Neue Regeln für Drohnen: Dobrindt plant Kennzeichnungspflicht und Führerschein

Das Bundesverkehrsministerium plant strengere Vorschriften für die Drohnennutzung. Piloten sollen viele Drohnen mit Namen und Adresse kennzeichnen. Für Drohnen mit mehr Gewicht wäre ein Führerschein erforderlich, und über Wohngrundstücken soll Flugverbot herrschen. Das geht aus dem Entwurf für eine Drohnenverordnung hervor, den wir veröffentlichen.

Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant strengere Regeln für den Einsatz von Drohnen im privaten und gewerblichen Bereich. Das geht aus dem Entwurf für eine Verordnung hervor, die wir – wie gewohnt – im Volltext veröffentlichen (pdf).

Der Einsatz von Drohnen ist bisher nicht einheitlich geregelt. Die dadurch entstehenden Rechtsunsicherheiten für Verbraucher und Gewerbetreibende sollen durch die Reform beseitigt werden. So kennt das Luftverkehrsgesetz bisher den Begriff der Drohne nicht, sondern nur Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Je nach Einsatzweise und Bauart fallen Drohnen in die eine oder andere Kategorie – mit unterschiedlichen Vorschriften.

Die Änderungen im Überblick

Mit der neuen Regelung fällt diese Unterscheidung weg. Stattdessen gilt: Wiegt eine Drohne mehr als 250 Gramm, benötigt sie ein spezielles Kennzeichen. Ab einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm besteht die „Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse“, also der Besitz eines sogenannten Drohnenführerscheins. Wie bisher benötigt der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen mit mehr als 25 Kilogramm eine Erlaubnis seitens der Behörden.

Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm

Zur Kennzeichnungspflicht schreibt das Verkehrsministerium in der Drohnenverordnung:

Es handelt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der mit Kosten in Höhe von circa 15 Euro für die Erstellung der Plakette und mit einem Zeitaufwand von circa einer Stunde verbunden ist.

Die Plakette soll feuerfest sein und Adresse und Namen des/der Eigentümer*in eingraviert haben. Das Ministerium hatte auch über die Schaffung einer zentralen Datenbank nachgedacht. Der Verwaltungsaufwand dafür sei aber zu hoch, schreibt das Ministerium im Entwurfstext.

Drohnenführerschein nur mit Führungszeugnis

Die Erlangung des Drohnenführerscheins gestaltet sich komplizierter. Dazu muss eine Prüfung abgelegt werden, die „ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Navigation, über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen, über die örtliche Luftraumordnung sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des Fluggeräts“ vermittelt.

[Update 01.12.2016: “Dieser Kenntnisnachweis scheint in seinen Voraussetzungen beispielsweise dem Sportbootführerschein nicht unähnlich.“ Drohnenflieger Thorben Krüger ordnet im Interview mit netzpolitik.org die Änderungen ein.]

Die Verordnung nennt auch die Möglichkeit einer Online-Prüfung, ohne diese genauer zu spezifizieren. Vorgesehen ist, dass die Erlaubnis zehn Jahre gültig ist. Vor einigen Monaten hieß es noch aus dem Ministerium, dass ein Drohnenführerschein nur für den gewerblichen Betrieb geplant sei.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der/die Bewerber*in neben einem Ausweis auch Auskunft über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren erteilen und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese Unterlagen müssen unter Umständen auch bei Fahrzeug- und Sportboot-Führerscheinen vorgelegt werden.

Flugverbot über Wohngrundstücken

Drohnenflüge über Wohngrundstücken und Menschenansammlungen, in Flughafennähe, Einsatzbereichen der Polizei und weiteren sensiblen Bereichen sind laut Entwurf verboten. Damit sollen gefährliche Unfälle vermieden und die Privatsphäre von Bürger*innen geschützt werden. Erlaubt ist eine maximale Flughöhe von einhundert Metern über dem Boden.

Einheitliche EU-Regeln geplant

Mit dem vorliegenden Entwurf sind erstmals Details über die Pläne von Dobrindt bekannt. Drei Parlamentarische Anfragen der Opposition diesbezüglich hatte das Verkehrsministerium zuvor außergewöhnlich unkonkret beantwortet. Die Abgeordneten kritisierten den Vorgang als „Aushöhlung des Fragerechts“.

Die Drohnenverordnung könnte allerdings bald schon wieder überholt sein. Denn auf europäischer Ebene gibt es Bemühungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Bisher regelt jedes Mitgliedsland den Einsatz von Drohnen selbstständig. EU-Kommissarin Violeta Bulc, zuständig für Mobilität und Transport, plant, Drohnen in Risikoklassen einzuteilen. Je nach Klasse sollen unterschiedliche Vorschriften für den Einsatz von Drohnen gelten. Wie diese aussehen, ist bislang nicht bekannt.

