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Montag, 29. Oktober 2007

NetzpolitikTV 026: The Pirate Bay!

NetzpolitikTV Episode 026 ist ein Interview mit Peter von ThePirateBay.org. Das Gespräch geht über die Geschichte des Bittorrent-Trackers, welche mediale Werbe-Wirkung Razzien der schwedischen Polizei entfachen können, was für Technik im Hintergrund läuft, etwas Statistiken und die allgemeine Motivation, die Seite zu betreiben. Das Interview gibt es als Ogg Theora und MP4-Flash zum anschauen, sowie als MP3 zum anhören.

Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

Das Interview ist leider etwas leise, da mit internem Mikrophon aufgenommen: Also einfach etwas lauter drehen.

Samstag, 25. August 2007

JCast40: Filesharer im Visier der Musikindustrie

Der JCast40 redet über “Filesharer im Visier der Musikindustrie“:

Wenn die Musikindustrie gegen Filesharer vorgehen möchte, läuft das in aller Regel über eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann über die IP-Adresse, wer hinter dem Angebot auf einer Peer-to-peer-Plattform steht, über eine Akteneinsicht kommen dann die Rechteinhaber an Namen und Adressen. Erstmals hat jetzt ein Gericht diese Praxis in die Schranken gewiesen und die Ermittlung des Namens und der Adresse bei nur 2 angebotenen Musikstücken für unverhältnismäßig erklärt. Über Filesharer, die ins Visier der Musikindustrie geraten sind, über deren Rechtsverteidigung und über die erwarteten Änderungen mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie habe ich mit Christian Solmecke, LL.M. gesprochen, der als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde & Beuger entsprechende Fälle betreut.

Hier ist die 13 MB grosse MP3.

Montag, 20. August 2007

Fachgespräch zu “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”

Dei Grüne Fraktion veranstaltet am 12.9. zwischen 13-16 Uhr im Bundestag ein Fachgespräch zum Thema “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“.

Anmelden kann man sich unter ak3@gruene-bundestag.de, wie immer muss das Geburtsdatum für den Einlass im Bundestag angegeben werden.

Tauschbörsen, P2P, Filesharing – worum geht’s?

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Samstag, 21. April 2007

Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern

### Update: Abstimmung ist wohl erst am Mittwoch!!! Es bleibt also noch ein weiterer Zeit zum Kontaktieren von Abgeordneten! ###

Über die nahende Abstimmung im EU-Parlament für die Fortsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) hatte ich erst letzte Woche im Rahmen der copycrime-Kampagne geschrieben. Nun gibt es eine europaweite Aktion, um am Wochenende und am kommenden Montag noch viele EU-Parlamentarier davon zu überzeugen, für Verbraucher- und Bürgerrechte zu stimmen. Extrem kurz zusammengefasst hat die Musik- und Filmindustrie im Moment nur die Möglichkeit, Tauschbörsennutzer pleite zu klagen. Aber das reicht nicht. Wenn diese Richtlinie in deren Sinne durchkommt, dann kann man für das Brennen von CDs oder das nicht-kommerzielle tauschen von Kulturgütern in den Knast kommen. Im Gegensatz zum Bundestag bringt es was, auf EU-Ebene Abgeordnete aller Parteien zu kontaktieren. Diese unterliegen weitgehend keinem Fraktionszwang und entscheiden mehr oder weniger frei. Fairsharing hat den folgenden Aufruf von EFF-Europe und FFII ins deutsche übersetzt:

Filesharer aufgepasst: Das EU-Parlament droht Euch mit Knast. Macht mit und wehrt Euch!

Während in Deutschland noch über die Umsetzung einiger EU-Richtlinien im Urheberrechtsbereich diskutiert wird, zimmert man in Brüssel schon an der nächsten: Am kommenden Dienstag, den 24.04.2007 soll das EU-Parlament die so genannte zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) beschließen und so europaweit strafrechtliche Bestimmungen für die Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten einführen.

