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Freitag, 4. Juli 2008

Bayern beschließt Landestrojaner und geheime Hausdurchsuchung

Was zu erwarten war. Damit muss das Bundesverfassungsgericht dann bald ein zweites Mal über das Thema verhandeln. Interessant dabei ist eigentlich nur die Realitätsverzerrung oder auch dreiste Lüge der regierenden CSU:

Herbert Ettengruber von der CSU tat die Schelte der Opposition als “impertinente Ignoranz” ab. “Es gibt kein zivilisiertes Land dieser Welt, wo diese Dinge nicht gesetzlich erlaubt sind”.

Das Gegenteil ist natürlich richtig - es ist bisher so gut wie nirgendwo erlaubt.

Dienstag, 1. Juli 2008

EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen “Brief der Freunde des Gerichts” eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für “eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.” Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

“Es ist ein fundamentaler Fehler”, betonte am Dienstag der irische Vertreter, “hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.” Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein “massiver Eingriff in die Privatsphäre”. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären “sehr große Investitionen”, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt “bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen”. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat “peinlich und amüsant zugleich”, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift “O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

Dienstag, 10. Juni 2008

EuGH verhandelt Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli

Das meldet ORF futurezone:

Knapp zwei Jahre nachdem die Republik Irland beim EU-Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht hat, wird nun die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des höchsten Gerichts der Union stattfinden. Der Gerichtshof hat den Termin für Dienstag, den 1. Juli 2008 festgesetzt. “Das Gericht kann schon zu diesem Termin die Entscheidung fällen”, sagte der Salzburger Richter und Experte für Internet-Recht, Franz Schmidbauer, auf Anfrage von ORF.at.

Und das Virtuelle Datenschutzbüro ergänzt:

Sollte die Richtlinie fallen, wovon viele Beobachter ausgehen, wäre der Weg frei für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Das BVerfG übt gemäß seinem “Solange-II”-Beschluss seine Normemkontrollkompetenz gegenüber Umsetzungen von EU-Recht zur Zeit nicht aus; es geht davon aus, dass europäische Rechtsakte im Allgemeinen einen mit den hiesigen Standards vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten und verzichtet daher auf die Kontrolle, die der Europäische Gerichtshof übernehmen kann. Wenn die Richtlinie gekippt wird, verlieren die sie umsetzenden Regelungen in der Strafprozessordnung und dem Telekommunikationsgesetz ihren Status als Umsetzung von EU-Recht und könnten ganz normal verhandelt werden.

Mitte März hatte das BVerfG bereits in einer Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt; hierbei wurden die über die Richtlinie hinausgehenden Befugnisse, zum Beispiel zum Zugang zu den Daten für die Geheimdienste, gekippt. Im Hauptsacheverfahren könnte sie insgesamt für verfassungswidrig erklärt werden.

Mittwoch, 28. Mai 2008

Immer größere Datenheuhaufen für die Polizei?

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter nimmt den Telekom-Überwachungsskandal mit erstaunlicher Frechheit zum Anlass, die zentrale Speicherung der Telekommunikations-Vorratsdaten beim Staat zu verlangen.

“Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind”, sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung. (…) Jansen forderte laut dpa, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen.

Beim Staat wären sie dagegen besser aufgehoben? Na klar. Herr Jansen träumt offenbar von der Überwachungsgesellschaft Großbritannien, wo genau das derzeit geplant wird.

Jenseits der ganzen Verweise auf den aktuellen staatlichen Überwachungswahn, auf den immer wieder vorkommenden Missbrauch von Daten und die diversen Skandale um BND und andere gibt es auch das Argument, dass dies sogar aus Sicht der Polizei dumm wäre. Eine Nadel im Heuhaufen findet man nämlich nicht leichter, indem man den Heuhaufen vergrößert.

