Die Technik zur Signalerfassung von EADS für den „Euro Hawk“ hat bei Testflügen Datenverkehr abgeschnorchelt

Euro_Hawk_BodenstationZwar ist die Langstreckendrohne „Euro Hawk“ auf Halde gelegt, die hierfür von EADS Cassidian entwickelte militärische Aufklärungstechnik soll aber in ein anderes Flugzeug verbaut werden. Es handelt sich um ein von der Bundeswehr bestelltes System, um die Fähigkeit zur „Signal Intelligence“, zu deutsch „signalerfassenden, luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung“ (SLÜWA) umzusetzen. Das EADS-Produkt trägt die Bezeichnung „Integriertes SIGINT System“ (ISIS). Das Wort „integriert“ soll darauf hinweisen, dass das ISIS aus einem Aufklärungsverbund und einer Bodenstation besteht. Für die gesamte Drohne hat das Verteidigungsministerium nach eigenen Angaben 562 Millionen EUR ausgegeben. Das ISIS kostete demnach 261 Millionen, die Erprobung noch einmal 52 Millionen.

Das ISIS erfüllt ähnliche Funktionalitäten wie das Spionageprogramm PRISM, für deren Bekanntwerden die National Security Agency (NSA) unter Druck stand. Der US-Militärnachrichtendienst greift damit offensichtlich bei Providern auf den kabelgebundenen Internetverkehr zu. Das ISIS im früheren „Euro Hawk“ wiederum widmet sich der kabellosen Kommunikation. Die „Welt“ hatte bereits 2011 berichtet, die Technik könne Mobilfunkgespräche und SMS abhören. EADS schreibt selbst zum ersten vollausgerüsteten Test:

Für den Testflug war das unbemannte Flugsystem (Unmanned Aircraft System – UAS) mit hochentwickelten SIGINT-Sensoren (SIGnal INTelligence – Signalaufklärung) zur Detektion von Radarstrahlern und Kommunikationssendern ausgerüstet.

Laut dem Sprechzettel des Verteidigungsministers für den Verteidigungsausschuss diente der verzögerte Abbruch des „Euro Hawk“-Programms nur dem Abschluss von Tests mit dem fliegenden ISIS. Deshalb wurde nach der Überführung des „Euro Hawk“ ins bayerische Manching sogar auf eine Musterzulassung verzichtet und sich auf eine rasche, vorläufige Verkehrszulassung beschränkt:

Dabei war es u.a. das Ziel, das Aufklärungssystem ISIS, das bisher nur im Labor seine Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt hatte, im Luftraum zu testen. […] Ein früherer Abschluss hätte die Funktionsfähigkeit des Aufklärungssystems ISIS gefährdet. Auf die Prüfung dieser Einsatztauglichkeit kommt es aber gerade an, insbesondere für die Zukunft mit ggf. anderen Trägerplattformen.

Cassidian bezeichnet das SIGINT-Missionssystem als „Ferndetektion von elektronischen Signalen und Sendeanlagen“. Die erfassten Daten werden in Echtzeit an eine Bodenstation gesendet, wo die erste Auswertung stattfindet. Die Bundesregierung wiederholt in der vorgestern übermittelten Antwort auf eine Kleine Anfrage des MdB Andrej Hunko das Mantra zur elektronischen Aufklärung des ISIS:

Das „System SLWÜA“ (signalerfassenden luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung“) trägt mit seinen Fähigkeiten zum Lagebild in definierten Interessengebieten bei und klärt elektronische Aktivitäten von Kräften und Mitteln bzw. deren feststellbare Auswirkungen in Führungs-, Informations- und Kommunikationssystemen sowie Systemen der Ortung, Lenkung und Leitung auf.

Als „definierte“ Interessengebiete ist jenes Ausland gemeint, in dem gegnerische Kriegshandlungen aufgeklärt werden sollen. An anderer Stelle ist aber auch die Rede von „militärischen und militärisch relevanten Zielen“, die also nicht unbedingt im Kriegsgebiet liegen müssen. Einen Einsatz in Deutschland schliesst die Bundesregierung aber kategorisch aus:

Inlandsaufklärung und Aufklärung gegen deutsche Staatsbürger durch die Bundeswehr sind nicht zulässig. Auch die Erfassung solcher Signale zu Übungszwecken ist nicht zulässig.

In einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von Micha Ebeling hatte das Verteidigungsministerium allerdings mitgeteilt, dass sehr wohl elektronische Kommunikation über Bayern erfasst wurde, nämlich militärische:

Lediglich die Mittel für die Erfassung von militärischen Funkfrequenzen werden im Rahmen des Nachweisprogramms praktisch erprobt.

