Kritik wächst: ARD, ZDF und Medienverbände bemängeln fehlenden Quellenschutz im BND-Gesetz

Ob OSZE, Vereinte Nationen oder Medienrechtsorganisationen: Das geplante BND-Gesetz wird von verschiedensten Seiten kritisiert. Seit heute wenden sich auch die großen öffentlich-rechtlichen Sender und die wichtigsten deutschen Journalistenverbände gegen das Überwachungsgesetz.

Protest vor der neuen BND-Zentrale im Jahr 2013 (Archiv). Foto: CC-BY-NC 2.0 ubiquit23

Immer mehr Medienunternehmen und Medienverbände wehren sich gegen das BND-Gesetz. So haben heute DJV, dju, BDZV, VDZ, Deutscher Presserat, VPRT, ARD und ZDF den Gesetzgeber aufgefordert, dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Datenerhebung bei denjenigen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. In der gemeinsamen Stellungnahme zur Neufassung des BND-Gesetzes betonen die acht Organisationen, dass „das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten über Informanten und selbstrecherchiertes Material sowie das Redaktionsgeheimnis essentielle Voraussetzungen für die journalistische Tätigkeit“ seien.

BND-Gesetz weitet Telekommunikationsüberwachung deutlich aus

Der aktuelle Entwurf des BND-Gesetzes sehe, kritisierten die Medienverbände und -unternehmen, eine deutliche Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung vor. Redaktionsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht seien nach Einschätzung der acht Medienunternehmen und -verbände im vorliegenden Gesetzentwurf zu den künftigen Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend geschützt. Notwendig seien jedoch Maßnahmen, die den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis der Medien soweit wie möglich sicherstellen.

Die Medienverbände und -unternehmen bemängeln, dass auf der Grundlage des Gesetzentwurfs grundsätzlich jedes Telekommunikationsverhalten auch von Journalistinnen und Journalisten erfasst werden kann. Ausländische Mitarbeiter deutscher Medien wären ohnehin betroffen, ebenso aber auch deutsche, im Ausland tätige Journalisten. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Filtersysteme greifen insoweit weder rechtlich noch technisch. Ein adäquater und effektiver Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen werde durch den Gesetzentwurf nicht gewährleistet, heißt es in der Stellungnahme. „Die ungestörte berufliche Kommunikation auch mittels jeder Form der Telekommunikation ist jedoch eine wesentliche Grundbedingung für die Presse- und Rundfunkfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind ohne diese Kommunikation nicht denkbar.“

Kritik am BND-Gesetz wächst

Der Protest von Medien und Medienverbänden wird damit noch einmal erweitert. Zuletzt hatte sich ein Bündnis um die Organisation Reporter ohne Grenzen gegen das BND-Gesetz ausgesprochen und eine Petition ins Netz gestellt. Eine weitere Petition hat Amnesty International ins Leben gerufen. Kritik am geplanten BND-Gesetz kommt auch von der OSZE und von UN-Sonderberichterstattern.

Unsere Analyse des Gesetzes zeigt: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.

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7 Ergänzungen

  1. … dann sollen „die Quellen“ vorm Bundesverfassungsgericht klagen!
    Warum?
    Weil nur sie davon Betroffen sind!
    Ein genialer Schachzug unserer Großkopferten!

  2. Meine Hoffnung ist, dass unsere Bundeskanzlerin genau das heute Abend auf der „M100 Media Award“ Veranstaltung in Potsdam aus erster Hand gesagt bekommt. Mit dem Aufruf „pardon Edward Snowden“ an Obama gestern durch ACLU, Amnesty International und andere ist Quellenschutz und freie Berichterstattung am heutigen Tag der Demokratie das richtige Schwerpunkt-Thema.

      1. Hallo Habo,
        die Kanzlerin hat bei der M100 gesagt:
        „Pressefreiheit umfasst auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen“.
        (der M100-Preis ging an Roberto Saviano, einen Journalisten, der sich gegen die Mafia gestellt hat, sich verstecken muss, seitdem).

        Und Edward Snowden hat an Steffen Seibert dazu retweetet:
        „Wirklich?“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.