„Ohne Aufwand geht es nicht“ – VG Wort verteidigt neue Regelungen zu digitalen Lerninhalten

Immer mehr Hochschulen weigern sich deutschlandweit, den Unirahmenvertrag zu unterzeichnen. Die VG Wort zeigt sich überrascht über die Ablehnung und kritisiert die Hochschulen. Die Zeiten der Pauschalvergütung und des geringen Aufwands seien vorbei, so der Geschäftsführer der VG Wort im Interview.

Texte auf dem Laptop lesen? Das könnte doch noch nach dem 1. Januar 2017 möglich sein. Bild: Juliette Leufke unter CC0-Lizenz

Darum gehts: Der „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach Paragraf 52a Urhebergesetz“ regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten auf Online-Lernplattformen neu. Er sieht vor, dass Dozierende ab 1. Januar 2017 jeden digitalisierten Text der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden müssen. Studierende fürchten, dass Dozierende auf die Bereitstellung von digitalen Texten wegen des Aufwands verzichten. Im Interview erklärt Rainer Just, Geschäftsführer der VG Wort, dass diese mit der Einzelmeldung vor allem die sinkenden Lehrbuchverkäufe auffangen möchte.

Hochschulen aus neun Bundesländern verweigern Unterzeichnung

Immer mehr Universitäten und Fachhochschulen weigern sich, den Rahmenvertrag zu unterschreiben. Neu dazugekommen sind die Hochschulen aus Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Davor hatten bereits die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt, dem Vertrag nicht beizutreten.

Just von der VG Wort zeigt sich im Interview überrascht, dass die Universitäten sich weigern, den Rahmenvertrag zu unterzeichnen. Schließlich gebe es eine Gegenleistung: sie dürften Texte online stellen. Das war allerdings auch schon die letzten Jahre erlaubt – mit weitaus weniger Aufwand als nun geplant. Die Zeit sei vorbei, in der die Universitäten überhaupt keinen Aufwand hatten und nur eine Pauschale für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Texte zahlten, entgegnet Just. Konfrontiert mit einer Berechnung des Aufwandes für die Dozierenden verweist er auf die Routine, die sich erst einstellen müsse. Auf lange Sicht würde sich der zeitliche Aufwand reduzieren. Just wünscht sich daher mehr „Realitätsbezug“ bei den Universitäten.

Interview mit Rainer Just (VG Wort)

Rainer Just ist Geschäftsführer der VG Wort, die an Autoren, Übersetzer und Verleger Tantiemen auszahlt, die durch die Zweitverwertung ihrer Werke durch Digitalisierung, Kopien oder Verleih entstehen. Das telefonische Interview führte Andreas Hermwille, freier Radiojournalist, für das Campusradio Hertz 87.9 aus Bielefeld. Eine ungekürzte Fassung steht hier als mp3 zur Verfügung. Die schriftliche Version ist zum besseren Verständnis leicht gekürzt.

Andreas Hermwille: Ich wollte mit ihnen über den Rahmenvertrag für die Schriftwerke für Lehre und Forschung sprechen. Der ist jetzt knapp ein Monat alt und wurde mit der Kultusministerkonferenz ausgehandelt. Sind sie jetzt nach dem Monat noch zufrieden mit dem Ergebnis, vor dem sie stehen?

Rainer Just: Ja, an dem Vertrag ist lang gearbeitet worden. Da denke ich kann man schon zufrieden sein. Was jetzt auftritt sind Schwierigkeiten an den Hochschulen selber. Da sind auch wir nicht zufrieden, aber vor allem ist man unzufrieden, da ja diese Sache schon lange in Diskussion ist. Es hat ein BGH-Urteil 2013 gegeben. Dann ist das Jahr 2013 verstrichen, das Jahr 2014 verstrichen, das Jahr 2015, dann hat man nochmal eine Pauschale für das Jahr 2016 gemacht. Also so neu wie man jetzt tut, ist das Thema nicht.

„Für die Belastung kriegt man auch etwas“

Andreas Hermwille: Sie meinen also, die Hochschulen sollten nicht so überrascht tun, dass sie jetzt einer Einzelabrechnung begegnen müssen.

Rainer Just: Ja, denn es ist nicht erst seit gestern bekannt. Ich glaube, dass die Universitäten das immer ein bisschen von sich weggeschoben haben und gedacht haben, das wird schon irgendwie anders kommen. Und jetzt sind die natürlich in großer Zeitnot. Das sehen wir schon auch.

