Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall

Netzpolitik.org hat erneut Akten erhalten, die auf eine weitere Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain hinweisen. Laut den auch auf Indymedia linksunten veröffentlichten Papieren wollte die Berliner Polizei bereits einen Monat vor dem bisher bekannten Fall massenhaft Verkehrsdaten von den vier Mobilfunkbetreibern haben. Sachschaden diesmal: 4.000 Euro. Dafür sollten die liebevoll „Turmdaten“ genannten Datenberge sogar einen Zeitraum von acht Stunden umfassen: von 17 Uhr am 17. Juni 2009 bis 1 Uhr am darauf folgenden Tag. Wir haben das ungefähre Gebiet erneut visualisiert, mit den bereits beschriebenen Einschränkungen. Der aktuelle Fall ist rot, der bisherige Fall blau:



Leider findet sich in den Papieren nur die „Beschlussanregung“ der Polizei. Ob es einen Antrag der Staatsanwaltschaft und eine Anordnung des Gerichts gab, war auf die Schnelle am Sonntag nicht zu bestätigen. Aufgrund der Aussage, dass diese Vorgehensweise absolut üblich sei, ist das aber sehr wahrscheinlich. Wie das für alle Fälle von Auto-Brandstiftung in Berlin aussehen würde, war hier bereits visualisiert.

Wie viele Funkzellenabfragen insgesamt stattgefunden haben, wird hoffentlich mit unseren anderen Fragen morgen im Innenausschuss auf den Tisch gelegt.

Netzpolitik.org nimmt übrigens Hinweise zu weiteren Fällen gerne entgegen, zum Beispiel per Mail unter submit@netzpolitik.org.

Der Cicero hat inzwischen ein paar weitere interessante Informationen erhalten. Obwohl ich mich frage, wie man ohne dieses Wissen ernsthaft über eine Vorratsdatenspeicherung entscheiden kann, scheint diese Praxis nicht vielen bewusst gewesen zu sein:

Nicht einmal dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Alexander Dix, war bislang ein solcher Fall der Datenauswertung aus Berlin bekannt, wie dessen Sprecher Joachim-Martin Mehlitz am Freitag sagte. Sven Kohlmeier, SPD-Rechtspolitiker im Abgeordnetenhaus, sagte, er sei von den Erkenntnissen „klar überrascht“. In seiner Tätigkeit als Datenschutzpolitiker sei ihm das, was nun öffentlich bekannt wurde, nie zur Kenntnis gelangt, auch nicht im Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Auch Marion Seelig, Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus für Inneres und Datenschutz, sagt, sie sei „sehr überrascht“.

Aber alles ist sicher, die Daten werden ja wieder gelöscht! Oder?

Tobias Kaehne, Pressesprecher der Berliner Strafgerichte, sagt, es gebe keine richterliche Kontrolle darüber, ob und wie Daten wieder gelöscht würden. Nachdem ein Richter eine Auswertung anordne, liege das weitere Vorgehen in der Hand von Polizei und Staatsanwaltschaft. „Die Polizei darf die Daten so lange wie nötig behalten“, sagt Kai von Lewinski, Experte für Datenschutzrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Dabei müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Theoretisch können die Daten aber von den Ermittlern so lange aufbewahrt werden, bis alle Täter gefasst sind – was im Falle der Autobrandstiftungen niemals der Fall sein dürfte.

Und wie will die Polizei aus diesem riesigen Datenberg Verdächtige ermitteln?

Die übermittelten Daten werden dann unterschiedlich durchforstet: So werden die Verbindungsdaten sämtlicher Taten miteinander verglichen. Wäre ein Telefon mindestens an fünf Tatorten aufgefallen – so die interne Vorgabe der Berliner Ermittlungsbehörden – , „hätten wir uns die Person mal angesehen“.

Also ist man verdächtig, weil man selbst oder der Beziehungspartner in einem Gebiet wohnt, in dem das öfters mal vorkommt?

Mittlerweile hat auch die Boulevard-Zeitung Berliner Kurier dazu aufgerufen, bei den Behörden nachzufragen, ob die eigenen Daten auch abgefragt worden sind. Beim Berliner Datenschutz-Beauftragten gibt’s die notwendigen Formulare für Staatsanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz.

12 Ergänzungen

  1. Glaubt die Polizei ernsthaft, dass die Täter ihr Handy angeschaltet mit sich führen während sie Autos anzünden?
    Absurd!

