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Mittwoch, 5. Dezember 2007

VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung?

Golem: Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz

Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.

Heise: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge beginnt der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes erst in dem Moment, in dem der Übermittlungsvorgang “unumkehrbar eingeleitet” wird. Damit bekräftigt sie ihre bereits im November bekannt gewordene Auffassung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten nicht um “Telekommunikationsinhalte” handle, weil “hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen” habe.

Trotzdem sieht die Bundesregierung im Falle der Online-Installation eines VoIP-Trojaners nur den Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes, nicht aber den des Artikels 13 betroffen. Dass sie als Konsequenz aus diesen beiden Aussagen ausschließlich das Abfangen von Daten ab dem Beginn einer Telekommunikation erlaubt, ist allerdings eher unwahrscheinlich – unter anderem deshalb, weil sich die “Notwendigkeit” zur Quellen-TKÜ laut Innenministerium “in der Regel” nur dann ergibt, wenn aufgrund einer Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte die klassische Telekommunikationsüberwachung ins Leere greift. In den Ministerien war niemand erreichbar, der dazu eine verbindliche Stellungnahme abgeben wollte.

Rabenhorst: Bullshit-Propaganda zur Online-Durchsuchung /Quellen-TKÜ von allen Seiten.

Die Rechtsverdreher und Überwachungs-”Experten” – nein, die Überwachungs-Fetischisten der Bundesregierung machen nun einen Cut beim Grundrecht nach Artikel 10 GG (”Fernmeldegeheimnis”). Der Schnitt setzt dort ein, wo das gesprochene oder getippte Wort – ob verschlüsselt oder nicht – automatisch von der Anwendung oder nach Klicken des Sende-Buttons auf die Reise über das Internet zum Dude geschickt wird. Alles davor, was ich gerade oben beschrieben habe, wird für vogelfrei erklärt, sprich nix mit Fernmeldegeheimnis. Sie schneiden also Vorgänge, die notwendigerweise komplett zu den beschriebenen Typen der Internet-Telekommunikation gehören, heraus.

Heise: VoIP-Überwachung respektiert Verschlüsselung.

Fragt man bei der Firma Skype nach, so kommt die prompte Antwort: “Abgesehen von regulären Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren bestand bis dato kein Kontakt zwischen Skype und den deutschen Ermittlungsbehörden. Die Maßnahmen der regulären Zusammenarbeit richten sich nach den Bestimmungen der Rechtsprechung in Luxemburg als Hauptsitz unseres Unternehmens.” Fragt man jedoch nach, ob “Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren” mehr sind als die Übermittlung von Angaben zur Identität eines Skype-Nutzers, so verweigert Skype jede Auskunft mit dem Hinweis, dass man grundsätzlich keine Auskunft zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu technischen Details der Software gebe. Die Frage einer Schnittstelle zur “lawful interception” bleibt somit unbeantwortet im Raume stehen.

Sonntag, 7. Oktober 2007

LKA Bayern nutzt Online-Durchsuchung - oder auch nicht?!

Der Spiegel berichtet, dass das LKA in Bayern und der Zollfahndungsdienst VOIP-Telefonate abhören. Laut Spiegel soll das mit einem “Bundestrojaner” erfolgen. Das braucht man dazu technisch gar nicht unbedingt und mittlerweile gibt es auch ein Dementi vom LKA, was verschiedene andere Medien berichten: Behörde bestreitet Einsatz von Trojanern - LKA belauscht Internet-Telefonate.

Diese Methode sei allerdings bisher in weniger als zehn Fällen eingesetzt worden, sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger tagesschau.de: “Nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung.” Die Daten würden auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgehört. Waldinger bestritt, dass zum Mithören der Voice-over-IP-Gespräche über eine heimlich auf dem Computer des Verdächtigen installiert Software, einen so genannten Trojaner, abgehört würde: “Das würde technisch auch keinen Sinn machen.” Ein entsprechender Bericht des “Spiegel” sei falsch, sagte Waldinger.

Frank Rieger vom CCC wird dazu noch zitiert:

Der Sicherheitsexperte Frank Rieger vom Chaos Computer Club hält die Installation eines Trojaners zum Belauschen verschlüsselter Gespräche für übertrieben: Dienstanbieter wie Skype würden seiner Ansicht nach wahrscheinlich mit Ermittlern kooperieren und ihnen die Überwachung ermöglichen. “Skype gehört eBay, und eBay ist stolz auf die Zusammenarbeit mit Ermittlern”, meint Rieger zu tagesschau.de. Das Mithören unverschlüsselter Voice-over-IP-Gespräche sei für die Sicherheitsbehörden ohnehin verhältnismäßig einfach.

