Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Dienstag, 6. Mai 2008

Twitter für Demonstrationen?

Auf der Demonstration in Hamburg am 1. Mai wurde erstmals Twitter eingesetzt, um live zu berichten, was sich wo tut, speziell in Bezug auf den Nazi-Aufmarsch. Das liest sich dann so:

Die ersten Nazis sind in Wellingsbüttel angekommen. Es sind nur wenige Antifas vor Ort. 05:49 PM May 01, 2008 from web

Nazis werden immernoch mit S1 Ri. Norden weggefahren. 05:41 PM May 01, 2008 from web
Pol. versuchte erfolglos Nazi Rieger festzunehmen, Nazis versuchten 1. Strophe N.Hymne zu singen, AntiFa zerstreut sich in Richt. Barmbek 05:13 PM May 01, 2008 from web

Die Nazi Abschlusskundgebung wurde von pol. abgebrochen, die ersten Nazis steigen in den S1-Sonderzug Ri. Norden ein. 05:04 PM May 01, 2008 from web

Nazidemo jetzt bei S-Ohlsdorf, relativ viele Antifas anwesend.. Nazis werfen Steine zurück, Cops greifen nicht ein 04:57 PM May 01, 2008 from web

Das erinnert an frühe Versuche, SMS-Broadcasting zu benutzen, um auf Demos live zu berichten.

Organisiert hat das Ganze das Freie Sender Kombinat (FSK), das sonst auch per Radio von diversen Aktionen berichtet. Meike Richter hat mit einem der FSKler gesprochen:

Ein Organisator erzählte mir, dass die Aktion ziemlich erfolgreich gelaufen ist. Über 360 Leute haben sich für den Dienst eingetragen. Die Initiatoren fühlten sich etwas unbehaglich, weil sie die Leute in die Arme von twitter getrieben haben. Ging aber nicht anders. Einen freien twitter-Dienst gibt es nicht. Und durch twitter haben sie um die 650 Euro SMS-Kosten gespart. Das Budget könnte FSK nicht aufbringen.

“Ging aber nicht anders” - soso. Nicht nur hat jetzt Twitter eine Reihe neuer Kunden und den gesamten Live-Feed von der Demo auf dem Server, sondern man kann auch noch komplett öffentlich die Liste der über 360 Leute einsehen, die den Stream verfolgt haben, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Demo waren. Umgerechnet hat also jeder von diesen Leuten weniger als 2 Euro gespart, um sich dafür im Gegenzug als Mai-Demonstrant-Verdächtiger zu outen. Ging nicht anders? Man hätte es auch sein lassen können. Ich bezweifle nämlich auch, dass es neben dem puren Gefühl der Hyper-Präsenz einen realen Einfluss auf den Demo-Verlauf und damit den Demo-Erfolg hatte - insofern wäre auch mal über die Erfolgskriterien zu reden.

SMS-Broadcast wäre übrigens wahrscheinlich sogar billiger gewesen als 650 Euro, hätte aber das Problem nur begrenzt verringert. Die Empfängerliste wäre zwar nicht mehr öffentlich, aber wegen der Vorratsdatenspeicherung dennoch weiterhin beim SMS-/Telefonanbieter vorhanden und für die Polizei bei Bedarf abrufbar.

Meike schreibt zu der Twitter-Aktion:

“Fazit: Wohl den Aktivisten, die Nerds in ihren Reihen haben”

Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings sollten es dann echte Nerds sein, die ein wenig Ahnung von anonymer Kommunikation haben. Um Twitter zu nutzen, braucht es keine gesteigerten Programmierkenntnisse, das kann wirklich jeder DAU. Bin ja gespannt, wann jemand die erste Autonome Antifa als “nerdig” lobt, weil sie GoogleGroups verwendet…

Wie hättet ihr das Problem gelöst? Mir fällt auf Anhieb auch nur Radio oder CB-Funk ein, oder ein HTTP- / RSS-Dienst per normalem Internet - dafür sind aber UMTS-Handies noch nicht weit genug verbreitet.

Update: Ich hatte übersehen, dass das FSK darauf hingewiesen hat, wie man den Dienst benutzen sollte - nämlich mit einem Wegwerf-Account bei Twitter, der über eine Wegwerf-Email angemeldet ist, und den Twitter-Stream dann mit einem gebrauchten Handy und einer anonymen Prepaid-Karte empfangen. Insofern haben sie sich schon Gedanken gemacht.

Ich bin aber, auch nach einem längeren Gespräch vorhin mit jemandem vom FSK, immer noch skeptisch, ob das reicht. Gerade bei so einer Art von Demo muss man schon ein wenig mehr auf die Risiken hinweisen. Man hätte hier verschiedene Sachen besser machen können:

- Darauf hinweisen, was passieren kann, wenn man das nicht genau so anonym benutzt. Ist den Twitter-Followern allen klar, dass sie jetzt öffentlich in einem sozialen Netzwerk einsehbar sind, das recht wahrscheinlich von der Polizei ausgewertet wird? Als Betreiber so eines Dienstes hat man hier eine gesteigerte Verantwortung. Das ist dem AK Vorrat (zu Recht) ja auch bei der SIM-Karten-Tauschbörse vorgeworfen worden.
- Vorher massiv dazu aufrufen, dass viele Leute den Twitter-Stream abonnieren, die nicht auf der Demo sind. Dann hätten die zumindest die Demo-Teilnehmer eine plausible deniability.
- Sich über andere Optionen Gedanken machen, hier auch mal mit CCC und anderen reden. Da gibt es massig Know-How über anonyme Telekommunikation.

