WikiLeaks oder das Ende der Heimlichkeit

Alle reden von den schönen neuen Möglichkeiten der Kommunikationstechnologien (ICT) und des Internets. Regierungen preisen Modelle moderner Regierungsführung (eGovernment) und den neuen Umgang mit der Bürgerschaft. Das soll Zugang, Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Demokratie verbessern. In der Schweiz gibt es seit 1998 eine – inzwischen überarbeitete – bundesrätliche Strategie zur Informationsgesellschaft, die das Land aufs digitale Zeitalter vorbereiten soll (Bakom, 2006).

Auch andere Länder wetteifern inzwischen um die Spitzenplätze bei den technischen Infrastrukturen wie Breitband, neuen Zugangsmöglichkeiten und Konzepten für Open Government. Bereits 1991 wurden durch Initiativen wie die National Information Infrastructure (NII) oder den später von Al Gore gerühmten Information Superhighway die Grundlagen gelegt für neue Verheissungen von gouvermentaler Offenheit. Immerhin war es die Clinton-Gore-Regierung (1993-2001), die dem Weissen Haus erstmals eine Website verpasste und die US-Administration aufs Internet-Zeitalter einschwor. Im Juli 1996 erliess Präsident Clinton die regierungsamtliche Verordnung 13011 zur Federal Information Technology, die jedes Führungsorgan von Bundesstellen „zum vollen Gebrauch von Informationstechnologien für den einfachen Zugang zu Amts-Informationen für die Öffentlichkeit“ verpflichtete (US Government Info).

Mit der Dynamik des Internets wuchsen auch die Ansprüche und Ankündigungen insbesondere der angelsächsischen Regierungen. Kein hehres Ziel konnte hochgesteckt genug sein. Und Open Government als Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft wurde bald zum Lieblingsanliegen zeitgemässer Regierungsführung – so auch für die Obama-Regierung: “Meine Verwaltung hat sich zu einem noch nie dagewesenen Grad an Offenheit der Regierung verplichtet. Wir werden zusammen arbeiten, um das öffentliche Vertrauen zu sichern und ein System von Transparenz, öffentlicher Teilhabe und Zusammenarbeit zu schaffen. Offenheit wird unsere Demokratie stärken und Funktions- wie Leistungsfähigkeit der Regierung fördern.” (Obama, 2010). Auf der Webseite des Weissen Hauses werden diverse Rezepte für die neue Verwaltungspraxis feilgeboten, wie “die nächste Generation von Bürgerkonsultationen” und dergleichen mehr.

Zugang als Regelfall

Wer bis anhin noch über kein Öffentlichkeitsgesetz nach amerikanischem oder schwedischem Vorbild verfügte, hat das zuletzt nachgeholt. In den USA haben BürgerInnen bereits seit 1966 das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten, in Schweden und Finnland gilt dieses Grundrecht bereits seit 1766 (Mustonen, 2006). Die Regierungen von Deutschland und der Schweiz haben solche Privilegien ihrem Staatsvolk erst 2005 und 2006 gewährt (Wikipedia-Übersicht). Und mit diesen Öffentlichkeitsgesetzen wurde das vormalige Prinzip amtlicher Vertraulichkeit zur Ausnahme, der Zugang nunmehr zum Regelfall für die Öffentlichkeit erklärt – was in beiden Ländern bis heute allerdings nur unzureichend bekannt wurde.