Andreas Hermwille: Was ich beobachtet habe ist: Die Universitäten sind nicht unbedingt unzufrieden damit, dass jetzt Einzelabrechnungen kommen, sondern über die Art und Weise, wie die Umsetzung kommen soll. Da habe ich gehört, dass es da Probleme geben soll. Es geht ja darum, dass jeder Dozent einzeln angeben muss, welche Texte in welchem Seminar gelesen werden, wie lang diese sind und von wem sie stammen. Dafür stellt die VG Wort eine Eingabemaske bereit. An der Uni Osnabrück gab es den Test, inwiefern diese Eingabemaske funktioniert und da kam man zu dem Ergebnis, dass die Lehrenden diese Eingabemaske als fast gar nicht bedienbar empfanden – als bürokratische Schikane und dass das der Lehre und Forschung schadet. Die Ergebnisse haben sie auch gesehen. Wie bewerten sie die?

Rainer Just: Die Ergebnisse, die sie ansprechen, kamen ab einem bestimmten Zeitpunkt in dieses Projekt hinein. Ich habe das nicht ganz verstanden, weil dieses Projekt am Anfang sehr gut lief. Es war ja am Anfang mal fraglich, ob das überhaupt technisch funktioniert. Und es ist der Beweis erbracht worden, dass das technisch gut und stabil funktioniert. […] Man übersieht völlig, dass man ja für die Meldung auch einen Gegenwert kriegt, nämlich, dass man diese Texte im Rahmen dieser Bestimmung einfach im Intranet zur Verfügung stellen darf. Es wird immer nur gesagt, es handelt sich um eine einseitige Belastung. Es handelt sich um eine Belastung, aber man kriegt ja auch etwas dafür.

Ich glaube, dass da im zweiten Teil dieses Pilotprojektes sehr viel Psychologie reingekommen ist. Wenn sie sich die Ergebnisse des Projektes anschauen, dann gibt es da zum Beispiel eine Zahl, dass die durchschnittliche Meldungszeit für so ein Text 3,78 Minuten gedauert hat. Die kürzeste Meldung, die lag bei 30 Sekunden und die längste bei 38 Minuten. Diese Zahlen sprechen auch ein bisschen für sich. Was ich toll fand an diesem Projekt, das übrigens von der Methodik gut gemacht worden ist, dass man auch festgestellt hat, dass die Betroffenen das psychologisch als über sechs Minuten empfunden haben. Tatsächlich war es ungefähr die Hälfte.

Nutzung von Lehrbüchern soll honoriert werden

Andreas Hermwille: Man war bei knapp vier Minuten, so habe ich das auch gesehen. Aber finden sie das nicht immer noch viel? Der Alltag in einem Semester besteht aus einer Veranstaltung, zu der man auch mal zwei Texte liest, wöchentlich. Das bedeutet – wenn wir von 15 Wochen ausgehen – für den Dozenten ein Aufwand von 15 x 2 x 4 Minuten [also 120 Minuten – die Redaktion]. Das ist am Ende doch eine ganze Menge, die man nur mit Bürokratie verbringt. Dementsprechend kam das dann auch bei den Lehrenden schlecht an. Muss es da nicht noch eine Möglichkeit geben, diese Zeit zu verkürzen, damit ihre Technik besser angenommen wird?

Rainer Just: Diese Fakten sind festgestellt worden im Rahmen des Pilotprojekts. Das heißt, dass überhaupt noch keine Routine vorhanden ist oder keine Lernkurve zum Tragen kam. Das wurde zum ersten Mal gemacht. Das ist wie bei jeder Tätigkeit, die man zum ersten Mal macht, dass das dann mit der Zeit einfach immer schneller geht, wenn da gewisse Routinen da sind. Von daher finde ich für ein Pilotprojekt den Schnitt von 3,7 Minuten eigentlich schon positiv. Wir haben auf Grund der Erfahrungen von Osnabrück das auch nochmal weiter vereinfacht.

Wir wollen diesen Meldeaufwand vor allem da, wo er für die Rechteinhaber wichtig ist. Das ist dann zum Beispiel der Fall, wenn Lehrbücher genutzt werden. Da ist es so, dass über die ISBN-Nummer zum Beispiel sehr komfortabel aus dem Verzeichnis lieferbarer Bücher sämtliche erforderlichen Produkt- oder Werkinformationen gleich vorgelegt werden. Das ist in der Zwischenzeit nochmal verbessert worden. Dagegen ist es so, dass Zeitschriften gar nicht so oft zum Einsatz kommen. Daher haben wir dort jetzt den Meldeaufwand reduziert. Man muss gar nicht mehr den Titel der Zeitschrift angeben, sondern nur noch, dass es sich um eine Zeitschrift handelt, wie viel Seiten das sind und wie viele Teilnehmer der Kurs hat.

Andreas Hermwille: Sie meinten, es ist wichtig, dass man bei Lehrbüchern diese Gebühr abführt, weil da die digitale Kopie den Kauf ersetzt. Ist das richtig?

