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Donnerstag, 27. September 2007

Niederlande wählt wieder auf Papier

Andreas berichtet, dass den Wahlcomputern des Herstellers Nedap die Zulassung zu Wahlen in den Niederlanden entzogen wurde. Damit verbleiben Stift und Zettel als zulässige Technologien für die nächsten Wahlen. Und wann reagieren unsere Politiker endlich?

Die niederländische Originalquelle ist hier: Schaf stemcomputers af.

Update: Der Chaos Computer Club hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: Wahlcomputer ausgemustert: Niederlande wählt wieder auf Papier.

Aus den vielschichtigen Problemen hinsichtlich möglicher Manipulationsmethoden an Wahlcomputern in den Niederlanden und Deutschland und dem daraus folgende Verlust des Wählervertrauens in die Computer hat die niederländische Regierung nun also die Konzequenz gezogen.

“Dass selbst im Mutterland der NEDAP-Wahlcomputer die Bedenken über die bekannt gewordenen prinzipiellen Probleme mit Computer-Wahlen zu entschiedenem Handeln der Regierung führen, verdeutlicht, wie ernst die Situation ist. Die Bundesregierung sollte die niederländische Entscheidung zum Anlass nehmen, die Zulassung der Wahlcomputer noch vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen zurückzuziehen, auch um eine internationale Blamage zu vermeiden”, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club.

Freitag, 24. August 2007

Buma/Stemra und Creative Commons Niederlande starten gemeinsames Pilotprojekt

Das Projekt bietet Mitgliedern von Buma/Stemra (vergleichbar mit der deutschen GEMA) die Möglichkeit, ihre Werke unter einer Creative Commons NichtKommerziellen Lizenz zu veröffentlichen. Komponisten und Texter, die bisher ihre Werke nur unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht haben, können nun auch Mitglied bei Buma/Stemra werden und somit an den Gebühren für die kommerzielle Nutzung verdienen. Buma/Stemra und Creative Commons Niederlande versuchen so, gemeinsam Musikern mehr Möglichkeiten zu geben, für ihr Repertoire zu werben.

Die Niederlande sind damit das erste Land, in dem eine Kooperation zwischen einer Verwertungsgesellschaft und Creative Commons zu Stande gekommen ist. Lawrence Lessig, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Creative Commons dazu: „Diese einzigartige und innovative Zusammenarbeit zwischen Buma/Stemra und Creative Commons ist der erste Schriftt hin zu mehr Wahlfreiheit bei der Verwertung musikalischer Werke in der digitalen Welt“. Zuspruch kommt in den Niederlanden auch aus der Politik. So lobt der holländische Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft Ronald Plasterk die gemeinsame Initiative und freut sich über den dadurch entstehenden Standortvorteil für Kreative.

Möglich wurde das Projekt deshalb, weil man in den Niederlanden frühzeitig erkannt hat, dass mit dem Auftauchen des Internets mehr Flexibiltät bei der Verwaltung von Urheberrechten unausweichlich geworden ist. Bereits im Jahr 2005 startete Buma/Stemra das Flexco-Projekt um herauszufinden, welche Möglichkeiten es erlauben, den Mitgliedern mehr individuelle Lösungen zu bieten ohne dabei das Kollektiv zu schädigen. Mit der Ergänzung der existierenden Rechteverwaltungssysteme um Creative Commons Lizenzen sieht Paul Keller (Projektleiter Creative Commons Niederlande) das Ende des „Alles-oder-Nichts-Szenarios“ gekommen.

Das Pilotprojekt ist frei für alle niederländischen Komponisten und Texter und wird vom 23. August 2007 an ein Jahr lang laufen und danach evaluiert.

Mittwoch, 22. November 2006

Erfahrungsbericht eVoting bei niederländischer Wahl

Im Metablocker erklärt Bas Bergervoet mit Screenshots, wie er als niederländischer Staatsbürger übers Internet gewählt hat: Erfahrungsbericht eVoting.

Samstag, 18. November 2006

Britischer RFID-Pass gehackt

Nach dem niederländischen und dem deutschen ist nun auch der britische RFID-Reisepass geknackt worden.

Donnerstag, 26. Oktober 2006

Wahlcomputer-Comic auf deutsch

Eben wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass der Wahlcomputer-Comic jetzt auf deutsch zu haben ist. Gesehen bei Knowledge Brings Fear.

