Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Donnerstag, 24. April 2008

BND setzt Bundestrojaner im Intimbereich ein

Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:

Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis “intimen” Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich “ohne Weiteres” für durchführbar gehalten.

Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.

Sonntag, 3. Februar 2008

Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar

Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,

am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.

Donnerstag, 31. Januar 2008

EuGH-Urteil zur Datenweitergabe an Musikindustrie

Der Europäische Gerichtshof hat am 29. Januar sein Urteil im Fall Telefonica vs. Promusicae veröffentlicht. Danach existiert nach EU-Recht keine Verpflichtung für Kommunikationsanbieter, Nutzerdaten im Zivilverfahren an Rechteinhaber herauszugeben. Das Urteil wurde ja überwiegend gefeiert als Stärkung des Datenschutzes gegenüber dem Urheberrecht, siehe unter anderem die Einschätzungen bei Gulli, bei den Grünen, bei DRM-freie-Musik oder bei Sicherheitsstaat.

Von European Digital Rights kommt nun im neuen EDRi-Gram eine etwas skeptischere Einschätzung. Demnach hat der EuGH nicht nur klargestellt, dass es lediglich keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten gibt, solche Auskunftspflichten zu erlassen, sondern er hat auch den Vorrang des Datenschutzes vor dem Urheberrecht in Frage gestellt. Die Generalanwältin am EuGH, Juliane Kokott, war zwar in ihrer Stellungnahme im Sommer zum selben Ergebnis gekommen wie nun der EuGH, nämlich dass es keine Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten gibt, eine zivilrechtliche Auskunftspflicht einzuführen. Sie hatte dies aber anders begründet und dabei unter anderem klargestellt, dass der Datenschutz Vorrang vor solchen Auskunftsansprüchen hat. Dies hat der EuGH in seiner Begründung nun aufgehoben, indem er als Grundsatz eine “Balance” der verschiedenen Grundrechte vorsieht. Das bedeutet, dass Datenschutz und geistiges Eigentum gegeneinander abgewogen werden können (”geistiges Eigentum” ist laut der EU-Grundrechtecharta ein Grundrecht). Meryem Marzouki vom EDRi-Vorstand schätzt daher die Entscheidung als einen “Rückschritt” gegenüber Kokotts Stellungnahme ein.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Grünen wollen Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis im Grundgesetz

Die SPD führt diese Diskussion ja schon länger, aber dort ist sie vor allem taktisch motiviert: Mit einem neuen Grundrecht auf “Informationsfreiheit” könnte man die starken Grenzen, die momentan das Post- und Fernmeldegeheimnis für Überwachungsmaßnahmen darstellen, umgehen. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach.

Nun hat auch die Bundestagsfraktion der Grünen sich dieser Diskussion angeschlossen und eine eigene Version auf dem Markt geworfen:

Bündnis 90/Die Grünen wollen angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen als datenschutzrechtliches Fundament das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankern. Dabei darf es keinesfalls darum gehen – wie von der Regierungskoalition angestrebt- ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht. Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung modernisieren und stärken.

Wir wollen den Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern aus dem Jahr 1993 zur grundrechtlichen Verankerung eines eigenständigen Persönlichkeitsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen – wir wollen dieses Grundrecht aber (analog den Vorschlägen von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka aus dem Jahre 2001) als ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht ausgestalten. In der digitalen Informationsgesellschaft kann das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht allein persönlichkeitsrechtlich ausgerichtet sein. Es muss vielmehr ein Querschnittsgrundrecht werden, das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken.

Zusätzlich muss das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG zu einem umfassenden Kommunikationsgeheimnis weiterentwickelt werden, das alle neuen Kommunikationsformen erfasst und eine unbeobachtete Kommunikation gewährleistet.

Im Kern haben sie ja Recht:

Es muss die Möglichkeit bestehen, sich in der digitalen Welt selbstbestimmter und so zu bewegen, ohne ungewollt und unbemerkt jeden Tag eine Datenspur zu hinterlassen, die anschließend ausgewertet wird.