Rainer Just: Ja. Und das ist bei Lehrbüchern besonders empfindlich, weil wo wollen sie denn Lehrbücher verkaufen außer an Universitäten? Das bedeutet ja letztendlich, dass der Autor, der für jedes verkaufte Buch ein Honorar kriegt, kein Honorar kriegen würde und der Verleger, der natürlich für jedes verkaufte Buch Umsatz macht, Umsatzeinbußen hat. Die kann er ja nicht kompensieren, weil das sind ja spezielle Werke, die ja überwiegend an der Universität letztendlich zum Einsatz kommen. Das heißt: Wenn sie dort nicht gekauft werden, wo sollen sie dann gekauft werden? Und deswegen hat man gesagt, wenn es so Nutzungen gibt wie im Intranet, dann muss dafür was bezahlt werden. Und das will man auch möglichst individuell verteilen, sodass die Inhalte honoriert werden, die tatsächlich genutzt werden.

Andreas Hermwille: Sie haben ja angesprochen, dass bei der Meldung eine Verbesserung stattfinden soll. Es gab von der Uni Osnabrück eine Einschätzung, inwieweit diese Verbesserungen greifen bei den weiteren Problemen, die es mit der aktuellen Technik gibt. Die Lehrenden brauchen Fortbildungen, um Lizenzen beurteilen zu können und es gibt die Regelung, dass man immer auch noch bei dem Verlag fragen muss, ob man den Text vielleicht direkt vom Verlag beziehen kann. Das ist ja auch noch Einiges an zeitlichem Aufwand, der da entsteht. Gibt es für diese Bereiche auch noch Ideen aus der VG Wort, wie man da den Unis entgegenkommen kann?

Rainer Just: Wir versuchen ja, zusammen zu arbeiten. Schauen Sie: Wenn wir jetzt einfach nur unser System durchziehen würden und die Universitäten ziehen ihr System durch, dann wäre das nicht zielführend. Wir haben starkes Interesse daran, dass man die Sache gemeinsam so gestaltet, dass sie für beide Seiten erträglich werden oder für beide Seiten mit möglichst wenig Aufwand verbunden sind.

Was wir aber auch sagen müssen ist, dass es nicht mehr möglich ist, auf der einen Seite überhaupt keinen Aufwand mehr zu haben und dann einfach eine Pauschale zu zahlen, während auf der anderen Seite die Verteilung an die Rechteinhaber, vor allem bei den Lehrbüchern, einfach nicht richtig entsprechend der Nutzung laufen kann. Und deswegen hat man den Meldeaufwand in bestimmten Bereichen reduziert, während man in anderen versucht hat, das zu automatisieren und es wirklich so bequem wie möglich denjenigen zu machen, die das melden müssen.

Ich gebe gerne zu, dass da jetzt am Anfang vor allem ein erstmaliger nicht geringer Aufwand ist. Auf der anderen Seite muss man es ja auch über eine längere Zeit sehen. Selbstverständlich hatten wir daran gedacht, dass nach einmaliger Meldung bei uns im nächsten Semester nicht nochmal alles neu gemeldet werden muss, sondern, dass man dann nur noch die neuen Texte melden muss […]. Das war auch einer der Gründe, weswegen ich zufrieden war mit diesen 3,7 Minuten. Denn da ist genügend Potenzial drin, dass man das noch viel weiter verkürzen kann, sodass sich dann der Aufwand für die Professoren und die Dozenten irgendwo reduziert auf Dauer.

„Ohne Aufwand geht es nicht“

Andreas Hermwille: Es gibt ja trotzdem immer noch die nächste Möglichkeit, wie man sie sehr reduziert. Das ist ja auch in dem Pilotversuch gezeigt worden. Und zwar, dass Lehrende statt den Aufwand auf sich zu nehmen, die Studierenden lieber wieder kopieren geschickt haben und weniger online gestellt haben. Inwiefern rechnen sie damit, oder ist das einkalkuliert?

Rainer Just: Das wissen wir nicht. Das ist nicht in unserem Einflussbereich. Ich kann nur dazu sagen: Ich kann zum Teil verstehen, dass man sich ärgert. Ich halte es aber nicht für sehr gut, dass an einer völlig anderen Stelle auszulassen. Es ist ja nur ein Verschieben des Aufwands in eine Richtung, wo derjenige kaum eine Chance hat, sich da irgendwo groß dagegen zu wehren. Ich halte es auch nicht für zeitgemäß, sondern ich muss ihnen auch sagen: […] Ich finde es nicht kundenfreundlich und ich glaube eher, der richtigere Weg wäre, dass man sagt: Okay, wir melden das, wir ermöglichen unseren Studenten den bestmöglichen Service, indem wir versuchen, mit der VG Wort das auf die Beine zu stellen. Und zwar, dass es so wenig wie möglich Aufwand bei uns bedeutet. Dass es Aufwand bedeutet, das ist klar, aber ohne Aufwand geht es nicht.

