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Freitag, 7. Dezember 2007

SPD: Wer tritt die Schily-Nachfolge an?

Die SPD kann sich auch nicht so recht entscheiden, ob sie jetzt etwas mehr Bürgerrechtspartei sein möchte oder den Wettkampf mit der Union um die schärfste Sicherheitsrhetorik wieder aufnehmen möchte. Auf jeden Fall scheint Berlins Innensenator Ehrhart Körting für letzteres zu stehen: SPD-Innensenator plädiert für heimliche Online-Durchsuchungen.

“Ich halte den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung für richtig”, sagte Körting am heutigen Donnerstag im ZDF. Befürchtungen, der Staat werde die Bürger bespitzeln, wies Körting im Vorfeld des im Zeichen der Terrorismusbekämpfung stehenden Herbsttreffens der Innenminister von Bund und Ländern zurück: “Online-Durchsuchungen werden nur dann in Frage kommen, wenn eine immense Gefahr droht.” Ängste, wonach der Staat seine Kompetenzen überschreiten könnte, seien unbegründet.

In diesem Zusammenhang ist ein Artikel in der gestrigen Taz interessant: Die SPD sucht den Anti-Schäuble. Demnach soll Körting jetzt versuchen, in die Fussstapfen von Schily zu treten. Denn in der Bundestagsfraktion der SPD sieht es anscheinend so aus:

Für Innen- und Rechtspolitik ist in der Fraktionsspitze seit der letzten Bundestagswahl Fritz-Rudolf Körper zuständig. In der Öffentlichkeit merkt das bloß keiner. “Körper ist ein Totalausfall”, heißt es in der Fraktionsspitze. Ähnlich äußert sich mancher Genosse über den Vorsitzenden des Innenausschusses, Sebastian Edathy. Und auch der Mann, der offiziell eigentlich die innenpolitische Linie der Partei vertreten soll, hat in der Partei wenig zu sagen: Der innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz gehört nicht zu den Lieblingen von Peter Struck. Ihm wurde sogar schon verboten, seine Meinung zu Online-Durchsuchungen öffentlich zu sagen.

Interessant ist, dass Wiefelspütz sich demnach nicht mehr zur Online-Durchsuchung äussern darf, was dieser ja gerne und manchmal auch in einer 180 Grad Wendung tat. Also jetzt Körting. Und wer spielt den Bürgerrechtler in der SPD?

Montag, 29. Oktober 2007

Kleine Änderung bei der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Es gibt kleine Änderungen am Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Leider ist die Vorratsdatenspeicherung davon nicht betroffen. Konkret sollen Änderungen vorgenommen werden, “wonach bei Journalisten gefundenes Material nur dann in einem Strafverfahren verwendet werden darf, wenn es dabei um eine Tat mit einem Strafmaß von mehr als fünf Jahren Gefängnis geht.” Hier geht es vor allem um “sogenannte Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen”. Das berichtet die Frankfurter Rundschau mit einem Verweis auf Jörg Tauss von der SPD: Nicht besser als Ärzte oder Therapeuten. Dieser wertet das als Teilerfolg der Medienpolitiker, die sich aber insgesamt nicht gegen die SPD-Rechtspolitiker durchsetzen konnten. Wie das immer so ist.

Die Änderung ist zwar wichtig und richtig. Aber sie ändert nichts daran, dass die Pressefreiheit trotzdem massiv durch die Vorratsdatenspeicherung angegriffen wird. Denn noch immer kommt die Vollprotokollierung der Verbindungsdaten, was generell die Kommunikation zwischen Informanten (Whistleblower) und Journalisten / Bloggern deutlich erschwert.

Montag, 22. Oktober 2007

SPD-Fachgespräch: “Man kommt sich vergackeiert vor”

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte heute ein Fachgespräch zu “Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit. Heise berichtet darüber: Forscher fühlen sich in IT-Sicherheitsfragen vom Parlament “vergackeiert“. Ich bekomme ja irgendwie nur von den Oppositionsfraktionen ständig Einladungen und Pressemitteilungen geschickt. Da hier ja sicherlich jemand von SPD und der Union mitliest: Schickt mir ruhig auch Einladungen zu solchen Fachgesprächen.

