Störerhaftung und Netzsperren: Verbände fordern Nachbesserungen bei der Nachbesserung am WLAN-Gesetz

Verbraucherschützer, Bürgerrechtler und Wirtschaftsverbände reagieren auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Störerhaftung. Tenor: Dass Betreiber offener Netze jetzt tatsächlich vor kostenpflichtigen Abmahnungen geschützt werden sollen, ist gut – neue Rechtsunsicherheiten durch Netzsperren lehnen sie jedoch ab.

CC BY 2.0 via flickr/Nicolas Nova

Seit zwei Wochen liegt der neue Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums vor, der endlich Schluss machen soll mit der WLAN-Wüste Deutschland. Unsere Einschätzung: Zwar würde die geplante Änderung des Telemediengesetzes Anbieter offener WLANs wohl effektiv vor Massenabmahnungen schützen. Jedoch könnten die Anbieter zur Einrichtung zu Netzsperren gezwungen werden. Vom Regen in die Traufe also.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Interessenvertreter bis vergangenen Freitag zur Stellungnahme aufgefordert und die Einreichungen nun auf seiner Webseite veröffentlicht. Die Rückmeldungen, unter anderem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), vom Verein Digitale Gesellschaft und von Verbänden der Digitalwirtschaft, folgen mehrheitlich dem gleichen Tenor: Im Hinblick auf den Schutz vor massenhaften Abmahnungen geht das Gesetz in die richtige, neue Rechtsunsicherheiten durch Netzsperren dagegen in die falsche Richtung. Konträr dazu fordert die Urheberrechtslobby eine Ausweitung des Telemediengesetzes, sodass auch Forderungen gegenüber Host-Providern geltend gemacht werden können.

Massives Overblocking befürchtet

Der vzbv warnt in seiner Stellungnahme (pdf) vor „Overblocking“, also vor zu vielen zu schnell gesperrten Webseiten, da Anwälte von Rechteinhabern durch formlose Schreiben Netzsperren erwirken könnten. Auch könne der zu erwartende Aufwand, der beim Einrichten und Pflegen solcher Sperren entsteht, gerade kleine Betreiber wie Cafés davon abhalten, freie WLAN-Zugänge anzubieten. Eine eigene Anspruchsgrundlage zur Anordnung von Netzsperren sei deshalb nicht notwendig und abzulehnen. Zudem betonen die Verbraucherschützer die Attraktivität von freien WLANs ohne Registrierung und fordern, dass Gesetz dahingehend zu erweitern, dass Diensteanbieter nicht nur durch behördliche sondern auch nicht durch gerichtliche Anordnungen verpflichtet werden dürfen, eine Registrierung oder einen Passwortschutz einzurichten.

Die Digitale Gesellschaft weist in ihrer Mitteilung (pdf) darauf hin, dass insbesondere Port-Sperren zu „massivem Overblocking“ führen können. Sobald einzelne Ports blockiert würden, betreffe dies nicht nur alle Nutzer dieses Zugangs, sondern auch legale Anwendungen, die nicht mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung stehen würden. Zudem würden etwa Linux-Distributionen legal über Bittorrents angeboten. Ebenso kann der Nutzer diese Sperren umgehen, indem er andere Netze nutzt, die noch nicht von der spezifischen Sperre betroffen sind.

In ihren Stellungnahmen betonen Hotelverband Deutschland (pdf) und Handelsverband Deutschland (pdf) die notwendige Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter, sehen sie aber beide in dem aktuellen Entwurf nicht gegeben. Der Hotelverband kritisiert, dass Netzsperren ihren Kunden den Zugang zu Skype und Streaming-Diensten verwehren könnten. Eine „gerichtliche Anordnung von Passwort- und Registrierungspflichten im aktuellen Entwurf“ ist laut Handelsverband problematisch, da sie „der Idee eines freien Internetzugangs entgegen“ steht und Rechtsunsicherheit beibehält.