Nutzt das Wochenende und fordert das Mitglied des Europäischen Parlamentes das Euch in Brüssel vertritt auf, die Richtlinie abzulehnen oder den Änderungsantrag der Koalition aus Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und ErfinderInnen zu unterstützen (s.u.).

*** Was ist neu an der zweiten Durchsetzungs-Richtlinie und warum ist das schlecht? ***

Die Anwendung von Strafrecht auf die Verletzung von Urheberrechten ist in Deutschland nicht neu. Schon jetzt können hier sogenannteRaubkopiererInnen, die ihre „Beute“ gewerblich vertreiben, für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Neu wäre aber, wie es der derzeitige Entwurf der Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie vorsieht, dass diese Androhung von Strafe auch auf nicht kommerziell handelnde Piraten / RaubkopiererInnen ausdehnen würde, also z.B. auch auf Menschen, die ganz privat in Tauschbörsen Musikdateien tauschen. Wird man in Zukunft beim Tauschen im Netz erwischt, würde es bedeuten, dass nicht mehr wie bisher „lediglich“ eine Geldstrafe droht, die man eventuell dem „geschädigten“ Unternehmen zahlen muss, sondern obendrein noch Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen drohen, die dann vom Staat zusätzlich eingefordert werden.

*** Konkret enthält der Entwurf folgende Schwächen: ***

1.Die Definitionen im derzeitigen Entwurf sind derart ungenau, dass sie das private Tauschen in Internettauschbörsen mit erfassen könnten. Niemand ist sich da so genau sicher. Wir fordern klare Definitionen, die rein privates Handeln, also nicht auf das Erzielen von Profit ausgerichtete Tätigkeiten, explizit von strafrechtlicher Verfolgung ausschließen.

2.Der jetzige Entwurf droht Dritte haftbar zu machen, wenn mit den von ihnen angebotenen Techniken Urheberrechtsverletzungen begangen werden und würde dafür ebenfalls strafrechtliche Bestimmungen einführen (Artikel 3 IPRED2). Das trifft z.B. Internet-Service Provider, die künftig P2P-Netzwerkdiensteschneller sperren werden, um der potentiellen Strafe zu entgehen. Ebenso wird es Programmierer treffen, die neue P2P-Software kreieren oder die Betreiber von Internetseiten wie YouTube. Insgesamt würde die Richtlinie so auf die Entstehung und Verbreitung von Innovationen abschreckend wirken und diese be- oder gar verhindern.

3.Der Entwurf enthält derart schwammig formulierte Definitionen, dass er mehr Rechtsunsicherheit schafft als er beseitigt. Dadurch ist er nicht geeignet, gerade in einem Bereich, der für VerbraucherInnen derzeit schon sehr unübersichtlich ist, mehr Rechtssicherheit zu liefern, sondern würde gerade im Gegenteil zu noch größerer Unsicherheit führen.

Gestern hat sich auf europäischer Ebene ein Bündnis aus Büchereien, VerbraucherschützerInnen und ErfinderInnen entschlossen, gemeinsam einen Änderungsantrag an das Europäische Parlament zu stellen (zum Text des Änderungsvorschlags: http://www.copycrime.eu/amendments/).

Helft mit und fordert Euren Europaparlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen oder die Richtlinie ganz abzulehnen.

ES IST SEHR WICHTIG, DASS IHR JETZT REAGIERT. Die Europaparlamentarier brechen bereits zu ihrer Reise von Brüssel nach Straßburg auf, wo sie am 24. April 2007 den Änderungsanträgen zur Zweiten Durchsetzungs-Richtlinie (IPRED2) zustimmen sollen.

Schreibt, was das Zeug hält. Erzählt Eurem Abgeordneten, wer ihr seid, warum ihr Euch an ihn wendet. Erzählt ihm, dass ihr nicht für die Nutzung einer neuen Technik mit Gefängnis bedroht werden möchtet. Fragt ihn oder sie, wie ihr die Richtlinie verstehen sollt, wenn das noch nicht mal die Fachleute schaffen und fragt sie, ob sie wirklich meinen, dass das private Tauschen von Musik im Internet mit Gefängnis bestraft werden sollte. Weist sie außerdem daraufhin, dass es Alternativen zur Kriminalisierung von TauschbörssennutzerInnen gibt, z.B. die Kulturflatrate.

