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Freitag, 3. August 2007

Henry Rollins mahnt Freiheit an

Der durchtrainierte Altrocker macht sich in diesem Clip für Netzneutralität stark.

Samstag, 21. Juli 2007

USA: Google will Netzneutralität erkaufen

Das Volk der Vereinigten Staaten von Amerika verleiht demnächst wieder Funk-Frequenzen. Im Auftrag des Volkes versteigert die Federal Communications Commission (FCC) 700 Megahertz Lizenzen. Um die 700 MHz herum liegt der Frequenzbereich der Dezimeterwellen. Das analoge US-Fernsehen sendet bis 2009 auf diesen Frequenzen. Die Frequenzen werden frei, weil das Fernsehen digital wird. Diese Frequenzen sind so begehrt, weil die durch sie transportierten Signale recht stark sind.

Wenn Frequenzen vergeben werden, gibt es immer Kontroversen. An der Grenze zum Internet-Zeitalter aber besonders. Als die Frequenzen nur fürs Fernsehen und -sprechen gebraucht wurden, genügten die bisherigen Auflagen. Mal abgesehen von der Medienkonzentration. Aber im Internet herrscht herbe Vielfalt. Und bisher gibt es kein Gesetz, dass die Frequenzinhaber verpflichtet, diesen Dienstleistungen gegenüber neutral zu sein. Wenn sich Telekommunikationsunternehmen die Frequenzen unter den Nagel reißen, dann hätten sie freie Hand, zu entscheiden, welche Dienstleistungen in ihrem Teil des mobilen Internets zu welchen Bedingungen angeboten würden. Diesem unter der Kehrseite von Netzneutralität bekannten Problem, wird nachgesagt, es würde Innovation verhindern. Da eingesessene Firmen, die Politik des Frequenzinhabers mitbestimmen würden, hätten innovative Konkurrenten, die zu Beginn dem Frequenzinhaber nur wesentlich weniger zahlen könnten, keine Eintrittschance in den Markt. Fast alle großen Internetfirmen haben mit sehr wenig Geld angefangen und nicht jedes Potential wird von einen Investor erkannt. Digitale Innovation braucht wahrscheinlich Freiheit.

Google hat nun angekündigt, bei der Versteigerung dabei zu sein. Sie versprechen mit mindestens 4,6 Milliarden Dollar, also ungefähr den Wert von 3Youtubes oder einem halben Facebook, in die Versteigerung einzusteigen. Aber nur wenn die FCC ein paar Grundsätze beachtet:

Die Konsumenten müssen jedes Programm und jeden Inhalt, den sie haben wollen, bekommen dürfen und jedes mobile Endgerät mit jedem drahtlosen Netzwerk verbinden dürfen. Wiederverkäufer von Mobilfunkdienstleistungen der 700MHz-Lizenznehmer müssen RAND-Bedingungen bekommen und ISPs sollen sich an jedem Punkt mit dem 700MHz Netzwerk verbinden können.

Den anderen Mitbewerbern gefallen diese Grundsätze gar nicht. AT&T zum Beispiel sieht dadurch sein bisheriges Geschäftsmodell gefährdet. So schrieb AT&T an GigaOM:

Google has now delivered an all or nothing ultimatum to the U.S. Government, insisting that every single one of their conditions “must” be met or they will not participate in the spectrum auction. Google is demanding the Government stack the deck in its favor, limit competing bids, and effectively force wireless carriers to alter their business models to Google’s liking. We would repeat that Google should put up or shut up— they can bid and enter the wireless market with any business model they prefer, then let consumers decide which model they like best.

Auch wenn Netzneutralität kontrovers ist und auch Google mindestens eine Public Relations-Abteilung hat. Ich kann an den Forderungen von Google nichts negatives finden. Und ein Geschäftsmodell, dass mit diesen Bedingungen nicht zurecht kommt, gehört nicht ins Internet. Obwohl mir schon ein wenig unbehaglich ist, wenn ich mir vorstelle, dass das mobile Internet der USA demnächst Google gehört. Die Alternativen wären allerdings auch nicht behaglicher.

Montag, 16. Juli 2007

J!Cast 37: Informationspflichten im M-Commerce

Der J!Cast 37 behandelt das Thema “Informationspflichten im M-Commerce“:

Die Rahmenbedingungen für Informationspflichten im Internet haben EU-Richtlinien und deren Umsetzungen sowie inzwischen langjährige Rechtsprechung weitgehend gefestigt. Doch wie verhält es sich nun, wenn statt eines 19-Zoll-Monitors nur ein kleines Handy-Display zur Verfügung steht. Müssen AGB, Widerrufsbelehrung etc. dann trotzdem bereitgestellt werden? Aber wer möchte noch ein Buch per Handy kaufen, wenn man sich vorher durch 40 Seiten Informationen klicken muss? Entsprechende Geschäftsmodelle leben schließlich vom Spaß an der Technik. Über Schwierigkeiten und Möglichkeiten beim Umgang mit Verbraucherschutzvorschriften im M-Commerce habe ich mit Dr. Michael Schriek , Rechtsanwalt aus der Kanzlei Apel & Höch gesprochen, der zu diesem Thema promoviert hat.

Hier ist die MP3.

Donnerstag, 21. Juni 2007

J!Cast 35: Entgeltregulierung im Mobilfunk

Der J!Cast 35 handelt diesmal von der “Entgeltregulierung im Mobilfunk”:

Wenn man vom Handy aus in ein anderes Netz telefoniert, ist dies deutlich teurer als etwa ein Anruf in das Festnetz. Das liegt daran, dass bei der Zusammenschaltung mit einem anderen Mobilfunknetz ein so genanntes Terminierungsentgelt anfällt. Diese Terminierungsentgelte reguliert derzeit die Bundesnetzagentur so, dass die Preise erst nach vorheriger Genehmigung wirksam werden. Damit können sie nicht nach Gusto der Mobilfunkunternehmen in astronomische Höhen steigen.

Genau hierüber wird aber derzeit vor dem Bundesverwaltungsgesetz gestritten. Worum genau es in dieser Entscheidung geht, wann sie zu erwarten ist und vor allem: was in der Zwischenzeit so alles passieren kann, erläutert Dr. Marc Schütze, Rechtsanwalt bei Juconomy und Lehrbeauftragter an der Uni Düsseldorf

Die MP3 ist 13 Minuten lang.

 

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