Urheberrechtslobby fordert Ausweitung auf Hosting-Provider

Der Branchenverband Motion Pictures Association (pdf) wiederum, welcher Größen wie Sony, Paramount und Disney vertritt, sieht neben Gefahren wie der Streaming-Plattform kino.to auch gesellschaftliche Risiken wie Fake News. Für den Verband erscheinen Rechtsschutzlücken im Persönlichkeitsrecht genauso verfassungswidrig wie solche bei geistigen Eigentumsrechten. Sie fordern, in dem kommenden Gesetz auf den Aspekt einzugehen. Als Beispiel nennen sie:

Eine live im Internet ausgestrahlte „Nachrichten“-Sendung verbreitet neben Hassreden täglich Fake News. Die Sendung wird aus einem Ort in das Internet gestellt, der vor deutscher Rechtsverfolgung sicher ist. Die Sendung bedient sich allerdings deutscher Upstream-Provider (Diensteanbieter nach § 8 TMG), um den Live-Stream in Deutschland zugänglich zu machen. Ein Vorgehen gegen den Upstram-Provider [sic!] zumindest auf Unterlassung wäre nach § 8 Abs. 1 S. 2 TMG-E ausgeschlossen.

Im Resultat bedeutet ihre Forderung explizit, dass in einem neuen Gesetzesentwurf Netzsperren auch gegen Host-Provider (wie potenziell illegale Streaming-Dienste) verordnet werden können.

eco: Entwurf solle verworfen werden

Der Verband der Internetwirtschaft eco verlangt in seiner Einschätzung (pdf), dass der Entwurf aufgrund der potenziell schädlichen Auswirkungen komplett verworfen werden soll. Außerdem kritisiert der Verband die mangelnde Vereinbarkeit des Entwurfes mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs:

Unabhängig davon, dass Netzsperren grundsätzlich der falsche Ansatz sind, ist problematisch, dass die mit dem Entwurf vorgesehene Anspruchsgrundlage selbst hinter den von EuGH und BGH aufgestellten rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen und hohen Hürden unter denen eine Erschwerung des Zugangs allenfalls in Betracht kommen könnte, zurückbleibt.

Der Verband der Informations- und Kommunikationsbranche Bitkom bezieht ebenfalls Stellung (pdf): Er sieht Netzsperren nicht als Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und möchte sie nicht in privater Hand sehen. Bitkom stellt mit Verweis auf die endende Legislaturperiode in Frage, „ob während des laufenden Wahlkampfs eine Debatte um Internetsperren und –zensur mit der gebotenen Sachlichkeit geführt werden kann“.

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6 Ergänzungen

  1. Ich möchte einmal fragen, ob offene W-LANs überhaupt wünschenswert sind?

    Wenn ich mir heute einen Fernseher kaufe, ist der meistens mit Mikrofon und W-LAN ausgestattet. Ich kann ihm natürlich meinen W-LAN Zugang vorenthalten, oder über Firewall Regeln verhindern, das er nach Hause telefoniert, und dort mitteilt, was ich ansehe, und was ich mit meiner Familie so im Wohnzimmer spreche. Wenn allerdings in der Nachbarschaft ein offenes W-LAN zur Verfügung steht, habe ich diese Kontrolle nicht mehr. Im Gegenteil ließe sich ein solches als Teil einer omnipräsenten Abhörinfrastruktur nutzen.

    Ist das wirklich das, was wir alle wollen?

  2. Das wäre illegal, wenn der TV-Hersteller nicht die Einverständnis desBetreibers des offenen WLans hat. Wie letztens bei der Spionage-Puppe: Das BSI würde rumlaufen und die Fernseher in die Schrottpresse bringen. Unser Staat schützt uns vor den illegalen Machenschaften der Großkonzerne. Manchmal funktioniert das sogar wirklich.

  3. @Fabian: Verbindet sich der Fernseher automatisch mit offenen WLans in der Nähe?

    Ich weiß es nicht, und ich kann es vor allem nicht kontrollieren. Was spricht denn dagegen, das sich der Fernseher, wenn er keinen konfigurierten WLAN Zugang hat, einfach einen freien sucht, wenn der vorhanden ist? Das würde uns vermutlich noch als Zero-Config und besonders benutzerfreundlich verkauft. Zuletzt habe ich Berichte gelesen von Fernsehern, in dem man einen einmal aktivierten WLAN Zugang nicht mehr deaktivieren kann. Der Menueintrag fehlt einfach.

    Und das es illegal ist, würde doch die Datenkraken erfahrungsgemäß erst einmal wenig stören. Zumindest halte ich es für naiv sich darauf zu verlassen.

    Und bei der ganze IoT Welle, die da auf uns zurollt, wer will das für jedes Gerät garantieren?

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