Das geht aber auch ohne Grundgesetzänderung: Stärkung und viel bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten (ähnlich wie Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsämter), Förderung von technischen Maßnahmen zur Datensparsamkeit, und und und. Wie man aber ernsthaft eine Verfassungsänderung fordern kann, die auch noch an den Grundrechten rumspielt, während die Überwachungsfetischisten der großen Koalition eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag haben, ist mir schleierhaft. Das Gegenteil von “gut” ist eben nicht immer “schlecht”, sondern auch mal “gut gemeint”. Malte Spitz aus dem Grünen Bundesvorstand ist ebenfalls nicht glücklich darüber.

Patrick Breyer hat kürzlich eine gute Replik auf solche Forderungen geschrieben:

Entschieden entgegen zu treten ist der Darstellung, das Grundgesetz müsse an veränderte Bedingungen wie die technische Entwicklung angepasst und „verbessert“ werden. Dies erweckt den Eindruck, das Grundgesetz sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und veränderungsbedürftig. Das aber ist Schäuble-Rhetorik, die wir uns nicht zueigen machen dürfen. Es wäre zwar möglicherweise nett, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ins Grundgesetz zu schreiben, aber wirklich notwendig ist es nicht, denn sie gilt ohnehin. (…) Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik wieder den Mut und den Geist aufbringen muss, auf etwas verfassungsrechtlich noch Zulässiges zu verzichten, weil es schlichtweg nicht sinnvoll und angemessen ist. Dies zu begründen und durchzusetzen, liegt schon seit Jahren außerhalb der Möglichkeiten der Mainstreampolitiker. Wer sich wirklich als Bürgerrechtspartei profilieren will, sollte für einen Stopp für
neue Sicherheitsgesetze und eine freiheitliche Besetzung von Justiz- und Innenministerium eintreten.

Freitag, 16. November 2007

Shi Tao und Wang Xiaoning: Yahoo zahlt Entschädigung, keine Strafe

Wer die taz liest hat es schon gesehen: Yahoo zahlt Chinas Dissidenten aus von Ben Schwan.

Es war ein Fall, der für mehr als nur schlechte Presse für den Internet-Giganten Yahoo sorgte: Der Portalbetreiber, wie viele wichtige US-Web-Konzerne auch in China vertreten, soll 2002 und 2004 so bereitwillig mit den kommunistischen Behörden zusammengearbeitet haben, dass zwei Internet-Demokratie-Aktivisten im Gefängnis landeten. Dort sitzen Wang Xiaoning und Shi Tao noch immer - verurteilt zu zehn Jahren für “Subversion des Staates” (Xiaoning) und angeblichen “Verrat von Staatsgeheimnissen an ausländische Websites” (Tao). Beide hatten sich zuvor in Internet-Postings für mehr Demokratie ausgesprochen.

[...] Das Zivilverfahren wurde nun außergerichtlich beigelegt. Wie am Dienstag bekannt wurde, zahlt Yahoo den beiden Familien eine nicht näher bezeichnete Summe, gibt seine Schuld - wie bei solchen Ausgleichen üblich - allerdings auch nicht offen zu. [...]

Dass dadurch das Verfahren um Jahre verkürzt wurde mag eine gute Sache sein, vor allem dann, wenn beide Journalisten tatsächlich freigelassen werden können. Abwägen in so einer Lage ist schwierig und immer, von Europa aus, überheblich. Vielleicht kann die PR aber ja noch etwas bewirken, anstatt nur weißzuwaschen.

Dienstag, 2. Oktober 2007

Netzpolitik-Podcast: Web2forDev - Interview mit Tobias Eigen

Tobias Eigen gründete vor 8 Jahren Kabissa - Space for Change in Africa. Kabissa unterstützt afrikanische zivilgesellschaftliche Organisationen in der Nutzung des Internets für ihre Arbeit.