Andreas Hermwille: Mal angenommen, wir hätten folgendes Szenario: Die Universitäten unterzeichnen die Verträge und wir haben Anfang 2018 und die Nutzung von digitalen Texten bricht tatsächlich ein. Würden sie dann nochmal überlegen, da in Verhandlungen oder in Vereinfachungen zu kommen mit den Universitäten?

Rainer Just: Also das kann ich jetzt im Moment noch nicht sagen. Bei uns ist das momentan so, dass wir sozusagen die Arme öffnen und sagen: Liebe Universitäten, wir sind bereit dazu, mit euch zusammen das an euren Institutionen einzurichten. Natürlich können wir nicht in die Organisationen hineinreden, sondern das ist Aufgabe der Einrichtungen selber. Was wir machen können: Wir können versuchen, Instrumente zur Verfügung zu stellen. Wir sind auch bereit, für die großen Lern-Managementsysteme Schnittstellen vorzubereiten, sodass das möglichst integriert im Rahmen des Universitätsbetriebes ablaufen kann. […]

Andreas Hermwille: Sie haben das gerade schön beschrieben mit den offenen Armen. Ich kann von mindestens einigen Hochschulen berichten, dass es da wohl verschränkte Arme gibt. Die Landeshochschulkonferenz von Niedersachsen hat für alle Hochschulen in Niedersachsen bereits erklärt, man würde diesen Vertrag nicht unterzeichnen. Gerüchteweise habe ich ähnliches aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gehört. Haben sie damit gerechnet, dass man sich in den Hochschulen dermaßen gegen ihren Vertrag auflehnt?

VG Wort ist überrascht über Reaktionen der Unis

Rainer Just: Sie haben es ja schon gesagt: Auch sie sind überrascht. Und von daher sind wir auch überrascht. Wir haben nicht damit gerechnet, dass es eine so kurzfristige ablehnende Reaktion gibt, sondern wir hatten uns wirklich erhofft und versprochen, dass man sich zusammensetzt und miteinander spricht, wie man das am besten macht. Das hatten wir gedacht, dass das passieren wird. Ich kann nicht die Verantwortung für Entscheidungen anderer in der Sache übernehmen.

Andreas Hermwille: Wie würden sie denn mit denen verfahren, die den Rahmenvertrag nicht unterzeichnen?

Rainer Just: Wir müssen erstmal sehen, wer das alles ist. Ich kann bestätigen, was sie gesagt haben über Bayern, Baden-Württemberg und ich habe auch gehört von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ich bin da wirklich überrascht, weil ich gedacht habe, dass das Ganze konstruktiver angegangen wird. Wie ich zu Beginn gesagt habe: Das ist nicht nur eine einseitige Geschichte, die einem da auferlegt wird, sondern man bekommt ja was dafür. Ich kann einfach in einem Intranet entsprechend den Kriterien des Paragrafen 52a Texte für die Studierenden einstellen und zur Verfügung stellen. Das ist eine Leistung und eine Gegenleistung. Ich würde das verstehen, wenn das jetzt eine Verordnung ist, wo nur Aufwand erzeugt wird und man keine Gegenleistung dafür kriegt.

Andreas Hermwille: Ich glaube, das ist die Wahrnehmung der Hochschulen und der Länder.

Rainer Just: Ja, ich glaube, da haben sie irgendwo recht. Vielleicht ist es ja auch so, dass das jetzt eine erste Reaktion ist und wie das manchmal so im Leben ist: Manche Menschen, die denken nach der ersten Reaktion dann auch noch drüber nach. Man sagt ja immer so schön: Wenn man mal drüber schläft, schaut es am nächsten Tag ein bisschen anders aus. Vielleicht kehrt da noch irgendwo etwas Realitätsbezug ein.

Danke an Sven Braun für die Transkription.

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27 Ergänzungen

  1. VG Wort…das waren doch die, die bis zur letzten Instanz das Abzweigen von Autoren-Verguetungen an die Verlage verteidigt haben, immer verloren, und jetzt mit den Rueckforderungen kleine Verlage in den Ruin treiben, oder?

    Die haben anscheinend eine sehr eigene Sicht von Realitaet in Gegenwart und Zukunft.