Siehe auch Onlinejournalismus.de: Späteinsteiger SpOn und das LKA-Dementi.

Heise berichtet: LKA Bayern bestreitet Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören.

Erfolgt die Internet-Telefonie unverschlüsselt etwa auf P2P-Basis, haben die Lauscher noch leichtes Spiel. Sie können die Daten dann direkt am Teilnehmeranschluss ­ also in der Regel an der DSL- oder ISDN-Leitung abgreifen. Für das Abhören von Internet-Telefonie per SIP-Server (Session Initiation Protocol) war laut Bundesnetzagentur Anfang 2006 zunächst eine Übergangslösung in Kraft getreten. Dabei wird allein eine Überwachung der Signalisierung durchgeführt, die gemäß dem SIP-Protokoll am Server abgegriffen werden kann.

Einzelne Anbieter können technisch zwar auch schon die eigentlichen Gesprächsinhalte erfassen. Darauf wurde zunächst aber im Sinne der Gleichbehandlung aller Provider und angesichts damals fehlender internationaler Standards verzichtet. Auch im März hieß es von Technikern noch, dass das analoge Abhören am Verteilerkasten leichter sei als das umständliche Herausfischen der VoIP-Daten aus dem Netz. Das bayerische LKA selbst hat keine Einzelheiten über die eingesetzte Bespitzelungsmethode verraten.

Und auch die Taz: Behörden spähen Privatcomputer aus.

Für die Notwendigkeit einer eigenen Quellen-TKÜ-Rechtsgrundlage spricht zweierlei. Zum einen muss dabei der Computer via Internet oder auf anderem Wege heimlich manipuliert werden. Das ist ein stärkerer Eingriff, als den Datenfluss bei der Vermittlung der Telekom abzugreifen. Außerdem lässt sich bei der Quellen-TKÜ der Zugriff nicht exakt auf Telekommunikation begrenzen. Auch wenn nur “Voice-, Video- und Textmeldungen”, so die Bundesregierung, protokolliert werden, so wird das Mikrofon des Computers eben nicht nur für Telefonate benutzt, sondern zum Beispiel auch zum Aufsprechen eigener Memos. Und die Tastatur dient nicht nur zum Tippen von E-Mails, sondern auch von Texten, die lediglich auf dem eigenen Computer gespeichert werden sollen.

Mittwoch, 16. August 2006

PR gegen Netzneutralität

Hier kann man wieder eine nette Medienverdummung, bzw. PR der Telkos im Streit um die Netzneutralität sehen. Die Computerwoche berichtet über eine Studie einer Firma namens Brix Networks, welche die Qualität von VoIP-Lösungen untersucht und erstaunliches herausgefunden haben will: VoIP-Qualität wird angeblich schlechter.

Ein geeignetes Mittel, um die Sprachqualität zu verbessern, wäre eine Priorisierung des Traffics im Netz, was letztendlich in einer von Carriern erhobenen Durchleitungsgebühr münden könnte. Eine Internet-Maut wird von Verfechtern der “Net Neutrality”, darunter Diensteanbieter wie Amazon.com, Ebay, Google, Yahoo oder Vonage vehement bekämpft.

Aus Sicht von Marktexperten ist die Einführung einer Durchleitungsgebühr nur eine Frage der Zeit: Bei VoIP-Anwendern gebe es noch eine gewisse Toleranz, was die Dienstgüte betrifft, erklärte Yankee-Group-Analyst Zeus Kerravala gegenüber dem News-Dienst Cnet. Spätestens mit dem verstärkten Abruf von Videos aus dem Internet, etwa IPTV, würde eine schlechte Qualität nicht mehr geduldet.

In der Realität finden die VoIP-Anbieter aber komischerweise eine Neutralität des Netzes gut. Wenn sich die VoIP-Anbieter um ein ordentliches Peering kümmern, ist eine Priorisierung, wie hier beschrieben, nicht nötig. Sinnvoller wäre es, wenn die VoIP-Router zuhause bei den Nutzern die Bandbreite sichern. Und IPTV wird immer von Seiten der Telkos als Beispiel eingebracht, um eine Netzneutralität zu ihren Gunsten aufzugeben.

[Danke Torsten]

 

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