WIE AUCH IMMMER IHR EUREN UNWILLEN BEGRÜNDET, FOLGENDES SOLLTE MIT REIN:

Fordert ihn oder sie auf, ENTWEDER FÜR DEN ÄNDERUNGSANTRAG des Bündnisses von Büchereien, Verbraucherschutzorganisationen und Erfinderinnen“ (the librarians’, consumers’ and innovators’ coalition amendments) zu stimmen ODER DIE VORLAGE IM GANZEN ABZULEHNEN.

*** An wen genau schreibe ich? ***

Am effektivsten ist es, wenn ihr die Abgeordneten aus Eurem Bundesland anschreibt, anruft, anfaxt. Dazu könnt ihr hier herausfinden, wer Euch vertritt. Notiert Euch den Namen und sucht unter dieser Adresse die Kontaktdaten heraus, damit ihr sicher geht, dass ihr sie auch im Büro in Brüssel bzw. Straßburg erreicht.

Schickt Eure Mitteilung

* an das BRÜSSELER BÜRO des jeweiligen Abgeordneten vor Montag, dem 23. April
* an das STRASSBURGER BÜRO nach Montag, dem 23. April.

Wenn eine Mail an einen der Europaabgeordneten rausgeht, wäre es klasse, wenn ihr sie auch an uns weiterleiten könntet, damit wir ungefähr wissen, wie viele Personen sich beteiligt haben. Auch auf die Antworten sind wir sehr gespannt, ebenso hier wäre die Weiterleitung an uns toll.

Die Electronic Frontier Foundation Europe (EFF Europe) hat eine Webseite zur Information von EU-Parlamentariern gemacht, auf der es viele weitere Informationen zu diesem Thema gibt: www.copycrime.eu. Auch der Förderverein für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII) hält jede Menge Infos bereit.

EFF und FFII haben zu dieser Aktion aufgerufen, die vom FairSharing Netzwerk unterstützt wird.

Bei Heise gibt es weitere Informationen: Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen.

Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung “vager neuer Urheberrechtsverbrechen” zu verhindern. “Der Entwurf ist schlecht”, warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde “Millionen junger Europäer bekämpfen”. Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein “eine Bedrohung für die Bürgerrechte” darstellen. “Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein”, erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.

Dienstag, 20. März 2007

Übersicht Urheberrecht bei jetzt.de

Jetzt.de hat eine Übersicht zum Thema Urheberrecht & Digitale Musik mit vier interessanten Interviews.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer erklärt, was man darf und was nicht: CD brennen, so sagt er, ist in jedem Fall erlaubt.

Der Harvard-Professor Felix Oberholzer-Gee berichtet von seinen Untersuchungen, die belegen, dass Tauschbörsen keine Einfluß auf Musikverkäufe haben.

Gunther Buskies erklärt im Interview, was die digitale Revolution für sein Label tapete records bedeutet.

Jochen Strube vom Forschungsprojekt “Zukunftsmusik” der TU Darmstadt, dass 99 Cent für einen Song im Netz zu teuer sind.

Mittwoch, 14. März 2007

Innovative Geschäftsmodelle der Musikindustrie

Der ehemalige Justiziar der Phonoverbände hat sich wohl mit einer innovativen Geschäftsidee in der Musikbranche selbstständig gemacht. Jetzt ist er Geschäftsführer der Hamburger proMedia GmbH, die im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzern auf der Spur ist. Und gleichzeitig gibt es noch einen tollen Workflow mit seiner Rechtsanwaltskanzlei, die dann die Abmahnungen rausschickt. Das nennt man ein innovatives Geschäftsmodell als Ergänzung der DRM-Schrottplattformen. Stefan Krempl hat sich den Laden mal für die c´t angeschaut: Hausbesuch bei den “Piratenjägern” der Musikindustrie.