    Ein lächerliches Vorgehen mit lächerlichen Ergebnissen.
    Ohne Sinn und Verstand werden Grundrechte mit Füssen getreten.
    Shame on you Deutschland!

      1. Oh, ein Einzelfall, um eine pauschale Maßnahme zu rechtfertigen und das auch noch mit einem offensichtlich Pro-Vorratsdatenspeicherung eingenommenen Artikel, der zudem Grundsätzlich im Zusammenhang mit der VDS nicht verstanden zu haben scheint.
        Er liest sich eher wie eine der Zierckschen Anektoden – und ähnlich setzt Du ihn hier ein.

        Zudem: der Artikel suggeriert zwar, die Tat hätte nur dank gespeicherter Telefondaten und deren Abgleich aufgeklärt werden können, aber tatsächlich war es wohl eher ein DNS-Abgleich.

        Doch selbst wenn die Telefondaten eine Rolle gespielt haben mögen, muss man trotzdem immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten und wie John Doe durchaus korrekt benennt: die Maßnahme FZA ist bei Delikten wie der Autobrandstifterei wohl kaum zielführend, weil eher nicht geeignet. Das Ganze basiert auf der bloßen Annahme, der Täter hätte ein Mobiltelefon dabei haben können.
        Ist die pauschale Überprüfung aller in den gewünschten Funkzellen eingebuchter Telefone auch nur ansatzweise erforderlich, also das mildeste Mittel, und angemessen?

        Diese simplen Rechtsgrundsätze müssen auch wenn krasse Einzelbeispiele als vermeintlicher Beweis angeführt werden, jedes einzelne Mal befolgt werden — und man kann durchaus anzweifeln, daß das bei Autobrandstiftung in einem großen Gebiet eine kluge Strategie ist.

        Auf mich wirkt das Vorgehen wie eine unbekümmerte Hilflosigkeit der Behörden.
        Man weiß nicht, wie man das Problem angehen soll, hat keinen vernünftigen Ermittlungsansatz und greift daher nach Strohhalmen und daß der eine, den man zu fassen kriegt, unzählige Unschuldige mit einschließt und den/die Täter durchaus wahrscheinlich nicht erwischt, ist egal.

        Das halte ich für eine bedenkliche Einstellung.

      2. Wenn ich sage, dass ich es für absurd halte, im freien immer nach oben zu schauen, um nicht von einem Meteoriten erschlagen zu werden, könntest du mir nach der gleichen Logik von Fällen berichten, in denen Menschen tatsächlich von Meteoriten erschlagen wurden. Ja, das kommt vor! Das ändert aber nichts an der Absurdität bzw. Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme, denn diese begründet sich statistisch.

  2. danke für den artikel. aber ein schrecklicher fehler hat sich eingeschlichen. öfter, öfters, am öftersten oder was? öfter bleibt öfter, bleibt öfter, bleibt öfter. da gibt es nichts mehr zu steigern.

  3. Oh Mann, hatte eben eine lange Antwort geschrieben und sie versehentlich gelöscht. Also nochmal ganz kurz: das Argument, kein Täter würde sein Handy mit sich rumschleppen, ist falsch, auch im Fall der Autobrandstiftungen. Darauf bezog sich auch mein Kommentar.
    Es wird hier immer auf die Erfolglosigkeit und „Hilflosigkeit“ der Behörden abgestellt. Das ist schlicht und einfach falsch. Dann bräuchten wir ja auch gar keine Bedenken haben. Ich bin im Gegenteil der Meinung, deren Fachleute sind qualitativ über jeden Zweifel erhaben. Und auch wenn ich dem einzelnen Polizisten im Einzelfall sogar abnehme, fair und rechtsstaatlich zu handeln, macht mir aber dieses Netz aus verteilten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Angst. Das birgt nämlich automatisch die Gefahr des Mißbrauchs. Ist wie mit Subunternehmern auf dem Bau: versuche mal jemanden in die Verantwortung zu nehmen, fast ein Ding der Unmöglichkeit. Daher Ansatz schon im Vorfeld: so wenig Speicherung wie möglich.

    @fx: die Aussage war nicht, daß das „Schauen“ absurd war, sondern daß es absurd ist, daß der Meteorit vom Himmel fällt. Und das ist es eben nicht. Insofern nix mit gleicher Logik.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.