  2. Danke für das Interview, es offenbart doch das Problem. Vorweg ich bin Autorin und gehöre als Wissenschaftler ohne Professur zu denen, die ganz froh über die ist sind die Einnahmen der VG Wort, die eine winzige Entschädigung für die zumeist unbezahlte an Büchern und Aufsätzen ist). Ich bin aber auch Lehrbeauftragte (auch frei) und wäre direkt von der dann unbezahlten Mehrarbeit betroffen. Und das bringt mich zu dem Interview, dass sehr gut zeigt, dass die VG Wort (wie es auch ihre Aufgabe ist) die Interessen der Autoren vertritt und das Urteil, auf dem der Unirahmenvertrag beruht ist auch eindeutig. Die Hochschulen tuen plötzlich überrascht, obwohl das Ergebnis tatsächlich absehbar war. Und was machen die Unis dann – Boykott des Vertrages oder die Arbeit auf die Lehrenden abwälzen (Man hätte ja auch über andere Lösungen nachdenken können, wie zum Beispiel eigene Datenbanken, die dann automatisch die Meldungen erzeugen) Und die Kultusminister, die haben diesen Vertrag ausgehandelt ohne zu verstehen, was das eigentlich im Lehralltag an einer Uni bedeutet. Ist denen ja auch egal und wer selbst nach dem Test in Osnabrück nicht versteht, was das bedeutet, der sollte eigentlich einen anderen Job suchen.
    Doch anstatt jetzt eine Lösung zu suchen, die funktioniert, hacken jeder auf den jeweils anderen herum. Passieren wird am Ende nichts – die Einzelabrechnung wird bleiben, Unis werden entweder den Vertrag ausführen oder ablehnen, der Effekt ist der gleiche – weniger Literatur in Studi-Intranets. Die Kultusminister werden nach einer Weile schockiert sein, aber handeln werden sie wohl kaum. Die einzigen Profiteure – Copy-Shops, eigentlich schon fast ausgestorben an deutschen Unis werden ein Comeback erleben, wahrscheinlich als Scan-Shops und Studis werden hoffentlich die Scans untereinander tauschen. Ergebnis – weniger Geld für die VG Wort und für die Autoren, aber dem Urteil wurde genüge getan. Absurdistan lässt grüßen.

  3. Danke hs
    wie kommt Herr Just zur Aussage, dass die Verlage von den Einnahmen profitieren würden? VG Wort Einnahmen sind Urheberrechtsabgaben.. Die Verlage sind nicht die Urheber.
    In den meisten Fällen sind die Urheber wissenschaftlicher Publikationen Wissenschaftler an Hochschulen. Damit fliesst das Geld an die Hochschulen zurück. Genauer: Ein Dozent, der sein eigenes Werk über das Verfahren meldet, bekommt also Geld von seiner Hochschule. Interessantes Modell.
    Oder habe ich einen Denkfehler?

    1. Der Autor ist Urheber, das ist schon richtig. Aber da die wiss. Texte ja auch fast immer über einen Verlag publiziert wurden, hat der jeweilige Verlag (über die Verlagsverträge) die Verwertungsrechte inne bzw. der Autor gibt diese an den Verlag ab.

  4. Es geht nicht nur um Lehrbücher, sondern auch um wissenschaftlichen Aufsätzen. Die werden kostenlos von Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen geschrieben und referiert (also auf Steuerzahlerkosten), und dann von den Verlage teuer zurückverkauft an die Hochschulen über die Bibliotheken (noch mal Steuergeld). D.h., wir zahlen bereits mehrfach für die Publikationen, nun will VG Wort uns auch noch sagen, wie wir das im Unterricht verwenden dürfen.
    Ich werde dazu gezwungen, ALLE Digitalisate in der Maske einzutragen, damit der VG Wort entscheiden kann, ob etwas dabei ist von einem Autor oder einer Autorin, die Mitglied im VG Wort ist. D.h., ich arbeite kostenlos für VG Wort. Ich stelle denen gerne meine Leseliste zur Verfügung, aber habe etwas dagegen, meine Zeit dafür zu verwenden, als Eingabetypistin für das VG Wort zu agieren.
    Es ist dann auch für die Hochschulen nicht planbar, wieviel Geld man dafür bereithalten muss. Eine Pauschale ist einfach zu planen. Ich sehe es kommen, dass wir eine maximale Anzahl von Seiten haben, die wir pro Kurs verwenden dürfen….