Montag, 5. Mai 2008

31.5.: Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Einige werden es wohl schon in den letzten Tagen in dem veränderten Eselsohr rechts oben im Blog bemerkt haben: Am Samstag, den 31.5. veranstaltet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen bundesweiten Aktionstag gegen die verschiedenen aktuellen und vergangenen Überwachungsmassnahmen. Wie bei allen Aktionen können sich alle Interessierten daran beteiligen. Im Wiki gibt es vielfältige Informationen und dort kann man sich mit anderen vernetzen, um etwas auf lokaler Ebene durchzuführen. Das kann von Diskussionsveranstaltungen, Aktionen über Konzerte bis hin zu Infoständen in der Fussgängerzone passieren. Sei kreativ und mach mit!

Donnerstag, 1. Mai 2008

RIPE-Meeting diskutiert Vorratsdatenspeicherung mit Wiefelspütz

Zum Abschluss der RIPE-Tagung in Berlin diskutiert am kommenden Freitag (9. Mai) die Internet Society, German Chapter e.V. zusammen mit Dieter Wiefelspütz (SPD, Innenpolitischer Sprecher), Vertretern des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Mitgliedern der ISOC über die Vorratsdatenspeicherung sowie die Onlinedurchsuchung.

Los geht’s ab 14h im Hotel Palace (nahe Gedächtniskirche). Um Anmeldung mit dem Betreff “Anmeldung” an info@isoc.de wird gebeten.

Hier die das Tagesprogramm als PDF.

Montag, 28. April 2008

Verkehrsdaten und ihre Aussagekraft

Die Humanistische Union berichtet über “Verkehrsdaten und ihre Aussagekraft“:

Die Frage über den Umfang der Informationen, die eine Auswertung von Kommunikationsdaten erbringen kann, ist ein wichtiger Bestandteil der Debatte über das 2007 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Ergebnisse der Studie “Inferring Social Network Structure using Mobile Phone Data” des Massachuetts Institute of Technology (MIT) weisen darauf hin, dass Telekommunikationsdaten inhaltsreicher sind als bisher angenommen, und dass sie wichtige Informationen über unser Verhalten und unsere Beziehungen zu anderen enthalten können.[...]

Nach Auswertung der Daten wurden die Ergebnisse mit den Befragungen der Probanden verglichen. Dabei stellten die Forscher fest, dass sich die Auswertung von Verkehrsdaten für eine präzise Vorhersage über die Beziehung zwischen den Probanden besser eignet (mit einer Wahrscheinlichkeit von 95%), als die Ergebnisse der direkten Befragung. In der direkten Befragung, so die Studie, seien Probanden aufgrund von ihrer Neigung prominente und erst kürzlich stattgefundene Interaktionen mit anderen in den Vordergrund zu stellen, nicht in der Lage, ausgeglichen über ihr Durchschnittsverhalten zu berichten. Mit den Verkehrsdaten konnten die Forscher, mit einer Wahrscheinlichkeit von 96%, sogar subjektive Beziehungen wie Freundschaften und Nicht-Freundschaften unter den Teilnehmern der Testreihe bestimmen.

Siehe auch datenschutz.de: Aussagekraft von Verkehrsdaten: Rekonstruktion sozialer Netzwerke möglich.

Dienstag, 22. April 2008

Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ

Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:

Sehr geehrte Damen und Herren

per “Datenschutz-Erklärung” vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:

Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.

Um Nutzungsdaten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Weiterlesen …

Dienstag, 8. April 2008

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung wenden sich an den EuGH

Der AK Vorrat hat mal wieder ein beeindruckend breites Bündnis zusammen getrommelt, diesmal sogar aus ganz Europa. Es geht um die Klage der Republik Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die dort seit Juli 2006 anhängig ist und auf deren Entscheidung das Bundesverfassungsgericht derzeit wartet, bevor es über das deutsche Gesetz entscheidet. Die irische Klage ist rein formal begründet, weil die EU gar keine Kompetenzen hat, im Bereich der “inneren Sicherheit” bindende Beschlüsse zu fassen. Die Unterzeichner des jetzt eingereichten “Amicus Curiae Brief” (Schreiben der Freunde des Gerichts) begründen auf 13 Seiten,

dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.

Bei den 43 Unterzeichnern handelt es sich um Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände aus elf europäischen Ländern.

Der AK Vorrat ergänzt in seiner Pressemitteilung:

Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen ab mit der Begründung, das Risiko sei zu hoch, “im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen.” Das deutsche Gesetz entspreche “in weiten Teilen zwingenden Vorgaben der Richtlinie”. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof diese EU-Richtlinie noch in diesem Jahr für nichtig erklären wird. “Damit wird der Weg frei für einen Stopp der verdachtslosen Erfassung des Kommunikationsverhaltens selbst”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Mittwoch, 30. Januar 2008

BVerfG: Zuständigkeit in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” geklärt

Beim Bundesverfasungsgericht hat man endlich die “Zuständigkeit in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” geklärt”:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Dienstag, 15. Januar 2008

Vorratsdatenspeicherungstalk vom 24C3

Mario Behling hat auf dem CCC-Kongress - wie schon im Jahr davor - padeluun und mich vor die Kamera gezerrt, um ein wenig über die Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu reden. Diesmal waren wir noch alberner drauf als beim 23C3, weil die ganze Mobilisierung und Unterstützung uns einfach verdammt froh macht. Ein paar Inhalte sind dennoch rüber gekommen, denke ich. Na, schaut selber.

Hier gibt es das ganze auch groß und in 16:9.

 

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