Dies ist nur eine erste, kurze Zusammenfassung der geplanten Verordnung des Bundesverkehrsministeriums. Über Anmerkungen und Einschätzungen in den Kommentaren oder per E-Mail würden wir uns freuen.

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15 Ergänzungen

  1. Ich betreibe FPV Racing als Sport und verfolge die rechtlichen Entwicklungen entsprechend genau. Umso erstaunter war ich, dass aus dem Hause Dobrindt diesmal mal kein absoluter mist, sondern ein wohldruchdachtes, faires Gesetz kommt. Der Inhalt deckt sich übrigens weitgehend mit dem aktuellen EASA Prototype.
    Das überfliegen von Menschenmengen, besonders geschütze Anlagen, Einsatzbereiche der Polizei usw usf ist seit eh und je verboten, auch bei den Flughafenregeln ändert sich nicht viel. Neu hingegen ist die maximale Flughöhe von 100m, die allerdings nicht in Stein gemeiselt ist. Mit passendem Kenntnisnachweis darf man auch höher.
    Ein großer Bereich der endlich mal klar geregelt wird sind FPV flüge. Also Fliegen ohne in der Maschine zu sitzen und ohne direkten Sichtkontakt, sondern bei Steuerung per Kamera und Bildschirm oder entsprechende Brille. Endlich wird man das ganz offiziell dürfen, sofern man einige sinnvolle Sicherheitsregeln beachtet. Aktuell ist man dabei auf Interpretationen von Gesetzen angewiesen, die geschrieben wurden als es diesen Use Case noch nicht gab.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Aus Sicht eines FPV Piloten ist die Regelung sehr gelungen, sehr viel besser durchdacht als ähnliche Regelungen vieler anderer Länder in der letzten Zeit. Wir hatten alle das schlimmste erwartet und atmen nun erleichtert auf :)
    So sieht FPV Racing übrigens aus: https://www.youtube.com/watch?v=PcmkKfk4DZs

    1. > Ich betreibe FPV Racing als Sport und verfolge die rechtlichen Entwicklungen entsprechend
      > genau. Umso erstaunter war ich, dass aus dem Hause Dobrindt diesmal mal kein absoluter mist,
      > sondern ein wohldruchdachtes, faires Gesetz kommt.

      Solch wohldurchdachter Kommentar kommt natürlich schnell zustande, wenn man die Sache nur aus der ego-Perspektive betrachtet… Copter („Drohnen“ ist ja einfach falsch) und Flugmodelle werden im Entwurf in einen Topf geworfen, weil es die EASA so möchte und auch Dobrindt genehm ist. Dobrindts Wortbruch mit der 100m Höhenbegrenzung wird nun von der Copterpiloten nicht weiter wahrgenommen, denn es berührt sie ja nicht.
      Der Bestand des klassischen Modellflugs ist damit allerdings gefährdet und das ist auch die Erklärung für den gerade begonnenen Aufstand der Verbände. Verwunderlich auch, dass die Modellbauindustrie bei dieser existenzgefährdenden Entwicklung so ruhig bleibt.
      Die Ausnahme der Höhenbegrenzung für Modellflugplätze ist Augenwischerei: so mancher Club hat keine AE (Aufstiegserlaubnis) und unterläge damit automatisch dem 100m Limit, zudem können AE wieder entzogen werden.
      Seit Jahrzehnten steigen Segelflugmodelle außerhalb von Modellflugplätzen und auch an Wochentagen deutlich über 100m, ohne das Zwischenfälle bekannt geworden sind. Nicht einmal in den 70ern und 80ern, zur Zeit Hoch-Zeit des kalten Krieges, als militärischer Tiefflug Normalität war. Als Segelflieger (im manntragenden Flugzeug) sah man damals jede Menge turbinenbeschleunigtes Aluminium unterhalb der eigenen Flughöhe – ohne jede Vorwarnung – aufblitzen…

      Es bleibt festzustellen: die Vorfälle der letzten 3 Jahre betreffen Copter und FPV. Gesteuert von verantwortungslosen „Piloten“, die sich für Fliegerei nicht oder wenig interessieren.
      Trotzdem – trotzdem – sind alle Lager gut beraten, sich nicht gegeneinander auszuspielen und gemeinsam für eine Zukunft des Modellsports ohne einschneidende Beschränkungen einzutreten.

