Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Freitag, 9. Mai 2008

Europaparlament: Lobby-Transparenz mit Lücken

LobbyControl berichtet über eine Resolution für ein ein verpflichtendes europäisches Transparenzregister für Lobbyisten, die aktuell das Europaparlament verabschiedet hat. In dem Transparenzregister sollen die Namen der Lobbyisten, ihre Kunden und die Finanzierung der Lobbyaktivitäten veröffentlicht werden. Von der EU-Kommission war vorher nur ein freiwilliges Register vorgeschlagen worden, wo die Namen der Lobbyisten nicht genannt werden müssen und die Finanzierung auch nur vage offengelegt wird.

Allerdings haben sich Konservative und Liberale mit einem Schlupfloch für Rechtsanwälte durchgesetzt. Mit dabei an vorderster Front war mal wieder der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne von der CDU, der den Änderungseintrag mit eingebracht hat. Dieser ist aus der ganzen Debatte rund um Urheberrechtsverschärfungen und Softwarepatente bekannt, weil er gerne im Nebenberuf als Anwalt für die Kanzlei Taylor Wessing als Lobbyist für bestimmte Industrieinteressen arbeitet. Die “Rechtsberatung von Anwälten” soll laut LobbyControl durch die Intervention nicht in das Transparenzregister aufgenommen werden, wovon Industrielobbyisten wie Lehne nur profitieren würden.

Lobbycontrol weist darauf hin, dass der Begriff “Rechtsberatung von Anwälten” weit dehnbar ist “und es ist zu befürchten, dass damit viele Lobbytätigkeiten von Anwälten im Verborgenen bleiben. Anwaltskanzleien werben bereits damit, dass deshalb Lobbying durch Anwälte effektiver sei.”

Andere positive Änderungsanträge für einen ambitionierten Zeitplan, für stärkere Sanktionen und sofortige Verbesserungen der Regeln des Europaparlaments selbst als ersten Schritt wurden dagegen mit den Stimmen von Konservativen und Liberalen abgelehnt, ebenso Forderungen an die EU-Kommission für mehr Transparenz und Ausgewogenheit ihrer Beratungsgremien und Sonderberater.

Mittwoch, 9. April 2008

Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gestern dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre 2006/2007 übergeben. Dazu gibt es eine sehr ausführliche Pressemitteilung, die lesenswert ist: Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz übergeben.

Ich poste hier nur mal kleine Abschnitte:

Der freie Zugang zu den Akten und Informationen der öffentlichen Verwaltung ist ein neues Bürgerrecht. Es zu respektieren und seine Anwendung zu fördern, ist keine lästige Verpflichtung, sondern liegt ganz überwiegend auch im behördlichen Eigeninteresse. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Element einer lebendigen Demokratie. Wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen. Das Informationsfreiheitsgesetz hat bereits jetzt, zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, ‚mehr Licht’ in die Amtsstuben gebracht. Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns fördern die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Die dadurch verbesserte öffentliche Partizipation kann und wird auch die Akzeptanz staatlichen Handelns stärken.
[...]

In den zwei Jahren, die seit dem Inkrafttreten des IFG vergangen sind, hat sich eine Reihe von Fragen und Problemen bei der Gesetzesanwendung ergeben; insbesondere im Zusammenhang mit den zahlreichen Ausnahmeregelungen:

* Ein häufiger Ablehnungsgrund ist das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 Satz 2 IFG. Die Behörden ziehen sich allerdings zu schnell hierauf zurück, ohne die betroffenen Unternehmen zu beteiligen bzw. deren Angaben zu überprüfen, oder ausreichend darzulegen, inwiefern die Offenlegung der begehrten Information zu einem konkreten wirtschaftlichen Nachteil des Unternehmens führen könnte.Vertragliche Beziehungen zwischen einem Unternehmen und der öffentlichen Hand können und dürfen für sich genommen noch kein Geschäftsgeheimnis sein. Häufig kann hier zumindest ein teilweiser Informationszugang nach § 7 Abs. 2 IFG ermöglicht werden.

* Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden berufen sich immer wieder pauschal auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 1d IFG. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Bereichsausnahme für diese Behörden, sondern es ist von ihnen in jedem Einzelfall konkret dazulegen, inwiefern das Bekannt werden der jeweiligen Information nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben haben kann.

* Häufig wird ein Informationszugang auch deshalb verweigert, weil die Information einer gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift unterliege (§ 3 Nr. 4 IFG). Hier ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, wie weit solche Spezialregelungen tatsächlich reichen. Auch stellen vermeintlich „besondere“ Amtsgeheimnisse mitunter nur Konkretisierungen des allgemeinen Amtsgeheimnisses dar, so dass sie einem Informationszugang nicht entgegenstehen können. Bei als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten sollte ein Antrag auf Informationszugang außerdem zum Anlass genommen werden, die Einstufungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Insbesondere bei länger zurückliegenden Einstufungen kann der Geheimhaltungsgrund inzwischen entfallen sein.

* Vertragliche Vertraulichkeitsabreden dürfen nicht dazu führen, dass das IFG leer läuft. Das Gesetz kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden. Der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 7 IFG soll nur Informanten schützen und ist wie alle Ausnahmetatbestände eng auszulegen.

Sonntag, 23. März 2008

Change Congress

Lawrence Lessig hat jetzt offiziell “Change Congress” gestartet und es gibt diesen Vortrag dazu:

Freitag, 25. Januar 2008

Parlamentarier-Nebeneinkünfte

Vor ein paar Tagen berichtete die Taz über nebeneinkuenfte-bundestag.de, eine Webseite zu Parlamentarier-Nebeneinkünfte: Die große Lobbyisten-Suche.

“Als wir unsere Seite im letzen Jahr online gestellt haben”, erinnert sich Henning Wolf schmunzelnd, “setzte die dpa gleich ein paar Journalisten auf uns an”. Die Nachrichtenagentur vermutete, dass hinter der seriösen Fassade eine politische Gruppierung stehe, die bestimmte Politiker als Handlanger der Wirtschaft bloßstellen wolle. “Als die dann auf uns stießen, waren sie enttäuscht, weil das keine gute Story abgab.”

Zwar haben sich Henning Wolf und seine beiden Freunde Janek Jonas und Jonas von Poser, die sich um die Gestaltung und Programmierung von nebeneinkuenfte-bundestag.de kümmern, bei einer Hochschulgruppe von Attac kennen gelernt. Der Seite merkt man das jedoch nicht an. Henning Wolf, verantwortlich für die Inhalte, legt großen Wert darauf, dass den Benutzern keine politische Meinung aufgedrängt wird. “Wir werten nur die von den Abgeordneten selbst zur Verfügung gestellten Angaben aus,” erklärt Wolf. Dabei ergab sich beispielsweise, dass ein Abgeordneter der CDU/CSU im vergangenen Jahr durchschnittlich über 227 Mal so viel dazu verdiente wie eine Abgeordnete der Grünen. Wolf: “Die politischen Schlussfolgerungen muss der Nutzer selbst ziehen.”

Praktische Seite und nett gemacht.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Nebeneinkünfte: Bundestags-Präsidium zählt Schily an

Heute im Bundestag berichtet: “Verstoß gegen Verhaltensregeln: Präsidium gibt Abgeordnetem Gelegenheit zur Stellungnahme.”

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat heute dem Präsidium das Ergebnis der Überprüfung möglicher Verstöße von Abgeordneten gegen die Verhaltensregeln vorgelegt. Das Präsidium hat sich seiner Auffassung, dass sich der Abgeordnete Otto Schily durch seine Weigerung, vorgeschriebene Auskünfte über seine Nebentätigkeiten zu geben, gegen die Verhaltensregeln verstoßen hat, angeschlossen. Bevor das Präsidium über die formale Feststellung eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln entscheidet, wird dem Abgeordneten Gelegenheit gegeben, innerhalb der nächsten vier Wochen Stellung zu nehmen.