  5. Mit den 4 Minuten (mit Routine ja vielleicht auch weniger ;-) ) ist es ja leider nicht getan! Mit dem BGH-Urteil von 2013 kam ja auch der Lizenzvorrang. Und so dehnt sich in der Zwischenzeit der Aufwand, um Literatur zur Verfügung zu stellen, unverhältnismäßig aus. Als Dozentin durchlaufe ich auch jetzt schon folgende Schritte, um ein einziges Stückchen Literatur zur Verfügung zu stellen:
    1. Recherche, welche Quelle denn tatsächlich sinnvoll ist (der einzig wirklich sinnhafte Schritt im ganzen Prozess!).
    2. Recherche, ob ich auf diese Quelle verlinken kann (falls die Quelle nicht in ein Skript bzw. Vorlesungsfolien integriert werden soll).
    3. Anfrage an die Bibliothek, ob für diese Quelle eine Lizenz an der Universität vorliegt, die mir die Nutzung im LMS erlaubt.
    4. Falls keine Lizenz an der Universität vorliegt, recherchiere ich, ob der Rechteinhaber eine Lizenz zu „angemessenen Bedingungen“ anbietet.
    5. Tut er dies, so muss ich erst einmal checken, ob mein Budget ausreicht, um diese Lizenz zu erwerben. In den meisten Fällen tut es das nicht und ich mache mich auf die Suche nach Alternativen bzw. schicke meine Studenten in die Bibliothek zum Selberkopieren.
    6. Gibt es diese Lizenz nicht, sind die Bedingungen für eine Nutzung nach § 52a UrhG erfüllt. Und jetzt soll ich
    7. noch ein Formular ausfüllen.
    Eigentlich fällt dieses Formular wirklich gar nicht mal so ins Gewicht, wenn man sich den gesamten Prozess anschaut. Aber das ist dann aus meiner Sicht wirklich das Tröpfchen, das das Fass zum Überlaufen bringt. Wie soll moderne Lehre denn so noch möglich sein? Nein, tut mir leid, angesichts des Gesamtprozesses ist es schon so, dass ich meine Studierenden viel zu oft zum Kopieren schicken muss, weil einfach das Geld für die Lizenzen nicht reicht. Da macht es auch nicht mehr viel aus, wenn sie jetzt zusätzlich für die Fälle, in denen ich nicht auch noch Lust habe, das VG Wort-Formular auszufüllen, gleich noch ein paar Seiten mehr kopieren müssen.
    Und: Ich bin auch Autorin – aber sowohl die paar Cent, die für jedes verkaufte Buchexemplar vom Verlag kommen als auch die VG Wort-Tantiemen (die wohl durch die Einzelerfassung nicht steigen werden…), stehen in keinem Aufwand zum Schreibprozess. Deshalb sehe ich auch aus Autorensicht keinen Vorteil in der Einzelerfassung.

  6. Herr Just hat offensichtlich noch nicht viel Erfahrungen im Hochschul-Umfeld sammeln dürfen, sonst wäre ihm die Reaktion der Hochschulen klar und nachvollziehbar erschienen.

    Die Lehrenden (meist ProfessorInnen) haben eine privilegierte Stellung, die es ihnen erlaubt bequem, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, auf eine Aufwändige Prüfung und Bereitstellung nach §52a zu verzichten und Lehre auch ohne Intranet zu betreiben. Dazu kommt eine oft „schwierige“ Persönlichkeit der Lehrenden, die ein Verhandeln und eine hochschulinterne Abstimmung erschweren.

    Die Verwaltungen und hier besonders die Rechtsbereiche werden bei Unsicherheit eher dazu tendieren, lieber nichts zu veröffentlichen, ehe man sich eine Abmahnung einfängt. Die Hochschule ist als „Veröffentlicher“ in der Verantwortung für die Inhalte der Lernplattformen und damit voll in der Haftung. Diese (Mit-)Haftung erlischt auch nicht, wenn der oder die Lehrende seinen Werkvertrag erfüllt hat, verstirbt oder kein Geld hat.

    Alles in Allem führt diese Konstellation und der Wunsch nach Schadensprävention der Beteiligten sicher dazu, lieber das Thema E-Learning lieber bis auf weiteres zu beerdigen, bevor man sich mit Rechteinhabern, -Verwertern oder Abmahnkanzleien herumschlägt.

  7. Unis sollten ein Eigenes Offenes Netzwerk zum erstellen Verbreiten und Rewieven von Unterrichts Materialien erstellen. Der größte Teil der Lehr Materialen wurden eh zum Wissenschaftlichen Gebrauch erstellt und schon mit Dozenten gehältern und Fördermitteln Bezahlt und nicht von Externen Autoren die eine Spezielle Vergütung Brauchen. Die meisten Verlags Veröffentlichungen passieren eh nur, damit man sich diese auf den Lebenslauf schreiben Kann.

  8. Die Lösung ist doch bekannt. Sie heißt Open Access. Vielleicht läuft das Fass jetzt endlich über.
    Wie Debora Weber-Wulff oben schon erläutert hat, sind die meisten wissenschaftlichen Publikationen ohnehin aus Steuergeldern finanziert. Ob das bei Lehrbüchern ähnlich ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. In meinem Fachbereich werden die auch von Professor_innen geschrieben, die damit aber ganz gut verdienen und auf die Mehreinnahmen wohl ungern verzichten würden.
    Wenn aber jetzt der neue Rahmenvertrag fachbereichsübergreifend die digitale Nachnutzung wissenschaftlicher Texte für die Universitäten schwerer kalkulierbar, potentiell teurer und für die Dozent_innen unbequemer macht, dann werden hoffentlich alle Lehreinrichtungen ab jetzt noch stärker darauf drängen, dass die bei ihnen beschäftigten Wissenschaftler_innen endlich Open Access veröffentlichen. Mit einer CC-BY-Lizenzierung hat sich der ganze Spuk dann nämlich erledigt.

