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Montag, 12. Mai 2008

Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz

Das Telemediengesetz ist eines der merkwürdigsten Netzpolitik-Gesetzgebungen der letzten Zeit. Merkwürdig alleine dadurch, weil man mit dem Gesetz das Medienrecht neu ordnen und entschlacken wollte. Heraus kam ein kleines Monster, was zu mehr Rechtsunsicherheit führte. Gleichzeitig verkündeten alle Fraktionen bei der Beschliessung, dass man da eigentlich nochmal ran müsste, um die schlampige Arbeit zu korrigieren. Die Zeit ist nun nach über einem Jahr gekommen. Der Bundestag diskutierte am Donnerstag verschiedene Beschlussvorschläge, die die Oppositionsfraktionen bezüglich einer TMG-Revision eingebracht hatte.

Bei Telemedicus werden die einzelnen Fraktions-Anträge ausführlich dokumentiert:

Sämtliche Oppositionsparteien forderten eine unverzügliche Reformierung des TMG. Das aktuelle Gesetz werde „seinen Anforderungen nicht gerecht“ (FDP), weise „erhebliche Defizite auf“ (Grüne) bzw. sei „hinsichtlich der Rechtssicherheit das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht“ (Linke).

Die Kurzzusammenfassung:

Die Linkspartei glänzt durch fehlende Fachkompetenz hat ein paar unsinnige Vorschläge, ist aber wie immer dagegen. Die Grünen konzentrieren sich auf den Verbraucherschutz, während die FDP sich konstruktiv-wirtschaftsnah betätigt. SPD und CDU finden alles in Ordnung und wollen erstmal nichts reformieren.

Sowohl FDP als auch Bündnis 90/Die Grünen fordern beide die Einführung eines „Notice and Take down”- Verfahrens. Das ist dringend notwendigt, weil derzeit laut Telemediengesetz je nach Gerichtsstand eine Überwachungspflicht für “Meinungsforen” besteht. Dazu zählen auch die Kommentarfelder eines Blogs. Hier brauchen wir mehr Rechtssicherheit für die Entfaltung dieser Dienste und im Sinne der Meinungsfreiheit, die ein solches Verfahren bieten würde.

* Zum Antrag der FDP.
* Zum Antrag der Linkspartei.
* Zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen (PDF).

Donnerstag, 1. März 2007

Neue Gesetze sind in Kraft getreten

Heute ist der 1. März und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Anti-Terror-Datei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz offiziell erneuert, bzw. eingeführt worden.

c´ t Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb.

Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem “Gemeinsame-Dateien-Gesetz” errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im “Produktionsbetrieb” zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-”Vorsorgedatei” mit 1.018.815 Einträgen.

Heise: Neue Regeln für Telemedien in Kraft.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das umstrittene neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dem Vorstoß im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) das Medienrecht neu ordnen und entschlacken. Das TMG soll dabei direkt mit dem neuen, ebenfalls von heute an gültigen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der neunten Änderung der Ländervereinbarung zusammenspielen.

“Durch den Wegfall der komplizierten Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten wird der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht”, warben Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gemeinsam für die Novelle. Zudem werde ein einheitlicheres Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien geschaffen. Die Länder würden mit der Reform ferner erste Schritte für die Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen an streben.

Montag, 26. Februar 2007

Impressumspflicht für Einsteiger

Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!

Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt:

* Rein private Website
Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
* Geschäftsmäßige Website
Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
* Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
[...]
Fazit

Die Gesetzeslage wird eher verwirrender und die Frage, welche Angaben zwingend auf einer Website zu finden sein müssen, immer schwerer zu beantworten. Die Unterschiede bei den anzugebenden Informationen sind zum Glück eher gering zwischen den einzelnen Fallkonstellationen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E-Mail-Adresse zu verzichten. Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten.

Freitag, 16. Februar 2007

Berichte aus dem Bundesrat

Der Bundesrat hat heute wieder verschiedene netzpolitische Themen behandelt. Dabei waren das Telemediengesetz, das Killerspiel-Verbot und der zentrale Abgleich biometrischer Passdaten auf der Tagesordnung.

Heise: Bundesrat hat keine Bedenken gegen Telemediengesetz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag keine Einwände gegen die vom Bundestag Mitte Januar verabschiedete Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) vorgebracht. Die Länderchefs ließen den Gesetzesentwurf passieren, ohne den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen. Das ElGVG, dessen Kern das neue Telemediengesetz (TMG) ausmacht, kann so höchstwahrscheinlich plangemäß am 1. März zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) der Länder in Kraft treten.

Heise: Bundesratsvorstoß zu “Killerspiele-Verbot” erntet viele schlechte Noten.