Was nach verbreiteter Wahrnehmung bislang nur Medienschaffenden, Amtspersonen oder Geheimdiensten möglich war, soll im Informationszeitalter endlich zum bürgerlichen Allgemeingut werden. Falls es in der Vergangenheit dennoch zu Löchern und Lecks bei der amtlichen Vertraulichkeit kam, war das meist ein Glücksfall für demokratische und freiheitlich verfasste Systeme. Und die Medien wurden dabei jeweils ihrem Auftrag als vierte Gewalt gerecht. Die Klassiker in der jüngeren Geschichte waren: SPIEGEL-Affaire (1962), die Pentagon-Papers über die amerikanische Kriegsführung in Vietnam (1971), der Watergate-Skandal, der US-Präsident Richard Nixon das Amt kostete (1974), die Iran-Contra-Affaire (Irangate 1986), die Barschel-Affaire (1987), der Fichen-Skandal als Synonym für einen Schnüffelstaat (1989), der Abu-Ghuraib-Folterskandal während des Irak-Kriegs (2004-06) und einige Scheusslichkeiten mehr (Hinweise unter den Quellen). Gemeinsam war all diesen amtlichen Verfehlungen eine ganze Reihe von Missbräuchen von Regierungsvollmachten, die ohne Informanten und gewissenhaft recherchierende Medienredaktionen nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wären. Die Urheber oder Whistleblowers nahmen dabei bisweilen ein erhebliches Risiko für Leib und Leben in Kauf. Und bislang bestand allem Anschein nach weitgehend Einigkeit, dass gerade solche Enthüllungen und Veröffentlichungen die besondere Stärke rechtsstaatlicher Systeme ausmachen.

Staatsräson gegen Informationsfreiheit

Doch mit den jüngsten Enthüllungen der Plattform WikiLeaks scheint dieser Konsens dahin. Einige Kritiker argwöhnen, dass die Verbreitung von US-diplomatischen Noten oder Einschätzungen über das politische Spitzenpersonal verschiedener Länder nur die Neugierde einer einschlägigen Leserschaft an Infotainment befriedige, zweifelhafte Instinkte des Boulevards bediene, jedoch sonst kaum von substanziellem öffentlichen Interesse sei. Andere Beobachter wittern gar eine “Entmystifizierung der Diplomatie” oder das Ende solch vertraulicher Sondierungen (Kurbalija, 2010). Doch die wütenden Reaktionen stehen in keinem Verhältnis zu den Ursachen und verkennen meist die Wechselwirkung von Anlass und Konsequenz. Wenn als vertraulich eingestufte Informationen plötzlich unkontrolliert und ungefiltert an die Öffentlichkeit gelangen, heulen – sich offen gebärdende – Regierungen wie die Obama-Administration plötzlich auf und reklamieren eine Art Ausnahmezustand. WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange wird wie ein Staatsfeind gejagt und verfolgt, rechtsstaatliche Gemeinplätze wie die Unschuldsvermutung sind ausser Kraft gesetzt. Regierungen machen ihren geballten Einfluss und Druck geltend, um die verräterische Plattform zu zerschlagen. Und vorgeblich unabhängige Wirtschaftsunternehmen machen sich dabei zu Komplizen: Amazon, Mastercard, Visa und das elektronische Zahlungssystem PayPal annullieren ihre Standard-Dienstleistungen für WikiLeaks – während sie so fragwürdige und offen rassistische Vereinigungen wie den amerikanischen Ku-Klux-Klan ungeniert weiter bedienen (Conradi/Kuhn, 2010). Auch die PostFinance hat dem Druck brav nachgegeben und ein Konto von Assange gesperrt, angeblich wegen falscher Angaben zu dessen Domizil, was man offenbar aber erst jüngst bemerkte (Schodl, 2010). Lediglich SWITCH, die Schweizer Registrierungsstelle für .ch Internetadressen, widerstand dem vermehrten Druck auf Internet-Service-Provider (ISP) und lehnte es ab, den Domain-Name Wikileaks.ch „ohne richterliche Verfügung zu blockieren“ (Switch, 2010).

