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Montag, 18. August 2008

VZBV kauft vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro

Im Rahmen des aktuellen Datenschutzskandals rund um personenbezogenen Daten aus dem Umfeld der Süddeutschen sowie der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (SKL beziehungsweise NKL) kommen immer mehr Datensätze ans Licht. Während der Skandal letzte Woche mit einer Liste von 17.000 Datensätze startete, berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe von 1.5 Millionen Datensätzen, die im Umlauf sind. Noch mehr bietet der Bundesverband Verbraucherzentrale, wie heute auf einer Pressekonferenz in Berlin verkündet: Vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro.

Demnach sei der Unterhändler im Internet “innerhalb von Stunden fündig geworden” und auf das Angebot eingegangen, “sechs Millionen Daten mit vier Millionen Kontendaten für 850 Euro zu erwerben”. Mit dem “Schnäppchen” wollen die Verbraucherschützer den dringenden Handlungsbedarf zur Eindämmung des grauen Datenmarkts untermauern. Der Aufkauf zeige, wie einfach es sei, an illegale Daten heranzukommen, betonte Billen. Wer die Informationen “mit hoher krimineller Energie ausnutzt, kann großen Schaden anrichten”. Der vzbv selbst werde die zwei CDs und eine DVD nun dem Berliner Datenschutzbeauftragten in Gewahrsam geben. Bei Stichproben haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass viele der Datensätze aus dem Bereich der Süddeutschen sowie der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (SKL beziehungsweise NKL) stammen. Die Informationen würden aber auch aus Handyverträgen, Gewinnspielen, karitativen Betätigungen, Kunden- oder Rabattkartensystemen, Online-Webformularen oder von Rechnern stammen, die mit Trojanern ausgeforscht wurden, erläuterte Billen.

VZBV: Datenschutz ist Verbraucherschutz

Während derzeit Datenschutz-Skandale in Deutschland Hochkonjunktur haben, meldet sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Forderungsliste zu Wort: Datenschutz ist Verbraucherschutz. Zentrale Forderung: “Die Politik müsse erkennen, dass der Datenschutz an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss.”

In einer Pressemitteilung mit zahlreichen Zitaten werden die folgenden Forderungen konkret erhoben:

* Ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Bürger bzw. Kunden.
* Klare Regeln für Einwilligungserklärungen
o Ein obligatorisches ‚Opt-In’ bei Datenweitergabeklauseln. Die Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken darf durch eine Voreinstellung (Opt-Out) kein Automatismus sein.
o Die Betroffenen sind vor einer Zustimmung konkret zu informieren, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.

* Die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde.
* Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken und auszuweiten, um auch datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
* Die Einführung eines freiwilligen Datenaudits. Für Branchen, die mit Daten handeln, bedarf es eines obligatorischen Audits.
* Eine Sorgfalts- und Berichtspflicht der Banken: Werden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssen die Banken die Staatsanwaltschaft informieren.
* Eine institutionalisierte Vernetzung der Strafverfolgung und der Gewerbeaufsicht. Die Gewerbezulassung muss sicherstellen, dass den immer wieder mit der gleichen “Masche” oder mit ähnlich unlauteren Wettbewerbshandlungen auftretenden Unternehmen eine Gewerbezulassung entzogen wird.
* Ein schärferer Sanktionsrahmen: Bußgelder müssen erhöht und Wiederholungstäter europaweit von der Einreichung von Lastschriften ausgeschlossen werden.
* Die Umsetzung der Charta digitaler Verbraucherrechte

Die Politik könnte und muss handeln. Die aktuelle parlamentarische Diskussion rund um die Reformierung des Bundesdatenschutzgesetzes eignet sich dazu prima. Der Zeitpunkt ist gekommen.

Dienstag, 8. Juli 2008

VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert jetzt auch auf die Diskussion rund um das Telekom-Paket mit einer Pressemitteilung: Internet-Überwachungspläne gefährden Grundrecht auf Informationsfreiheit.

“Die Ideen zur zwangsweisen Abschaltung des Internetzugangs sind völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel”, sagt Vorstand Gerd Billen und ergänzt mit Blick auf die jüngste Abhöraffäre der Telekom: “Wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, ist morgen Gesetz, was gestern noch ein Skandal war.” Mit solchen Überwachungsmaßnahmen würde sich die Europäische Union von der Netzneutralität verabschieden und ein Internet-Überwachungsregime etablieren.

Nach den Abstimmungen von gestern Abend fordert der vzbv nun ein “klares Bekenntnis des Parlaments gegen das französische Modell, das ein Abschalten der Internetverbindung nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Urheberrecht vorsieht.” Das gab es zwar schonmal im Kulturausschuss, kann aber nicht sicherlich nicht nochmal als allgemeines Signal schaden.