Auf jeden Fall schien es ganz lustig gewesen zu sein. Das Statement bringt es fast auf den Punkt:

“Man kommt sich vergackeiert vor”, ärgerte sich Christoph Wegener vom Horst-Görtz-Institut der Uni Bochum bei der Veranstaltung zum Thema “Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit”. Die Abgeordneten würden beim Vorbringen von Kritik in parlamentarischen Anhörungen “alle nicken”, aber dann komme doch nichts dabei heraus und entscheidende Korrekturen an den Gesetzesentwürfen würden unterbleiben. “Die Dinge werden schön geredet”, konstatierte Wegener. Doch es nütze nichts, “wenn Techniken in den Markt gedrückt werden, die hinterher von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden”.

Constanze Kurz vom CCC war auch da:

Zaghafte Ansätze, den Sicherheitsexperten mehr Gehör bei der Politik zu verschaffen, kamen mit zur Sprache. Kurz sprach sich dafür aus, Berufsvereinigungen wie die Gesellschaft für Informatik (GI) neben Universitäten stärker als Beratungsinstanz und Lobby einzusetzen. Zudem müsse die Debatte um die innere Sicherheit “objektiviert” werden. Nicht zu Unrecht sei bereits vor dem “Suchtcharakter der Sicherheitstechniken” mit der Folge einer ständig nach oben getriebenen Überwachungsschraube gewarnt worden. Von Ermittlern und konservativen Politikern vorgebrachte Übertreibungen, wonach es sich etwa beim Internet trotz einer guten Aufklärung von Online-Straftaten um einen rechtsfreier Raum handle, seien als solche zu entlarven. Generell müsse die allgemeine Bevölkerung besser aufgeklärt werden und Datenschutz sowie IT-Sicherheit als eigene Aufgaben wahrnehmen.

Donnerstag, 16. August 2007

Fragenkatalog der SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung

Die SPD-Fraktion hat wohl einen Katalog mit 45 Fragen ans Innenministerium geschickt. Zumindest findet man diesen online als PDF in einem Blog, wo die SPD-Fraktion diesen anscheinend hin lanciert hat. Ich bin mal auf die Antworten gespannt.

Am 27. August soll es im Innenministerium eine Anhörung zu dem Thema geben.

Dienstag, 24. Juli 2007

SPD und Online-Durchsuchung: Ja? Nein? Doch? Später?

Diese Woche schwenkt die SPD-Fraktion mal wieder in die Richtung, bei der Online-Durchsuchung erstmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten: SPD blockiert Online-Durchsuchung durch das BKA. Das soll im März 2008 vorgelegt werden. Mal schauen, wie nächste Woche die aktuelle Stimmung ist.

“Es ist ein Gebot der politischen Klugheit, jetzt nicht mit der Brechstange auch noch die Online-Durchsuchung in die BKA-Novelle hineinzunehmen”, sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. In der SPD-Fraktion gebe es eine breite Skepsis und den Wunsch nach gründlicher Beratung.

Es gehe der SPD nicht darum gehe, das Verfahren gänzlich zu blockieren. “Das ist jetzt kein Verschiebebahnhof und es geht auch nicht darum, jemanden auszutricksen”, sagte er. Doch brauche die SPD-Fraktion beim Thema Online-Durchsuchungen mehr Zeit. “Wer hier zu viel Druck entwickelt, der gefährdet das zügige Zustandekommen der BKA-Novelle”, mahnte er. Es sei daher sinnvoller, den Teil Online-Durchsuchungen abzukoppeln, in Ruhe zu untersuchen und später einzuarbeiten. Die anderen Punkte des Gesetzes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf könnten dennoch zügig realisiert werden. Die Online-Durchsuchungen seien nur ein kleiner Teil.

Donnerstag, 14. Dezember 2006

SPD-Verbraucherschützer gegen Kriminalisierung und für Privatkopie?