Spreeblick dokumentiert hierzu gerade sehr schön, welche Schwierigkeiten die Polizeien aktuell schon haben, wenn sie mit Logfiles im Umfang von 4GB und anderen lustigen Sachen umgehen müssen. Ein Technischer Direktor (CTO) eines Internet Service Providers, der ungenannt bleiben wollte, plaudert dort aus dem Nähkästchen:

Es gibt bei keiner mir bekannten Polizeistelle Rechner, die in der Lage wären, ein 4 GB Logfile einzulesen und nach Einträgen zu durchsuchen, oder Software, die Apache-Logfiles auswerten kann oder Sniffer, die IP-Mitschnitte interpretieren und aufbereiten könnten. Besonders die laut Datenvorratshaltung aufzuhebenden IP-Verbindungsdaten sind ja riesige Mengen. Wir reden hier von TERAbyte Daten pro Halbjahr. Wer soll denn 2 Tera IP-Logs eines fraglichen Zeitabschnitts nach einer bestimmten Kommunikation durchsuchen? Selbst wir hätten da im nachhinein durchaus Probleme. Davon, dass irgendeine Polizeistelle das kann (außer dem BKA eventuell) kann überhaupt kein Rede sein. Am Ende wird es ein Ergänzungsgesetz geben, das UNS verpflichtet die Auswertung vorzunehmen. Vermute ich mal. Natürlich kostenlos.

Dienstag, 6. Mai 2008

Twitter für Demonstrationen?

Auf der Demonstration in Hamburg am 1. Mai wurde erstmals Twitter eingesetzt, um live zu berichten, was sich wo tut, speziell in Bezug auf den Nazi-Aufmarsch. Das liest sich dann so:

Die ersten Nazis sind in Wellingsbüttel angekommen. Es sind nur wenige Antifas vor Ort. 05:49 PM May 01, 2008 from web

Nazis werden immernoch mit S1 Ri. Norden weggefahren. 05:41 PM May 01, 2008 from web
Pol. versuchte erfolglos Nazi Rieger festzunehmen, Nazis versuchten 1. Strophe N.Hymne zu singen, AntiFa zerstreut sich in Richt. Barmbek 05:13 PM May 01, 2008 from web

Die Nazi Abschlusskundgebung wurde von pol. abgebrochen, die ersten Nazis steigen in den S1-Sonderzug Ri. Norden ein. 05:04 PM May 01, 2008 from web

Nazidemo jetzt bei S-Ohlsdorf, relativ viele Antifas anwesend.. Nazis werfen Steine zurück, Cops greifen nicht ein 04:57 PM May 01, 2008 from web

Das erinnert an frühe Versuche, SMS-Broadcasting zu benutzen, um auf Demos live zu berichten.

Organisiert hat das Ganze das Freie Sender Kombinat (FSK), das sonst auch per Radio von diversen Aktionen berichtet. Meike Richter hat mit einem der FSKler gesprochen:

Ein Organisator erzählte mir, dass die Aktion ziemlich erfolgreich gelaufen ist. Über 360 Leute haben sich für den Dienst eingetragen. Die Initiatoren fühlten sich etwas unbehaglich, weil sie die Leute in die Arme von twitter getrieben haben. Ging aber nicht anders. Einen freien twitter-Dienst gibt es nicht. Und durch twitter haben sie um die 650 Euro SMS-Kosten gespart. Das Budget könnte FSK nicht aufbringen.

“Ging aber nicht anders” - soso. Nicht nur hat jetzt Twitter eine Reihe neuer Kunden und den gesamten Live-Feed von der Demo auf dem Server, sondern man kann auch noch komplett öffentlich die Liste der über 360 Leute einsehen, die den Stream verfolgt haben, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Demo waren. Umgerechnet hat also jeder von diesen Leuten weniger als 2 Euro gespart, um sich dafür im Gegenzug als Mai-Demonstrant-Verdächtiger zu outen. Ging nicht anders? Man hätte es auch sein lassen können. Ich bezweifle nämlich auch, dass es neben dem puren Gefühl der Hyper-Präsenz einen realen Einfluss auf den Demo-Verlauf und damit den Demo-Erfolg hatte - insofern wäre auch mal über die Erfolgskriterien zu reden.

SMS-Broadcast wäre übrigens wahrscheinlich sogar billiger gewesen als 650 Euro, hätte aber das Problem nur begrenzt verringert. Die Empfängerliste wäre zwar nicht mehr öffentlich, aber wegen der Vorratsdatenspeicherung dennoch weiterhin beim SMS-/Telefonanbieter vorhanden und für die Polizei bei Bedarf abrufbar.

