Urheberrecht vs. Panoramafreiheit
von Jörg-Olaf um 5:05 am Dienstag, 3. Juni 2008 | 13 Kommentare
Panoramafreiheit? Vielleicht sollte ich zunächst erklären, worum es bei dem Begriff überhaupt geht. Ist ganz einfach, die Wikipedia bringt es auf den Punkt:
Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft [...]
abgelegt in: Deutschland, Digitalkultur, Urheberrecht, Wikipedia
getaggt mit: 3. Korb > Enquete-Kommission > Fotorecht > Panoramafreiheit > Urheberrecht > Vergütung > Wikipedia
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