      Gerüchte und Vermutungen, dass Dobrindt mit den plötzlichen Einwendungen des BMVg, DLF, etc. eine Verneblungstaktik fährt, um den Weg für kommerzielle Nutzung des Höhenbands um 100m (für Amazon und DHL und deren „Paketdrohnen“) freizumachen, ist so böse, dass man es kaum glauben mag… heute.
      Aber womöglich wird man sich an den Gedanken gewöhnen müssen, dass der Betrieb des Modellflugzeugs illegal ist, während am Samstagnachmittag nebenan über der Terrasse des Nachbarn eine „Paketdrohne“ schwebt und den erst vor 1 Stunde beim Teleshopping bestellten neuen Küchenmixer aus 3m auf den Rasen abwirft…

      Am Ende geht um Bürgerrechte.

  2. Hört sich alles eigentlich ganz sinvoll an. Die 100m Beschränkung halte ich falsch, die Regelung mit Luftraum G fand ich besser. Mit dem Quadrocopter wird man selten über 100m hoch fliegen, mit dem Modellflugzeug jedoch durchaus, gerade in der nähe von Bergen!

    Em Ende ist das Gesetz eh nicht effektiv durchsetzbar. Jemand der heute Long-Range auf 30km in 3-5km Höhe fliegt wird es auch trotz des Gesetztes tuen. Die 100m Regel ist zudem nicht durchsetzbar.
    Um die Kennzeichnungspflicht durchzusetzen, müsste man schon aktiv die Modelle überprüfen, wenn da nacher ein Modell ohne Marke in einem Abgebranten Heuschuppen liegt findet man den Halter so oder so nicht.

    1. „Mit dem Quadcopter wird man selten über 100m fliegen“ ..was soll der Unfug? Selbstverständlich wird es mit zunehmender Höher interessantere Perspektiven geben. Idioten, die es übertreiben wird es immer geben. Im Normalfall ist das Fluggerät auch noch in knapp 200m zu sehen, je nach Bedingungen..

  3. Mich würde interessieren wer die Plakette anbringt. Die Behörde oder der Pilot? Soll die Plakette abnehmbar oder fest installiert sein? Ansonsten enthält der Entwurf wenig neues (fpv ausgenommen). Wie bei allen Gesetzen und Vorschriften müsste die Einhaltung überwacht werden. Wer soll das übernehmen? Da alle bisherigen Vorfälle mit Koptern gegen Gesetze verstoßen haben, was erhofft man sich durch die Neuregulierung? Wenn ein 14 Jähriger Jugendlicher mit einer Phantom durch die Lüfte fliegt, da er sich das „Spielzeug“ kaufen kann, wer haftet? Selbst Comics haben Altersbeschränkungen….. Hier wurde, wie so oft, reagiert anstelle zu agieren. Schade!
    Fliege selbst Kopter seit einigen Jahren, ohne Zwischenfälle.

    1. zu der Haftung: seit 2006 besteht eine Versicherungspflicht, genauso wie die KFZ-Haftpflichtversicherung.
      Da ist das Alter nebensache!

  4. Vorab: Ich bin schon seit über einem Jahr absolut für einen „kleinen Führerschein“. Aber:

    Die EASA Idee wie man das Regeln könnte ist absoluter Quatsch!

    Ich glaube in Deutschland hat sich damit noch gar niemand auseinander gesetzt, sonder es geht auch hier in den bisherigen Kommentaren eher ums „Hörensagen“.
    Das Dobrindt was plant ist sowieso schon Quatsch (Aktionismus? Terror?), weil wenn die EU (EASA) ein Gesetz herausbringt müssen sich sowieso alle EU Mitglieder dran halten. Selbst UK noch, da sie dann noch drin sind.
    Es ist schon seltsam, dass sich bekannte, fachlich absolut fitte Youtuber aus der ganzen Welt über die EASA-Idee aufregen, nur in Deutschland niemand. Wenn das Gesetz in der jetzigen geplanten Form durchkommt wird KEINER mehr legal Modellbausport betreiben können, egal in welcher Hinsicht. Es wird ein ganzer Wirtschaftszweig defakto verboten. Es gibt weltweit einfach kein Fluggerät was die Gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann (<250g, Geofencing-Pflicht!). Geofencing in diesem konkreten EASA-Fall bedeutet: nicht höher als 50m und nicht weiter als 100m um den Piloten herum. Und ich sag es nochmal, nicht vom Piloten entschieden, sondern von einer Hard/Software! Und das gilt für alle DIY Fluggeräte, also Racecopter, RC Segler (auch DLG) etc….Es geht somit nicht nur um irgendwelche RTF DrohnenPhantomKnallies, sondern um alles was Ferngesteuert in der Luft ist.
    Ich fände es toll, wenn sich zB Simon Rebiger mal richtig gut einliest/-guckt in das Thema und erneut berichtet.
    Also: falls sich jemand wirklich fachlich fundiert informieren will und des englischen mächtig ist:

    Simon Dale, hat sich den ganzen Scheiß durchgelesen und ist bereit mit der EASA sinnvolle Regularien zu entwickeln: https://www.youtube.com/watch?v=jMKwYWlSkMY

    Diverse anerkannt gute RC/FPV Youtuber weltweit:
    https://www.youtube.com/watch?v=RZhfQox6dDo
    https://www.youtube.com/watch?v=_a4k9HTyBQA
    https://www.youtube.com/watch?v=akdsVdOUuuk
    https://www.youtube.com/watch?v=GFxnXGRvZl4
    https://www.youtube.com/watch?v=Ne69R2DNkVY

    1. Was sich die „bekannten, fachlich absolut fitten Youtuber aus der ganzen Welt“ da erlaubt haben ist ein Paradabeispiel für blinden, zu nichts führenden Aktionismus, der kontraproduktiv wirkt.
      Da hat jemand den Prototype gelesen, nicht verstanden und ein alarmistisches video gemacht und alle haben es nachgeplappert. Den beiden youtubern mit denen ich in kontakt stehe, namentlich joshua und bruce, hab ich schon nen einlauf verpasst und nehme an, dass das nicht wieder vorkommt. Natürlich haben beide die easa pdfs nciht einmal gelesen sondern einfach nur den FUD den sie gehört haben weiterverbreitet.
      Aber zur sache: Natürlich war die open-catergory aus dem prototype mit ihren ganzen beschränkungen nie für modelle gedacht, sondern für spielzeug. Für Modelle gelten selbstverständlich die specific categories. Das kann man da auch leicht rauslesen, wenn man es nicht (böswillig?) missinterpretieren will.
      Der britische fpv racing verband hat dazu auch ne klarstellung veröffentlicht: http://bfpvra.org/2016/10/11/easa-prototype-commission-regulation-on-unmanned-aircraft-operations/
      Wie auch immer, in der nächsten Revision wird das nochmal deutlicher formultiert werden.
      Wer den Prototype richtig gelesen und angewandt hat, ist das Bundesverkehrsministerium. Die Drohnenverordnung ist nichts anderes als ein in deutsche Gesetzgebung gegossener Prototype.
      Daher wird auch keine wie auch immer geartete EU weite gesetzgebung die deutsche überstimmen, sondern dobrindts vorschlag _ist_ die umsetzung der EU verordnung.

  5. Ich denke mal, das die Plaketten QR Codes sein werden, die auf geraden Flächen geklebt sein müssen …
    Fernglas mit Kamera und Bluetooth Verbindung zum Diensthandy … und klick … weiß man wer da einen Fliegen lässt!

  6. Ein riesen Dankeschön für diesen Leak.

    Das schafft sehr viel Klarheit in der Debatte und ich muss sagen, der Textfällt besser aus, als ich im Vorfeld angenommen habe.

  7. Der Absatz „Flugverbot über Wohngrundstücken“ ist so nicht korrekt! In dem Entwurf ist eine Ausnahme enthalten die das Überfliegen von Grundstücken sehr wohl erlaubt wenn der Eigentümer zustimmt.
    Das bedeutet das jeder Hausbewohner schon mal in seinem eigenen Garten fliegen darf wenn das Fluggerät unter 5 kg wiegt!
    Dabei darf er die „Persönlichkeitsrechte anderer Nachbarn“ natürlich nicht verletzen, was bei Modellen ohne Kamera schon mal grundsätzlich gegeben ist.

  8. Geisterfahrer aus Bayern verursachen immer wieder schwere Politik-Unfälle auf der politischen Bundes-Ebene. Daher fordere ich den Führerschein und Befähigungsnachweis für CSU-Personal, das außerhalb des Freistaats tätig wird. Und laufende Drogenkontrollen nach Fifa-Standard.

  9. Stell die 100 Drohnen a 100 Gramm ohne Kennzeichnung vor, die in deinem Garten fliegen und Werbung machen, nach der DrohnenVO aus dem Hause erlaubt. Denn diese erlaubt das Fliegen ohne Kennzeichnungspflicht über Privatgrundstücken bei Drohnen unter 250 g.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.