Meike schreibt zu der Twitter-Aktion:

“Fazit: Wohl den Aktivisten, die Nerds in ihren Reihen haben”

Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings sollten es dann echte Nerds sein, die ein wenig Ahnung von anonymer Kommunikation haben. Um Twitter zu nutzen, braucht es keine gesteigerten Programmierkenntnisse, das kann wirklich jeder DAU. Bin ja gespannt, wann jemand die erste Autonome Antifa als “nerdig” lobt, weil sie GoogleGroups verwendet…

Wie hättet ihr das Problem gelöst? Mir fällt auf Anhieb auch nur Radio oder CB-Funk ein, oder ein HTTP- / RSS-Dienst per normalem Internet - dafür sind aber UMTS-Handies noch nicht weit genug verbreitet.

Update: Ich hatte übersehen, dass das FSK darauf hingewiesen hat, wie man den Dienst benutzen sollte - nämlich mit einem Wegwerf-Account bei Twitter, der über eine Wegwerf-Email angemeldet ist, und den Twitter-Stream dann mit einem gebrauchten Handy und einer anonymen Prepaid-Karte empfangen. Insofern haben sie sich schon Gedanken gemacht.

Ich bin aber, auch nach einem längeren Gespräch vorhin mit jemandem vom FSK, immer noch skeptisch, ob das reicht. Gerade bei so einer Art von Demo muss man schon ein wenig mehr auf die Risiken hinweisen. Man hätte hier verschiedene Sachen besser machen können:

- Darauf hinweisen, was passieren kann, wenn man das nicht genau so anonym benutzt. Ist den Twitter-Followern allen klar, dass sie jetzt öffentlich in einem sozialen Netzwerk einsehbar sind, das recht wahrscheinlich von der Polizei ausgewertet wird? Als Betreiber so eines Dienstes hat man hier eine gesteigerte Verantwortung. Das ist dem AK Vorrat (zu Recht) ja auch bei der SIM-Karten-Tauschbörse vorgeworfen worden.
- Vorher massiv dazu aufrufen, dass viele Leute den Twitter-Stream abonnieren, die nicht auf der Demo sind. Dann hätten die zumindest die Demo-Teilnehmer eine plausible deniability.
- Sich über andere Optionen Gedanken machen, hier auch mal mit CCC und anderen reden. Da gibt es massig Know-How über anonyme Telekommunikation.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen

Wie wird uns von den Sicherheitspolitikern immer erzählt? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten? Offenbar hat die Bayerische Regierung etwas zu befürchten:

Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen.

Die wollen den Bürgern also allen Ernstes weismachen, dass man mit der Online-Durchsuchung nicht mal mehr bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes warten kann, verweigern aber gleichzeitig die offene Diskussion über die bisherige Praxis. Das Staatsverständnis, das damit offenbar wird, gleicht eher König Ludwig oder Erich “ich liebe euch doch alle” Mielke. Einer Demokratie ist das nicht würdig.

Mittwoch, 2. Januar 2008

Deutschlandfunk: Die Kinder des Großen Bruders

Sehr interessant sind die Anmerkungen zur Datenschutzdebatte von Hans Leyendecker im Deutschlandfunk: Die Kinder des Großen Bruders.

Das Erstaunliche dabei ist, dass viele Bürger die Kapitulation der Privatheit schulterzuckend hinnehmen. Dabei ist es erst 24 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil Grundlegendes über das Recht auf Privatheit gesagt hat. Die Richter wandten sich gegen eine Gesellschaftsordnung, “in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß”. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, es steht nicht wortwörtlich in der Verfassung, aber es wurde von den Richtern vor mehr als 20 Jahren definiert. Der Bürger solle, so hieß es damals, nicht befürchten müssen, “dass abweichende Verhaltensweisen notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergeben werden dürfen”. Das Urteil stammt exakt vom 15. Dezember 1983. Aber die Frage, wer was wann und warum bei welcher Gelegenheit über jemanden in Erfahrung bringen will, klingt heute schon fast anachronistisch.

Gibts auch hier als MP3.