Sowohl in der Antwort auf die parlamentarische Initiative als auch auf die IFG-Anfrage wird hierzu erklärt, dass ein Abhören von Mobilfunkverbindungen oder das Mitschneiden von Radio- und Fernsehaufzeichnungen „weder im bedarfsbegründenden Phasendokument noch im Entwicklungsvertrag EURO HAWK FSD gefordert“ sei. Im Klartext bedeutet das, dass für die Probeflüge des sogenannten „Full Scale Demonstrators“ zwar Abhörtechnik mitgeführt, diese aber seitens der Bundeswehr erst später benötigt wird. Deshalb ist sie angeblich abgeschaltet:

Durch technische und administrative Maßnahmen ist sichergestellt, dass die Erfassung und die Auswertung von Mobilfunkverbindungen und SMS unterbunden werden.

Sollte sich aber eine versehentliche, grundrechtswidrige Speicherung eingeschlichen haben, kommt ein Reinigungssystem zu Hilfe:

Unbeabsichtigte Erfassungen von Kommunikation mit G 10-Relevanz
[gemeint ist das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses] werden grundsätzlich – unabhängig vom jeweiligen Stand und Grad der Bearbeitung oder Auswertung – umgehend eingestellt, bisherige Aufzeichnungen und eventuell schon angelegte Datenbestände sofort gelöscht. Entsprechende Verfahren sind eingerichtet.

Welche „Verfahren“ gemeint sind, auch ob diese automatisiert erfolgen, ist unklar. Scheinbar kam die Bundeswehr nicht selbst auf die Idee, sondern die sogenannte G-10-Kommission. Die Kontrolleure von Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses haben sich wohl ausbedungen, dass die Löschung zu Unrecht erhobener Daten zudem protokolliert werden muss. In der Fragestunde hieß dazu letzte Woche in der Antwort auf den MdB Hans-Christian Ströbele:

Für die Flugerprobung des Euro Hawk wurde auf Forderung der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages eine zusätzliche Verfahrensregelung eingeführt, um juristisch verwertbar zu dokumentieren, dass versehentliche Erfassungen von G-10-relevanter Kommunikation unverzüglich gelöscht werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz oder die Informationsfreiheit hat keine Kontrolle über Bundeswehraktivitäten. Er wird in die Entwicklung der der militärischen Spionagetechnik nicht einbezogen, sondern lediglich „informiert“. Denn Datenschutz ist laut der Antwort „eine Führungsaufgabe“, die von der Bundeswehr selbst übernommen und wie beim „Euro Hawk“ in einem projektbezogenen Datenschutzkonzept festgelegt wird.

Anscheinend hat sich auch das Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) mit dem ISIS befasst. Es handelt sich dabei um Gremium aus Mitgliedern aller Parteien, das den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst kontrollieren soll. Die Mitglieder dürfen zwar Akten einsehen, aber nicht darüber sprechen – auch nicht mit anderen Abgeordneten, AnwältInnen oder Bürgerrechtsgruppen. Hans-Christian Ströbele, ebenfalls Mitglied des PKGr, macht immerhin Andeutungen und erklärt dem Deutschlandradio, dass die militärische Überwachung mit dem ISIS im Ausland gegen Grundsätze des deutschen Datenschutzes verstößt:

Nur Fakt ist bisher, dass beim Bundesnachrichtendienst und bei der Bundesregierung die Auffassung vertreten wird, dass die Grundrechte für die Datenübermittlung im Ausland, von Ausländern nicht unter die strengen Voraussetzungen und die strengen Regeln des Grundgesetzes fallen. Ich bin da anderer Auffassung. Ich meine, dass da auch ein Schutz stattfinden muss, dass etwa in dem ganz persönlichen privaten Bereich auch Ausländer geschützt werden müssen […]

Jede Telekommunikationsüberwachung soll strengen Voraussetzungen und Prüfverfahren unterliegen, das gilt auch für das ISIS. Zumal bei der Überwachung von angeblich „militärisch relevanten Zielen“ auch Oppositionelle, Abgeordnete, JournalistInnen, AnwältInnen oder Menschenrechtsgruppen ins Visier geraten.

