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Dienstag, 11. September 2007

Verfassungsgericht stärkt Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil die Rundfunkfreiheit und die Öffentlich-Rechtlichen Sender gestärkt. Ministerpräsidenten hatten versucht, vom Vorschlag der unabhängigen Kommission (KEF) abzuweichen und die Gebührenhöhe zu deckeln. Solch ein Eingriff wird zukünftig schwerer möglich sein. Ein Abweichen vom Gebührenvorschlag der unabhängigen Kommission muss nachvollziehbar und detailliert begründet werden. Begrüssenswert ist, dass die Richter die Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks mit diesem Urteil gestärkt haben.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt.

Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der KEF empfohlenen Gebühr geblieben war (dies führt über den Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro), verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer. Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber für die Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF beruft, haben teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand. In anderen Teilen sind sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gehen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus. Die entsprechenden Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu Artikel 6 Nummer 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind daher verfassungswidrig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 11. September 2007.

Freitag, 15. Juni 2007

ZDF mal erst im Internet und dann im TV

Ich weiß nicht, ob es sowas schon mal gegeben hat. Aber gestern hat das ZDF eine Sendung zuerst um 20 Uhr im Internet ausgestrahlt, bevor sie dann um 0:35 Uhr im ZDF in der Glotze erschien. Die Sendung hieß “Wieviel Rausch darf sein” und sprach ohnehin eher jugendliche Drogenkonsumenten und Sozialpädagogen an. Man konnte per E-Mail und Webcam interagieren und sich später dann im TV bewundern. Während die Sendung im Internet lief, brachte das ZDF “Lustige Musikanten on tour”, in der sich ältere Menschen mit schlichter Musik und heiler Welt in Stimmung brachten.

Freitag, 10. November 2006

Zu Gast beim Blogspiel

Ich war eben als Gast bei der Sendung Blogspiel, die Samstag Nachmittags um 16:30h auf Deutschlandradio-Kultur gesendet wird. Das Thema der morgigen Sendung wird im weitesten Sinne “Blogs und Journalismus” sein. Und dieses Blog hier wird “Blog der Woche” sein. Das Format ist sehr interessant und hinterher gibt es immer einen Podcast der Sendung zum herunterladen. Ein Teil der Sendung besteht aus Podcast-Beiträgen, die von Nutzern auf der Seite blogspiel.de eingereicht und bewertet werden können. Ausnahmsweise gibts zwischendurch auch gute Musik auf Deutschlandradio-Kultur, diese wird von der de-bug ausgesucht.

Das lustigste ist ja das Ambiente, wo die Sendung produziert wird. 50er Jahre Design ist noch Alltag im alten RIAS-Gebäude tief im Westen von Berlin. Ich hab leider vergessen, ein Foto davon zu machen. Fehlte nur noch der röhrende Hirsch an der Wand.

Update: Hier ist die ganze Sendung als MP3.

Donnerstag, 19. Oktober 2006

Rundfunkgebühr für Computer beschlossen

Die Ministerpräsidenten haben heute die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Ab dem 1. Januar 2007 kostet das nun 5,52 Euro pro Monat. Dafür will ich jetzt aber auch die Angebote des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks weitgehend im Internet sehen. Den Musikandtenstadl können sie von mir aus davon ausschliessen.

Montag, 7. August 2006

Neue Entwicklungen beim WIPO Broadcast Treaty

Es gibt neue Entwicklungen beim WIPO Broadcasting Treaty. Da es zuviel Kritik am laufenden Prozess gab, entschied man sich für einen üblichen politischen Weg: Man macht einfach zwei politische Diskussionen daraus und trennt die Debatten in “Broadcasting” und “Netcasting”. Ob das in Zeiten der Konvergenz noch zeitgemäss ist?

WIPO Broadcasting Treaty: “Schutz und Förderung kultureller Vielfalt”

Bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) liegt eine neuer Entwurf für den umstrittenen Vertrag über die Rechte der Rundfunksender (Broadcasting Treaty) vor. Der WIPO Broadcasting Treaty soll Rundfunkunternehmen Rechte an ihren Sendungen geben, die in dieser Form noch nicht vom Urheberrecht abgedeckt sind. Kritiker, zu denen sich kürzlich auch die UNSECO mit einer Studie gesellte, warnen vor einer mangelnden Ausbalancierung der Rechte der Sender einerseits und des Anspruchs der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Information andererseits. Auch Überschneidungen mit bestehenden urheberrechtlichen Ansprüchen werden befürchtet sowie die Vereinnahmung von Inhalten, die unter der weitgehend offenen Creative-Commons-Lizenz stehen: Einmal gesendet, könnten sie von den Rundfunkunternehmen ihrem Fundus einverleibt werden, befürchten Kritiker.

Was für Broadcasting recht ist, soll für Netcasting billig sein

Die US-Regierung hat in ihrer Stellungnahme jetzt den Bericht Netcasting statt Webcasting eingeführt; sie definiert ihn folgendermaßen: “‘Netcasting’ bedeutet Übertragungen von Tönen, Bildern oder Tönen und Bildern beziehungsweise deren Darstellung über ein Computernetzwerk, sei es leitungsgebunden oder per Funk, unter Ausnutzung des Internetprotokolls oder möglicher Nachfolgestandards zum gleichzeitigen oder beinahe gleichzeitigen Empfang durch die Öffentlichkeit und zu einer Zeit, die allein von der jeweiligen Netcasting-Organisation bestimmt wird.” Die Gleichzeitigkeit der Ausstrahlung grenzt dabei Netcasts von den im Netz dauerhaft bereitgestellten Videoinhalten ab, außerdem schließt die Betonung auf der Kontrolle durch die Netcasting-Organisation diejenigen Online-Dienste aus, die etwa Musik- oder Film-Programme von den jeweiligen Anwendern individuell zusammenstellen lassen.

Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen befürchten, dass die neuen Schutzrechte sich nicht nur auf den Schutz gegen die so genannte “Signalpiraterie” beschränken, sondern im Gegenteil auch neue Rechtsansprüche für Inhalte begründen werden. James Love von CPTech warnte: “Die Vereinigten Staaten bieten keine eng gefasste Definition davon, was geschützt werden soll. Sie ist vielmehr umfassend und am Ende widersprüchlich.”

Donnerstag, 13. Juli 2006

Training Manual for African Broadcast Regulators

Die Menschenrechtsorganisation Article19 (”Campaign for Free Expression”) hat ein Trainingshandbuch für afrikanische Regierungen und Bürokraten veröffentlicht, um diese über die Notwendigkeit einer Rundfunk- und TV-Regulation aufzuklären. In dem Handbuch wird beschrieben, weshalb und wie Rundfunk und Fernsehen reguliert werden können und wieso Lizenzierungen notwendig und wichtig sind.

 

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