mächtigen“ wollen viel verschweigen. Sie pervertieren die Tatsachen und stellen die an den Pranger, die für Gerechtigkeit und wirkliche Demokratie eintreten. Von einer wirklichen Demokratie kann in diesem Land keine Rede sein. Das haben wir bei der Art und Weise mit der Frau Merkel in der Flüchlingsfrage vorging gesehen. Europäische und Bundesgesetze wurden gebrochen bzw. umgangen. (Leider traut sich keiner gegen eine Amtsinhaberein vorzugehen. Denn es war ja schon schlimm was Herr Christian Wulff dem Amt des Bundespräsidenten zugefügt hat.) Und das Tragische ist, dass die vielen Pannen und unglaublichen Rechtsverletzungen (auch durch Flüchtlinge) unter den Mantel des Schweigens gekehrt wurden Und die „freie Presse“ garnicht so frei erschien. Es gab kaum differenzierte Kommentare und Meinungen. Der reinste Gleichklang. Und nun gibt es noch den Maulkorb weil sie Angst haben, es könnte wie in den USA kommen.
    Da tut ihr mir wirklich gut. Macht weiter so!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.