Dienstag, 18. September 2007

“Pressefreiheit fängt auf Brüsseler Ebene an zu verdunsten”

Mögliche Folgen der Vorratsdatenspeicherung diskutieren gestern auf der Fachtagung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland der Brüsseler Korrespondent Detlef Drewes, Stephan Wels von Panorama, sowie Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der im Programm angekündigte Unionspolitiker Norbert Geis, war hingegen auf dem Panel nicht zu sehen. Anscheinend war niemand aus der Grossen Koalition bereit, sich der Diskussion zu stellen. Etwas verwunderlich, weil die üblichen Verdächtigen normalerweise keinem Mikrophon ausweichen, was ihnen für kurze Statements für die Medien vor die Nase gehalten wird.

Im Mittelpunkt stand vor allem die Frage, ob nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch ausreichender Informanten- und Datenschutz zu gewährleisten sei. Nach den Ausführungen von Detlef Drewes kann die Antwort darauf nur ein klares “Nein” sein. So berichtete der Korrespondent, der in Belgien bereits sein einiger Zeit unter der Vorratsdatenspeicherung leidet, dass ihm bei Europol mittlerweile jenseits der Pressestelle jeglicher Kontakt versagt worden sei. Allgemein herrsche in Brüssel mittlerweile eine Atmosphäre “in der Journalisten mit größter Skepsis und Anfeindungen begegnet wird”. Als Beispiel führte er an, dass er gar nicht mehr in der Lage sei, zum Thema Kinderpornographie zu recherchieren, da eine Rückleitung an den Provider bereits dazu führt, dass er sich strafbar machen würde. Ebenso habe ihm ein Informant vom flämischen Block - der ihm früher Informationen über rechtsextreme Parteien in Deutschland lieferte - mitgeteilt, dass er ihn nie wieder anrufen solle.

Derartige Konsequenzen fürchtet auch Stephan Wels von Panorama, räumte aber ein, dass man sich mit dieser Thematik in der Panorama Redaktion das erste Mal vor ein paar Wochen für einen Bericht befasst habe.

Bezeichnend ist es für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Ausweitung der Vorratsdatennutzung zur Gefahrenabwehr und für die Geheimdienste bereits in den Referentenentwurf aufgenommen wurde. Sie nannte dies eine “Frechheit” die veranschauliche, welche Befugnisausdehnungen in diesem Fall noch hinzu kommen könnten. Bedenklich findet sie im Besonderen, dass es schwierig sei, die Bürger dafür zu interessieren und es der Koaltion deshalb möglich sei, sich so viel herauszunehmen.

Weitere Aspekte der Diskussion lassen sich im Heise-Artikel “Vorratsdatenspeicherung als Bedrohung für das soziale Netz” nachlesen:

Die für diese Woche im Rechtsausschuss des Bundestags angesetzten Anhörungen zum Gesetzesentwurf allgemein und zur Vorratsdatenspeicherung im Besonderen bezeichnete die Liberale nicht als reine Pro-Forma-Sache. Sie hoffe, dass an einzelnen Stellschrauben wie dem Informantenschutz bei Abhöranordnungen allgemein noch Änderungen erfolgen könnten. Eine Aufschiebung der Verpflichtungen zur Verkehrsdatenprotokollierung bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgrund einer Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie sei aber unrealistisch, da es trotz Demonstrationen gegen die zunehmende Überwachung “keinen Aufschrei in weiten Teilen der Bevölkerung gibt”. Erst, wenn sich Bürger einzelne Verhaltensweisen der Behörden nicht mehr erklären können, dürfte mehr öffentliche Aufmerksamkeit entstehen. Aber dann sei es zu spät, da einmal geschaffene Ermittlungsbefugnisse nicht mehr zurückgenommen würden.

Auch die Taz berichtet: Auch Seelsorge gegen Datensammelei.

Das größte Bedenken der Medienvertreter: Potenzielle Informanten, die den Redaktionen Insiderwissen zutragen wollen, ohne ihre Identität preiszugeben, könnten das Vertrauen in die ihnen zugesagte Anonymität verlieren und ihre Information lieber für sich behalten. Denn wenn der Autor eines Insiderbeitrags ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät, können zukünftig dessen sämtliche elektronische Kommunikationen offengelegt werden - und zwar rückwirkend bis zu einem halben Jahr. Da der Gesetzentwurf “einen spürbaren Quellenschutz für Journalisten verweigert”, so Fiedler, werde ein Kernbereich der Pressefreiheit angegriffen.

 

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