In Kürze wird es einen “Web 2.0 Relaunch” von Kabissa geben, über den Tobias in dem 20-minütigen Interview berichtet. Die neue (Drupal/CivicCRM-basierte) Plattform wird ein einfach zu bedienendes Tool-Set von Blogs, persönlichen Profilen, Wikis etc. enthalten, aus denen sich die afrikanischen Kabissa-Mitglieder ihre Sites/Blogs/online Social Networks selbst zusammenstellen können. Im Laufe der Zeit sollen weitere Funktionalitäten hinzukommen - alles im Detail im Interview erläutert. Es geht zudem um die Anfänge von Kabissa, wie afrikanische Menschenrechtsorganisationen das Internet nutzen, und um Tobias’ Perspektiven auf die besonderen Chancen und Herausforderungen des Internets für NGOs in Afrika. Tobias bezieht sich auf das Beispiel von Greenlight Nigeria, ein Web-Projekt zur Wahlbeobachtung in Nigeria. Ausserdem weist er auf das Kabissa Research Paper “Web 2.0 in African Civil Society” im Kabissa Wiki hin.

Hier ist das Interview als mp3:

Samstag, 29. September 2007

Unterstützung für Myanmar/Burma/Birma

Der Spiegelfechter hat einen Ticker über aktuelle Geschehnisse eingerichtet. Die CBox Burmanews übersetzt Nachrichten von einheimischen Blogs ins Englische. Wer besondere Sprachkenntnisse besitzt, kann dabei auch gerne mithelfen.

Bei Robert Basic wird mit Hilfe des Blogs und einem Wiki ein “Burmaday” für den 4. Oktober organisiert.

Dienstag, 11. September 2007

Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme

Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses ging es gestern um das geplante Satellitendatensicherheitsgesetz(SatDSiG). Das Gesetz ist vor allem für die Infoterra GmbH relevant, welche die kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten übernommen hat, die von dem deutschen Satelliten Terra SAR-X erzeugt werden. Nach Regierungsangaben sind alle leistungsfähigen Satelliten auf US-Bauteile angewiesen, deren Export die USA von nationalen gesetzlichen Regelungen abhängig gemacht hat, die auf entsprechende Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen. Folglich hat man in Deutschland erkannt, dass man diesbezüglich vielleicht auch Sicherheitsinteressen besitzt. Zumindest mit der Nutzung von - per Flugzeug erhobenen- Erdfernerkundungsdaten dürfte man ja spätestens seit dem G-8-Gipfel in Heiligendamm vertraut sein.

Heise: Geodatenschutzgesetz gefordert

Der Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage der Sicherheitsbehörden herausgeben.

Was der Entwurf hingegen unbehandelt lässt, sind einerseits Datenschutzaspekte und andererseits die “private Erdfernerkundung” mit Hilfe ausländischer Anbieter. Der Vertreter von Google bezeichnet den Gesetzesentwurf deshalb zurecht als Insellösung. Nicht viel anders steht es wohl um das von Datenschützern geforderte Geodatenschutzgesetz.

Aus der Stellungnahme von Thilo Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(ULD)

Schon wegen der praktizierten Veröffentlichung durch internationale Anbieter von Satellitenbildern über das Internet ist ein absolutes Verbot voraussichtlich nicht durchsetzen. Dies wäre für einen angemessenen Persönlichkeitsschutz wohl auch nicht erforderlich. Doch müssten insbesondere im Hinblick auf die geometrische und die zeitliche Auflösung präzise, für Anbieter wie Betroffene berechen- und einschätzbare normative Festlegungen gemacht werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit eines Widerspruchsrechtes eingeräumt werden, wenn besondere persönliche Gründe dazu führen, dass durch die allgemeinen normativen Vorgaben ein ausreichender Persönlichkeitsschutz im konkreten individuellen Fall nicht gewährleistet werden können. Schließlich lassen sich gesetzlich die zulässigen Zwecke bei der Weitergabe (dem Verkauf) und der Nutzung persönlichkeitsrechtlich sensibler Daten beschränken.

Der Gesetzesentwurf zum Download(pdf)

 

 

Tagmap

Kategorien

Am häufigsten kommentiert

Meta

Über netzpolitik.org

  • Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.