Wir sind gespannt.

Mittwoch, 26. September 2007

Transparency International: Korruptionswahrnehmungsindex 2007

Transparency International hat heute ihren Korruptionswahrnehmungsindex 2007 (Corruption Perceptions Index) vorgestellt. Trotz Siemens klliegt Deutschland immer noch auf Platz 16. Das ist steigerungsfähig, z.B. durch ein besseres Informationsfreiheitsgesetz.

Tagesschau.de berichtet: Kaum Fortschritte bei Korruptionsbekämpfung.

Der Vorsitzende von TI-Deutschland, Hansjörg Elshorst, verwies darauf, dass die skandinavischen Länder eine lange Tradition an transparenten und funktionierenden staatlichen Strukturen hätten. Deutschland dagegen habe erst vor eineinhalb Jahren das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, das immer noch nicht richtig greife.

Seine Organisation forderte die Bundesregierung auf, mehr gegen Bestechung zu unternehmen. Vor allem die Regeln für den Wechsel von Mandatsträgern oder Politikern in Unternehmen, mit denen sie zuvor fachlich zu tun hatten, müssten verschärft werden. Das sei völlig unzureichend geregelt, kritisierte Elshorst. Als Beispiel nannte er die Bahn, wo zahlreiche ehemalige Politiker als Lobbyisten tätig sind. Außerdem müssten die Regeln für die Nebentätigkeit von Mandatsträgern stringenter gestaltet werden.

Mehr gibts in der Pressemitteilung zu lesen: Transparency Deutschland fordert konzertierte Aktion zur Bekämpfung der Auslandskorruption - Deutschland im Korruptionswahrnehmungsindex 2007 erneut auf Platz 16.

Donnerstag, 5. Juli 2007

Nebeneinkünfte: Amtlich Verfilzt

Welche wirtschaftlichen oder auch zivilgesellschaftlichen Verpflichtungen, Mitgliedschaften und Vortrags-Ständchen die Bundestagsabgeordneten so treiben, die auch amtlich genannt werden müssen, kann man nun ab heute in den Biographien auf bundestag.de nachlesen.

Nebeneinkünfte - wie Schilys ohnehin bekannte Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten zweier Biometrie-Firmen unmittelbar nach seiner Amtszeit als Innenminister in der er biometrische Ausweise einführte -werden nun nach besten Gewissen festgehalten:

byometric systems AG, Mitterfelden,
Mitglied des Aufsichtsrates
(…)
SAFE ID Solutions AG, Unterhaching,
Mitglied des Aufsichtsrates

Auf das wir uns ein besseres Bild machen können, wie die Regierigen sich so verankern.

Mittwoch, 4. Juli 2007

Bundestag kann transparenter werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Politiker-Nebeneinkünfte entschieden. Mit jeweils vier Stimmen hab es ein Patt. In diesem Fall gilt die Klage von Friedrich Merz & Co als abgewiesen: Bundesverfassungsgericht lässt die neun Geheimniskrämer abblitzen.

Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Gericht. Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten “besondere Gefahren für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”.

Mal schauen, wie lange es dauert, bis mal verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Transparenz der Nebeneinkünfte im Bundestag geschaffen werden. Der Weg ist ja jetzt verfassungsrechtlich frei.

Die Vorgeschichte und die Beteiligten: Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.

 

Tagmap

Kategorien

Am häufigsten kommentiert

Meta

Über netzpolitik.org

  • Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.
  • A blog dealing with open source technologies, Internet-users' rights and free expression in cyberspace.
  • Un blog sur les logiciels libres, les droits des internautes et la liberté d'expression dans le cyberespace.