  9. Es geht um Einzelvergütungen, also darum dass abgerechnet wird nach wann wer was genutzt hat. Vorwiegend geht es um die Inhalte von Lehrbüchern. Das Recht auf Einzelabrechnung ist höchstrichterlich begründet und seit Jahren bekannt. Nutznießer sind Lehrbuchverlage. Es stehen Aufwendungen von geschätzt 10.000 Euro bis ca. 30.000 Euro pro Jahr und Universität zur Debatte.
    Der Aufwand der betrieben werden müsste ist wird als ein mehrfaches der zu leistenden Zahlungen geschätzt. Daher bevorzugen die Unis eine pauschale Abgeltung und würden auch höhere Zahlungen pro Jahr akzeptieren, als bisher, um den unverhältnismäßigen Mehraufwand zu vermeiden.
    Völlig umstritten und unklar ist die technische Umsetzung, wie überhaupt Nutzungen erfasst und Datenschutz gewährleistet werden können. Da KMK und HRK seit Jahren zu keiner Lösung kamen, drängt VGwort bzw. der Börsenverein des deutschen Buchhandels auf den Vollzug des Rechts ohne Rücksicht auf Verluste.
    Lehrende hätten natürlich die Möglichkeit ohne Nutzung von Inhalten aus Lehrbüchern auszukommen, dafür müssten sie jedoch ihr Lehrmaterial überarbeiten. Studierende wird man wieder in Schlangen vor Kopierern finden, bis der unsinnige Streit beigelegt werden kann.

  10. Das ist vermutlich ein Ausläufer des seit Jahren international stattfindenden Kriegs zwischen profitorientierten Wissenschaftsverlagen auf der einen Seite und Wissenschaft und Universitäten auf der anderen. Ausgelöst wurde er dadurch, dass die Verlage im Wissenschaftsbetrieb überflüssig wurden. Alles außer dem eigentlichen Druck und dem Vertrieb wird seit jeher ehrenamtlich bzw. als Teil ihrer Stellen in Forschung und Lehre von den Wissenschaftlern selbst erledigt. Die Verlage haben frühzeitig erkannt, dass Ihr Markt zusammenbrechen wird, und entsprechende Maßnahmen getroffen. Insbesondere wurde die vorher bestehende Symbiose mit den Wissenschaftlern beendet. Extreme Preiserhöhungen, meist auf ein Mehrfaches innerhalb von wenig über zehn Jahren, führen dazu, dass immer mehr Bibliotheken auf wichtige Anschaffungen verzichten müssen. Dazu kommt das Schnüren von großen, teuren Bündeln durch die Verlage, um das zu verschleiern.

    Dass es sich um einen Krieg handelt, sieht man immer dann, wenn die wissenschaftlichen Herausgeber einer Fachzeitschrift wegen der vom Verlag inzwischen geforderten Wucherpreise geschlossen zurücktreten und die Zeitschrift bei einem kostengünstigen Verlag oder rein online weiterführen. Sie müssen dabei regelmäßig den alten Titel aufgeben, weil der Verlag ihn nicht freigibt. Meist reagiert der Verlag sogar, indem er die Zeitschrift krampfhaft weiterführt, solange es noch geht. (Dann wird mit Spam-Emails nach Wissenschaftlern gesucht, die sich dazu hergeben. Mit der fachlichen Qualität ist es dann nicht immer weit her.) Beispiel: http://languagelog.ldc.upenn.edu/nll/?p=28545 .

    Bei Lehrbüchern sind wir noch nicht ganz so weit wie bei Fachzeitschriften, aber die Grundvoraussetzungen sind sehr ähnlich und es geht in dieselbe Richtung. Viele Wissenschaftler sehen es in dieser Situation nicht ein, zusätzlich auch noch Lebenszeit (die restliche Arbeit wird ja nicht weniger) auf rein bürokratische Hilfe für den Gegner in diesem Krieg zu verschwenden. (Wissenschaftliche Arbeit, die dem Gegner nützt – ehrenamtliche Herausgeber- und Reviewing-Tätigkeiten für große Verlage – gilt dagegen *noch* als normal.)

  11. Ich kann beide Seiten nachvollziehen, verstehe aber weiterhin nicht, wesahlb ein Unterschied zwischen der digitalen und der analogen Kopie gemacht wird. Der Aufwand des Autors ist derselbe, der Informationsgehalt ist derselbe, der Nutzen für den Leser ist derselbe, eventuell etwas höher. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man irgendwo Papier und keine Datei deponiert und sich die Lehrenden in einem Fall auf den Weg machen müssen, um ein Copy-Shop aufzusuchen, um hinterher einen Stapel Papier zu haben. Der Aufwand für das Digitalisat ist da geringer. Mit etwas Glück kann man die Datei noch nach Schlüsselwörtern suchen lassen.