Auf welche Weise das ISIS die in die kabellose Telekommunikation eindringt, wird die Bundesregierung kaum verraten. Womöglich ist dies selbst dem Verteidigungsministerium nicht vollumfänglich bekannt, denn im Bereich der Überwachungstechnologie herrscht eine Praxis der „Black Box“. Die Funktionsweise derartiger Technik fällt häufig unter das Betriebsgeheimnis der Hersteller, in diesem Falle EADS. Genau genommen auch der Bundesrepublik Deutschland, denn diese hält über eine Tochtergesellschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau 10 % der Stimmrechte bei EADS.

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3 Ergänzungen

  1. Hallo,
    Haltet mich bitte nicht für Naiv, aber ich habe eine Frage die mir bis jetzt niemand Plausibel beantworten konnte, und sie bezieht sich auf diesen Satz:
    Das ISIS erfüllt ähnliche Funktionalitäten wie das Spionageprogramm PRISM, für deren Bekanntwerden die National Security Agency (NSA) unter Druck stand.

    Frage: In welcher Art und Weise und mit welchen Auswirkungen besteht der Druck?

    Mal abgesehen das jetzt zur Zeit alle darüber schreiben, und sich aufregen, kann ich nicht erkennen das sich auf Grund einen ominösen Drucks hin irgend eine Änderung abzeichnet.
    Natürlich ist man über die Veröffentlichung nicht erfreut, aber sonst glaube ich lachen die sich Tod und machen so weiter wie bisher und erhöhen wahrscheinlich wie geplant ihre Bemühungen Herr der weltweiten Informationen zu werden. Sie zu Speichern Auszuwerten und sie gegen Mißliebige Menschen zu verwenden, zum Beispiel mit Einstellungsverboten von abhängig Beschäftigten durch Verwendung geheimer Netzwerke.
    Ich hatte kürzlich Kontakt zu einem Jugendlichen der sich gern rein aus Neugier einmal die Rede von Gysi von den Linken angesehen hätte als Live Veranstaltung. Aber er befürchtet das dies Registriert würde und er dann Negative Auswirkungen bei der Arbeitssuche bekommen würde.
    Solche Reaktionen kenne ich nur aus der DDR als alle vor der Stasi und der SED Kuschten. Wir sind also zurück in der Vergangenheit angekommen. willkommen in der Marktkonformen Demokratrie, klingt genauso wie Deutsche Demoktratische Republik.
    So jetzt könnt ihr das alles wieder schön reden, und in Abrede stellen oder ihr beantwortet die Frage.
    PS: Auch ich habe Angst deshalb verwende ich hier einen Trashmailer und Tor.

  2. „… Die erfassten Daten werden in Echtzeit an eine Bodenstation gesendet, wo die erste Auswertung stattfindet. …“

    Das ist sachlich falsch. Es werden ggf. Snapshots übermittelt. Die gesamt Daten werden erst nach Missionsende am Boden aus dem Flieger geholt.

    Bzgl. G-10 Problematik:

    Diese wird innerhalb der Streitkräfte tatsächlich sehr umfassend behandelt. So ist nicht nur Datenverkehr Deutscher in Deutschland sondern auch von Deutschen außerhalb Deutschlands betroffen.

    Das heißt sobald eine Kommunikation im Ausland mit min. einem Deutschen Staatsbürger als Teilnehmer durch die BW aufgefangen wird. (und dies wird ersichtlich), wird die Aufnahme nicht weiter durch die Streitkräfte bearbeitet.

  3. Die Musterzulassung, auf die man angeblich nur temporär verzichten wollte, wurde dann für Drohnen ganz aus der LuftVZO gestrichen:

    http://www.buzer.de/gesetz/1638/al23232-0.htm (Änderung § 1 Abs. 4 LuftVZO)

    dadurch entfällt automatisch auch die Verkehrszulassung:

    http://www.buzer.de/gesetz/1638/a23351.htm (§ 6 Abs. 2 LuftVZO)

    Weiter wurden die entsprechenden Vorschriften in der neuen LuftGerPV angepasst:

    Verlangte der § 10a Abs. 1 LuftGerPV a.F. (http://www.buzer.de/gesetz/4845/a67457.htm) noch von „Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 LuftVZO“ eine Musterprüfung, muss diese im neuen § 11 Abs. 1 LuftGerPV (http://www.buzer.de/gesetz/10513/a179697.htm) nur noch für „Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 LuftVZO“ vorgenommen werden – durch Beschränkung auf Nummer 1 sind Drohnen außen vor – die sind Nummer 2.

    Mein Fazit: Hier wurde über einen längeren Zeitraum versucht, sich die Rechtsvorschriften zurechtzubiegen – wovon natürlich niemand etwas wusste, weil es quasi von allein geschehen ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.