Die Verbraucherschützer der SPD-Fraktion wachen gerade in der Urheberrechtsdebatte etwas auf. Bevor sie letztendlich vermutlich doch für das derzeit diskutierte Gesetz stimmen, wollen sie wenigstens nochmal Kritik geäussert haben. Das klingt dann so:

Urheberecht funktioniert nicht ohne Nutzungsrechte. Wir müssen in unserer Abwägung daher auch die Seite der Nutzer, das heißt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen. Dies bedeutet, dass wir die Nutzer weder benachteiligen noch kriminalisieren dürfen.
[..]
* Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören. Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen. Das Recht auf Privatkopie muss erhalten bleiben.

* Die durchschnittlichen Nutzer - gerade Kinder und Jugendliche - können oftmals nur schwer erkennen, ob sie einen Urheberrechtsverstoß begehen. Ohne Bagatellklausel wird zunächst von den staatlichen Behörden ermittelt. Die Einstellung der Verfahren wäre eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Daher brauchen wir eine gesetzliche Bagatellklausel, die eine Kriminalisierung wirksam verhindert, wenn geistige Werke nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

* Es ist nicht hinnehmbar, dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben. Trotz aller energischer Bekämpfung der Piraterie von geistigem Eigentum - wir dürfen hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren.

Wir brauchen ein Urheberrecht, das neben den Rechten der Urheber auch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht vergisst.

Wetten, dass der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Manfred Zöllmer, bei der Abstimmung im Bundestag “den Tauss spielen” wird und trotzdem für eine Kriminalisierung stimmt?! Ich würde mich ja freuen, wenn es da noch Änderungen geben würde. Aber ich bin da eher pessimistisch.

Donnerstag, 20. Juli 2006

SPD-Fraktion antwortet auf Urheberrecht-Protestschreiben

Die SPD-Fraktion, bzw. das Bundesjustizministerium hat ein kleines Argumentationsproblem, wenn die Abgeordneten auf Briefe von besorgten Bürgern wegen der Urheberrechtsreform antworten. Der ehemalige Juso-Vorsitzende Nils Annen (Warum hat der eigentlich keine eigene Internetseite?) hat seine Mitarbeiter/Praktikanten beauftragt, dem Dockblog eine Antwort auf das Protestschreiben der Verbraucherzentralen geschickt. In dem Protest-Schreiben wird an die Abgeordnten und Minister appeliert, “DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln”.

Und die Antwort darauf sieht dann so aus:

Die Herstellung einer Privatkopie ist aber, weder nach dem geltenden noch nach dem zukünftigen Recht, dann nicht erlaubt, wenn hierfür ein technischer Kopierschutz umgangen werden muss. Das Knacken von Kopierschutz ist also in jedem Fall verboten. In Ihrem Schreiben fordern Sie, DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, welche den Datenschutz aushebeln und somit mit Risiken für den Nutzer verboten sind. Die Novelle des Urheberrechts verbietet, wie von Ihnen gewünscht, die Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und sogar die Bewerbung von Soft- und Hardware, die vornehmlich dazu dient, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Der Besitz ist allerdings nur zu gewerblichen Zwecken verboten, nicht aber für Privatpersonen. Wenn Sie also noch alte Software besitzen, welche den Kopierschutz einer CD automatisch umgeht, dann sollten Sie diese Software nur für die private Reproduktion von Audio-CDs verwenden, von denen Sie wissen, dass sie nicht kopiergeschützt sind. Die Hersteller sind verpflichtet, den Kopierschutz auf dem Produkt deutlich zu kennzeichnen.

Da fühlt man sich als Bürger ernst genommen und man nimmt den Politikern auch sofort ab, dass sie verstehen, womit sie sich da beschäftigen. Anders ausgedrückt zeigt diese Mail, dass die keinen blassen Schimmer haben, was sie da beschliessen. Kann mir nicht vorstellen, dass das Büro von Nils Annen, der sich mit Aussenpolitik beschäftigt, diese Antwort selbst verfasst hat. Die kommt entweder von den Fraktionsexperten, die sich mit dem Urheberrecht befassen oder gleich aus dem Bundesjustizministeriums, quasi als Argumentationshilfe.

 

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