Die Länderchefs überwiesen den bayerischen Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Dort gibt es nach Informationen von heise online viele Stimmen, die eine Vertagung der Initiative fordern. Demnach soll zumindest die für Herbst angekündigte Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden. In einer Stellungnahme von Rheinland-Pfalz heißt es, dass noch kein Fall bekannt geworden sei, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für ein eventuelles Verbotsverfahren ausgereicht hätte. Generell solle die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit “Killerspielen” genauer untersucht werden.

Heise: Bundesrat fordert zentralen Abgleich biometrischer Passdaten.

Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten bei der Polizei sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken ausgesprochen. Die Länderchefs folgten damit in allen Punkten dem Votum des federführenden Innenausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes, das wiederum in weiten Teilen auf Forderungen etwa des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beruht. Datenschützer haben sch dagegen seit langem entschieden gegen derartige Verwendungen der sensiblen biometrischen Informationen ausgesprochen.

Wie war das nochmal mit der Sicherheit in den ePässen? Eine zentrale Datenbank will man aus Sicherheitsgründen nicht? Das weiss der Bundesrat anscheinend nicht oder war das eine falsche Argumentation vom Innenministerium?

Donnerstag, 18. Januar 2007

Union kommentiert Telemediengesetz

Es ist ja immer wieder lustig, wenn Unions-Abgeordnete netzpolitisch-relevante Gesetzesgebungen kommentieren. Zum Telemediengesetz hat sich jetzt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, zu Wort gemeldet. Von Datenschutz ist in der Pressemeldung nichts zu lesen. Aber hey - das ist die Union. Dafür gibt es Erleuchtendes zum Thema Spam zu lesen und was man grandios geleistet hat:

Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

Nochmal langsam von vorne. Erstmal sieht die Union eine Vereinfachung des Internetrechts. Oder sehen sie es nur auf “dem Weg dahin?” Unabhängige Stimmen, die das bestätigen, hab ich bisher noch nicht vernommen. Interessant ist ja auch, wie man mit Spambots umgehen möchte, die vermutlich am meisten Spam verursachen. Wenn Spammails mit gefälschten Adressen von Privatpersonen verschickt werden, müssen diese dann mit bis zu 50.000 Euro Bussgeld rechnen? Oder die Spammer in den USA oder China? Und das nur, um Verbraucher von unseriöser E-Mailwerbung abzuschrecken? Als Verbraucher bin ich jetzt schon verschreckt. Irgendwie ist da der Wurm in der Pressemeldung.

Mittwoch, 17. Januar 2007

Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab

Morgen soll im Bundestag das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet werden. Die Bundesregierung legt bei der so genannten “Internet-Gesetzgebung” einen rasanten Zeitplan vor, den man ja gewöhnt ist. Für Debatten und Verbesserungen bleibt da keine Zeit. Argumentiert wird mit der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages zum 1.März 2007. Allerdings ist das eine schlechte Ausrede für ein lückenhaftes Telemediengesetz, was bereits bei der Verabschiedung überaltert ist. Die Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite findet man in einem gemeinsamen Papier (PDF), was von verschiedneen Bürgerrechtsorganisationen veröffentlicht wurde. Viele Informationen zur aktuellen Debatte finden sich in diesem Blog unter dem Schlagwort “Telemediengesetz“.

Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer erklärt im NetzpolitikTV-Interview die zivilgesellschaftliche Kritik am Telemediengesetz und warum diese Internet-Gesetzgebung alle Internetnutzer betrifft und gleichzeitig Bürger- und Verbraucherrechte befährdet: Weiterlesen …

Dienstag, 12. Dezember 2006

Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss

Während ich gestern an der Technsichen Fachhochschule Medieninformatik-Studenten Freie Software und offene Innovationsprozesse erklärte, tagte ein paar Kilometer weiter im Süden der Wirtsschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und veranstaltete eine Anhörung zum geplanten Telemediengesetz (TMG). Eigentlich schade, dass ich das nicht mitbloggen konnte, aber die Lehrveranstaltung hat auch Spass gemacht. Und praktischerweise hat Stefan Krempl wieder für Heise eine Zusammenfassung der Debatte geschrieben: Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz.

Kurz zusammengefasst ist wie (fast) immer niemand zufrieden. In diesem Fall kann ich beide Seiten gut verstehen: Sowohl von Verbraucher- als auch von Industrieseite gibt es erhebliche Kritik zu den Themen Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz.

Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz “am stärksten betroffen sind”, machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit “jedem Klick, jeder Suchanfrage” umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.

Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten “für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum” zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer “überflüssig”, angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Pressmeitteilung zu der Anhörung veröffentlicht:

VZBV: Digitale Sicherheit: Datenmissbrauch im Internet nimmt zu - “Neues Telemediengesetz schafft keine Verbesserungen beim Datenschutz”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem zunehmenden Missbrauch der Daten von Internetnutzern. Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages der Vorschlag für ein neues Telemediengesetz diskutiert. Der vzbv befürchtet aber, dass der ohnehin ungenügende Schutz persönlicher Daten im Internet durch den Vorschlag der Bundesregierung noch weiter geschwächt werde. “Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie in der virtuellen Welt ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben”, sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl heute bei der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. “Das ist derzeit nicht der Fall - und das Telemediengesetz wird die Situation eher noch verschlimmern.”

Vom 6. Dezember gibt es auch noch eine offizielle Stellungnahme (PDF).

Die Pressmeitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein gibt e shie rmal als Full-Quote: Telemediengesetz: Datenschützer gegen Unkultur aus Zensur und Meinungskontrolle.

Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahm der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zum Telemediengesetz (TMG) Stellung. Sein Fazit: „Zu kurz gesprungen.“ Das Gesetz werde in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.

Auf massive Kritik stößt beim ULD die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Abrechnungsdaten sowie der Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr: „Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren. Vor allem haben sie das naheliegendste Mittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im TMG übersehen - die Präzisierung der Kennzeichnungspflicht der Dienstanbieter“, so Bizer.

„Wenn dem Gesetzgeber wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen ist, dann muss er die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziert nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. Als Datenschützer können wir vor den anstehenden Veränderungen nur warnen: Die Nutzerkontrolle etwa über das Lesen eines Newsletters ist - in der realen Welt - vergleichbar mit der Registrierung, wer wann welche Zeitung abonniert bzw. welchen Artikel gelesen hat. Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle.“

Im Übrigen rügt Bizer, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen über die Auskunftspraxis zugunsten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzern verzichtet: „Ohne eine Verpflichtung zur Dokumentation der Auskünfte haben die Betroffenen keine Chance nachzuvollziehen, wer die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten bekommen hat. Zudem verzichtet das Parlament ohne entsprechende Erhebungen über die Auskunftspraxis auf die Kenntnis, wie das Gesetz angewendet wird.“ In vergleichbaren Fällen verweist die Regierung dann immer achselzuckend auf die fehlende Datenlage.

Weiterhin gibt es eine “Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Elektronisches-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG), BT-Drs. 16/3078
gegenüber dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006″.

Das Telemediengesetz ist im Moment eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben mit den meisten Auswirkungen auf das Netz auf nationaler Ebene und die Kritik der Datenschützer ist voll brechtigt. Ich empfehle mal jedem Nicht-Juristen, sich den Gesetzesentwurf durch zu lesen. Selbst Juristen sind etwas erschlagen von den komplizierten Formulierungen. Beim derzeitigen Stand hat man nicht gerade das Gefühl, dass damit mehr Rechtsicherheit geschaffen wird. Eher im Gegenteil.

Samstag, 28. Oktober 2006

Telemediengesetz

Es gibt die ersten Reaktionen auf den Entwurf zum Telemediengesetz: Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten “für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum” zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch “Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden” könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.

Abgesehen von allen weiteren nicht akzeptablen Einschränkungen von Bürgerrechten mit diesem Gesetz ist die genaue Definition wichtig, was denn ein Telemediendienst ist. Soweit ich als juristischer Laie das Gestz interpretiere, ist die Definition so breit ausgelegt, dass jedes Blog mit Google-Ads oder einem Banner schon als “geschäftsmässig” und demnach als Telemediendienst definiert wird. Selbst Werbe-freie Blogs von Freelancern könnten schon darunter fallen. Mit allen Konsequenzen, wenn der Verfassungsschutz oder die Musikindustrie Nutzerdaten haben möchte!

Neben dem Providerlobby hat sich auch die “Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung” kritisch zu Wort gemeldet: Bundesrat verkennt Reichweite des Fernmeldegeheimnisses.

Aus Sicht der GDD enthält die Stellungnahme des Bundesrates zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs (Telemediengesetz - TMG) an verschiedenen Stellen Ungenauigkeiten und zum Teil rechtlich unzutreffende Ausführungen. Insbesondere kritisiert die GDD, dass der Bundesrat in seiner Begründung Bestands- und Nutzungsdaten über einen Kamm schert, obwohl bei staatlichen Zugriffen auf Nutzungsdaten eine erhöhte Eingriffsidentität besteht. In diesem Zusammenhang verkennt der Bundesrat nach Ansicht der GDD auch die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses.

Hier ist die Stellungnahme des GDD als PDF.

 

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