Nur die Schlussfolgerungen kann ich so gar nicht teilen:

Eine allgemeine Internetüberwachungspflicht bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband als massiven Eingriff in die Informationsfreiheit und unverhältnismäßige Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. “Anstelle immer schärferer Kontroll- und Sanktionsforderungen sollte die Medienindustrie endlich dazu übergehen, nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme zu entwickeln”, sagt Gerd Billen. Denn viele, die in der Vergangenheit digitale Inhalte legal erworben hatten, wurden häufig enttäuscht: Trotz der gesetzlich erlaubten Privatkopie verhindern Kopierschutzmaßnahmen nicht selten die Nutzung ganzer Datenträger (CD, DVD). Der Verbraucherzentrale Bundesverband streitet seit Jahren für ein Recht auf Privatkopie und für eine anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement (DRM).

Den letzten Absatz hätte man sich ruhig sparen können. Mag ja sein, dass sich der vzbv nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann und will oder die Technologiefolgenabschätzung im Hause noch nicht so weit ist, aber die Forderung, “nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme” und ein “anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement” zu entwickeln, finde ich daneben. Es werden zukunftsfähige Geschäftsmodelle gebraucht, die mit der Offenheit des Internets funktionieren. Und keine Gängelungen und mehr Kontrolle mit Hilfe einer Risikotechnologie.

Montag, 7. April 2008

Transatlantisches Gipfeltreffen der Verbraucherorganisationen

In Washington tagt ab heute der Trans-Atlantische Verbraucherdialog (TACD), ein Zusammenschluss aus mehr als 60 Verbraucherschutzverbänden aus Europa und den USA. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben: Transatlantisches Gipfeltreffen der Verbraucherorganisationen.

Schwerpunktthema des diesjährigen Gipfeltreffens ist der digitale Verbraucherschutz. Geplant ist die Verabschiedung einer unter der Federführung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erarbeiteten ‚Charta der Verbraucherrechte in der Digitalen Welt‘. “Bislang verfügen Verbraucher im Internet nur über eingeschränkte Rechte”, sagt Gerd Billen. “Die Charta benennt nun die Rechte in der digitalen Welt, die essentiell für die Verbraucher sind.” Wesentliche Bestandteile des in der Charta enthaltenen Forderungskatalogs an Regierungen und Wirtschaft sind:

* Die Verpflichtung von Netzbetreibern und Internet-Zugangsprovidern zur Netzneutralität. Damit soll verhindert werden, dass die Netzbetreiber den Zugang zu legalen Internetdiensten kontrollieren und für Dritte durch zu hohe Nutzungsentgelte blockieren.
* Ein Recht auf Zugang zu digitalen Medien und Informationen. Dieses Recht soll Grenzen für Kopierschutzsysteme (DRM-Systeme) ziehen, die Sicherheitskopien verhindern oder die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software des Nutzers beeinträchtigen.
* Ein Recht auf Datenschutz und -sicherheit auf hohem Niveau. Damit soll der Entwicklung Einhalt geboten werden, dass personenbezogene und sensible Daten der Nutzer immer mehr zu einer für die Wirtschaft ökonomisch verwertbaren Ware werden.
* Ein Verbot der Koppelung der Zugangsberechtigung zu gewünschten Internetdiensten an die vorherige Einwilligung in die Verwendung nutzerbezogener Daten - zum Beispiel für Werbe- und Marketingzwecke.

Donnerstag, 15. März 2007

Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007

Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die “Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007” (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: “Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: “Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen”. Also erstmal eine symbolische Charta…

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. “Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen”, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. “Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.”

Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. “Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing”, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.

Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.

Montag, 12. März 2007

RFID: Ohne das Vertrauen der Verbraucher zum Scheitern verurteilt?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einer Pressemitteilung einen verbraucherfreundlichen Einsatz der RFID-Technologie: Ohne das Vertrauen der Verbraucher zum Scheitern verurteilt - Erst Datenschutz und Verbraucherschutz sicherstellen, dann neue Technologien einführen. Weiterlesen …

Montag, 22. Januar 2007

Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband verkündet morgen im Tagesspiegel, dass man drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt hat. Wieso man auf der eigenen Webseite keine Informationen dazu findet, war mir heute morgen schon nicht klar. Und zwar geht es um Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Computerspielen, wo Sicherheitskopien untersagt werden. Dagegen geht die VZBV jetzt vor. Das Zitat hier ist von Heise, die sich auf die Tagesspiegel-Vorabmeldung beziehen:

Der vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: “Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen”, sagte von Braunmühl der Zeitung. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden und drohen für den Fall der Weigerung mit einer Klage. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen und will nicht unterschreiben. “Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht”, sagte EA-Sprecher Martin Lorber der Zeitung. “Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.”

 

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