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Sonntag, 3. Februar 2008

Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Donnerstag, 4. Januar 2007

Atomkraftgegner klagen gegen Computer-Überwachung

Wurde ja auch mal Zeit, dass die politischen Aktivisten jenseits der Netz- und Datenschützer-Szenen gegen die zunehmende Überwachung aktiv werden. Immerhin sind auch ihre Arbeitsgrundlagen davon betroffen. Im Münsterland haben es jetzt welche verstanden und sind gleich aktiv geworden:

Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland wollen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.Sie befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz durch das Ausspionieren von privaten Computern und E-Mails in die private und berufliche Sphäre von Atomkraftgegnern eindringen könne. Das erklärte das “Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen”. Weil Betroffene über die Maßnahmen nicht informiert würden, könnten sie auch keine gerichtliche Überprüfung veranlassen. Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern die Aufhebung der Gesetzesänderung.

Sehr schön.

Ich hätte da so eine Idee: Wir helfen den AtomkraftgegnerInnen bei ihren weiteren Aktivitäten gegen die Überwachung, und dafür erzählen die uns, wie man politischen Widerstand großflächig und öffentlichkeitswirksam mobilisiert - das hat ja damals mit der Anti-Atomkraft-Bewegung recht gut geklappt.

Samstag, 23. Dezember 2006

Bundestrojaner jetzt verfügbar

Das Gesetz zum staatlichen Hacken ist in NRW gerade verabschiedet worden, aber viele andere Bundesländer und der Bundestag zögern noch. Daher kann man jetzt schon den Bundestrojaner herunterladen und freiwillig installieren. Gute Gründe gibt es genug:

Der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bekannten Softwarehersteller Dodo entwickelte Bundestrojaner bedeutet vor allem für Sie einen nicht zu unterschätzenden Gewinn an Sicherheit. Denn der Bundestrojaner überwacht Ihren Computer rund um die Uhr und meldet verdächtige Dateien sofort an bis zu 37 Sicherheitsbehörden weiter, darunter das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums. Der Vorteil für Sie als Computernutzer ist, daß Sie sich dank des Bundestrojaners keine Sorgen mehr um die Sicherheit Ihres Computers oder Ihrer Daten machen müssen. Das erledigen nach Download und Installation des Bundestrojaners die deutschen Sicherheitsbehörden für Sie. Sollten alle Stricke reißen, dann haben die Sicherheitsbehörden auch ein Back-Up Ihrer Datensätze für Sie parat.

Freitag, 1. September 2006

Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden:

heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

So weit, so unstrittig und auch bei heise und anderswo bereits berichtet. Die Bewertung ist allerdings umstritten. Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bewertet das als “staatlich organisierten Hausfriedensbruch”. Der Leiter des Verfassungschutzes, Hartwig Möller, erwiderte, die Rechte des Geheimdienstes würden nur nur transparenter gemacht. In der Tat steht auch im derzeit geltenden Gesetz schon drin, dass der Dienst diese Sachen unternehmen darf:

die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; (…)
weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Ton- und Datenaufzeichnungen.

Die öffentlichen Begründungen für die Änderung sind allerdings reichlich absurd. Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweist darauf, dass die Kofferbomber sich die Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt hätten. Demnach müsste der Verfassungsschutz sich auch für Chemiebücher der Oberstufe interessieren und sämtliche Schulbibliotheken überwachen. Wolf sagte ausserdem, bisher habe der Dienst nur Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet verfolgen können, mit der neuen Regelung würde man auch im Inland aktive Gruppen überwachen können. Die “Welt” hat das auch gleich so übernommen. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Änderungen, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird der Katalog der Befugnisse in §5 um den”Internet”-Absatz erweitert. Das gilt aber für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes.

Zum anderen wird der §5a geändert, der die Auskunftspflichten von Banken, Telekommunikationsdienstleistern und anderen Branchen regelt. Die mussten bisher nur Informationen an den Geheimdienst rausrücken, wenn die angebliche Bedrohung aus dem Ausland kam. Nach der neuen Fassung sollen sie auch die Neugier der Schnüffler befriedigen müssen bei

Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben

Das wird uns als “Terrorismus” verkauft, kann aber auch jede andere politische Opposition treffen, die mit dem derzeitigen System nicht einverstanden ist. Interessanterweise sollen mit dem neuen Gesetz die Auskunftspflichten für Postdienstleister und Fluglinien wieder gestrichen werden.

Was diese “Internet”-Regelung für Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Nachdem die CDU-Innenminister ja schon gegen Anonymisierungsdienste Sturm laufen, dürften dann demnächst auch Virenscanner und Firewalls verboten werden, weil sie ja den Antiterror-Kampf der Geheimdienste unterlaufen könnten. Witzigerweise hat der nächste Kongress des in NRW beheimateten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik das Motto “Innovationsmotor IT-Sicherheit”.

 

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