    Und dann sollten wir uns noch vergegenwärtigen, dass die Dozenten für die Vorlesungen bezahlt werden. Sicherlich ist das mit Aufwand verbunden, aber es gehört nun einmal zur Aufgabe. Bei jeder wissenschaftlichen Arbeit müssen auch die Quellen angegeben werden. Oder wollen wir das nun auch abschaffen, da es so viel Arbeit macht? Und bei vielen Vorlesungen gibt es doch Skripte, die höchstens leicht überarbeitet werden. Da müsste es also nur eine Funktion geben, mit dem man eine Meldung (leicht modifiziert) noch einmal losschicken kann.
    Viel sinnvoller wäre natürlich, dass Publikationen OpenAccess angeboten würden. Dann reicht auch eine Linksammlung.

    Und was den Beitrag von TH angeht, kann man dann nur entgegnen, dass die Datenbank (der VG Wort) einfach nur noch Vermerke enthalten müsste, was für Lizenzen bereits bei der Uni vorliegen. Das müsste „nur“ angelegt werden und sollte in irgendeiner Form auch schon vorliegen, da man ja die Info am Telefon auch irgendwie bekommt.

    Interessant fand ich auch den rh. Der Dozent, der auch Autor von Büchern ist, gibt seine Werke standardmäßig mit an und erhält zusätzlich Geld dadurch.

    1. Es geht ja nicht um den Unterschied Kopie und Digitalisierung. Wenn ich als Lehrbeauftragte die Texte nicht mehr in die Online-Lehrplattform stelle, sondern einen Handapparat in der Uni Bibliothek einrichte, dann können die Studis dort die Texte aus den Büchern digitalisieren (unsere Bibliothek hat gut ein halbes Dutzend Scanner speziell für Bücher). Dann wird die VG Wort-Abgabe pauschal fällig als Abgabe auf die Geräte, also beim Kauf der Scanner. Der Unterschied liegt m.E. nach dann darin, dass dies dann eben eine pauschale Abgabe ist, während bei der Einstellung digitale Texte in Lehrplattformen die Texte einzeln erfasst werden.
      Ich werde übrigens in Zukunft den Studis die Texte digital unter der Hand geben, d.h. einem Studi in der Klasse die Texte per USB Stick geben und dann können die das untereinander weitergeben – Effekt – gar kein Geld für die VG Wort, bzw. da ich die ja auch irgendwann digitalisierte habe, gab es irgendwann mal die pauschale Geräteabgabe.

  12. Meine Meinung nach ist, dass alle wissenschaftliche Schriften frei gegeben sollten werden, weil die Staat schon für die Forschungen bezahlt hat (mit unsere Steuern). Darüber hinaus verstehe ich nicht warum, wenn man ein Skript macht sollte den Betrag nicht bezahlen, aber für Online Einstellungen sollte man doch bezahlen, wenn die das gleiche sind. Ich kann diese Regelung nicht verstehen, während die MIT seine Vorlesungen und wissenschaftliche Schriften frei macht, sind wir hier Deutschland erzwungen fast keine elektronische Quelle für das Studium zu benutzen, was die folge hat, dass die wissenschaftliche Qualität nach unten geht und es kein Wunder, dass weniger und weniger Studenten in die Richtung zur Forschung gehen, weil die Regel strenger werden.

  13. Die VG Wort ist doch nur eine moderne Form der WEGELAGEREI!
    Dies muss mit allen Mitteln bekämpft und ausgemerzt werden.
    Keiner braucht Wegelagerer.

  14. Für mich kann die Lösung nur lauten, dass wir, also die Wissenschaftler in öffentlich finanzierter Forschung und Lehre, alle unsere Schriftwerke nur noch unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen.

    Für alles Übrige sollte das Zitationsrecht ausreichen.

    Zudem sollten wissenschaftliche Artikel aus öffentlich finanzierter Forschung nur noch in Open Access Journals veröffentlicht werden (oder ganz ohne Journal, wie auf arxiv.org). Es ist ein Unding, dass private Wissenschaftsverlage vom Steuerzahler subventioniert werden, um mit Steuerzahlergeld finanzierte Forschung zu veröffentlichen.

  15. Überregulierung pur und was ist gegen die bisherige Pauschale zu sagen. Soll man diese doch erhöhen und die Autoren/Verlage erhalten von der VG ihren Anteil.
    In der Realität sieht es doch so aus, dass die Studierenden sich die Lehrbücher anderweitig besorgen und vermeiden, viel Geld für Bücher auszugeben. Es sieht dann so aus, dass ein paar Bücher gekauft werden und dann wird fleißig kopiert. Abgesehen davon, wo gibt es das ideale Lehrbuch?
    Und, warum gibt es für die Hochschulen eine neue Regelung und für die Schulen bleibt es beim
    Alten?

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