Brennende Autos in Berlin: Millionen Handys überwacht (Update)

Als wir mit unseren Recherchen bezüglich der Funkzellenabfragen in Berlin begonnen haben, hatten wir einen dokumentierten Fall in Form einer eingescannten Akte und eine Vermutung: Das ist kein Einzelfall, das ist einstudierte Praxis. Die Polizei, Staatsanwaltschaft und andere angefragte Behörden wollen seit über zwei Wochen keine Fragen in diese Richtung beantworten. Die Berliner Zeitung hat jetzt von einem nicht genannten Mobilfunkunternehmen erfahren: Es wurden Millionen Handys überwacht und zwar nicht nur in dem von uns dokumentierten Fall, unser Verdacht scheint sich zu bestätigen.

Nach Angaben eines Mobilfunknetz-Betreibers wertete die Polizei von Herbst 2009 bis Ende 2011 die Daten von mehreren Millionen Handys aus. […] Allein in dieser Zeit waren hunderttausende Handybesitzer im Visier der Polizei, heißt es bei einer Telefongesellschaft. Ein Mitarbeiter beschrieb die Vorgehensweise: „Man hat alle Telefone, die in der Nähe sind, wenn ein Auto brennt. Dann gleicht man alle Nummern ab, die bei der zweiten Brandstiftung in der Nähe sind. Sind zwei Nummern identisch, ist das verdächtig.“ Besonders intensiv wurden im vergangenen Jahr, als die Brände rasant anstiegen, Positionsdaten von Handys angefordert.

Genau das hatten wir als Möglichkeit hier beschrieben.

Eine gute Überschrift hat auch die Taz gefunden: Polizei befindet sich im Funkloch.

Nach Dresden, wo die Polizei 2011 nach Anti-Nazi-Protesten Hunderttausende Datensätze abgefragt hatte, hat nun Berlin einen Handyskandal. Aufgedeckt hat ihn André Meister, Mitarbeiter des Blogs Netzpolitik.org. […] In Fachkreisen ist laut Meister bekannt, dass das Instrument der Funkzellenabfrage zum Standardkoffer der Ermittlungstaktiken gehört. Die Bürger würden immer damit beschwichtigt, dass die Datenerhebung vollkommen harmlos sei. „Das Brisante: Es gibt eine Unschuldsvermutung. Mit wem ich telefoniere und wo ich dabei bin, geht niemanden etwas an – solange ich nicht ein konkreter Verdächtiger einer konkreten Straftat bin.“

Montag wird es spannend. Dann geht es im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses u.a. um die Funkzellenabfrage. Vielleicht beantwortet der Innensenator ja unsere Fragen den Abgeordneten der Opposition.

Update: Anne Roth hat zwei Videos gebloggt, die noch zum Thema passen. Die RBB-Abendschau hatte den Richter Ulf Buermeyer im Studio. Dort erklärte er, dass die Funkzellenabfrage im Moment mindestens in einer rechtlichen Grauzone geschehen würde.

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Und dann gibt es noch die Sendung mit der Maus, die das mit den Funkzellen erklärt:

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13 Ergänzungen

  1. Selbst wenn ein Handy an mehreren Bränden war was dann? Das Handy verhaften? Als Strafe die Batterie entnehmen?
    Wenn die Bevölkerung den Täter nicht liefert sieht die Polizei ziemlich alt aus. Sie müssen wohl doch noch Streife laufen.

    1. @Bert

      Sehr amüsant, u made my day.^^

      Ansonsten macht mich die Politik bzw. die Politiker richtig wütend. Vor nicht allzu langer Zeit hat man auf den Überwachungsstaat da drüben mit dem Finger gezeigt – sich aber anscheinen insgeheim auch Vorort einen gewünscht.

      Ein Danke an euch „Netzpolitik“ und Konsorten für eure Arbeit.

      PS: Machmal wünscht man sich einfach nur blind und taub zu sein.

    2. Die Vorratsdatenspeicherng, die Handyabfragen sind doch eh nur Rationalisierungsbemühungen der Politik bei der Polizei. Das Fussvolk soll abgeschafft werden und damit sich der Bürger nicht zu sehr verlassen fühlt, gibt’s halt Buzzworte.

  2. “ Mit wem ich telefoniere und wo ich dabei bin, geht niemanden etwas an – solange ich nicht ein konkreter Verdächtiger einer konkreten Straftat bin.“

    Wenn man bei zwei Autobränden in der Nähe ist, ist man dann nicht konkreter Verdächtiger einer konkreten Straftat? Ich finde schon.
    Also bei ner Positionsbestimmung bei ner Serie von Straftaten finde ich das jetzt nicht so schlimm – schlimmer finde ich wenn wahllos massenhaft Leute wirklich Überwacht werden – Gespräche und SMS usw abgefangen werden.

    1. Nur weil du das Pech hast, dass auf deinem Nachhauseweg öfters mal Autos brennen, bist du automatisch verdächtig?
      Seltsame Vorstellung von Justiz hast du …

    2. Mal ganz abgesehen von den Anwohnern. Ich wohne in der Gegend in der massiv abgefragt wurde. Also bin ich dann auch verdächtig, weil mein Handy zur fraglichen Zeit immer am Ort war.
      Ich könnt generell kotzen wie die Unschuldvermutung in unseren Tagen umgedreht wird. Nicht mehr lange und man muss, wenn in der Nähe irgend eine Straftat begangen wurde erstmal seine Unschuld beweisen

  3. Ein paar Monate früher und ich wäre mit Sicherheit ins Raster gefallen.
    In Berlin Friedrichshain brennt alle paar Tage mal ein Auto und wenn man dort lebt und ausgeht ist man leider viel zu oft in der Nähe.

    Ich bin kein Stück überrascht. Big Brother is watching.

  4. Ich bin ja echt am verzweifeln: habt Ihr Euch das Video und die Einlassungen des Richters überhaupt angeschaut oder habt Ihr Probleme beim Verstehen? Der Richter hat keineswegs gesagt, daß die Abfrage im Graubereich ist, im Gegenteil. Sein Spruch mit der Grauzone betraf die Speicherung der Daten beim Provider. Und da liegt auch das größte Problem. Denn wo keine Daten, da keine Abfrage.
    Zweites Problem: Das BVerfG hat keineswegs die VDS gekippt, sondern sie nur in dieser, damals praktizierten Form verboten. Mit anderen Worten: VDS kann verfassungsrechtlich völlig in Ordnung sein. Das ist vielen hier offensichtlich aber immer noch nicht aufgegangen. Und wenn ich dann dieses Gequatsche von dem Piraten Lauer höre, wird mir schlecht. Sowas will Experte sein? Die Polizei hat eben nicht gegen das GG gehandelt. Wäre das so, hätten wir kein Problem: man würde einen Sündenbock finden und gut ist. Das eigentliche Problem ist aber gerade die gesetzeskonforme Handlung der Behörde.

    1. DAS finde ich total richtig! Schminkt Euch doch endlich ab, dass das Grundgesetz Euch vor irgendwelchen Übergriffen schützen würde. Wenn sich da tatsächlich mal eine Formulierung findet, die staatlichem Vorgehen im Wege steht, dann wird sie vom BVG so hininterpretiert, dass geht, was gehen soll.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.