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Donnerstag, 4. Oktober 2007

Rasterfahndung: Wildes Rastern bringt nichts

Die Zeit hat ein Interview mit dem Juristen Dirk Pehl vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, der den Erfolg von Rasterfahndungen in einer Studie wissenschaftlich untersucht hat: “Wildes Rastern bringt nichts”.

ZEIT online: Ist eine präventive Rasterfahndung, wie sie das neue BKA-Gesetz zur Terrorismusbekämpfung vorsieht, also sinnlos?

Pehl: Die Rasterfahndung ist präventiv überhaupt erst einmal angewendet worden, unmittelbar nach dem 11. September 2001. Das hat zu keinem Ergebnis geführt. Bei dieser Rasterfahndung hat man nach völlig unauffälligen Personen gesucht, sogenannten Schläfern. Die kann man aber mit einer Rasterfahndung nicht finden.
[...]
ZEIT online: Mit dem Gesetz nimmt man es offenbar nicht so genau …

Pehl: Ja, in zwei Dritteln der Fälle wurden die Verdächtigen, gegen die weiter ermittelt wurde, nicht benachrichtigt - obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist eines der großen Probleme. Es ist nicht klar, wer informieren muss. Die Staatsanwaltschaft sagt, es sei Sache der Polizei, die Betroffenen in Kenntnis zu setzen. Die Polizei sagt, die Staatsanwaltschaft sei dafür verantwortlich. Es fehlt eine eindeutige Zuständigkeitsregelung. Eigentlich müssten auch die Datenschutzbeauftragten im Vorfeld informiert werden. Das war bei keiner repressiven Rasterfahndung der Fall.

Dienstag, 13. März 2007

Mikado doch keine Rasterfahndung

Alles kein Problem - das durchrastern von Kreditkartendaten ist keine Rasterfahndung. Heise hat etwas mehr Infos: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig.

Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem MDR-Bericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am heutigen Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.

Mehr gibts auch im Lawblog.

 

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