Im “Schichtdienst” spüren bei proMedia zwischen 8 Uhr morgens und teilweise bis weit nach Mitternacht netzaffine Ermittler vergleichbare Sünder auf. Bei den bisher so bearbeiteten 37.000 Fällen sei noch kein einziges Mal das Problem des IP-Spoofing aufgetreten, keine Netzadresse sei bislang fälschlich einem Benutzer zugeordnet worden, versichert Rasch. Dazu komme noch ein externer Ermittlungsdienst mit fast 30 Leuten. Um eine “bessere Durchsetzung bei der Bevölkerung” ins Visier zu bekommen, die Filesharing-Plattformen illegal nutze, habe man zudem auch gezielte Wochenendaktionen durchgeführt. Diese seien aber teilweise mühselig, da ab dem Nachmittag die P2P-Netze wegen Überfüllung “kaum noch laufen”.
[...]
Der lange Arm der Phonoverbände unterstützt nach eigenen Angaben zudem die Arbeit von Strafverfolgern etwa bei Hausdurchsuchungen oder dem Spiegeln und Auswerten von Festplatten. Auch Programme zur leichteren Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen im Netz stellt proMedia den Gesetzeshütern zur Verfügung. Die Software zum Aufspüren illegaler Nutzungen im spektakulären eDonkey-Fall im vergangenen Jahr etwa “sei der Polizei ja nicht vom Himmel gefallen – die haben wir hier entwickelt”, berichtet Lüngen.

Erstmal Lobbying für schärfere Gesetzgebungen und eine Kriminalisierung der Musikkonsumenten machen und dann die neuen Gesetze für ein neues Abmahn-Geschäftsmodell ausnutzen…

Montag, 12. März 2007

Rechtliche Lage von Filesharing in Deutschland

Das Handakte Weblawg verweist auf einen Artkel zur rechtlichen Lage von Filesharing in Deutschland.

In der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) ist ein mehrseitiger Aufsatz (PDF) von Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing erschienen. Der Aufsatz beleuchtet zunächst umfassend die technische Situation der P2P Tauschbörsen und zeigt dann die verschiedenen Gerichtsurteile, die in den letzten Monaten ergangen sind, auf. (…)

Mittwoch, 7. März 2007

Wofür so eine Patentbehörde alles gut ist

Wofür so eine Patentbehörde alles gut ist, sieht man in den USA. Dort werden Studien finanziert, die dann feststellen: Filesharing macht unbedarfte Nutzer zu Kriminellen. Wissen wir doch schon. Aber Schuld sind nicht die Tauschbörsen, sondern die Urheberrechtsgesetze. Das kann man auch ohne Studie herausfinden.

Nutzer von P2P-Filesharing-Programmen würden häufig ohne ihr Wissen zu Urheberrechtsverletzern, warnt des US Patent and Trademark Office (USPTO). Die US-Behörde malte in einer jetzt veröffentlichten Auftragsstudie (PDF-Datei) ein düsteres Szenario und forderte weitere Untersuchungen, um die betrügerische Natur gebräuchlicher P2P-Software festzustellen. Durch automatische Redistribution von lokal gespeicherten Mediendateien, Suchläufe und automatische Freigabe bestimmter Datenbereiche sorgten die P2P-Distributoren dafür, dass Dateien vom Rechner des Nutzers auch ohne dessen Wissen und Zutun im entsprechenden Netz verbreitet würden, meint man beim USPTO. [...] Den P2P-Programmierern und Plattformanbietern wird in dem Bericht eine erhebliche kriminelle Energie im Bemühen unterstellt, urheberrechtsrelevante Daten aus dem Fundus des Nutzers verfügbar zu machen.

Dienstag, 13. Februar 2007

Piratebay in der Vanity Fair

The Pirate Bay wird ausführlich in der US-Vanity Fair beschrieben: Pirates of the Multiplex.

Under U.S. pressure, Swedish authorities are going after the popular Pirate Bay Web site for illegal distribution of video files. But if Hollywood wants to stop online pirates—who cost the industry some $7 billion in 2005 - it needs to join them, not beat them.

Vor allem das Modell auf Seite 1 des Artikels passt gut zum modischen Umfeld der Zeitschrift.

 

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