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comic teil 1

comic teil 2

comic teil 3

comic teil 4

Montag, 28. August 2006

Niederlande: Politik der Internetpartei per Mausklick bestimmen

Nur in den Niederlanden: die “Internet Partij Nederland” bietet die Möglichkeit, über so breit gestreute Themen wie den Bau der Autobahn durch das Naturschutzgebiet Naardemeer und neue Atomkraftwerke alles zu vertreten was die Mitglieder wollen - und das wird per online voting festgelegt. Möglich nach Registrierung, wovon immerhin schon 461 Leute Gebrauch machen, schreibt Trouw. Wenn die Partei Parlament vertreten ist müssen die Mitglieder sich an die Umfragen auf der Webseite halten:

Onze Kamerleden moeten zich committeren aan de stemmingen op de website. Zij krijgen alle ruimte op de website om hun eigen mening te verkondigen. Maar als de kiezers anders stemmen dienen zij deze standpunten te verdedigen. Zo krijgen we echt een democratisch besluit. Daarom is onze slogan: “houd de stemming erin”.

Onze huidige politiek is sterk verouderd. De huidige werkwijze is achterhaald. We moeten nieuwe technologieën gaan gebruiken, zoals het internet. Nu is het technisch en praktisch goed uitvoerbaar om over elk belangrijk onderwerp te gaan stemmen. En iedereen kan toegang krijgen op het internet. Overal staan pc’s met een internetaansluiting, in het bejaardenhuis, in het ziekenhuis, op de scholen, in de hotels, in de bibliotheken, bij de mensen thuis en op het werk en draadloos op de camping of via je mobieltje.

Ich hab ja nur ein paar Brocken mit HIlfe von Babelfish übersetzt; klingt nach einem gewagten Experiment und einer nerdisch (gut oder böse) leicht unterwanderbare Angelegenheit. “One man one vote”, wie soll das abgesichert werden? Wenn man schon aus gutem Grunde Wahlcomputern misstraut, dann wird man auch hier Vorbehalte gegen elektronische Parteibeschlüsse haben. Die Entwicklung werden viele Leute beobachten.

Update:

Dank eines anonymen Lesers aus Belgien haben wir hier eine Übersetzung des Textes erhalten: Weiterlesen …

Mittwoch, 12. Juli 2006

Niederländisches Parlament kritisiert IPRED2 scharf

Monika Ermert hat für IP-Watch einen Artikel rund um die aktuellen Entwicklungen der IPRED2 EU-Direktive geschrieben. : EU IP Enforcement Directive Questioned On Procedure

Civil and consumer rights organisations organized under the umbrella of European Digital Rights (EDRi) are much more concerned with this latter kind of effects. Maurice Wessling, spokesperson for the Dutch consumer rights organisation Bits of Freedom, said: “The most important points are that IPRED 2 would introduce higher sentences than we have at the moment in the Netherlands and it would more deeply involve industry representatives into policy investigations.”

At the moment, said Wessling, “the Dutch Public Prosecution Service prefers to solve IP cases through civil law. Criminal law is only used in very large and severe cases.” A possible criminalization of individual file sharers, for example, was what brought about the heated debates during the IPRED 1 debates and resulted in the trimming of criminal sanctions. “The need for this European ‘harmonisation’ is very questionable and disturbs a complex system of national legislation,” Wessling said.

Das niederländische Parlament hatte letzte Woche die derzeit diskutierte EU-Direktive schon zurückgewiesen: Niederländisches Parlament gegen EU-weiten strafrechtlichen Schutz geistigen Eigentums.

Auch der Neuentwurf der vorgesehenen Gesetzesmaßnahme droht damit in unsicheres Fahrwasser zu geraten. Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, “jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird”. Die Maßnahmen sollen nicht nur fürs Urheberrecht, sondern auch fürs Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz gelten. Der Entwurf aus Brüssel gewährt der Polizei weitgehende Befugnisse zu Hausdurchsuchungen und zur Konfiszierung von Beweismaterial. Darüber hinaus sollen die von illegalen Kopien und Fälschungen bedrohten Industrien gemeinsame Ermittlungsteams mit Strafverfolgern bilden dürfen. Überführte Übeltäter müssen mit Geldbußen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder mit bis zu vier Jahren Gefängnis rechnen.

 

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