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Montag, 14. Juli 2008

Bayern will Anmeldepflicht für Internet-Fernsehen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat eine Änderung der Fernsehsatzung (FSS) verabschiedet. Konkret geht es um eine Regulierung von Internet-Fernsehangeboten (auch IPTV genannt). Unklar ist mir momentan, was man genau damit meint und welche Auswirkungen das haben wird. Anscheinend gibt es Ausnahmeregelungen für Angebote, die “persönlichen oder familiären Zwecken dienen” und die “nicht-journalistisch-redaktionell gestaltet sind” oder als “Eigenwerbekanäle angeboten werden”.

Aber… Unklar ist erstmal, was man jetzt technisch darunter versteht, wenn man sich die Pressemitteilung durchliest:

Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:

- Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und – soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen – genehmigungs­fähig ohne weitere Voraussetzungen,
- über 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 FSS.

Wir bieten hier bei netzpolitik.org auch viele Videos an. Teilweise hosten wir diese extern bei Video-Plattformen, oft nutzen wir aber auch den eigenen Server, um Flash zu streamen. Damit bieten wir “500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten”, das ist ja nur eine Frage der Serverkapazität. Muss ich jetzt unsere Videos anmelden? Zum Glück steht unser Server nicht in Bayern und noch sind wir durch eine solche Regelung nicht betroffen. Unklar ist ja auch, ob unser Angebot als “nicht-journalistisch-redaktionell gestaltet” eingeordnet wird oder als “Eigenwerbekanal”. Und was ist mit Medien wie Mogulus, wo ich live mein eigenes Fernsehen machen und dieses hier einbinden kann, wenn da mehr als 500 Menschen gleichzeitig zuschauen?

Was ist mit unserem Live-Streaming von der re:publica? Da können auch locker mal bei einem prominent besetzten Panel mehr als 500 zeitgleiche Zugriffe kommen, vor allem, wenn das Podium international besetzt ist. Ist das dann Eigenwerbung? Und wie muss ich mir jetzt das Vorgehen vorstellen, wenn ich irgendwie doch in das Raster falle: Muss ich da dann ein Fax an eine Behörde schicken, um diese anzumelden? Was mache ich, wenn die Anmeldung abgelehnt wird? Und was und wer ist jetzt mit dieser Regelung konkret gemeint? Muss ich Strafe zahlen, wenn netzpolitik.org doch als journalistisches Medium eingestuft wird?

Vor allem: Wird man diesem internationalen Medium durch eine bundesstaatliche Reglierung gerecht? Muss ich als bayrischer Anbieter meinen Server einfach nur nach Thüringen migrieren, um von dieser Regulierung verschont zu bleiben? Oder bei einer bundeseinheitlichen Regelung einfach nach Polen oder in die USA?

Ohne weitere Informationen und Klarstellungen, was man sich konkret dabei gedacht hat, fällt mir ein Fazit schwer. Vielleicht bin ich auch einfach nur ein Abrufmedium und Angebote wie dieses fallen gar nicht darunter. Aber eines kann man sagen: Anstatt diese neuen Medienformen zu fördern und wachsen zu lassen, reguliert man sie unnötig. Dabei wird viel Rechtsunsicherheit verursacht, was diesen Kommunikationsformen schaden könnte.

Update: Heise berichtet: Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk.

Fraglich ist auch, ob On-Demand-Streaming betroffen ist, das Angebote wie Scope einsetzen. Youtube-Filmchen dürften also auch künftig nicht reguliert werden, wohl aber Inhalte, die live ins Netz gestreamt werden. Dass die Grenze von 500 Nutzern in der Praxis rasch überschritten werden dürfte, zeigt beispielsweise ein kürzlich gezeigter Webcast mit Internet-Guru David Weinberger mit 564 Zuschauern. Gesendet wurde in englischer Sprache von Hamburg aus, das Zielpublikum war international. Müssten die Betreiber hierfür künftig eine Sendelizenz beantragen? Eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage bei der bayerischen Landesmedienanstalt steht aus.

Update: Heise hat jetzt auch verschiedene Kommentare dazu eingeholt: Streaming-Anbieter kritisieren bayerische Medienanstalt.

Samstag, 24. Mai 2008

Wenn Politiker ins Internet sprechen

Der Europawahlkampf steht ja vor der Tür: Der Fraktionsvorsitzende der Europa-Grünen, Dany Cohn Bendit, hat jetzt auch seine eigene IPTV-Seite. Bisschen viel Flash, sieht aber sonst ganz nett aus. Videos kann man auch einbinden. RSS gibt es zwar, aber wohl nicht zum Podcasting.

Dienstag, 21. November 2006

J!Cast 20: IPTV - Fernsehen aus dem DSL-Netz

Der J!Cast Nummer 20 beschäftigt sich mit “IPTV - Fernsehen aus dem DSL-Netz“.

Digitales Fernsehen ist ein alter Hut, das neue Fernsehprogramm kommt über das Internet zu uns: IPTV. Doch nicht irgendeine Internetverbindung sorgt für garantiert ruckelfreie Übertragung sondern ein abgeschlossenes VDSL-Netz. Wird also die Telekom demnächst unser Fernsehprogramm bestimmen?

Welche rundfunk- und telekommunikationsrechtlichen Regelungen können dann dafür sorgen, dass dennoch weiterhin Meinungsvielfalt besteht? Inwieweit passen die derzeitigen “Fernseh-Gesetze” auch auf die neue Übertragungsform und wo müsste nachgebessert werden?

All dies erläutert Sebastian Neurauter, studentischer Mitarbeiter am ITM.

Und hie rgibt es die 15 MB grosse MP3-Datei zum Download.

Mittwoch, 16. August 2006

PR gegen Netzneutralität

Hier kann man wieder eine nette Medienverdummung, bzw. PR der Telkos im Streit um die Netzneutralität sehen. Die Computerwoche berichtet über eine Studie einer Firma namens Brix Networks, welche die Qualität von VoIP-Lösungen untersucht und erstaunliches herausgefunden haben will: VoIP-Qualität wird angeblich schlechter.

Ein geeignetes Mittel, um die Sprachqualität zu verbessern, wäre eine Priorisierung des Traffics im Netz, was letztendlich in einer von Carriern erhobenen Durchleitungsgebühr münden könnte. Eine Internet-Maut wird von Verfechtern der “Net Neutrality”, darunter Diensteanbieter wie Amazon.com, Ebay, Google, Yahoo oder Vonage vehement bekämpft.

Aus Sicht von Marktexperten ist die Einführung einer Durchleitungsgebühr nur eine Frage der Zeit: Bei VoIP-Anwendern gebe es noch eine gewisse Toleranz, was die Dienstgüte betrifft, erklärte Yankee-Group-Analyst Zeus Kerravala gegenüber dem News-Dienst Cnet. Spätestens mit dem verstärkten Abruf von Videos aus dem Internet, etwa IPTV, würde eine schlechte Qualität nicht mehr geduldet.

In der Realität finden die VoIP-Anbieter aber komischerweise eine Neutralität des Netzes gut. Wenn sich die VoIP-Anbieter um ein ordentliches Peering kümmern, ist eine Priorisierung, wie hier beschrieben, nicht nötig. Sinnvoller wäre es, wenn die VoIP-Router zuhause bei den Nutzern die Bandbreite sichern. Und IPTV wird immer von Seiten der Telkos als Beispiel eingebracht, um eine Netzneutralität zu ihren Gunsten aufzugeben.

[Danke Torsten]

 

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