Im neu entbrannten Cyber-Krieg zwischen Befürwortern und Gegnern von Wikileaks sind inzwischen die Fronten, Koordinaten und Verhältnismässigkeiten verrutscht. So beispielsweise die nüchterne Feststellung, wonach WikiLeaks lediglich eine – von vielen – zeitgemässen Internet-Plattformen oder ein Medium ist, das ihr zugespielte Informationen an renommierte Medien-Institutionen verbreitet (New York Times, Guardian, SPIEGEL, Le Monde, El Pais u.a.), wo diese von erfahrenen Medienprofis sorgfältig verifiziert und veröffentlicht werden. Doch die amtliche Wut trifft weniger Fehlleistungen, Zuträger und Löcher in den Regierungsstellen und ebenso wenig die etablierten Medien-Redaktionen, sondern den Übermittler (Intermediator) und Boten – als wäre der Tatbestand der Hehlerei schlimmer als der eigentliche Raub. Und beim öffentlichen Schlagabtausch über WikiLeaks geht es weniger um Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sondern um die gute alte Staatsräson, die auch totalitäre Musterländer wie China nach Belieben als Allzweckwaffe gebrauchen. Eigentlich geht es beim jüngsten Cyber-War nicht mehr um Anspruch und Wirklichkeit von Regierungshandeln, herkömmliche Abwägungen zwischen Rechtsgütern (nationale Sicherheit, Staatsräson versus Kontrolle oder öffentliches Interesse), sondern schlicht um die Einsicht, dass die klassische Heimlichkeit im Informationszeitalter ein Widerspruch in sich ist.

Wolf Ludwig (ist Medienjournalist in Neuchâtel mit Schwerpunkt neue Medien und Internet Governance)

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5 Ergänzungen

  1. Die Regierungen von Deutschland […] haben solche Privilegien ihrem Staatsvolk erst 2005 [..] gewährt. hahaha der war gut
    Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland ist ein einziger Witz.

  2. Und Open Government als Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft wurde bald zum Lieblingsanliegen zeitgemässer Regierungsführung – so auch für die Obama-Regierung

    Leider werden hier nur die leeren Phrasen der Regierung Obama (bzw. seiner Präsidentschafts-Kampagne) wiederholt, ohne darauf einzugehen, dass Obamas Taten im völligen Gegensatz stehen zu seinen Worten.
    Wie bei den meisten wichtigen Themen, hat Obama nach seiner Wahl in Sachen „Transparenz“ nämlich genau das Gegenteil getan von dem, was er im Wahlkampf versprochen hatte. Er hat sich also fast durchgängig für weniger Transparenz in der Regierungs- und Verwaltungsarbeit eingesetzt, statt für mehr. (einige Beispiele hier, hier, hier, hier, hier, und hier)
    Insofern kann man „Transparenz“ nicht als „Anliegen“ der Regierung Obama bezeichnen, sondern nur als reines Lippenbekenntnis.

    Wenn als vertraulich eingestufte Informationen plötzlich unkontrolliert und ungefiltert an die Öffentlichkeit gelangen [..]

    Unkontrolliert und ungefiltert? Reden wir hier von der Veröffentlichung der Botschafts-Depeschen? Denn dort ist ja genau das Gegenteil der Fall – alle Depeschen, die bisher durch die Medien und durch WikiLeaks veröffentlicht wurden, wurden vorher (nach Angaben der Beteiligten) sorgfältig gesichtet und geprüft, so dass keine darin vorkommenden Personen, oder andere, in Gefahr gebracht werden.

    Immer wieder hört man auch Klagen, dass die ca. 250.000 Depeschen eben nicht „unkontrolliert“ und auf einen Schlag zur Verfügung gestellt wurden, sondern die traditionellen Medien wiederum als „Gatekeeper“ fungieren. Nicht, dass ich mich dieser Kritik anschliesse, aber allein ihr Vorhandensein zeigt ja offensichtlich auf, dass von „unkontrolliert und ungefiltert“ in diesem Fall keine Rede sein kann.

  3. Spannende Einschätzungen Wolf. Wie immer haben solche Geschichten mehrere Seiten: Einerseits erlaubt Vertraulichkeit den Diplomaten und Staaten während laufenden Verhandlungen ihre Meinung zu ändern ohne das Gesicht zu verlieren. Das ist ein guter Grund gewisse Informationen „geheim“ zu halten. Andererseits ist der öffentliche Aufruf zum Mord am „Ueberbringer der schlechten Nachricht“ durch US-Politiker am US Fernsehen ungeheuerlich und zeitgt auf, wie frei dieses freie Land wirklich ist.

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